Beschreibung
Gefährdungsbeurteilung Personenaufzug als Word- und PDF-Vorlage
Sie betreiben in Ihrem Unternehmen einen Personenaufzug und möchten die dafür vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen? Mit der vorausgefüllten Vorlage „Gefährdungsbeurteilung Personenaufzug“ der 123Ingenieure GmbH können Sie das in wenigen Schritten ebenso intuitiv wie rechtssicher erledigen.
Als überwachungsbedürftige Anlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV Anhang 2) unterliegen Personenaufzüge einer strengeren Prüf- und Dokumentationspflicht als gewöhnliche Betriebsmittel. Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) prüfen alle zwei Jahre nicht nur die Technik, sondern verlangen auch die schriftliche Gefährdungsbeurteilung für Personenaufzüge. Liegt diese nicht vor oder ist sie veraltet, folgt eine Beanstandung. Im Ernstfall haftet der Betreiber persönlich nach § 13 ArbSchG („Verantwortliche Personen“).
Die 123Ingenieure GmbH hat alle gesetzlichen Anforderungen für Aufzüge für den Personentransport in einer fertigen Vorlage zusammengefasst.
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen zusätzlich noch einen Aufzug für Güter und Waren betreiben, können Sie die Gefährdungsbeurteilung Personenaufzug mit unserer Vorlage Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug thematisch ergänzen.
Der Lieferumfang der Gefährdungsbeurteilung Vorlage Personenaufzug
Mit dieser Vorlage erhalten Sie 14 vorausgefüllte Themenblöcke nach dem STOP-Prinzip (§ 4 ArbSchG „Allgemeine Grundsätze“), die alle prüfrelevanten Gefährdungen tätigkeits- und nutzungsbezogen abdecken, darunter auch den Bereich Cybersicherheit in Personenaufzügen. Statt unzählige Stunden in Eigenrecherche zu investieren, können Sie unsere Vorlage in kurzer Zeit anlagenspezifisch an Ihren Personenaufzug anpassen und danach direkt mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung starten.
Sie erhalten die vollständige Gefährdungsbeurteilung Personenaufzug unmittelbar nach Ihrer Bestellung bzw. Bezahlung per E-Mail als Link zum Sofort-Download.
Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung Personenaufzug im Überblick:
- Word-Datei (.docx) mit vorausgefüllten Stammdatenfeldern für Firma, Anlagennummer, Standort und Tätigkeitsbeschreibung, direkt editierbar.
- PDF-Version mit allen Querverweisen auf BetrSichV, ArbSchG, Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und DIN-EN-Normen, druckfähig und audittauglich.
- Abkürzungsverzeichnis zu ArbSchG, BetrSichV, Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und DIN EN 81-Reihe als Referenz für die Wirksamkeitskontrolle.
- Unterschriftsblock für die verantwortliche Person aus der Unternehmensleitung als revisionssicherer Abschluss der Dokumentation.
Der Aufbau der Gefährdungsbeurteilung Personenaufzug im Detail
Die Gefährdungsbeurteilung Aufzug der 123Ingenieure GmbH gibt eine Struktur in drei aufeinander aufbauenden Tabellen vor: Tabelle 1 erfasst alle elf Gefährdungsfaktoren, Tabelle 2 enthält 14 ausformulierte Themenblöcke mit Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle, Tabelle 3 dokumentiert die wiederkehrenden Prüfungen.
Die 14 Themenblöcke der Vorlage Gefährdungsbeurteilung Personenaufzug:
- Allgemeine Betreiberpflichten (§ 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“), § 6 ArbSchG („Dokumentation“), BetrSichV Anhang 2)
- Prüf- und Wartungspflichten: ZÜS-Hauptprüfung alle zwei Jahre, Zwischenprüfung jährlich (gemäß § 16 BetrSichV und Technischer Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von Aufzugsanlagen“)
- Notrufsystem bei eingeschlossenen Personen (§ 24 BetrSichV Abs. 2 i. V. m. Anhang 1 Abschn. 4.6, DIN EN 81-28)
- Mechanische Gefährdungen an Schacht- und Fahrkorbtüren (Schließkraftbegrenzer, Lichtgitter nach DIN EN 81-20)
- Elektrische Gefährdungen gemäß DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ – sogenannte DGUV V3 Prüfung) in Verbindung mit den Normen DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) und DIN VDE 0100/0105-100 (Wiederholungsprüfung)
- Brand- und Notfallverhalten: Brandfallsteuerung nach DIN EN 81-73, bei Bedarf Feuerwehraufzug nach DIN EN 81-72
- Stehengebliebener Fahrkorb: Be- und Entlüftung, Notbeleuchtung, Befreiungsorganisation
- Körperliche Belastung beim Mitfahren und Transportieren (§ 2 LasthandhabV „Maßnahmen“)
- Psychische Belastung und Übergriffe im Fahrkorb: DSGVO-konforme Videoaufzeichnung (gemäß Art. 13 DSGVO „Informationspflicht“) und Stiller Alarm
- Gefahrstoffe in Bestandsanlagen vor 1995: Asbest (Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519, DGUV Information 201-031, § 6 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“)
- Cybersicherheit der Aufzugsanlage: Fernwartungszugriffe, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI IT-Grundschutz Baustein NET.4.3 („Fernwartung“)
- Unterweisung: Erstunterweisung und jährliche Wiederholung gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) und § 12 ArbSchG („Unterweisung“)
- Organisation: Brandschutz, Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege
- Besonders schutzbedürftige Personen: Schwangere und Stillende (§ 10 MuSchG, §§ 4-6, 9, 11 MuSchG) sowie Minderjährige (§ 28a JArbSchG, § 22 JArbSchG)
Die Gefährdungsbeurteilung Aufzug steht bei jeder ZÜS-Prüfung an erster Stelle
Die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist eine unabhängige Prüforganisation, die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefährliche oder überwachungsbedürftige technische Anlagen, wie Lasten- und Personenaufzüge kontrolliert.
Personenaufzüge fallen als überwachungsbedürftige Anlagen in eine Prüfkategorie, für die zahlreiche Vorgaben gelten. Neben dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und § 6 ArbSchG „Dokumentation“) gilt hier auch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV „Gefährdungsbeurteilung“), die Betreiber dazu verpflichtet, alle Gefährdungen vor der Inbetriebnahme des Aufzugs und fortlaufend danach zu beurteilen und die Ergebnisse schriftlich zu dokumentieren.
Die Prüfpflichten für den Aufzug als Arbeitsmittel ergeben sich aus § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“). Da es sich bei einem Personenaufzug um eine überwachungsbedürftige Anlage handelt, gelten zusätzliche Vorschriften, die in § 15 BetrSichV („Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen“) und § 16 BetrSichV geregelt werden.
Für wen ist die Gefährdungsbeurteilung Aufzug Personentransport geeignet?
Unsere Vorlage deckt den laufenden Betrieb von Personenaufzügen ab und passt für:
- Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Geschossen
- Bürogebäude, Verwaltungsbauten und Co-Working-Standorte
- Hotels, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Seniorenresidenzen
- Industrie- und Logistikbetriebe mit Personenaufzügen in Bürotrakten oder Sozialräumen
- Öffentliche Gebäude, Schulen, Hochschulen und Behörden
Mit der Vorlage von 123Ingenieure in drei Schritten zur rechtsgültigen Dokumentation
Die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Personenaufzug ermöglicht Ihnen eine strukturierte und zeitschonende Vorgehensweise. Sie entbindet Sie als Betreiber jedoch nicht von der gesetzlichen Pflicht, zusätzlich eine individuelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) durchzuführen.
So gehen Sie bei der Durchführung am besten vor:
- Im ersten Schritt füllen Sie die Stammdatenfelder in der Word-Datei aus: Ihre Firmenbezeichnung, Anlagennummer des Personenaufzugs, Standort, Aufzugstyp, Datum der letzten ZÜS-Prüfung.
- Im zweiten Schritt gleichen Sie die Themenblöcke auf Ihre Aufzugsanlage ab. Was nicht zutrifft, können Sie einfach streichen. Ergänzen Sie die Vorlage mit jenen Angaben, die für Ihre Anlage spezifisch sind, wie etwa den Unterschied zwischen Hydraulik- und Seilantrieb oder besondere Nutzerverhältnisse in Pflegeeinrichtungen.
- Im dritten Schritt führt eine befähigte Person oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit die Wirksamkeitskontrolle durch. Danach muss die Gefährdungsbeurteilung von einer verantwortlichen Person aus der Geschäftsführung unterzeichnet werden.
Die Themenblöcke der Gefährdungsbeurteilung Aufzug liefern gleichzeitig die Grundlage für die jährliche Unterweisung Ihrer Beschäftigten nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“). Im Onlineshop der 123Ingenieure GmbH finden Sie auch Vorlagen für Unterweisungen unterschiedlicher Art.
Preise und Lieferbedingungen
Die Gefährdungsbeurteilung Aufzug ist ein digitales Produkt. Den Download-Link erhalten Sie unmittelbar nach dem Kauf per E-Mail, der Lieferumfang umfasst Word-Datei und identisches PDF. Den aktuellen Preis sehen Sie oben auf dieser Seite.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Aufzug für den Transport von Personen
Warum benötigt ein Personenaufzug eine andere Gefährdungsbeurteilung als ein Lastenaufzug?
Weil die gesetzliche Einordnung und damit das gesamte Gefährdungsprofil verschieden sind. Ein Lastenaufzug gilt nach BetrSichV als Arbeitsmittel, wenn er ausschließlich gewerbliche Güter transportiert. Ein Personenaufzug ist eine überwachungsbedürftige Anlage mit ZÜS-Prüfpflicht und einer anderen normativen Grundlage: DIN EN 81-20/50 statt DIN EN 81-31.
Sobald Menschen mitfahren, entstehen Gefährdungen, die bei einem ausschließlichen Güteraufzug schlicht nicht auftreten: psychosoziale Belastungen wie Übergriffe im Fahrkorb, oder DSGVO-Pflichten für Videoaufzeichnungen.
Umgekehrt enthält die Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug Themenblöcke zur Lastsicherung, zu IP-Schutzklassen für Außen- und Nassbereiche sowie zum Personenbeförderungsverbot, die in der Gefährdungsbeurteilung Aufzug für Personenaufzüge nicht vorkommen. Befördert Ihr Aufzug sowohl Güter als auch Menschen, gilt er rechtlich als Personenaufzug und fällt unter diese Vorlage.
Wer haftet bei einem Unfall, wenn die Gefährdungsbeurteilung Personenaufzug korrekt vorliegt?
Die Gefährdungsbeurteilung entbindet den Betreiber nicht von seiner Verantwortung, sie dokumentiert, dass er ihr nachgekommen ist. § 13 ArbSchG („Verantwortliche Personen“) benennt den Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber als verantwortliche Person. Hat er die Beurteilung ordnungsgemäß erstellt, tätigkeitsbezogen angepasst und die Wirksamkeitskontrolle nachgewiesen, ist er seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachgekommen. Die Vorlage schafft diese Dokumentation, ersetzt aber nicht die Fachkompetenz bei der Beurteilung. Wer zusätzliche Absicherung sucht, kann unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Wirksamkeitsprüfung beauftragen.
Wie aktuell ist die Gefährdungsbeurteilung Vorlage Personenaufzug der 123Ingenieure GmbH?
Unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage wird laufend gepflegt und spiegelt den Stand der zitierten Rechts- und Normgrundlagen wider. Das aktuelle Erscheinungsjahr sehen Sie auf der Produktseite. Bei wesentlichen gesetzlichen Änderungen oder anderen bindenden Vorschriften wird die Vorlage von uns aktualisiert. Sollte sich unmittelbar nach Ihrer Bestellung eine Norm oder ein Gesetz ändern, senden wir Ihnen auf Ihre Anfrage eine aktualisierte Version der Gefährdungsbeurteilung für Personenaufzüge zu.
Ist Cybersicherheit in der Gefährdungsbeurteilung Aufzug enthalten?
Ja, als eigener Themenblock. Er basiert auf dem BSI IT-Grundschutz Baustein NET.4.3 („Fernwartung“) und behandelt Schutzmaßnahmen für Fernwartungszugriffe, die Risikobewertung von IoT-Schnittstellen sowie die Zugangssteuerung der Aufzugssteuerung. Dieser Abschnitt ist in der Gefährdungsbeurteilung Aufzug besonders relevant, weil moderne Personenaufzüge häufig mit Kameras und vernetzten Notrufzentralen ausgestattet sind, die separate Datenschutz- und Sicherheitspflichten auslösen.
Begleitet die 123Ingenieure GmbH auch die ZÜS-Hauptprüfung?
Ja. Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung übernehmen wir die Vor- und Nachbereitung der ZÜS-Hauptprüfung Ihrer Aufzugsanlagen (sowohl Personen- als auch Lastenaufzüge), prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und begleiten die Prüfung deutschlandweit vor Ort in Ihrem Unternehmen.




