- Arbeitsschutz? Übernehmen wir.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in ganz Deutschland
Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH an Ihrer Seite organisieren Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb rechtssicher. Dabei gewährleisten sowohl fundierte Fachkunde als auch branchenspezifische Zusatzqualifikationen die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Das Ergebnis ist eine zeitgemäße Betreuung ohne bürokratischen Mehraufwand, die sich durch wirtschaftlichen Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen bezahlt macht.
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- Zulassung bei allen 9 gewerblichen BG
- Mitglied im VBI und im VDI
Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen
Leistungen
Die Aufgaben Ihrer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH
Ihre fest zugeteilte externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt die vollständige sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs gemäß der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dabei berät sie Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, führt eine Betriebsbegehung vor Ort durch und setzt anschließend gemeinsam mit Ihnen Präventionsmaßnahmen um.
Neben der regelmäßigen sicherheitstechnischen Betreuung unterstützt Sie Ihre externe Sicherheitsfachkraft (Sifa) auch bei besonderen Anlässen, wie vor der Inbetriebnahme einer neuen Maschine oder der Einführung eines neuen Arbeitsverfahrens. Des Weiteren unterstützt sie Ihren Betrieb bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Nach einem Arbeitsunfall untersucht Ihre externe Sifa die Ursachen und schlägt Ihnen Maßnahmen vor, die zukünftige Arbeitsunfälle verhindern sollen.
Betriebe mit explosionsgefährdeten Bereichen müssen neben der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich ein Explosionsschutzdokument erstellen. Auch diese Aufgabe übernimmt Ihre Sicherheitsfachkraft der 123Ingenieure GmbH für Sie.
Darüber hinaus vertritt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihr Unternehmen bei Anfragen oder Prüfungen durch Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft.
Weitere Informationen, wie die gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft, finden Sie in unserem Beitrag zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Mehr als eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Bei der 123Ingenieure GmbH profitieren Sie von den zahlreichen Zusatzqualifikationen unserer Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsingenieure. Wir wählen die Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen so aus, dass die Qualifikationen am besten zu den Anforderungen Ihres Unternehmens passen. Ihre externe Sifa kann Sie deshalb beispielsweise auch als Gefahrstoffbeauftragter oder Brandschutzbeauftragter betreuen.
Für Betriebe aus dem Baugewerbe stellen wir deutschlandweit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden (§ 3 BaustellV „Koordinierung“).
Arbeits- und Gesundheitsschutz deutschlandweit aus einer Hand
Zusätzlich zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir die arbeitsmedizinische Betreuung durch eigene Betriebsärzte an. Dabei übernehmen unsere Betriebsärzte neben der betriebsärztlichen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 auch die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Eignungsuntersuchungen, wie die ehemalige G-25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.
Unsere Leistungen im Überblick
- Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort
- Leitung u. Protokollierung der ASA-Sitzungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Begleitung bei Audits und Behördenprüfungen
Preise
Leistungspakete für Ihre Arbeitssicherheit
Persönliche Beratung 05264 6556384
Betreuung
Fachkraft für Arbeitssicherheit ab*
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Durchführung der Begehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Unterweisungen (persönlich & digital)
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
* Einstiegspreis für Kleinbetriebe, zzgl. USt. Den genauen Preis nennen wir Ihnen im Angebot.
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
*Pflichtfeld Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Aus unserem Team
Zwei von über 70 Experten
Thomas
Arbeitssicherheit und Prüfservice
Warum 123Ingenieure?
„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“
Was mir gefällt
„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“
Saskia
Backoffice
Warum 123Ingenieure?
„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“
Was mir gefällt
„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“
Digitalisierung
- Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Alle Informationen an einem Ort
Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.


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Unterweisen ohne Unterschriftenlisten
Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.
Basiswissen
Basiswissen rund um die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Infoflyer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wann benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sie benötigen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, sobald Sie den ersten Mitarbeiter einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie nach § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs organisieren. Die konkrete Betreuungsform ist in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.
Wovon hängt die Einsatzzeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab?
Die Einsatzzeit richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den Gefährdungen in Ihrer Branche. Die DGUV Vorschrift 2 sieht insgesamt 4 Betreuungsmodelle vor. Welche davon für Ihren Betrieb infrage kommen, hängt von der Zahl Ihrer Beschäftigten und von Ihrer Berufsgenossenschaft ab:
- Bei der Betreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten“) unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt das Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung und bei konkreten Anlässen. Diese Betreuung kommt ohne feste jährliche Einsatzstunden aus.
- Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, die nicht das Unternehmermodell nutzen, müssen die Regelbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten“) umsetzen. Diese besteht aus der Grundbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt mit festen Einsatzstunden pro Beschäftigtem und Jahr. Hinzu kommt eine betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang sich nach den Gefährdungen im Betrieb richtet.
- Beim Unternehmermodell nach Anlage 3 DGUV Vorschrift 2 („Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten“) nimmt der Unternehmer an Schulungen seiner Berufsgenossenschaft teil und muss eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt nur bei Bedarf hinzuziehen.
- Beim sogenannten Kompetenzzentrenmodell nach Anlage 4 DGUV Vorschrift 2 („Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten durch Kompetenzzentren“) muss der Unternehmer ebenfalls an den Schulungen seiner Berufsgenossenschaft teilnehmen. Bei Bedarf kann er sich an ein Kompetenzzentrum wenden, das ihm eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt zur Seite stellt.
Die konkreten Einsatzzeiten für Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt können Sie jetzt mit unserem DGUV Einsatzzeitenrechner ganz einfach berechnen lassen.
Weitere Details zu den Betreuungsmodellen finden Sie in unseren Beiträgen zur DGUV Vorschrift 2 sowie zur Arbeitsschutzbetreuung.
Wie kann ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der 123Ingenieure GmbH bestellen?
Nach Ihrer Anfrage per E-Mail erhalten Sie von uns innerhalb von 24 Stunden ein Angebot, das die Anzahl Ihrer Beschäftigten sowie Ihre Branche und Betreuungsgruppe berücksichtigt. Nach Ihrer Angebotsannahme läuft die Beauftragung in vier Schritten ab.
- Der Vertrag mit Ihrer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit legt den Leistungsumfang sowie die jährliche Einsatzzeit fest.
- Wir erstellen den Bestellungsvertrag für Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) und § 2 DGUV Vorschrift 2.
- Bei der Erstbegehung lernt Ihre externe Sicherheitsfachkraft Ihren Betrieb kennen und erfasst den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes.
- Im Anschluss beginnt die laufende Betreuung.
Wie schnell ist die Bestellung einer externen Sicherheitsfachkraft möglich?
Von der Annahme Ihres Angebots bis zur schriftlichen Bestellung vergehen bei Bedarf weniger als 24 Stunden. Wenn Ihre Berufsgenossenschaft Ihnen beispielsweise eine Frist gesetzt hat oder wenn Sie die sicherheitstechnische Betreuung sofort starten möchten, können wir die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen auch kurzfristig übernehmen.
Kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihren Betrieb auch digital betreuen?
Ja. Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 darf Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Sie auch telefonisch oder online beraten. Voraussetzung nach § 6 DGUV Vorschrift 2 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“) ist, dass sie Ihren Betrieb bei einer persönlichen Erstbegehung kennengelernt hat. Danach können in der Regel bis zu einem Drittel der Leistungen digital erbracht werden, bei einzelnen Berufsgenossenschaften sogar bis zu 50 %. So können wir etwa Rückfragen sowie die Abstimmung von Unterlagen schnell per Telefon oder Videocall erledigen.
Alternativ dazu können Sie Vorlagen für Unterweisungen in unserem Shop kaufen und Ihren Mitarbeitern als E-Learning in 21 Sprachen bereitstellen, um die Unterweisung an jedem internetfähigen Endgerät im eigenen Tempo durchzugehen. Die Durchführung über unsere Unterweisungssoftware ist rechtssicher und spart Ihnen Zeit, um einen gemeinsamen Unterweisungstermin zu organisieren.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH?
Die Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen vom Betreuungsumfang ab, den die DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb vorgibt. Bei uns beginnen diese Kosten pauschal ab 19 €/Monat. Einen umfassenden Überblick über unsere weiteren Preise finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen Sie zunächst ausbilden und danach regelmäßig fortbilden lassen und sie dafür unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Eine externe Fachkraft bringt die Fachkunde bereits mit und wird nur im vereinbarten Umfang tätig. Welche Vorteile die externe Lösung im Betriebsalltag bietet, können Sie in unserem Beitrag zur externen Sicherheitsfachkraft nachlesen.
Was ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA)?
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach § 11 ASiG („Arbeitsschutzausschuß“) einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Der Ausschuss muss mindestens einmal im Vierteljahr zusammentreten und berät dort Anliegen des Arbeits- und Unfallschutzes. Als Mitglied des Ausschusses bereitet unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit die Sitzungen vor und protokolliert die Ergebnisse. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „ASA-Sitzung“.
Ersetzt der Sicherheitsbeauftragte die Sicherheitsfachkraft?
Nein. Der Sicherheitsbeauftragte (Sibe) ist ein Beschäftigter Ihres Betriebs, den Sie nach § 22 SGB VII („Sicherheitsbeauftragte“) bestellen. Er übt diese Aufgabe ehrenamtlich aus. Im Arbeitsalltag macht er Kollegen auf Gefahren aufmerksam und meldet Mängel bei der Arbeitssicherheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen verfügt über die sicherheitstechnische Fachkunde gemäß § 7 ASiG („Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) und berät Arbeitgeber von der Gestaltung der Arbeitsplätze bis hin zur Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung.
Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.
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