In einem Büro haben die Angestellten zwar keinen direkten Umgang mit gefährlichen Materialien oder Maschinen, dennoch sind auch für Büroarbeiten bestimmte Vorschriften zum Schutz der Mitarbeiter erforderlich. Neben den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten sollen, sind die Arbeitsstättenrichtlinien, auch als Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bekannt, von großer Bedeutung. In diesem Artikel möchten wir Ihnen wichtige Informationen über die Arbeitsstättenrichtlinien vermitteln und erläutern, warum sie auch für Büros von Relevanz sind.

Was ist die Arbeitsstättenrichtlinie?

Die Arbeitsstättenrichtlinie ist eine Reihe von technischen Vorschriften und Empfehlungen, die dazu dienen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Richtlinien, auch als Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bekannt, bieten detaillierte Anleitungen und Normen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Ihr Hauptziel besteht darin, potenzielle Gefahren zu minimieren und die Arbeitsbedingungen in Bezug auf Ergonomie, Sicherheit und Gesundheit zu optimieren.

Inhalt und Gliederung der Arbeitsstättenrichtlinie

Bisher wurden zu den neuen Paragraphen der Arbeitsstättenverordnung die folgenden zusätzlichen Arbeitsstättenrichtlinien herausgegeben:

ASR V3: Richtlinie zur Gefährdungsbeurteilung

ASR V3a.2: Leitlinien für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

ASR A1.2: Vorgaben zu Raumabmessungen und Bewegungsflächen

ASR A1.3: Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

ASR A1.5/1,2: Empfehlungen für Fußböden

ASR A1.6: Normen für Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände

ASR A1.7: Anleitungen für Türen und Tore

ASR A1.8: Vorschriften für Verkehrswege

ASR A2.1: Maßnahmen zum Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, sowie Betreten von Gefahrenbereichen

ASR A2.2: Richtlinien für Maßnahmen gegen Brände

ASR A2.3: Vorgaben für Fluchtwege und Notausgänge

ASR A3.4: Regelungen für Beleuchtung und Sichtverbindung

ASR A3.4/7: Standards für Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme

ASR A3.5: Empfehlungen zur Raumtemperatur

ASR A3.6: Vorschriften für Lüftung

ASR A3.7: Leitlinien für die Handhabung von Lärm am Arbeitsplatz

ASR A4.1: Anforderungen an Sanitärräume

ASR A4.2: Vorgaben für Pausen- und Bereitschaftsräume

ASR A4.3: Normen für Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe

ASR A4.4: Empfehlungen für Unterkünfte

Diese Arbeitsstättenrichtlinien dienen dazu, die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis zu unterstützen und sicherzustellen, dass Arbeitsstätten den erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen.

Wie groß muss ein Büro je Mitarbeiter mindestens sein?

Die Büroflächenanforderungen in Bezug auf die Fläche pro Mitarbeiter beziehen sich darauf, wie viel Raum ein Angestellter benötigt, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen und effektiv zu arbeiten. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass Mitarbeiter an einem Schreibtisch mit einem Rollstuhl und einem Schrank arbeiten und gelegentlich Fenster geöffnet oder die Heizung reguliert werden muss. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 mit dem Titel „Raummaße und Bewegungsflächen“ stellt Richtwerte für die Büroflächen pro Mitarbeiter bereit.

Die Nutzfläche von Arbeitsräumen muss mindestens 8 Quadratmeter betragen, und für jeden zusätzlichen Arbeitsplatz müssen mindestens 6 Quadratmeter hinzugefügt werden. Es muss auch Raum für Schränke oder Bürocontainer sowie genügend Platz zum Öffnen von Türen und Schubladen vorhanden sein. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren wird als Richtwert für ein Einzelbüro eine Fläche von 8-10 Quadratmetern empfohlen, und für Büroflächen von bis zu 50 Quadratmetern sollte die Raumhöhe mindestens 2,50 Meter betragen. In Großraumbüros wird ein Richtwert von 12-15 Quadratmetern pro Arbeitsplatz empfohlen.

Die Bestimmung der Bewegungsfläche am Bildschirmarbeitsplatz berücksichtigt alle Körperhaltungen, die während der Arbeit eingenommen werden. Die Tiefe und Breite des Bildschirmarbeitsplatzes sollte mindestens 1 Meter betragen, und jeder Mitarbeiter sollte über mindestens 1,5 Quadratmeter unverstellte Bodenfläche verfügen, um sich frei bewegen zu können. Diese Bewegungsflächen dürfen nicht mit Verkehrswegen oder Sicherheitsabständen überlappen.

Zusätzlich zur ausreichenden Grundfläche müssen Büroflächen auch über ausreichende Raumhöhen verfügen, die von der Größe der Grundfläche abhängen. Die ASR A1.2 gibt folgende Mindesthöhen an:

Bis zu 50 Quadratmeter: mindestens 2,50 Meter

Mehr als 50 Quadratmeter: mindestens 2,75 Meter

Mehr als 100 Quadratmeter: mindestens 3,00 Meter

Mehr als 2000 Quadratmeter: mindestens 3,25 Meter

Welche Sanitären Einrichtungen muss man im Büro zur Verfügung stellen?

Eine Arbeitsstättenrichtlinie, wie sie in § 6 der Arbeitsstättenverordnung vorgesehen ist, schreibt vor, dass in sämtlichen Unternehmen Toilettenräume für die Mitarbeiter bereitgestellt werden müssen. Die Verantwortung dafür liegt bei der Geschäftsleitung, die sicherstellen muss, dass diese Einrichtungen vorhanden sind. Zusätzlich dazu sind Waschräume erforderlich, insbesondere wenn bestimmte Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen die Wahrung der Gesundheit eine angemessene Hygiene erfordert.

Notausgänge und Fluchtwege: Wie müssen diese gestalten und gekennzeichnet sein?

Die aktuelle Arbeitsstättenrichtlinie für Fluchtwege und Notausgänge legt bestimmte Anforderungen fest, die erfüllt sein müssen:

Die Anzahl, Anordnung und Abmessungen der Fluchtwege müssen auf die größtmögliche Anzahl von Mitarbeitern, die Struktur des Arbeitsplatzes und die jeweilige Nutzung abgestimmt sein.

Eine deutliche Beschilderung der Fluchtwege muss vorhanden sein und ständig sichtbar sein.

Die Fluchtwege müssen so gestaltet sein, dass es möglich ist, schnellstmöglich ins Freie oder in einen sicheren Bereich zu gelangen.

Zusätzlich zu diesen Richtlinien schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor, dass die Türen, die zu den Fluchtwegen führen, jederzeit geöffnet werden können müssen, wenn Mitarbeiter anwesend sind. Drehtüren und Schiebetüren sind für Notausgänge nicht zugelassen.

Wenn Sie Fragen zur Arbeitssicherheit oder den Vorschriften für Arbeitsstättenregeln im Büro haben, stehen unsere Experten als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SIFA) gerne zur Verfügung.

Zusammenfassung

Die Arbeitsstättenverordnung wird durch Arbeitsstättenrichtlinien konkretisiert. Für die Arbeitsstättenrichtlinien gilt die Vermutungswirkung hinsichtlich der Konformität. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber davon ausgehen kann, die Arbeitsstättenverordnung einzuhalten, wenn er die Arbeitsstättenrichtlinien in der Praxis umsetzt. Die wichtigsten Vorgaben und Regeln für Büros nach der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstättenrichtlinien sind wie folgt zusammengefasst:

Bürofläche: Mindestens 8 m², plus zusätzlich mindestens 6 m² pro weiterem Mitarbeiter.

Fensterfläche: Mindestens 10 % der Raumfläche.

Lichtstärke am Büroarbeitsplatz: 500 Lux.

Raumtemperatur: Zwischen 20 und 26 Grad Celsius.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsstättenverordnung_(Deutschland)

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Arbeitsstaetten/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?queryResultId=null&pageNo=0

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