Ihr Verkehrsleiter.

Mit uns als Verkehrsleiter bleiben Sie mobil. Wir betreuen Speditionen, Logistiker und Transportunternehmen aller Branchen. Zusätzlichen bieten wir professionelle Schulungen zum Verkehrsleiter an.

  • Externer Verkehrsleiter

  • Lizenzbeschaffung

  • Schulungen zum Verkehrsleiter
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  • Transnational für Sie im Einsatz

Unser Service.

Als Verkehrsleiter bieten wir Ihnen als Fachkundiger Dienstleiter im Güterkraftverkehr die beste Lösung für Ihr Unternehmen. Unsere Verkehrsleiter verfügen alle über die fachliche Eignung Güterkraftverkehr sowie eine einschlägige Berufserfahrung in allen Fachbereichen des Güterkraftverkehrs. Als Dienstleister bieten wir Ihnen die Verkehrsleitung deutschlandweit an. Wir übernehmen als Experten die gesamte Verkehrsleitung in Ihrem Unternehmen. Mit uns als starken Partner können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir sorgen dafür, dass Ihre LKW rollen, alle rechtlichen Grundlagen zu jeder Zeit eingehalten werden und Ihr Personal immer geschult und informiert ist. Zudem übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den überwachenden Behörden.

FAQ Verkehrsleiter – Wir übernehmen das.

Seit dem 4. Dezember 2011 ist es grundsätzlich erforderlich, dass alle betroffenen Unternehmen über einen internen oder externen Verkehrsleiter verfügen. Diese Anforderung wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten wirkt, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist.

Ab dem 21. Mai 2022 gelten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1055/2020 die Bestimmungen auch für grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen haben.

Diese Regelung erweitert den Anwendungsbereich der Verkehrsleiter-Vorschriften, um auch den Güterverkehr mit leichteren Fahrzeugen einzubeziehen. Früher waren Verkehrsleiter hauptsächlich in Unternehmen mit schweren Lastkraftwagen (über 3,5 Tonnen) erforderlich. Durch die Ausweitung auf Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen wird nun auch der grenzüberschreitende Transport mit kleineren Nutzfahrzeugen erfasst.

Die Einführung dieser Regelungen zielt darauf ab, die Sicherheit und Professionalität im Straßentransportwesen zu verbessern. Der Verkehrsleiter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Fahrzeugwartung, die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sowie andere relevante Aspekte des Transports verantwortlich. Indem Unternehmen über qualifizierte Verkehrsleiter verfügen, wird eine erhöhte Kontrolle und bessere Sicherheitsstandards gewährleistet.

Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen verstehen und sicherstellen, dass sie über einen Verkehrsleiter verfügen, der die entsprechenden Qualifikationen und Kenntnisse besitzt. Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt zur ordnungsgemäßen Durchführung des Straßentransports bei und fördert die Sicherheit auf den europäischen Straßen.

Der Begriff des Verkehrsleiters wurde 2011 von der EU eingeführt, obwohl seine Funktion in erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsunternehmen bereits lange zuvor existierte. Der Verkehrsleiter entspricht im Wesentlichen der früheren „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/Omnibusverkehrs bestellten Person“. Die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 führte den Begriff des Verkehrsleiters ein.

Laut Artikel 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 wird der Verkehrsleiter wie folgt definiert: Er ist „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt [meist kleinere Einzelunternehmen], diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet“.

Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr (Güterverkehr) betreiben, unterliegen nicht der EU-Verordnung und benötigen keinen Verkehrsleiter. Darüber hinaus gibt es verschiedene Beförderungen, die von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes ausgenommen sind. Die Details zu den Ausnahmen im Güterkraftverkehr finden Sie im Paragraf 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes. Bitte beachten Sie, dass bei grenzüberschreitenden Fahrten zur Güterbeförderung nur die Beförderungen ausgenommen sind, die nicht unter den Anwendungsbereich des Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 fallen.

Seit dem 21. Mai 2022 benötigen auch Unternehmen, die Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis einschließlich 3,5 Tonnen im Rahmen von grenzüberschreitenden Beförderungen einsetzen, einen Verkehrsleiter, da gemäß Verordnung (EU) 2020/1055 eine Gemeinschaftslizenz erforderlich ist.

Die Aufgaben des Verkehrsleiters umfassen gemäß der gesetzlichen Definition die „tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens“. Die Verordnung nennt jedoch weitere spezifische Aufgabenbereiche für externe Verkehrsleiter, wie das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge, die Prüfung von Beförderungsverträgen und Dokumenten, grundlegende Rechnungsführung, Disposition von Ladungen und Fahrpersonal (Einhaltung von Sozialvorschriften) sowie die Überprüfung von Sicherheitsverfahren (z. B. Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung). Es ist möglich, dass diese Aufgaben im Unternehmen delegiert werden, aber die letzte Verantwortung liegt immer beim Verkehrsleiter.

In Bezug auf den Inhaber der Güterkraftverkehrslizenz oder einer Genehmigung für Linien- oder Gelegenheitsverkehr gibt es spezifische Regelungen und Verhältnisse zum Verkehrsleiter, die in Frage 8 behandelt werden.

Antwort: Ja, auch wenn Sie bereits vor der Einführung des Verkehrsleiters eine Personen- oder Güterkraftverkehrserlaubnis besaßen und eine fachkundige Person im Unternehmen hatten, müssen Sie dennoch Maßnahmen ergreifen.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 müssen Unternehmen, die unter diese Verordnung fallen, einen Verkehrsleiter ernennen oder sicherstellen, dass eine qualifizierte Person die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet.

In Ihrem Fall sollten Sie prüfen, ob die bereits vorhandene qualifizierte Person im Unternehmen die Anforderungen an einen Verkehrsleiter gemäß der Verordnung erfüllt. Möglicherweise müssen zusätzliche Schulungen oder Qualifikationen absolviert werden, um offiziell als Verkehrsleiter anerkannt zu werden.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den rechtlichen Bestimmungen entspricht und einen ordnungsgemäß qualifizierten Verkehrsleiter hat, um die Verkehrstätigkeiten zu leiten. Dadurch gewährleisten Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und fördern Professionalität und Sicherheit im Straßenverkehr.

Nein, seit dem 4. Dezember 2011 besteht die Verpflichtung für jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr, einen Verkehrsleiter zu haben. Diese Anforderung wurde eingeführt, obwohl zuvor bereits eine fachkundige Person im Unternehmen bestellt sein musste, um die Verkehrsgeschäfte zu leiten. Die Einführung des Verkehrsleiters brachte jedoch einige Neuerungen mit sich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einführung des Verkehrsleiters keine Auswirkungen auf die Betriebsarten hat, die generell vom Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ausgenommen sind. Diese Ausnahmen bleiben auch nach der Einführung des Verkehrsleiters bestehen.

Die Notwendigkeit eines Verkehrsleiters ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, die die Anforderungen an den gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr regelt. Gemäß Artikel 2 Nr. 5 dieser Verordnung wird ein Verkehrsleiter als eine natürliche Person definiert, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens leitet.

Die Einführung des Verkehrsleiters zielt darauf ab, die Professionalität und Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Der Verkehrsleiter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Fahrzeugwartung, die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, die Disposition von Ladungen und Fahrpersonal sowie andere relevante Aspekte des Transports verantwortlich. Durch die Ernennung eines qualifizierten Verkehrsleiters kann ein Unternehmen sicherstellen, dass die Verkehrstätigkeiten ordnungsgemäß und im Einklang mit den geltenden Bestimmungen durchgeführt werden.

Um sicherzustellen, dass alle Unternehmen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr über einen Verkehrsleiter verfügen, wurden entsprechende Kontrollmechanismen eingeführt. Die Behörden überprüfen die Einhaltung der Verkehrsleiterregelung und können bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung des Verkehrsleiters eine wichtige Maßnahme ist, um die Rechtskonformität und Sicherheit im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zu gewährleisten. Jedes Unternehmen in diesem Bereich sollte sicherstellen, dass es über einen qualifizierten Verkehrsleiter verfügt, der die Verkehrstätigkeiten effektiv leitet und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Nein, Unternehmen, die ausschließlich im Rahmen des Werkverkehrs Güterbeförderungen durchführen, sind von der Verpflichtung zur Ernennung eines Verkehrsleiters befreit.

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 sind Betriebe, die ausschließlich Werkverkehr betreiben, nicht unter die Regelungen für den Verkehrsleiter im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr einbezogen. Der Werkverkehr bezieht sich auf den internen Transport von Gütern innerhalb des Unternehmens, ohne dass eine gewerbliche Beförderung für Dritte stattfindet.

Als Betreiber von Güterbeförderungen im Werkverkehr müssen Sie jedoch sicherstellen, dass Sie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften für den Werkverkehr einhalten, die je nach Land variieren können. Es ist wichtig, die nationalen Gesetze und Regelungen in Bezug auf den Werkverkehr zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Obwohl Sie keinen Verkehrsleiter benötigen, sollten Sie dennoch sicherstellen, dass Sie Ihre internen Transportaktivitäten effizient und sicher durchführen. Dies umfasst die Einhaltung von Vorschriften zur Fahrzeugwartung, Verkehrssicherheit und anderen relevanten Bestimmungen, um den reibungslosen Ablauf Ihres Werkverkehrs zu gewährleisten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Verkehrsleiter bestellt zu werden und welche Anforderungen werden an ihn gestellt?

Antwort: Grundsätzlich kann jede natürliche Person gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zum Verkehrsleiter bestellt werden, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllt.

Zuverlässigkeit: Der Verkehrsleiter oder das Verkehrsunternehmen dürfen keine Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit aufwerfen. Dies bedeutet, dass sie nicht aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen nationale Vorschriften, beispielsweise im Handelsrecht, Insolvenzrecht, bei Entgelt- und Arbeitsbedingungen der Branche, im Straßenverkehr, Berufshaftpflicht oder in Zusammenhang mit Menschen- oder Drogenhandel, verurteilt oder sanktioniert wurden.

Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter sollte über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. In der Regel wird dies durch eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen. Es gibt jedoch auch Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, ihres Studiums oder ihrer leitenden Tätigkeit die fachliche Eignung ohne eine solche Prüfung erlangen können.

Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten: Der Verkehrsleiter muss über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen verfügen, um die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens effektiv zu leiten. Er sollte in einer echten Beziehung zum Unternehmen stehen, beispielsweise als Angestellter, Direktor, Eigentümer, Anteilseigner oder verantwortlich für die Verwaltungsgeschäfte.

Aufenthalt in der EU: Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt (Wohnsitz) in einem EU-Mitgliedsstaat haben, jedoch nicht unbedingt im selben Land wie das Unternehmen selbst.

Zusätzlich zu diesen grundlegenden Anforderungen gibt es weitere EU-weit verbindliche Kriterien. Es ist zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren je nach Land und den nationalen Rechtsvorschriften variieren können. Daher wird empfohlen, sich mit der zuständigen Genehmigungsbehörde für den Güter- oder Personenverkehr in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu ermitteln.

In Bezug auf die fachliche Eignung ist eine Fachkundeprüfung bei der IHK von zentraler Bedeutung. Es sollte beachtet werden, dass ältere Fachkundebescheinigungen möglicherweise durch neue Bescheinigungen nach dem Muster in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ersetzt werden müssen. Dieser Prozess erfordert einen Antrag bei der zuständigen IHK.

Die persönliche Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters wird anhand verschiedener Kriterien beurteilt. Schwere Verstöße gegen Gemeinschaftsvorschriften, wie beispielsweise Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, Arbeitszeit, Einbau und Nutzung der Kontrollgeräte, können zur Aberkennung der Zuverlässigkeit führen. In solchen Fällen können Rehabilitierungsmaßnahmen erforderlich sein, um erneut als Verkehrsleiter tätig werden zu dürfen.

Es ist ratsam, bei Zweifeln an der persönlichen Zuverlässigkeit oder bei Fragen zu den spezifischen Voraussetzungen und Verfahren direkt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde für den Güter- oder Personenverkehr Kontakt aufzunehmen.

Nein, das ist nicht automatisch der Fall. Obwohl der Inhaber einer Güterkraft- oder Personenverkehrserlaubnis sich selbst als Verkehrsleiter benennen kann, wird zunächst davon ausgegangen, dass die Person, die zur Leitung der Personen- oder Güterkraftverkehrsgeschäfte bestimmt wurde, die Funktion des Verkehrsleiters übernimmt.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 wird der Verkehrsleiter als eine natürliche Person definiert, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens leitet. Obwohl der Unternehmer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit haben kann, bedeutet dies nicht automatisch, dass er auch die Position des Verkehrsleiters einnimmt.

Der Verkehrsleiter kann entweder vom Unternehmen angestellt oder von diesem vertraglich beauftragt werden. Der Verkehrsleiter muss die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens übernehmen und über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen verfügen.

Es ist wichtig, zwischen der Rolle des Unternehmers und der des Verkehrsleiters zu unterscheiden. Der Unternehmer ist für die Gesamtführung des Unternehmens verantwortlich, während der Verkehrsleiter spezifisch für die Leitung der Verkehrstätigkeiten zuständig ist.

Es kann jedoch sein, dass der Unternehmer gleichzeitig die Position des Verkehrsleiters innehat, sofern er die erforderlichen Anforderungen erfüllt und die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens übernimmt. In solchen Fällen fungiert der Unternehmer auch als Verkehrsleiter.

Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Bestimmungen des jeweiligen Landes und der entsprechenden Rechtsvorschriften zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Position des Verkehrsleiters ordnungsgemäß besetzt ist und die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Die EU verlangt von den Mitgliedsstaaten, ein „Einzelstaatliches elektronisches Register“ (EER) für alle Kraftverkehrsunternehmen einzurichten. Dieses Register wird von der zuständigen Behörde in jedem Mitgliedsstaat geführt. Die nationalen Register sind miteinander vernetzt, sodass die zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedsstaaten darüber informiert werden können, ob und welche Verwaltungssanktionen in Deutschland ergriffen wurden oder ob einer Antragstellerin oder einem Antragsteller die Zuverlässigkeit aberkannt wurde. Dadurch soll die Transparenz erhöht und den Behörden die Beurteilung der Zuverlässigkeit erleichtert werden, da auch im Ausland begangene Verstöße in das Register eingetragen werden können.

In Deutschland ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) für die Führung des öffentlichen Teils des Registers, der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat), zuständig. In dieser Datei werden Informationen über das Unternehmen, die Art der Zulassung einschließlich der Anzahl der erfassten Fahrzeuge, die laufenden Nummern der Gemeinschaftslizenzen und beglaubigte Kopien dokumentiert. Darüber hinaus sind der Name, die Rechtsform und die Adresse des Unternehmens öffentlich über das Internet abrufbar, ebenso wie der benannte Verkehrsleiter mit seinem Namen verzeichnet wird.

Es gibt auch verschiedene nicht-öffentliche Teile des Registers. Die Anzahl, Kategorie und Art der schwerwiegenden Verstöße gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, die in den letzten zwei Jahren zu Verurteilungen oder Sanktionen geführt haben, werden in den Zentralregistern des Bundesamts für Justiz (Gewerbezentralregister und Bundeszentralregister) gespeichert. Gleiches gilt für die Namen derjenigen Verkehrsleiter, gegen die die Behörden ein faktisches Berufsverbot aufgrund von Unzuverlässigkeit ausgesprochen haben. Abgeschlossene Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz werden in einem nicht-öffentlichen Teil der VUDat des BAG registriert. Die örtlichen Behörden, die für die Erteilung von Güterkraft- und Personenverkehrserlaubnissen zuständig sind, übermitteln die erfassten Daten an das BAG.

Wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die Anforderungen der fachlichen Eignung selbst zu erfüllen, indem es keine fachkundige Person mit einer echten Beziehung zum Unternehmen beschäftigt (interner Verkehrsleiter), muss das Unternehmen eine natürliche Person (keine juristische Person) als Verkehrsleiter bestellen, was als externer Verkehrsleiter bezeichnet wird.

Für einen externen Verkehrsleiter gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Verkehrsleiter. Er muss zuverlässig sein und über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Darüber hinaus muss der Verkehrsleiter seine Aufgaben ausschließlich im Interesse des Unternehmens wahrnehmen und unabhängig von anderen Unternehmen agieren. Er darf keine vertraglichen Beziehungen zu Auftraggebern haben (gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).

Der Vertrag zwischen dem externen Verkehrsleiter und dem Unternehmen, für das er die Verkehrsgeschäfte leitet, muss die konkret durchzuführenden Aufgaben und die Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter genau regeln. Die EU-Verordnung legt genaue Vorgaben fest, welche Aufgaben in der vertraglichen Regelung enthalten sein müssen. Es ist jedoch auch möglich und empfehlenswert, darüber hinausgehende Bestimmungen zur Konkretisierung aufzunehmen.

Zu den zwingend zu regelnden Aufgaben gehören insbesondere das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge, die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente, die grundlegende Rechnungsführung, die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (unter Berücksichtigung der Sozialvorschriften) sowie die Prüfung der Sicherheitsverfahren wie Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung (gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).

Im Gegensatz zum internen Verkehrsleiter darf der externe Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von insgesamt höchstens 50 Fahrzeugen leiten (gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).

Wenn ein Unternehmen im erlaubnispflichtigen Güterkraft- oder Personenverkehr neu gegründet wird oder die bisherige fachkundige Person das Unternehmen verlässt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Verkehrsleiter zu benennen:

  1. Interner Verkehrsleiter: Ein interner Verkehrsleiter ist eine im Unternehmen tätige Person, die die rechtlichen Anforderungen erfüllt, um die Position des Verkehrsleiters einzunehmen. Es ist nicht zwingend erforderlich, einen separaten Vertrag neben dem Arbeitsvertrag abzuschließen, aber dies kann sich zur Dokumentation von Kompetenzen und Aufgaben empfehlen. Bei der Bestellung eines internen Verkehrsleiters sind hohe Anforderungen zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, fachkundigen Rat einzuholen. Die Gestaltung der Arbeitsverträge interner Verkehrsleiter unterliegt keinen spezifischen Vorgaben der EU-Verordnung. Es ist jedoch empfehlenswert, bei der Vertragsgestaltung die Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit gemäß den Artikeln 4, 6 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu beachten.

  2. Externer Verkehrsleiter: Ein externer Verkehrsleiter ist eine Person, die nicht zum Unternehmen gehört, aber vertraglich als Verkehrsleiter verpflichtet wird. Im Vertrag mit dem externen Verkehrsleiter müssen die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter gemäß den Vorgaben der Verordnung festgelegt werden. Dazu zählen insbesondere die Pflichten gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Es ist ratsam, auch Aspekte wie die Interessenwahrungspflicht gegenüber dem Unternehmen und eine Klausel zum Konkurrenzschutz in den Vertrag aufzunehmen. Beachten Sie, dass ein externer Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von insgesamt höchstens 50 Fahrzeugen leiten darf.

Unabhängig davon, ob es sich um einen internen oder externen Verkehrsleiter handelt, muss dieser gegenüber den zuständigen Behörden benannt werden. In der Regel erfolgt dies im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für das Unternehmen. Die Behörden führen ein „Einzelstaatliches elektronisches Register“ (EER), in dem alle Informationen über die Verkehrsleiter und die Kraftverkehrsunternehmen gesammelt werden. Dieses Register dient dazu, die Transparenz zu erhöhen und den Behörden in anderen EU-Mitgliedsstaaten Informationen über Verwaltungssanktionen oder die Aberkennung der Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters in Deutschland zu liefern. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist in Deutschland für die Führung des öffentlichen Teils des Registers, der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat), zuständig.

Obwohl klassische Speditionen, die keine eigenen Transporte mit eigenen Fahrzeugen durchführen, nicht direkt von den Regelungen des Verkehrsleiters betroffen sind, sollten sie dennoch Paragraf 7c des deutschen Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) beachten. Dieser Paragraf regelt die Verantwortung des Auftraggebers eines Transports. Gemäß dieser Regelung hat jeder Auftraggeber einer Beförderung die Pflicht, sich zumindest in einem gewissen Umfang zu vergewissern, dass die beauftragten Unternehmen über die erforderlichen Erlaubnisse verfügen.

Eine Möglichkeit für den Auftraggeber, diese Vergewisserung durchzuführen, besteht darin, eine Recherche im behördlichen Register vorzunehmen. Dies ermöglicht es dem Auftraggeber, selbstständig zu prüfen, ob die beauftragten Unternehmen im Register eingetragen sind und über die erforderlichen Erlaubnisse verfügen. Durch diese Maßnahme kann der Auftraggeber sicherstellen, dass er seine Pflichten als Auftraggeber erfüllt und rechtliche Konsequenzen vermeidet.

Bei Verstößen gegen die Anforderungen an Zuverlässigkeit und fachliche Eignung können die Konsequenzen drastisch sein. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/403, auch bekannt als „Todsündenliste“, wurde das Risikoeinstufungsverfahren zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters erheblich erweitert und teilweise verschärft.

Bereits ein schwerwiegender Verstoß oder drei sehr schwere Verstöße von Fahrern pro Jahr führen zur Einleitung eines nationalen Verwaltungsverfahrens zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters. Wenn die zuständige Behörde die Aberkennung der Zuverlässigkeit als angemessene Reaktion betrachtet, kann dies zur Konsequenz haben, dass dem Verkehrsleiter die Zuverlässigkeit entzogen wird. Das bedeutet praktisch ein Berufsverbot für die Tätigkeit als Verkehrsleiter. Wenn ein Verkehrsleiter für mehrere Unternehmen tätig ist, verliert er im Falle der Aberkennung der Zuverlässigkeit aufgrund von Verstößen in einem Unternehmen die Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit als Verkehrsleiter in sämtlichen von ihm betreuten Unternehmen. Er wird als ungeeignet angesehen, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens zu leiten gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.

Zusätzlich verliert sein Fachkundenachweis in allen EU-Mitgliedstaaten seine Gültigkeit. Es ist daher äußerst wichtig, dass ein Verkehrsleiter im Unternehmen tatsächliche Kompetenzen, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse im Verkehrsbereich hat. Andernfalls könnte er für Vorgänge verantwortlich gemacht werden, auf die er in der Praxis möglicherweise nur begrenzten oder keinen Einfluss hatte.

Besondere Aufmerksamkeit sollte diesem Problem bei der Verwendung eines externen Verkehrsleiters gewidmet werden. Wenn der Unternehmer dem externen Verkehrsleiter die Befugnis erteilt, Weisungen an Mitarbeiter des Unternehmens zu erteilen, hat dies sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits kann der externe Verkehrsleiter dadurch seine Verpflichtungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 besser erfüllen. Andererseits führt dies zu einer gewissen organisatorischen Einbindung in den Betrieb, die den Status des Verkehrsleiters verändern und möglicherweise ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auslösen kann.

Die Beschränkung gilt tatsächlich für externe Verkehrsleiter. Sie dürfen höchstens für vier Unternehmen arbeiten, und diese Unternehmen dürfen insgesamt nicht mehr als 50 Zugfahrzeuge haben. Beachten Sie, dass die Anzahl der Anhänger oder Auflieger dabei nicht berücksichtigt wird. Wenn mehr Fahrzeuge vorhanden sind, sind mehrere externe Verkehrsleiter erforderlich (siehe auch Frage 12 zu externen Verkehrsleitern).

Im Gegensatz dazu gilt für interne Verkehrsleiter eine andere Regelung. Wenn sie nur für ein Unternehmen arbeiten, entweder als Angestellte oder als Eigentümer, gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Fahrzeuge. Sie können sich vollständig auf ihre Aufgabe konzentrieren, und daher sah die EU keine Notwendigkeit, die Anzahl der Fahrzeuge für interne Verkehrsleiter zu begrenzen.

Was ist ein Verkehrsleiter und welche Aufgaben hat ein Verkehrsleiter?

Im gewerblichen Güterkraftverkehr ist ein Verkehrsleiter eine Person, die für die Organisation und Überwachung des LKW-Verkehrs verantwortlich ist. Die Aufgaben eines Verkehrsleiters im gewerblichen Güterkraftverkehr können je nach Art und Größe des Unternehmens unterschiedlich sein, umfassen jedoch in der Regel:

  1. Planung und Organisation von Transportaufträgen: Der Verkehrsleiter muss sicherstellen, dass Transportaufträge effizient und termingerecht ausgeführt werden, indem er die geeigneten Fahrzeuge und Fahrer auswählt und die Routen und Zeitpläne plant.
  2. Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen: Der Verkehrsleiter muss sicherstellen, dass alle Transportaufträge und Fahrer den geltenden Vorschriften und Gesetzen entsprechen, wie beispielsweise den Lenk- und Ruhezeiten, den Ladungssicherungsvorschriften und den Umweltauflagen.
  3. Überwachung der Fahrzeuge und Fahrer: Der Verkehrsleiter überwacht den Zustand der Fahrzeuge und die Leistung der Fahrer, um sicherzustellen, dass sie sicher und effizient betrieben werden.
  4. Kommunikation mit Kunden und Auftraggebern: Der Verkehrsleiter ist in der Regel der Ansprechpartner für Kunden und Auftraggeber und muss in der Lage sein, schnell und effektiv auf Fragen und Probleme zu reagieren.
  5. Organisation von Wartungs- und Reparaturarbeiten: Der Verkehrsleiter ist auch für die Organisation von Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Fahrzeugen verantwortlich, um sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand bleiben und sicher betrieben werden können.

Wo ist die Tätigkeit des Verkehrsleiters geregelt?

Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterkraftverkehr wird in Deutschland gesetzlich im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) geregelt. Das GüKG regelt die Voraussetzungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, die Bedingungen für die Erteilung von Güterkraftverkehrslizenzen sowie die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Transportunternehmen und ihrer Mitarbeiter.

Das GüKG legt auch die Anforderungen an den Verkehrsleiter fest, wie beispielsweise seine fachliche Eignung und seine Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen im Güterkraftverkehr. Der Verkehrsleiter muss auch in der Lage sein, die Organisation des Transportbetriebs sicherzustellen und sicherzustellen, dass alle Fahrer und Fahrzeuge den geltenden Vorschriften und Gesetzen entsprechen.

Darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen, die den Verkehrsleiter betreffen, wie z.B. die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Verordnung über die Arbeitszeit von Kraftfahrern (Fahrpersonalverordnung) und die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB).

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Wie wird man in Deutschland Verkehrsleiter für Güterkraftverkehrsunternehmen?

Um Verkehrsleiter für Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland zu werden, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter muss über eine ausreichende fachliche Eignung verfügen, um den Transportbetrieb sicher und effizient zu organisieren. Diese Eignung kann durch eine Ausbildung, eine berufliche Qualifikation oder durch langjährige Berufserfahrung im Transportwesen erworben werden.
  2. Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften: Der Verkehrsleiter muss über umfassende Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen im Güterkraftverkehr verfügen, insbesondere über das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und andere einschlägige Vorschriften.
  3. Zuverlässigkeit: Der Verkehrsleiter muss zuverlässig sein und darf keine Vorstrafen haben. Zusätzlich darf gegen den Verkehrsleiter kein Insolvenzverfahren laufen bzw. der gegen den Verkehrsleiter darf keine Insolvenz durchlaufen haben. Der Verkehrsleiter muss finanziell zuverlässig und leistungsfähig sein.
  4. Wohnsitz oder Betriebssitz in Deutschland: Der Verkehrsleiter muss seinen Wohnsitz oder Betriebssitz in Deutschland haben.

Um die fachliche Eignung nachzuweisen, kann der Verkehrsleiter verschiedene Qualifikationen erwerben, wie z.B. eine Ausbildung zum Verkehrsfachwirt, eine Qualifikation als Betriebswirt für Spedition und Logistikdienstleistungen oder eine entsprechende Fortbildung im Transportwesen. Eine andere Möglichkeit ist der Nachweis einer ausreichenden Berufserfahrung als Verkehrsleiter in einem Unternehmen.

Darüber hinaus müssen Verkehrsleiter eine sogenannte „Verkehrsleiterbescheinigung“ erlangen, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wird. Die Bescheinigung wird nur erteilt, wenn der Verkehrsleiter alle oben genannten Anforderungen erfüllt und eine Prüfung bestanden hat, die seine fachliche Eignung und seine Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften im Güterkraftverkehr nachweist.

Welche rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen müssen Verkehrsleiter im gewerblichen Güterkraftverkehr beachten?

Verkehrsleiter im gewerblichen Güterkraftverkehr müssen eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen beachten, um sicherzustellen, dass der Transportbetrieb rechtmäßig und sicher durchgeführt wird. Hier sind einige der wichtigsten Regelungen, die Verkehrsleiter im Güterkraftverkehr in Deutschland beachten müssen:

  1. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG): Das GüKG regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland und enthält Bestimmungen zu Themen wie der Erlaubnispflicht, den Pflichten von Verkehrsleitern und Fahrern, der Lenk- und Ruhezeitregelung, den technischen Anforderungen an Fahrzeuge und der Kontrolle von Transportbetrieben.
  2. Sozialvorschriften: Im Rahmen des GüKG sind auch die so genannten Sozialvorschriften zu beachten. Hierzu zählen insbesondere die Regelungen zur Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sowie die Vorschriften zur Arbeitszeit. Verkehrsleiter müssen sicherstellen, dass ihre Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhe- und Arbeitszeiten einhalten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
  3. Straßenverkehrsordnung (StVO): Die StVO regelt den Verkehr auf öffentlichen Straßen und enthält Bestimmungen zu Themen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln und Abstandsregelungen. Verkehrsleiter müssen sicherstellen, dass ihre Fahrer die Verkehrsregeln einhalten, um Unfälle zu vermeiden.
  4. Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das ArbZG regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern und enthält Bestimmungen zu Themen wie der Höchstarbeitszeit und der Mindestruhezeit. Verkehrsleiter müssen sicherstellen, dass ihre Fahrer die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften einhalten, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten.
  5. Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Die UVV enthalten Bestimmungen zur Verhütung von Unfällen und Verletzungen bei der Arbeit. Verkehrsleiter müssen sicherstellen, dass ihre Fahrer die UVV-Vorschriften einhalten und dass ihre Fahrzeuge in einem sicheren Zustand sind, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
  6. Umweltschutzgesetze: Im Güterkraftverkehr müssen auch Umweltschutzgesetze eingehalten werden, wie z.B. das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Verkehrsleiter müssen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge den Umweltstandards entsprechen und dass umweltgefährdende Stoffe sicher transportiert werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass dies nur eine Auswahl der wichtigsten Regelungen ist, die Verkehrsleiter im gewerblichen Güterkraftverkehr beachten müssen. Eine umfassende Kenntnis aller relevanten Gesetze und Bestimmungen ist für Verkehrsleiter unerlässlich, um einen sicheren und rechtmäßigen Transportbetrieb zu gewährleisten.

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

Erstberatung Statistiken

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ERSTBERATUNG

Als Verkehrsleiter sind wir absolute Experten in der LKW Logistik. Wir beraten Sie rund um das Thema Verkehrsleiter, Logistik, Transport- und Speditionsgewerbe. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.

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ÜBERNAHME DER BETREUUNG

Wir sind als externe Verkehrsleiter deutschlandweit Tag & Nacht für Sie im Einsatz. Als Verkehrsleiter übernehmen wir die Verantwortung in Ihrem Transportunternehmen und sorgen dafür, dass alles rollt. Wir sind ihr professioneller Verkehrsleiter für jeden Bedarf.

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Dokumentation

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DOKUMENTATION

Wir nehmen Ihnen die Dokumentationspflichten ab. Zudem erstellen wir aktuelle Betriebsanweisungen, Schulungsformulare & Co und übernehmen die Archivierung.

Wie stellen ein Verkehrsleiter sicher, dass die LKW Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten und wie dokumentieren er dies?

Als Verkehrsleiter für Güterkraftverkehrsunternehmen ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Fahrer die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Hier sind einige Schritte, die ein Verkehrsleiter ergreifen kann, um sicherzustellen, dass die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten:

  1. Schulung der Fahrer: Der Verkehrsleiter kann sicherstellen, dass alle Fahrer über die gesetzlichen Anforderungen an Lenk- und Ruhezeiten informiert und geschult werden. Hierbei ist auch wichtig, dass die Fahrer über die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten informiert werden.
  2. Einrichtung eines digitalen Fahrtenschreibers: Der Verkehrsleiter kann sicherstellen, dass alle Fahrzeuge mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind. Dieser zeichnet automatisch die Fahr- und Ruhezeiten auf und erleichtert so die Dokumentation.
  3. Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten: Der Verkehrsleiter kann die Lenk- und Ruhezeiten regelmäßig überwachen und sicherstellen, dass die Fahrer die vorgeschriebenen Pausen einhalten. Hierbei kann er auch die Informationen des digitalen Fahrtenschreibers auslesen.
  4. Einhaltung der Vorschriften: Der Verkehrsleiter kann sicherstellen, dass die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten, indem er die Fahrer anweist, regelmäßig Pausen einzulegen und die Ruhezeiten einzuhalten. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, müssen diese Konsequenzen für den Fahrer haben.
  5. Dokumentation: Der Verkehrsleiter muss sicherstellen, dass die Lenk- und Ruhezeiten dokumentiert werden. Hierbei können digitale Fahrtenschreiber sowie manuelle Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch genutzt werden.

Zusammenfassend ist es für einen Verkehrsleiter für Güterkraftverkehrsunternehmen wichtig, sicherzustellen, dass die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten und die Dokumentation sorgfältig durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Wie sorgt der Verkehrsleiter dafür, dass die Fahrzeuge des Unternehmens immer verkehrstüchtig und sicher sind?

Als Verkehrsleiter für Güterkraftverkehrsunternehmen ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Fahrzeuge des Unternehmens immer verkehrstüchtig und sicher sind, um die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Hier sind einige Schritte, die ein Verkehrsleiter ergreifen kann, um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge des Unternehmens verkehrstüchtig und sicher sind:

  1. Wartung und Inspektion: Der Verkehrsleiter kann sicherstellen, dass alle Fahrzeuge des Unternehmens regelmäßig gewartet und inspiziert werden. Hierbei sollten alle sicherheitsrelevanten Komponenten wie Bremsen, Lenkung, Reifen, Beleuchtung und andere elektronische Komponenten überprüft werden.
  2. Schulung der Fahrer: Der Verkehrsleiter kann sicherstellen, dass alle Fahrer über die Wartung und Inspektion der Fahrzeuge informiert und geschult werden. Hierbei sollten auch regelmäßige Überprüfungen während der Fahrt durch den Fahrer durchgeführt werden, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen.
  3. Kontrollen durchführen: Der Verkehrsleiter kann sicherstellen, dass regelmäßige Kontrollen der Fahrzeuge durchgeführt werden. Hierbei können beispielsweise Checklisten oder digitale Überwachungssysteme verwendet werden, um sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Komponenten des Fahrzeugs in einwandfreiem Zustand sind.
  4. Schulung der Mechaniker: Der Verkehrsleiter kann sicherstellen, dass alle Mechaniker des Unternehmens geschult und qualifiziert sind, um die Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Fahrzeugen durchzuführen. Hierbei sollten auch die Anforderungen an die Dokumentation von Reparatur- und Wartungsarbeiten vermittelt werden.
  5. Ersatzteile und Zubehör: Der Verkehrsleiter kann sicherstellen, dass alle Ersatzteile und Zubehörteile, die für die Wartung und Reparatur der Fahrzeuge benötigt werden, immer verfügbar sind.

Zusammenfassend ist es für einen Verkehrsleiter für Güterkraftverkehrsunternehmen wichtig, sicherzustellen, dass die Fahrzeuge des Unternehmens immer verkehrstüchtig und sicher sind. Hierbei spielen regelmäßige Wartung und Inspektion, Schulung der Fahrer und Mechaniker sowie Kontrollen und Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Zubehör eine wichtige Rolle.

Was ist der unterschied zwischen einen Verkehrsleiter und einem Fuhrparkleiter?

Ein Verkehrsleiter und ein Fuhrparkleiter sind zwei unterschiedliche Positionen innerhalb eines Transportunternehmens. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Positionen liegt in ihren Aufgabenbereichen.

Ein Verkehrsleiter ist in der Regel für die Planung, Organisation und Überwachung der operativen Geschäftsabläufe im Transportunternehmen verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die Transporte termingerecht und effizient durchgeführt werden und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehören beispielsweise die Organisation von Transportrouten, die Fahrzeugdisposition, die Personalplanung, die Dokumentation und Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sowie die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.

Ein Fuhrparkleiter hingegen ist für die Verwaltung und Instandhaltung des Fuhrparks verantwortlich. Er sorgt dafür, dass alle Fahrzeuge des Unternehmens betriebsbereit sind und dass alle notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Der Fuhrparkleiter organisiert auch die Beschaffung neuer Fahrzeuge und überwacht die Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsvorschriften.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verkehrsleiter hauptsächlich für die Planung und Organisation des operativen Geschäftsablaufs verantwortlich ist, während der Fuhrparkleiter sich auf die Verwaltung und Instandhaltung des Fuhrparks konzentriert. Beide Positionen sind jedoch eng miteinander verbunden und arbeiten oft Hand in Hand, um sicherzustellen, dass das Transportunternehmen reibungslos und effizient betrieben wird.

Welche Verantwortungen trägt ein Verkehrsleiter für Gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb eines Transportunternehmens?

Ein Verkehrsleiter für gewerblichen Güterkraftverkehr trägt innerhalb eines Transportunternehmens eine große Verantwortung. Die folgenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten gehören zu den wichtigsten:

  1. Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Der Verkehrsleiter muss sicherstellen, dass das Transportunternehmen alle relevanten Gesetze und Vorschriften im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs einhält. Hierzu gehören beispielsweise die Lenk- und Ruhezeitenverordnung, die Verordnung über die Arbeitszeit von Kraftfahrern, die Straßenverkehrsordnung und andere sicherheitsrelevante Vorschriften.
  2. Planung und Überwachung des Betriebsablaufs: Der Verkehrsleiter ist verantwortlich für die Planung und Überwachung aller betrieblichen Abläufe innerhalb des Transportunternehmens. Hierzu gehören beispielsweise die Organisation von Transportrouten, die Disposition der Fahrzeuge und Fahrer, die Koordination von Lieferungen und die Überwachung der Transportaufträge.
  3. Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter: Der Verkehrsleiter muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter des Transportunternehmens über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben sicher und effektiv auszuführen. Hierzu gehören beispielsweise die Schulung der Fahrer in Bezug auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, die Schulung der Disponenten in Bezug auf die Organisation von Transportaufträgen und die Schulung der Mechaniker in Bezug auf die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen.
  4. Überwachung der Fahrzeugflotte: Der Verkehrsleiter ist verantwortlich für die Überwachung der gesamten Fahrzeugflotte des Transportunternehmens. Hierzu gehört beispielsweise die Überwachung der Wartungs- und Reparaturarbeiten, die Überwachung der Fahrzeugpapiere und die Überwachung der Verbrauchs- und Betriebskosten.
  5. Kontrolle der Finanzen: Der Verkehrsleiter ist auch für die Kontrolle der Finanzen des Transportunternehmens zuständig. Hierzu gehört beispielsweise die Überwachung der Kosten und Einnahmen, die Erstellung von Budgetplänen und die Überwachung der Rechnungen und Zahlungen.

Zusammenfassend ist der Verkehrsleiter für gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb eines Transportunternehmens verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, die Planung und Überwachung des Betriebsablaufs, die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter, die Überwachung der Fahrzeugflotte und die Kontrolle der Finanzen.

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Wo kann man die fachliche Eignung zum Verkehrsleiter gemäß Güterkraftverkehrsgesetz durchführen und erlangen?

Die fachliche Eignung zum Verkehrsleiter gemäß Güterkraftverkehrsgesetz kann bei verschiedenen Institutionen erlangt werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  1. Industrie- und Handelskammern (IHK): Die IHK bietet in der Regel Lehrgänge an, in denen die fachliche Eignung zum Verkehrsleiter erworben werden kann. Die Lehrgänge umfassen in der Regel mehrere Wochen und beinhalten eine intensive Schulung zu allen relevanten Themen des gewerblichen Güterkraftverkehrs.
  2. Berufsbildungszentren: In einigen Bundesländern gibt es Berufsbildungszentren, die spezielle Lehrgänge zur Erlangung der fachlichen Eignung zum Verkehrsleiter anbieten. Die Lehrgänge sind ähnlich aufgebaut wie die IHK-Lehrgänge und umfassen eine intensive Schulung zu allen relevanten Themen des gewerblichen Güterkraftverkehrs.
  3. Private Schulungsanbieter: Es gibt auch private Schulungsanbieter, die spezielle Lehrgänge zur Erlangung der fachlichen Eignung zum Verkehrsleiter anbieten. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da nicht alle Anbieter seriös sind und die Lehrgänge nicht immer den Anforderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes entsprechen.

Unabhängig von der Wahl des Schulungsanbieters müssen alle Bewerber für die fachliche Eignung zum Verkehrsleiter bestimmte Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine mehrjährige Berufserfahrung im gewerblichen Güterkraftverkehr und ein polizeiliches Führungszeugnis. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Lehrgang wird die fachliche Eignung zum Verkehrsleiter in Form eines Zertifikats bescheinigt.

Wie schwer ist die Prüfung zum Verkehrsleiter für den gewerblichen Güterkraftverkehr im vergleich zu vergleichbaren Prüfungen?

Die Prüfung zum Verkehrsleiter für den gewerblichen Güterkraftverkehr gilt als anspruchsvoll und umfangreich. Die Prüfungsinhalte umfassen alle relevanten Themenbereiche des gewerblichen Güterkraftverkehrs, wie beispielsweise das Transportrecht, die Straßenverkehrsordnung, die Lenk- und Ruhezeitenverordnung, die Ladungssicherung, die Fahrzeugtechnik und die Gefahrgutvorschriften.

Im Vergleich zu anderen Prüfungen, wie beispielsweise der Führerscheinprüfung, der theoretischen Prüfung zum Berufskraftfahrer oder der Prüfung zum Sachkundigen für den Transport von gefährlichen Gütern (ADR), kann die Prüfung zum Verkehrsleiter als anspruchsvoller angesehen werden. Die Prüfungsinhalte sind breiter gefächert und erfordern ein tiefes Verständnis der relevanten Gesetze und Vorschriften sowie der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge eines Transportunternehmens.

Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass die Schwierigkeit der Prüfung auch von individuellen Faktoren wie Vorbereitungszeit, Erfahrung und Wissen abhängt. Eine gründliche Vorbereitung und ein fundiertes Verständnis der Prüfungsinhalte können die Prüfung deutlich einfacher machen.

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Wie oft muss ein Verkehrsleiter die Fahrerkarten der Berufskraftfahrer kontrollieren/ auslesen?

Die Fahrerkarten von LKW-Fahrern müssen gemäß der europäischen Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 561/2006) und der Verordnung (EU) 165/2014 regelmäßig ausgelesen werden. Hierbei handelt es sich um eine Pflicht, die der Arbeitgeber/Verkehrsleiter des LKW-Fahrers erfüllen muss.

Die Fahrerkarten müssen spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden, um sicherzustellen, dass die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen gegen die Vorschriften können die Fahrerkarten jedoch auch häufiger ausgelesen werden.

Zusätzlich müssen die Daten der Fahrerkarten in der Regel auch bei Beginn und Ende jeder Fahrt aufgezeichnet werden. Dies geschieht in der Regel durch ein digitales Tachografensystem, das auch die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufzeichnet.

Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber/ Verkehrsleiter sicherstellen, dass die Fahrerkarten regelmäßig ausgelesen und die Daten korrekt aufgezeichnet werden, um sowohl den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen als auch eine sichere und effiziente Transportlogistik zu gewährleisten.

Welche Fragen kommen in der Verkehrsleiterprüfung vor?

Die Verkehrsleiterprüfung ist eine sehr anspruchsvolle Prüfung, bei der das Wissen und die Fähigkeiten des Prüflings in Bezug auf den gewerblichen Güterkraftverkehr geprüft werden. Die Fragen können sich dabei auf unterschiedliche Bereiche beziehen, wie zum Beispiel:

  1. Rechtliche Grundlagen: Fragen zu den rechtlichen Grundlagen des gewerblichen Güterkraftverkehrs, insbesondere zu den einschlägigen nationalen und europäischen Gesetzen und Verordnungen wie der VO (EG) Nr. 1071/2009 und VO (EG) Nr. 1072/2009.
  2. Unternehmensführung: Fragen zu den Aufgaben eines Verkehrsleiters im Rahmen der Unternehmensführung, einschließlich der Planung, Organisation und Kontrolle des Transportbetriebs, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Personal- und Kundenbetreuung.
  3. Technische Anforderungen: Fragen zu den technischen Anforderungen im Bereich des Güterkraftverkehrs, wie zum Beispiel zu den Anforderungen an die Fahrzeuge, die Ladungssicherung und die Wartung und Reparatur der Fahrzeuge.
  4. Fahrpersonal: Fragen zu den Anforderungen an das Fahrpersonal im Güterkraftverkehr, einschließlich der Lenk- und Ruhezeiten, der Fahrtenschreiber und der Qualifikationen und Schulungen des Fahrpersonals.
  5. Gefahrguttransport: Fragen zu den spezifischen Anforderungen und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut, einschließlich der Kennzeichnung, Verpackung und Beförderung von Gefahrgut.

Die genauen Fragen können je nach Prüfungsordnung und Prüfungsinhalt variieren. Es ist jedoch wichtig, dass sich der Prüfling gut auf die Prüfung vorbereitet, indem er sich gründlich mit den relevanten Gesetzen, Vorschriften und Anforderungen auseinandersetzt und sich auf praxisnahe Beispiele und Fallstudien vorbereitet. Wir bieten Ihnen einen Onlinekurs für Verkehrsleiter an. Der Vorbereitungskurs zum Verkehrsleiter beinhaltet alle wichtigen Themen und Fragen für die anstehende Prüfung zum Verkehrsleiter.

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