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Arbeitsschutz Schulung / Fortbildung für Führungskräfte & Verantwortliche

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Ursprünglicher Preis war: 395,00 €Aktueller Preis ist: 349,00 €. zzgl. gesetzl. MwSt.

Diese Schulung zum Arbeitsschutz für Führungskräfte ist das umfassendste Seminarpaket zu Pflichten, Haftung und Verantwortung, das Sie direkt einsetzen können. In 8 juristisch fundierten Modulen werden alle relevanten Rechtsgrundlagen, Haftungsrisiken und Praxiswerkzeuge behandelt, von § 13 ArbSchG über die vier Haftungsdimensionen bis zu realen Urteilen aus der Rechtsprechung. Abgeschlossen wird das Seminar mit einer Wissensprüfung aus 10 Fragen. Direkt nach dem Kauf erhalten Sie alle Unterlagen per E-Mail in vier Formaten: Online-Tool, Word, PDF und PowerPoint.

Beschreibung

Schulung Arbeitsschutz Führungskräfte: Das umfassende Seminar als Sofort-Download

Arbeitsschutz ist für Führungskräfte kein abstraktes Thema aus dem HR-Handbuch. Es ist persönliche Haftung. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG tragen Personen mit Leitungsaufgaben kraft ihrer Stellung Mitverantwortung im Arbeitsschutz, ohne dass es dazu einer förmlichen Pflichtenübertragung bedarf. Wer einen Mitarbeiter führt, ist bereits verantwortlich. § 130 OWiG droht bei Aufsichtspflichtverletzungen mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro. § 222 StGB kennt bei fahrlässiger Tötung Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Diese Konsequenzen treffen nicht das Unternehmen als abstrakte Einheit, sondern die handelnden Personen.

Damit Führungskräfte ihre Verantwortung kennen, wahrnehmen und dokumentieren können, hat 123Ingenieure dieses Seminar zum Arbeitsschutz für Führungskräfte entwickelt. Es ist das vollständigste digitale Schulungspaket zu diesem Thema, das Sie direkt nach dem Kauf einsetzen können: rechtssicher aufgebaut, auf aktuellem Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung, juristisch präzise und gleichzeitig so praxisnah formuliert, dass Führungskräfte jeder Hierarchieebene die Inhalte unmittelbar auf ihren Alltag übertragen können.

Das Seminar deckt in 8 Modulen den gesamten Arbeitsschutz für Führungskräfte ab: vom Rechtsrahmen über die Verantwortungsstruktur, die 10 Kernpflichten, die Pflichtenübertragung und alle vier Haftungsdimensionen bis hin zu Führungsaufgaben, praxiserprobten Werkzeugen und realen Fällen aus der Rechtsprechung. Abgeschlossen wird die Schulung mit einer Wissensprüfung aus 10 Fragen. Direkt nach dem Kauf erhalten Sie alle Unterlagen per E-Mail in vier Formaten: als interaktives Online-Tool, als bearbeitbare Word-Datei, als druckfertiges PDF und als vollständige PowerPoint-Präsentation.

 

Für wen ist dieses Seminar Arbeitsschutz für Führungskräfte geeignet?

Das Schulungspaket richtet sich an alle, die Führungskräfte rechtssicher im Arbeitsschutz unterweisen müssen oder selbst Verantwortung im Betrieb tragen. Es ist sowohl für die erstmalige Unterweisung neu ernannter Führungskräfte geeignet als auch für die nach § 12 ArbSchG vorgeschriebene jährliche Wiederholungsunterweisung.

  • Arbeitgeber und Geschäftsführungen, die die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung ihrer Führungskräfte nachweisbar und revisionssicher dokumentieren möchten
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ein vollständiges und juristisch fundiertes Seminar zur Arbeitssicherheit für Führungskräfte benötigen, ohne es selbst von Grund auf erarbeiten zu müssen
  • Personalverantwortliche und HR-Abteilungen, die Führungskräfte-Schulungen systematisch und einheitlich im gesamten Unternehmen ausrollen möchten
  • Führungskräfte aller Hierarchieebenen, von der Geschäftsführung über Abteilungsleiter bis zum Meister und Teamleiter, die ihre persönlichen Pflichten und Haftungsrisiken im Arbeitsschutz kennen und verstehen müssen

Durch die vier verfügbaren Formate lässt sich das Seminar flexibel einsetzen: als moderierte Gruppenunterweisung mit der PowerPoint-Datei, als eigenständiges Selbststudium über das Online-Tool, als Handout-Unterlage im PDF-Format oder als anpassbares Dokument mit der Word-Datei.

Was erhalten Sie nach dem Kauf?

Unmittelbar nach dem Kauf erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugangslink und den Download-Dateien in allen vier Formaten. Es gibt keine Wartezeit. Das Seminarpaket ist sofort einsatzbereit.

  • Online-Tool: Die vollständige interaktive Browserversion des Seminars, direkt über den Zugangslink abrufbar, ohne Software-Installation. Ideal für die eigenständige Bearbeitung durch einzelne Führungskräfte
  • Word-Datei: Die vollständig bearbeitbare Version aller Seminarinhalte, anpassbar an betriebsspezifische Besonderheiten, Prozesse und Unternehmenssprache
  • PDF: Die druckfertige Seminarversion, geeignet als Handout-Unterlage bei Präsenzveranstaltungen, als Teilnehmerunterlage und für die revisionssichere Ablage in der Personalakte oder Arbeitsschutzdokumentation
  • PowerPoint: Die vollständige Präsentationsdatei mit allen 8 Modulen, Grafiken, Rechtsgrundlagen, Praxisfällen und der Wissensprüfung, sofort einsetzbar für moderierte Gruppenunterweisungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder interne Trainer

 

Die 8 Module des Seminars Arbeitssicherheit für Führungskräfte im Detail

Dieses Seminar zur Arbeitssicherheit für Führungskräfte ist das einzige Schulungspaket, das alle rechtlich relevanten Themen in dieser Tiefe und Vollständigkeit in einem einzigen Dokument zusammenführt. Jedes Modul ist juristisch präzise ausgearbeitet, mit konkreten Paragrafenangaben, aktueller Rechtsprechung und praxisnahen Handlungsanleitungen.

 

Modul 1: Rechtsrahmen (ca. 7 Minuten)

Das erste Modul legt das juristische Fundament der gesamten Schulung. Es analysiert die vier Rechtssäulen, die für Führungskräfte im Arbeitsschutz gelten, und erklärt, warum sie parallel und nicht alternativ wirken. Das öffentliche Arbeitsschutzrecht mit § 3 ArbSchG (Grundpflichten des Arbeitgebers) und § 13 ArbSchG (mitverantwortliche Personen) bildet dabei die erste Säule. Das DGUV-Recht mit der DGUV Vorschrift 1 § 13 zur Pflichtenübertragung und der DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen ergänzt den staatlichen Rechtsrahmen.

Die dritte Säule, das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, ist für Führungskräfte besonders relevant: § 14 StGB und § 9 OWiG begründen die persönliche Haftung auch bei juristischen Personen. § 130 OWiG regelt die Aufsichtspflichtverletzung mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro. Das Zivilrecht mit § 618 BGB (Fürsorgepflicht) und § 110 SGB VII (BG-Regress bei grober Fahrlässigkeit) schließt das Bild. Das Modul macht deutlich, dass die Verantwortungskumulation laut BAG-Rechtsprechung bedeutet: Mehrere Verantwortliche stehen nebeneinander, nicht statt.

 

Modul 2: Verantwortungsstruktur (ca. 6 Minuten)

Dieses Modul analysiert die betriebliche Verantwortungspyramide von der Geschäftsführung über obere und mittlere Führungskräfte bis zu Meistern und Teamleitern. Es erklärt den entscheidenden Unterschied zwischen Verantwortlichen mit Weisungsbefugnis und Beratenden ohne Pflichten, eine Verwechslung, die in der Praxis häufig zu Haftungsfallen führt.

Das Modul macht klar, was viele Führungskräfte nicht wissen: Wer die Fachkraft für Arbeitssicherheit fragt, was zu tun ist, und deren Empfehlung blind umsetzt, haftet trotzdem. Die SiFa berät, die Führungskraft entscheidet und trägt die Konsequenzen. Ebenso werden die Delegation von Unternehmerpflichten und deren Grenzen erläutert: Auswahl, Anweisung und Aufsicht bleiben immer beim Unternehmer, auch nach vollständiger Übertragung auf eine Führungskraft.

 

Modul 3: Die 10 Kernpflichten als Führungskraft (ca. 9 Minuten)

Das umfangreichste Modul des Seminars behandelt die zehn Kernpflichten, die sich aus ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und der einschlägigen Rechtsprechung ergeben. Diese Pflichten sind die häufigsten Gegenstände von Berufsgenossenschafts-Audits und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nach Arbeitsunfällen.

Die erste Pflicht, die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 und § 6 ArbSchG, ist das Fundament aller weiteren Maßnahmen: schriftlich, tätigkeitsbezogen und bei jeder Änderung der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren. Die Unterweisung nach § 12 ArbSchG muss vor Tätigkeitsbeginn, mindestens einmal jährlich und bei jedem Anlass wiederholt werden, mit Datum, Inhalt und Unterschrift dokumentiert und drei Jahre aufzubewahren. Die Aufsichts- und Kontrollpflicht nach § 130 OWiG verlangt aktive Begehungen und Stichproben, nicht passives Abwarten.

Besonders behandelt wird die Stop-the-Line-Pflicht: Bei akuter Gefahr für Leib und Leben müssen Führungskräfte die Arbeit sofort anhalten, unabhängig von Produktionsdruck und wirtschaftlichen Konsequenzen. Untätigkeit bei erkannter Gefahr kann § 222 StGB (fahrlässige Tötung) erfüllen. Das Modul beschreibt zudem die Pflicht zur Bereitstellung und Durchsetzung persönlicher Schutzausrüstung, die Pflicht zur Einbeziehung von Fachkraft und Betriebsarzt und die Pflicht zur schriftlichen Eskalation bei Mängeln, die die eigene Befugnisgrenze überschreiten.

 

Modul 4: Pflichtenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG (ca. 7 Minuten)

Dieses Modul erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Pflichtenübertragung rechtswirksam ist und warum pauschale Globalübertragungen in der Praxis regelmäßig unwirksam sind. Eine wirksame Übertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG erfordert Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, konkret benannte Aufgaben und Verantwortungsbereiche, den Nachweis von Zuverlässigkeit und Fachkunde der beauftragten Person sowie klar definierte Befugnisse, Budget und Weisungsrechte. Eine Übertragung ohne Befugnisse ist nach ständiger Rechtsprechung unwirksam.

Das Modul geht auch auf die Subdelegation ein und erklärt, welche Pflichten trotz wirksamer Übertragung unverrückbar beim Arbeitgeber verbleiben: die Auswahl geeigneter Personen, die Ausrüstung mit Mitteln und Budget, die Überwachung der Durchführung sowie die Aktualisierung der Übertragung bei Aufgabenänderungen. Anhand des LAG Berlin-Brandenburg-Urteils vom 17.11.2017 (2 Sa 868/17) wird zudem die Frage des Einverständnisses der beauftragten Führungskraft beleuchtet.

 

Modul 5: Die vier Haftungsdimensionen im Arbeitsschutz (ca. 8 Minuten)

Das Haftungsmodul ist das juristisch dichteste des gesamten Seminars und behandelt alle vier Dimensionen, die bei einer Pflichtverletzung im Arbeitsschutz für Führungskräfte kumulativ und parallel eingreifen können.

Das Strafrecht nach § 222 StGB (fahrlässige Tötung, bis fünf Jahre Haft) und § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung, bis drei Jahre) trifft Führungskräfte persönlich, mit Eintrag im Bundeszentralregister. Das Ordnungswidrigkeitenrecht nach § 25 ArbSchG (bis 25.000 Euro) und § 130 OWiG (bis eine Million Euro) wirkt parallel. Das Zivilrecht verpflichtet über § 280 BGB und § 618 BGB zu Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der BG-Regress nach § 110 SGB VII holt bei grober Fahrlässigkeit alle Heilbehandlungs-, Rehabilitations- und Rentenkosten zurück, Summen, die in realen Fällen bis in die Hunderttausende gehen.

Das Modul illustriert diese Dimensionen an sechs realen Fällen aus der Rechtsprechung: vom tödlichen Sturz vom Dach mit BG-Regress in Höhe von 380.000 Euro und einem Jahr Bewährung über den Hörschaden durch jahrelanges Arbeiten ohne Gehörschutz mit einem Regress von 220.000 Euro bis zur Verbrennung eines Auszubildenden, der ohne Unterweisung an einer Säureanlage eingesetzt wurde. Diese Fälle zeigen, wie reale Haftungsfolgen aussehen, und machen die abstrakte Rechtslage für Führungskräfte greifbar.

 

Modul 6: Sicherheitskultur als Führungsaufgabe (ca. 7 Minuten)

Dieses Modul wechselt von der juristischen in die praktische Perspektive und behandelt die Frage, wie Führungskräfte Arbeitssicherheit nicht nur vorschriftsgemäß umsetzen, sondern als gelebte Unternehmenskultur verankern. Anhand des bewährten Kulturmodells von Generativ bis Pathologisch wird gezeigt, wie Sicherheitskultur entsteht und woran man erkennt, auf welcher Stufe ein Betrieb steht.

Das Herzstück des Moduls ist das Sicherheitsgespräch als das wirksamste Werkzeug für Verhaltensänderung. In fünf Schritten, von der konkreten Beobachtung über die Wirkungsbeschreibung und das Verstehen von Hintergründen bis zur gemeinsamen Lösungsfindung und verbindlichen Vereinbarung, wird ein Gesprächsleitfaden vermittelt, der wertschätzend, klar und lösungsorientiert ist. Das Modul behandelt zudem den in der Praxis häufigsten Konflikt: Produktion gegen Sicherheit. Es zeigt rechtlich und praktisch, warum Sicherheit immer Vorrang hat und welche konkreten Konsequenzen das Wegschauen nach § 222 StGB haben kann.

 

Modul 7: Werkzeuge für rechtssicheren Arbeitsschutz (ca. 7 Minuten)

Modul 7 ist der praktische Werkzeugkasten des Seminars. Es behandelt die sechs Instrumente, die bei einer Betriebsprüfung oder nach einem Unfall von der Berufsgenossenschaft und der Staatsanwaltschaft als erstes angefordert werden: die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 und § 6 ArbSchG in den sieben Schritten der TRBS 1111, die Unterweisung nach § 12 ArbSchG mit Dokumentationspflicht (drei Jahre Aufbewahrung), die Sicherheitsbegehung als quartalsweises Kontrollinstrument mit schriftlicher Mängelerfassung und Fristsetzung, die Beinaheunfall-Meldung als Frühwarnsystem nach der Heinrich-Pyramide sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr.

Besonders ausführlich wird die Gefährdungsanzeige behandelt, das wichtigste Selbstschutzinstrument der Führungskraft. Das Modul erklärt, wie eine rechtswirksame Gefährdungsanzeige aufgebaut sein muss, welche Pflichtinhalte sie enthalten muss und welche rechtliche Wirkung sie entfaltet: Wer eine Gefährdung schriftlich angezeigt hat und der Arbeitgeber nicht reagiert, verlagert im Schadensfall die alleinige Haftung auf den Arbeitgeber. Wer schweigt, haftet mit.

 

Modul 8: Praxisfälle und Eskalationsstrategien (ca. 6 Minuten)

Das abschließende Modul verlässt die theoretische Ebene vollständig und behandelt zwei typische Eskalationssituationen aus dem Führungsalltag mit konkreten, rechtssicheren Handlungsanleitungen. Der erste Praxisfall behandelt die PSA-Verweigerung eines erfahrenen Mitarbeiters und zeigt die rechtlich gebotene vierstufige Eskalation: Sicherheitsgespräch mit schriftlicher Notiz, schriftliche Ermahnung mit Fristsetzung, formale Abmahnung in der Personalakte und bei beharrlicher Verweigerung die verhaltensbedingte Kündigung unter Einbeziehung von Personalabteilung und Betriebsrat.

Der zweite Praxisfall behandelt den Beinaheunfall: Ein 15-Kilogramm-Werkstück fällt einen Meter neben einem Mitarbeiter zu Boden. Das Modul erklärt, warum der Beinaheunfall nach der Heinrich-Pyramide (1 schwerer Unfall entspricht 300 Beinaheunfällen) ein zwingendes Eingriffssignal ist, wie die 5-Why-Methode zur Ursachenanalyse eingesetzt wird, wie die Gefährdungsbeurteilung entsprechend anzupassen ist und warum das Ergebnis an das gesamte Team kommuniziert werden muss, ohne Schuldzuweisung, aber mit klarem Lerneffekt.

Abgeschlossen wird das gesamte Seminar mit einer Wissensprüfung aus 10 Fragen zu allen Modulen, mit Auflösung und Erklärung zu jeder Frage. Die bestandene Prüfung dokumentiert den Lernerfolg und kann als Nachweis der durchgeführten Unterweisung in der Arbeitsschutzdokumentation verwendet werden.

 

Warum ist die Schulung zur Arbeitssicherheit für Führungskräfte gesetzliche Pflicht?

Die Unterweisungspflicht für Führungskräfte ist keine freiwillige Leistung, sondern aus mehreren Vorschriften gleichzeitig ableitbar.

  • 12 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, alle Beschäftigten, ausdrücklich einschließlich Führungskräfte, über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Zuständigkeitsbereich und mindestens einmal jährlich erfolgen. Fehlende oder nicht dokumentierte Unterweisungen sind bei Arbeitsunfällen regelmäßig Gegenstand von Ermittlungen und Bußgeldverfahren.
  • 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG macht deutlich, warum die Schulung bei Führungskräften besonderes Gewicht hat: Sie tragen bereits kraft ihrer Leitungsstellung Mitverantwortung im Arbeitsschutz. Wer Verantwortung trägt, ohne seine Pflichten zu kennen, kann sich im Schadensfall nicht auf Unwissenheit berufen.

Die DGUV Information 211-006 formuliert es unmissverständlich: „Vorgesetzte ohne Verantwortung gibt es nicht. Wer es ablehnt, Verantwortung zu tragen, kann nicht Vorgesetzter sein.“ Diese Schulung gibt Führungskräften das Wissen, das sie brauchen, um dieser Verantwortung rechtssicher gerecht zu werden.

Wie die Schulung in die Gesamtstruktur Ihrer Arbeitsschutzorganisation eingebettet ist, welche Rolle die Gefährdungsbeurteilung dabei spielt und wie die ASA-Sitzung als zentrales Steuerungsgremium funktioniert, erläutern wir auf den jeweiligen Unterseiten.

 

Alle Eckdaten zur Schulung auf einen Blick

Zielgruppe Führungskräfte aller Ebenen, Arbeitgeber, HR-Verantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Formate Online-Tool, Word, PDF und PowerPoint
Lieferung Alle vier Formate per E-Mail direkt nach dem Kauf
Verfügbarkeit Sofortiger Zugang, keine Wartezeit
Umfang 8 Module + Wissensprüfung mit 10 Fragen
Dauer Ca. 60 Minuten
Einsatz Erstunterweisung und jährliche Wiederholungsunterweisung nach § 12 ArbSchG
Rechtliche Tiefe § 13 ArbSchG, § 12 ArbSchG, § 130 OWiG, § 9 OWiG, § 14 StGB, § 222 StGB, § 618 BGB, § 110 SGB VII, DGUV Information 211-006
Rechtsprechung BAG-Urteile, LAG Berlin-Brandenburg, reale Haftungsfälle aus der Praxis
Dokumentation Wissensprüfung als Nachweis der durchgeführten Unterweisung verwendbar

 

Rundum-Betreuung im Arbeitsschutz durch 123Ingenieure

Die Schulung Ihrer Führungskräfte im Arbeitsschutz ist ein zentraler Baustein, aber nicht der einzige. Als Arbeitgeber benötigen Sie ab dem ersten Beschäftigten eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme jeder Tätigkeit vorliegen und regelmäßig aktualisiert werden. Dazu kommt die Pflicht zur regelmäßigen Betriebsbegehung sowie die quartalsweise ASA-Sitzung des Arbeitsschutzausschusses. 123Ingenieure bietet all diese Leistungen aus einer Hand an, bundesweit und rechtssicher.