Die Arbeitssicherheit in Deutschland wird durch die Bundesländer überwacht, die hierfür Gewerbeaufsichtsämter eingerichtet haben. Die Gewerbeaufsichtsämter sind zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorschriften geht. Sie schicken ihre TAP (Technischen Aufsichtspersonen) in die Betriebe, um sicherzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gewährleistet sind. Oberstes Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu verhindern. Doch welche Aufgaben übernehmen die Prüfer genau, welche Rechte stehen ihnen zu, und wie sieht ihre Arbeit in der Praxis aus?

Ein moderner Arbeitsschutzansatz

Das heutige Arbeitsschutzrecht basiert auf einem präventiven und partnerschaftlichen Ansatz. Ziel ist es, nachhaltige Arbeitsbedingungen zu schaffen und gleichzeitig den Betrieben genügend Spielraum zu geben, individuelle Lösungen für die Umsetzung der gesetzlichen Standards zu entwickeln. Dabei wird den Arbeitgebern Verantwortung übertragen, eigene Maßnahmen zu planen und umzusetzen, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.

Im Zentrum steht die Idee, dass die Prüfer der Gewerbeaufsichtsämter Unternehmen nicht nur kontrollieren, sondern sie auch beraten und unterstützen sollen. Dieser partnerschaftliche Ansatz bedeutet, dass die Prüfer idealerweise als Verbündete auftreten, die Betriebe dabei begleiten, optimale Bedingungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schaffen. Als Vorbereitung auf die Betriebsbesichtigung finden Sie hier unsere Checkliste.

Zusammenarbeit mit den Prüfern

Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Prüfern ist gesetzlich festgelegt. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Prüfern Zugang zu ihrem Betrieb zu gewähren und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Prüfer Einblick in sicherheitsrelevante Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Schulungsnachweise oder Unterweisungsprotokolle erhalten.

Darüber hinaus sind Prüfer berechtigt, Informationen direkt vom Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter einzufordern. Diese Auskünfte müssen umfassend und wahrheitsgemäß sein. Gleichzeitig sind die Prüfer dazu verpflichtet, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, wenn bestimmte Unterlagen oder Informationen nicht uneingeschränkt herausgegeben werden müssen. In der Praxis entscheiden sich viele Arbeitgeber, diese Aufgaben an eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit abzutreten. Das hat den Vorteil, dass Sie sich selbst stärker auf das Tagesgeschäft konzentrieren können.

Betretungsrechte und Praxisbezug

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit von Prüfern ist das Betretungsrecht. Sie dürfen während der regulären Betriebszeiten alle Unternehmensbereiche betreten – von Büros über Produktionsstätten bis hin zu Lagerflächen. Auch Außenbereiche des Firmengeländes unterliegen ihrer Prüfkompetenz. Die Anwesenheit des Unternehmers ist dafür nicht erforderlich.

In der Praxis bedeutet dies, dass Prüfer ihre Arbeit auch dann durchführen können, wenn nur eine minimale Besetzung, wie etwa ein Pförtner, vor Ort ist. Es ist jedoch eher selten, dass solche Kontrollen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfinden. Diese sogenannten Nacht- und Nebelaktionen kommen meist nur bei akuten Gefährdungen am Arbeitsplatz zum Einsatz, beispielsweise bei der Gefahr eines Unfalls.

Die Qualifikationen und Pflichten der Prüfer

Die Prüfer der Gewerbeaufsichtsämter müssen eine umfangreiche fachliche Qualifikation vorweisen, um ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Sie benötigen sowohl technisches Know-how als auch Expertise in den Bereichen Arbeitsorganisation und Arbeitsschutz. Gleichzeitig ist es essenziell, dass sie unabhängig und objektiv gegenüber dem geprüften Unternehmen auftreten. Interessenkonflikte sind auszuschließen, um eine neutrale Bewertung zu gewährleisten.

In ihrem Arbeitsalltag untersuchen Prüfer, ob ein Betrieb die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu überprüfen sie unter anderem die gesamte Arbeitsschutzorganisation, die Einhaltung von Schutzmaßnahmen sowie die Dokumentation von Unterweisungen und Schulungen. Darüber hinaus führen sie zum Beispiel Lärmmessungen am Arbeitsplatz durch, oder prüfen die Luftqualität, und entnehmen Proben, um Gefahrstoffe zu identifizieren.

Was passiert bei Mängeln?

Wenn Prüfer auf Mängel stoßen, die die Sicherheit oder Gesundheit der Beschäftigten gefährden könnten, leiten sie Maßnahmen ein, um diese zu beheben. Je nach Schwere des Verstoßes gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:

Bei weniger gravierenden Mängeln wird in der Regel ein Revisionsschreiben ausgestellt. In diesem wird dem Unternehmen eine Frist gesetzt, innerhalb der es die festgestellten Probleme lösen muss. Der Arbeitgeber hat hierbei noch Spielraum, um selbst zu entscheiden, wie er die geforderten Maßnahmen umsetzt.

Sind die Verstöße jedoch gravierender, erhält der Arbeitgeber eine verbindliche Anordnung. Diese schreibt konkrete Maßnahmen vor, die umzusetzen sind. Die Nichteinhaltung solcher Anordnungen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Von Bußgeldern, die bis zu 15.000 Euro betragen können, bis hin zu strafrechtlichen Verfahren reicht das Spektrum der möglichen Sanktionen.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Betrieb vernachlässigt regelmäßige Sicherheitsunterweisungen neuer Mitarbeiter. Bei einer Prüfung wird dies festgestellt, und die Behörde setzt eine Frist von vier Wochen, innerhalb derer die Unterweisungen nachzuholen sind. Falls der Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nachkommt, droht eine verbindliche Anordnung oder sogar ein Bußgeld.

Fazit: Die Bedeutung der Gewerbeaufsichtsämter

Die Arbeit der Gewerbeaufsichtsämter ist ein zentraler Baustein für die Sicherstellung von Arbeitsschutzstandards in Deutschland. Ihre Prüfer übernehmen vielfältige Aufgaben, von der Beratung über die Kontrolle bis hin zur Durchsetzung von Maßnahmen. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, sondern auch, aktiv mit den Prüfern zusammenzuarbeiten. Eine konstruktive Zusammenarbeit kann dazu beitragen, den Arbeitsschutz im eigenen Betrieb nachhaltig zu verbessern und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Ihre Unterstützung für optimalen Arbeitsschutz: Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen – insbesondere, wenn es um die Zusammenarbeit mit Behörden wie den Gewerbeaufsichtsämtern geht. Hier kommen wir ins Spiel: Als Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite, um Ihre Pflichten effizient und rechtssicher zu erfüllen.

Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, gut auf Betriebsprüfungen vorbereitet zu sein, indem wir:

  • Ihre Arbeitsschutzorganisation optimieren: Wir analysieren bestehende Strukturen und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, um die gesetzlichen Standards zu übertreffen.
  • Dokumentation und Nachweise erstellen: Von Schulungsnachweisen bis zu Gefährdungsbeurteilungen – wir stellen sicher, dass Sie für jede Prüfung bestens gerüstet sind.
  • Messungen und Analysen durchführen: Wir identifizieren potenzielle Risiken, bevor diese zu Problemen werden, und erarbeiten passende Lösungen.

Mit unserer Unterstützung begegnen Sie den Prüfern der Gewerbeaufsichtsämter nicht nur gut vorbereitet, sondern auch selbstbewusst. Gleichzeitig entlasten wir Sie, indem wir komplexe Anforderungen des Arbeitsschutzes für Sie übersichtlich und umsetzbar machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen sicher, effizient und regelkonform arbeitet – heute und in Zukunft. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an.