
390,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Diese Online-Schulung richtet sich an Beschäftigte und Unternehmer, die täglich mit Aufstiegen arbeiten und künftig als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten tätig sein sollen. Mit unserem Leiterprüfung Lehrgang als E-Learning können die Fachkenntnisse für die Prüfung von Leitern und Tritten gemäß der BetrSichV vollständig online erworben werden. Die Leiterprüfer Schulung umfasst 8 Unterrichtseinheiten auf Basis der DGUV Information 208-016 („Die Verwendung von Leitern und Tritten“) und endet mit einem Wissens-Check im Multiple-Choice-Format. Im Anschluss wird ein Abschlusszertifikat als Nachweis der Qualifikation ausgestellt. Den Zugangslink zur Leiterprüfer Ausbildung erhalten Sie direkt nach dem Kauf per E-Mail.
In Unternehmen gewerblich genutzte Leitern und Tritte gelten als Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“) müssen diese Aufstiege wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Wer als solche Person gilt, legt § 2 Abs. 6 BetrSichV („Begriffsbestimmungen“) fest. Die Anforderungen an die Qualifikation beschreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“).
Mit dem E-Learning zur Leiterprüfer Ausbildung der 123Ingenieure GmbH lassen sich die Fachkenntnisse für diese Aufgabe orts- und zeitunabhängig erwerben. Unser Leiterprüfung Lehrgang basiert auf unserer Unterweisungssoftware, mit der man die Unterrichtseinheiten im eigenen Tempo bearbeiten kann.
Die Leiterprüfung Schulung richtet sich an alle, die im Betrieb regelmäßig mit Leitern und Tritten arbeiten und diese künftig prüfen sollen. Dazu zählen vor allem Beschäftigte aus Haustechnik und Instandhaltung. Auch für Lagerverantwortliche, in deren Bereich viele Regalleitern und Tritte im Einsatz sind, eignet sich die Ausbildung zum Leiterprüfer.
Für den Leiterprüfung Kurs sind keine Vorkenntnisse in der Prüfung von Arbeitsmitteln nötig. Wer eine technische Berufsausbildung und tägliche Praxis mit Leitern mitbringt, erfüllt die Voraussetzungen der TRBS 1203 in der Regel bereits. Nach Abschluss der Leiterprüfer Schulung dürfen Beschäftigte die Leiterprüfung erst durchführen, wenn der Arbeitgeber sie damit beauftragt hat. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen, damit sie sich später nachweisen lässt.
Direkt nach dem Kauf erhalten Sie per E-Mail den Zugangslink zum E-Learning. Da die Leiterprüfung Ausbildung ohne Gruppentermine und Webinare auskommt, lassen sich die Inhalte an jedem internetfähigen Endgerät bearbeiten und jederzeit unterbrechen. Der Lernfortschritt wird automatisch gespeichert.
Den Abschluss bildet ein Wissens-Check im Multiple-Choice-Format. Er dient dazu, das Gelernte zu festigen. Die Fragen können dabei so oft wiederholt werden, bis das Wissen fest verankert ist, damit es sich in der Praxis sicher anwenden lässt. Das erworbene Abschlusszertifikat dient als Nachweis der Qualifikation als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten, zum Beispiel bei einer Betriebsbesichtigung durch Arbeitsschutzbehörden oder die Berufsgenossenschaft.
Unser E-Learning für angehende Leiterprüfer gliedert sich in drei Teile mit insgesamt 8 Unterrichtseinheiten und einen Wissens-Check.
Der erste Teil vermittelt, welche Vorschriften für Leitern und Tritte gelten und welche Bauarten im Betrieb vorkommen.
Im zweiten Teil geht es um die Technik der Aufstiege und um die Vorgaben der DGUV Information 208-016 („Die Verwendung von Leitern und Tritten“).
Der dritte Teil bereitet die künftige befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten auf ihre Aufgabe vor, von den Prüfkriterien bis zur Dokumentation.
Die Prüfpflicht und die Anforderungen an den Prüfer stützen sich auf nachfolgende Vorschriften:
Nein, eine bestimmte Schulung ist per Gesetz nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist aber die wiederkehrende Prüfung von gewerblich genutzten Leitern und Tritten durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“). Diese Person muss die Fachkenntnisse besitzen, die sie für die Prüfung braucht. Bei einem Unfall muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass der Leiterprüfer qualifiziert war. Ein Abschlusszertifikat wie das aus dem Leiterprüfung Lehrgang der 123Ingenieure GmbH ist dafür der einfachste Nachweis.
Nur eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne von § 2 Abs. 6 BetrSichV („Begriffsbestimmungen“) darf Leitern und Tritte prüfen. Nach Abschnitt 2 der TRBS 1203 erwirbt diese Person ihre Kenntnisse auf drei Wegen:
Da die Prüfung von Leitern und Tritten eine vergleichsweise einfache Prüfaufgabe ist, dürfen die Anforderungen an die Qualifikation nach Abschnitt 2.1 der TRBS 1203 entsprechend angemessen ausfallen.
Welche Voraussetzungen der Leiterprüfer in einem Betrieb im Einzelnen erfüllen muss, muss der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 6 BetrSichV („Gefährdungsbeurteilung“) festlegen. Die DGUV Information 208-016 verweist dafür auf die TRBS 1201 („Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“) und die TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“). Wer täglich mit Leitern arbeitet, bringt Berufserfahrung und Praxis meist bereits mit. Die Fachkenntnisse für die eigentliche Prüfung vermittelt der Leiterprüfung Lehrgang.
Ja, denn weder die Betriebssicherheitsverordnung noch die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“) legen fest, ob die Fachkenntnisse in einem Leiterprüfung Lehrgang vor Ort oder online vermittelt werden müssen. Für die Rechtssicherheit kommt es auf eine Erfolgskontrolle und einen Nachweis an. Unser Leiterprüfung Kurs erfüllt mit dem Wissens-Check und dem Abschlusszertifikat beide Voraussetzungen.
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt kein festes Intervall für die Leiterprüfung vor. Die Prüffristen müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Sie richten sich danach, wie häufig und wie stark die Aufstiege beansprucht werden und welche Mängel bei früheren Prüfungen aufgefallen sind. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt, Leitern und Tritte mindestens einmal jährlich zu prüfen.
Ja, die wiederkehrende Prüfung gilt für Leitern und Tritte gleichermaßen, unabhängig von ihrer Größe. Auch ein zweistufiger Tritt oder ein Rolltritt kann durch Verschleiß an Stufen oder Füßen unsicher werden. Die befähigte Person für Leitern muss deshalb alle Tritte im Betrieb ebenso wie die großen Anlegeleitern regelmäßig überprüfen.
Vor jeder Verwendung muss der Benutzer selbst kontrollieren, ob die Leiter oder der Tritt sichtbare Schäden aufweist. Fallen ihm Mängel auf, darf er den Aufstieg nicht benutzen und muss sie seinem Vorgesetzten melden. Die wiederkehrende Leiterprüfung durch eine befähigte Person geht darüber hinaus. Sie umfasst eine systematische Sicht- und Funktionsprüfung nach festgelegten Kriterien, zum Beispiel anhand der Checkliste aus der DGUV Information 208-016.
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“) muss das Ergebnis jeder Leiterprüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Die Aufzeichnung muss mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten:
Die Dokumentation kann auch elektronisch aufbewahrt werden. Falls Leitern an wechselnden Einsatzorten verwendet werden, wie etwa auf Baustellen, muss auch dort ein Nachweis über die letzte Leiterprüfung vorliegen.
Die DGUV Information 208-016 empfiehlt außerdem, alle Leitern und Tritte im Betrieb zu nummerieren und die ausgefüllten Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen. Auf diese Weise geht bei der nächsten Prüfung kein Aufstieg verloren. In der Praxis zeigt eine Prüfplakette an der Leiter zusätzlich den nächsten Prüftermin an.
Wer als Arbeitgeber Leitern und Tritte nicht oder nicht rechtzeitig prüfen lässt, handelt nach § 22 BetrSichV („Ordnungswidrigkeiten“) ordnungswidrig. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, prüft die Berufsgenossenschaft, ob der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt hat. Bei grober Fahrlässigkeit kann sie nach § 110 SGB VII („Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern“) Regress fordern. Mit dokumentierten Prüfungen für Leitern und Tritte sowie einem qualifizierten Leiterprüfer lässt sich rechtssicher nachweisen, dass alle gesetzlichen Pflichten erfüllt wurden.
Nach Abschnitt 2.4 der TRBS 1203 gehört eine angemessene Weiterbildung zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit eines Prüfers. Außerdem muss er mehrere Prüfungen pro Jahr durchführen oder daran beteiligt sein. Hat er seine Prüftätigkeit länger unterbrochen, muss er seine Kenntnisse aktualisieren. Auch wenn sich Normen ändern, etwa die Anforderungen der DIN EN 131 an Leiterklassen, sollte er sein Wissen auffrischen.
Nicht jeder Betrieb möchte einen eigenen Leiterprüfer ausbilden. Nach der TRBS 1203 können Sie die Prüfungen auch an externe Unternehmen vergeben, die Verantwortung für die Qualifikation des Prüfers bleibt aber bei Ihnen. Die 123Ingenieure GmbH übernimmt die Leiterprüfung als Dienstleistung deutschlandweit vor Ort. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie außerdem bei der Gefährdungsbeurteilung, in der Sie die Prüffristen festlegen müssen. Mit unserer Unterweisungssoftware können Sie Ihre Beschäftigten zudem jährlich zum sicheren Umgang mit Leitern unterweisen, wie es die DGUV Information 208-016 vorsieht.




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