Das Flucht- und Rettungsplan Erstellen ist für Arbeitgeber, die Arbeitsstätten in Deutschland betreiben, Pflicht. Sie dienen dazu, Personen im Falle eines Brandes oder eines anderen Notfalls sicher und schnell aus einer Gefahrenzone zu evakuieren.
Durch das Erstellen vom Flucht- und Rettungsplan bietet man den Menschen eine Übersicht über das Gebäude, zeigt Fluchtwege auf und kennzeichnet Notfall- und Alarmeinrichtungen. Er enthält alle relevanten Informationen, die Personen benötigen, um im Ernstfall sich selbst und andere schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Dazu zählen Angaben zu Notausgängen, Sammelplätzen und der Position von Rettungseinrichtungen wie Feuerlöschern oder Erste-Hilfe-Kästen.
Natürlich können Sie den Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen.
In diesem Beitrag erfahren Sie aber, welche gesetzlichen Vorgaben es gibt und wie Sie selbst einen Flucht- und Rettungsplan erstellen.
Flucht- und Rettungsplan erstellen Vorgaben
In Deutschland erfolgt das Flucht- und Rettungsplan Erstellen gemäß den Vorgaben der DIN ISO 23601. Ergänzend legen die technischen Regeln für Arbeitsstätten, ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) sowie ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge), spezifische Anforderungen fest. Diese Anforderungen sind jedoch bereits umfassend in den Regelungen der DIN ISO 23601 berücksichtigt.
> Jetzt Erstellung Flucht- und Rettungsplan kostenlos anfragen.
So können Sie den Fluchtplan erstellen
Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie den Flucht- und Rettungsplan erstellen. Arbeiten Sie die folgenden Schritte einfach sukzessiv ab.
1. Grundrisse
Ein zentraler Bestandteil für das Flucht- und Rettungsplan Erstellen ist ein Objektgrundriss, der den Bereich um den jeweiligen Standort abbildet. Wichtig ist, dass der Grundriss den Bereich richtig abbildet und aktuell ist. Im Lebenszyklus einer Immobilie werden immer Veränderungen vorgenommen. Vergewissern Sie sich an dieser Stelle beim Architekten oder Brandschutzplaner, welcher Grundriss aktuell und richtig ist. Nur dieser kann als Vorlage zum Fluchtplan erstellen dienen.
Liegt der Grundriss digital in einem bearbeitbaren Format vor, beispielsweise als Ebenen-PDF oder DWG-Datei, kann dieser ohne großen Aufwand weiterverarbeitet werden. Anders gestaltet sich die Situation, wenn Grundrisse nur als Fotos, gedruckte Baupläne oder handgezeichnete Skizzen vorhanden sind (meist bei älteren Immobilien). In solchen Fällen muss der Gebäudegrundriss aufwändig manuell neu erstellt werden. Dabei sind die Vorgaben für Format und Maßstab normgerecht zu berücksichtigen, und die Ausrichtung des Plans muss an die geplante Position des Aushangs angepasst werden.
2. Fluchtwege Markieren und Beschilderung prüfen
Der nächste Schritt beim Flucht- und Rettungsplan Erstellen ist, die Fluchtwege eindeutig zu kennzeichnen. Dazu gehören auch die Verwendung standardisierter Piktogramme, die auf Sicherheitsausrüstung hinweisen. Die Notausgang Schilder müssen gewisse Vorgaben erfüllen und vollständig ausgehangen werden. Fluchtwegschilder müssen aus der Perspektive des Betrachters verständlich sein und Flucht- sowie Rettungswege optisch klar hervorheben.
Pfeile zeigen die schnellste Bewegungsrichtung zum nächstgelegenen Notausgang. Zusätzlich werden Standorte wichtiger Einrichtungen wie Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Stationen, Treppen und Aufzüge durch entsprechende Symbole kenntlich gemacht. Am Ende dieses Abschnittes müssen alle Flucht- und Rettungswege richtig bestimmt und markiert sein.
3. Legende beim Flucht- und Rettungsplan Erstellen
Die Legende eines Flucht- und Rettungsplans dient als Schlüssel zur schnellen Orientierung im Notfall. Sie erklärt die verwendeten Symbole und sorgt dafür, dass internationale Standards eingehalten werden. Die genormten Farben, Schriftgrößen und Piktogramme nach DIN ISO 23601 und DIN ISO 3864-1 gewährleisten eine klare und verständliche Darstellung.
Der Inhalt der Legende:
Standort des Betrachters: Oft durch einen blauen Punkt dargestellt, zeigt er an, wo sich die Person aktuell befindet.
Fluchtwege: Markiert mit Pfeilen, die die Richtung zu Notausgängen angeben.
Notausgänge: Symbole, die die Position von Ausgängen anzeigen, die im Notfall genutzt werden können.
Treppen und Aufzüge: Kennzeichnungen für vertikale Fluchtmöglichkeiten (Treppen) oder Hinweise zu Aufzügen (die im Notfall oft nicht benutzt werden sollen).
Feuerlöscher: Symbole, die die Standorte von Feuerlöschgeräten anzeigen.
Löschschläuche: Markierungen für Löschschläuche oder andere Brandschutzmittel.
Erste-Hilfe-Stationen: Symbole, die den Ort von Erste-Hilfe-Kästen oder -Einrichtungen anzeigen.
Notruftelefon: Kennzeichnung von Orten, an denen ein Notruf abgesetzt werden kann.
Sammelstellen: Symbole, die den sicheren Sammelpunkt außerhalb des Gebäudes markieren.
Brandmelder und Brandmeldetelefone: Hinweise auf die Positionen von Meldeeinrichtungen, die manuell aktiviert werden können.
4. Brandschutzordnung Teil A
Es gibt 3 Brandschutzordnungen in Deutschland. Teil A, B und C. Aushangpflichtig ist in jedem Fall die Brandschutzordnung Teil A, denn sie ist ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes in Gebäuden und Betrieben. Sie richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, und vermittelt in kompakter Form die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Stellen Sie sicher, dass Sie die Brandschutzordnung richtig erstellt und ausgehangen haben.
5. Aushang zum Verhalten bei Arbeitsunfällen
Ein Aushang zum Verhalten im Falle eines Arbeitsunfalls im Unternehmen dient als zentrale Orientierungshilfe, um im Notfall korrekt zu handeln. Sie enthält Notrufnummern, die Kontaktdaten interner Ansprechpartner, klare Anweisungen zur Sicherung des Unfallorts, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie Hinweise auf Standorte von Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren. Ergänzt durch gut erkennbare Piktogramme, eine übersichtliche Gestaltung und gegebenenfalls mehrsprachige Inhalte, fördert sie ein sicheres Arbeitsumfeld und minimiert Verzögerungen im Ernstfall.
Korrekter Aushang Flucht- und Rettungsplan
Die Anforderungen an das Aushängen von Flucht- und Rettungsplänen in deutschen Betriebsstätten sind durch verschiedene Normen und Gesetze geregelt, insbesondere die DIN ISO 23601, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3 und A2.3). Hier sind die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:
- Platzierung und Sichtbarkeit
- Standort: Flucht- und Rettungspläne müssen an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen angebracht werden, z. B. in Eingangsbereichen, Fluren, Treppenhäusern oder an zentralen Sammelpunkten.
- Zugänglichkeit: Sie sollten so positioniert sein, dass sie von allen Personen, einschließlich Besuchern, schnell erfasst werden können.
- Höhe des Aushangs
- Die empfohlene Anbringungshöhe liegt bei 1,60 bis 2,00 Metern, gemessen vom Boden bis zur Mitte des Plans. Dies entspricht der durchschnittlichen Augenhöhe der Betrachter und gewährleistet eine komfortable Lesbarkeit.
- Größe des Plans
- Der Flucht- und Rettungsplan muss eine ausreichend große Darstellung des Gebäudegrundrisses enthalten, damit Details wie Fluchtwege und Symbole klar erkennbar sind.
- Empfohlene Mindestgröße: DIN A3 (29,7 cm x 42 cm), insbesondere für Bereiche mit komplexen Grundrissen oder hohem Publikumsverkehr.
- Anforderungen an Gestaltung und Lesbarkeit
- Symbole, Farben und Schriftarten müssen normgerecht und leicht verständlich sein (geregelt durch DIN ISO 23601).
- Sicherheitszeichen müssen nach DIN ISO 7010 gestaltet sein.
- Der Plan sollte nach der Betrachterperspektive ausgerichtet sein, d. h., die dargestellte Orientierung muss mit der Blickrichtung übereinstimmen.
- Beleuchtung
- Flucht- und Rettungspläne müssen gut beleuchtet sein. In Bereichen, in denen eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist, sollten die Pläne auch bei Stromausfall sichtbar bleiben. Nachleuchtendes Material ist hier eine häufige Lösung.
- Relevante Vorschriften und Normen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Verpflichtet Arbeitgeber, Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen und entsprechende Pläne zu erstellen.
- ASR A1.3 und A2.3: Konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV und regeln die Kennzeichnung sowie die Mindestanforderungen an Fluchtwege und Notausgänge.
- DIN ISO 23601: Definiert die Gestaltung und Inhalte von Flucht- und Rettungsplänen.
- DIN ISO 7010: Normiert die Sicherheits- und Rettungszeichen, die in den Plänen verwendet werden müssen.
Wann müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Bauliche Änderungen:
Laut ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) sind auch nach dem Flucht- und Rettungsplan Erstellen diese bei baulichen Veränderungen oder Umbauten sofort anzupassen. Dies betrifft Änderungen, die Fluchtwege, Notausgänge oder Rettungseinrichtungen beeinflussen.
Änderung der Nutzung:
Wenn sich die Nutzung eines Gebäudes oder einzelner Bereiche ändert und dadurch andere Flucht- oder Rettungswege erforderlich werden, müssen die Pläne entsprechend aktualisiert werden.
Neue Vorschriften oder Normen:
Bei Einführung neuer gesetzlicher Anforderungen oder überarbeiteter Normen, wie z. B. einer Aktualisierung der DIN ISO 23601, müssen die Pläne überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Regelmäßige Überprüfung:
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Arbeitgeber, Flucht- und Rettungspläne regelmäßig zu prüfen. In der Regel erfolgt dies im Rahmen der jährlichen Sicherheitsüberprüfung oder Gefährdungsbeurteilung.
Bei Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder großen Veranstaltungsstätten kann eine häufigere Kontrolle notwendig sein, abhängig von den lokalen Auflagen.
Relevanzprüfung durch Brandschutzbeauftragte:
Die ASR A1.3 empfiehlt, Flucht- und Rettungspläne regelmäßig von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten auf ihre Richtigkeit und Lesbarkeit überprüfen zu lassen.
Wer darf Flucht-und Rettungspläne erstellen?
Flucht- und Rettungsplänen erstellen dürfen nur qualifizierte Fachleute, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und normativer Anforderungen wie der DIN ISO 23601, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.3 sicherzustellen. Zu den berechtigten Personen gehören Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Fachplaner im Brandschutz sowie Architekten und Ingenieure mit entsprechender Spezialisierung. Auch zertifizierte Fachfirmen wie wir von 123Ingenieure sind hierfür qualifiziert.
Die Ersteller müssen über fundierte Kenntnisse der baulichen Gegebenheiten und der relevanten Vorschriften verfügen, darunter die Normen für Sicherheits- und Rettungszeichen (DIN ISO 7010). Sie sind dafür verantwortlich, dass die Pläne klar, verständlich und normgerecht gestaltet werden. Die Verantwortung für die Beauftragung und korrekte Umsetzung liegt letztlich beim Arbeitgeber, der dafür Sorge tragen muss, dass die Pläne zuverlässig und aktuell sind. Eine unsachgemäße Erstellung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da im Notfall Menschenleben von diesen Plänen abhängen.
Flucht und Rettungsplan selbst erstellen oder besser erstellen lassen?
Das Flucht- und Rettungsplan Erstellen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die präzise Planung, fundiertes Fachwissen und regelmäßige Aktualisierungen erfordert. Ein durchdachter Plan rettet im Ernstfall nicht nur Leben, sondern minimiert auch Schäden und Risiken für Arbeitnehmer und Sachwerte. Aus diesem Grund sollten Unternehmen und Institutionen dem Thema „Flucht- und Rettungsplan erstellen“ höchste Priorität einräumen und sicherstellen, dass nicht nur die Pläne selbst, sondern auch die Mitarbeitenden optimal darauf vorbereitet sind. Aus diesem Grund sind regelmäßige Sicherheitsunterweisungen zum Fluchtplan ebenfalls vorgeschrieben und wichtig.
Die Komplexität dieses Themas macht es sinnvoll, auf die Expertise eines spezialisierten Fachunternehmens zu setzen. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie der 123Ingenieure GmbH profitieren Sie von einer professionellen, normgerechten Umsetzung, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Zudem können notwendige Aktualisierungen effizient und schnell durchgeführt werden, damit Ihre Pläne stets auf dem neuesten Stand sind.
Wir von der 123Ingenieure GmbH sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für das Flucht- und Rettungsplan Erstellen sowie für alle Themen rund um Brandschutz und Arbeitssicherheit. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Sicherheit sorgen – kontaktieren Sie uns noch heute für ein individuelles Angebot.