Hinweisgeberschutz – Was passiert mit Hinweisen an die interne Meldestelle?
Mit dem folgenden Beispiel einer Meldung an eine interne Meldestelle verdeutlichen wir den Ablauf:
In einem fiktiven Unternehmen namens „Beispiel GmbH“ arbeiten mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eines Tages kommt es zu einer unangenehmen Situation zwischen dem Mitarbeiter Heiko und seiner Kollegin Heike.
Heiko arbeitet in derselben Abteilung wie Heike und ist bekannt für seine lockere Art und seine Witze. In den letzten Wochen hat Heiko jedoch damit angefangen, unangemessene Kommentare über Heikes Aussehen zu machen. „Du siehst heute wieder besonders gut aus“ oder „Wenn ich dein Freund wäre, könnte ich mich kaum auf die Arbeit konzentrieren“.
Zunächst fühlt sich Heike unwohl, will jedoch nicht direkt reagieren, um keine Aufmerksamkeit auf sich zu lenken und nicht den Ruf als Petze zu bekommen. Sie hofft, dass Heiko seine Kommentare einfach einstellt, aber die Belästigung nimmt eher zu. Heiko macht nun täglich anzüglichere Bemerkungen und Witze, wenn nur wenige Kollegen oder Kolleginnen in der Nähe sind.
Heike beginnt, sich am Arbeitsplatz unwohl zu fühlen. Sie vermeidet es, allein mit Heiko im selben Raum zu sein und versucht, den Kontakt so weit wie möglich zu reduzieren. Die Belästigungen durch Heiko beeinträchtigt ihre Arbeit und ihre Konzentration. Sie fühlt sich unsicher und verängstigt.
Nach einigen Wochen beschließt Heike, die Belästigung nicht länger zu ignorieren. Sie hat von der neuen internen Meldestelle mitbekommen, welche die Beispiel GmbH vor kurzem eingerichtet hat. Hier können Mitarbeiter Hinweise geben, wenn sie Zeuge von Fehlverhalten oder Verstößen gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien werden. Sie gibt einen Hinweis über den Meldekanal an die interne Meldestelle der Beispiel GmbH. Die Entscheidung fällt ihr sehr leicht, da die interne Meldestelle von unabhängigen Beauftragten geführt wird und keiner Ihrer Kollegen und Kolleginnen von der Meldung erfährt.
Als der Hinweis bei dem Beauftragen eingeht, reagiert dieser angemessen und ernsthaft. Er leitet sofort eine interne Untersuchung ein, um die Vorwürfe zu prüfen. Während der Untersuchung wird festgestellt, dass andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls von Heiko unangemessen behandelt wurden. Nach Abschluss der Untersuchungen erstellt der Meldestellen-Beauftragte einen Bericht. In dem Abschlussbericht führt er die Ergebnisse seiner Untersuchungen zusammen und übergibt diesen zusammen mit einer Handlungsempfehlung an die Geschäftsführung. Die Beispiel GmbH ergreift entsprechende Maßnahmen und führt Schulungen zum Thema Belästigung durch, um ein Bewusstsein für angemessenes Verhalten am Arbeitsplatz zu schaffen. Heiko erhält eine Abmahnung, ohne zu erfahren, wer den Hinweis an die interne Meldestelle gegeben hat.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz bereitet der Gesetzgeber Hinweisgebern die Grundlage, Fehlverhalten oder Verstöße im Unternehmen vertraulich zu melden, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.