Das Hinweisgeberschutzgesetz.

Als externen Whistleblower-Beauftragter/ Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter erläutern wir Ihnen nachfolgend das Hinweisgeberschutzgesetz.

Hinweisgeberschutz erklärt.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist eine nationale Rechtsvorschrift, die die EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umsetzt. Die Richtlinie zielt darauf ab, einen einheitlichen Schutz für Hinweisgeber in der gesamten EU zu schaffen. Das Gesetz soll den Schutz von Personen regeln, die innerhalb ihres beruflichen Umfelds Kenntnis von Verstößen erlangt haben und diese Informationen an interne oder externe Meldesysteme weitergeben (hinweisgebende Personen). Hierzu zählen Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeiter von Lieferanten sowie Personen, die sich in einem vorvertraglichen Stadium befinden oder deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber. Dies soll die Hinweisgeber vor negativen Folgen schützen, die sie möglicherweise erleiden, wenn sie Verstöße melden. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Hinweisgeberschutzes und zur Förderung einer Kultur der Offenheit und des Vertrauens in Unternehmen und Organisationen. Zuvor gab es in Deutschland mit dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) bereits erste Ansätze zum Schutz von Hinweisgebern.

Unsere Tipps für Unternehmen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft eine breite Palette von Organisationen nach der EU-DSGVO und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden, sollten Unternehmen rechtzeitig professionelle Compliance-Strukturen einrichten, um die Meldung von Whistleblowern über interne Meldekanäle zu fördern. Eine vertrauensvolle und transparente Unternehmenskultur kann dabei helfen, ein Hinweisgebersystem erfolgreich zu machen.

Um sicherzustellen, dass Mitarbeiter das interne Hinweisgebersystem kennen und nutzen können, ist eine klare und effektive Kommunikation unerlässlich. Informationen über das Gesetz müssen leicht verständlich zugänglich sein. Unternehmen können sich an Best-Practice-Beispielen orientieren, um eine erfolgreiche Kommunikation des Hinweisgebersystems sicherzustellen. Hierzu kann auch ein White Paper mit vielen inspirierenden Beispielen dienen.

Digitale Hinweisgebersysteme können einen effektiven Schutz für Whistleblower bieten und Verbrechen und Skandale verhindern oder aufklären. Viele Organisationen führen daher ein Hinweisgebersystem zur internen und externen Meldeabgabe ein. Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes wird sich diese Entwicklung voraussichtlich noch weiter fortsetzen. Unternehmen sollten vorhandene Systeme an die Vorgaben des HinSchG anpassen, um Dokumentations- und Informationspflichten nachzukommen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Kosten-effektive Lösungen sind auch für mittelständische und kleine Unternehmen verfügbar. Häufig werden digitale Systeme mit einer Ombudsperson von außen, wie zum Beispiel einer Anwältin oder einem Anwalt einer externen Kanzlei, kombiniert, um einen effektiven Whistleblowerschutz zu gewährleisten.

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

Erstberatung Statistiken

1

ERSTBERATUNG

Wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner rund um den externen Whistleblower-Beauftragten. Kompetent und diskret beraten wir Sie vollumfänglich. Rufen Sie uns heute an. Die Erstberatung ist kostenfrei.

2

ÜBERNAHME DER BETREUUNG

In enger Zusammenarbeit mit Ihnen stellen wir sicher, dass im laufenden Betrieb alle Vorschriften eingehalten werden. Diskret und rücksichtsvoll sorgen wir somit für Rechtskonformität zu fairen Konditionen. Profitieren Sie durch unsere Erfahrung und Expertise.

kachel 1 uebernahme
kachel 2 beratung

3

24/7 BEREITSCHAFT

Mit unserem Hinweisgeber-System, stellen wir Ihnen 24/7 ein Meldestelle zur Verfügung. Die Daten werden verschlüsselt übermittelt und wir wahren ein Maximum an Diskretion und Verschwiegenheit.

Aktuelle Informationen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollte ursprünglich am 30. März 2023 in 2./3. Lesung im Bundestag behandelt werden, wurde jedoch kurzfristig vertagt und der Vermittlungsausschuss wurde einberufen. Das Gesetz soll die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen und war bereits im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet worden, scheiterte jedoch im Bundesrat. Die nächste Sitzung des Bundesrats ist für den 12. Mai 2023 terminiert.

Das Bundeskabinett hatte bereits im Juli 2022 einen Regierungsentwurf für das neue Gesetz beschlossen. In der Folge wurde der Gesetzentwurf im Dezember 2022 im Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet, scheiterte aber im Februar 2023 an der Zustimmung des Bundesrats.

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Form des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes ist somit noch nicht abgeschlossen. Unternehmen und interessierte Parteien können sich jedoch auf dem Blog des Verfassers über alle Neuigkeiten zur Umsetzung auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus gibt es eine Aufzeichnung eines gemeinsamen Live-Webinars mit KPMG Law, das alle wichtigen Informationen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz und dessen Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland enthält.

Was ist der aktuelle Stand beim Hinweisgeberschutzgesetz?

Die Bundesregierung hat im April 2023 beschlossen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Im März 2023 wurde die Beratung des Gesetzes in 2./3. Lesung im Bundestag kurzfristig von der Tagesordnung genommen und vorerst vertagt. Im Februar 2023 fand das Gesetz in der Bundesratssitzung keine Zustimmung. Im Dezember 2022 wurde das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet. Im September 2022 wurde der Entwurf in erster Lesung beraten und im Juli 2022 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen. Im April 2022 wurde ein Referentenentwurf von Justizminister Dr. Marco Buschmann ausgearbeitet und von anderen Ressorts zur Prüfung erhalten. Bis zum 11. Mai 2022 hatten Länder und Verbände die Möglichkeit, sich zu dem neuen Referentenentwurf zu äußern. Im Februar 2022 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere EU-Länder ein, darunter Deutschland, da sie die Richtlinie nicht innerhalb der vorgegebenen Frist umgesetzt hatten. Im November 2021 einigten sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag darauf, die EU-Whistleblower-Richtlinie umzusetzen. Im April 2021 wurde der Gesetzentwurf von Ministerin Lambrecht von CDU/CSU gekippt und Ende 2020 legte sie einen ersten Entwurf zur Abstimmung in den Ressorts vor.

Logo dicker slogan

123ingenieure kann heute ein hervorragendes Team von Experten & externen Fachkräften vorweisen.

„Als externe Dienstleister sind wir stolz darauf, den unterschiedlichsten Unternehmen dabei zu helfen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Als Partner der Logistik, Industrie, dem Handel, dem Gesundheitssektor, diversen Handwerksunternehmen und der Baubranche zählen wir deutschlandweit diverse namhafte Partner.“

> GABRIELLE FRAZILLE

Expertin Kundenservice – 123ingenieure

Gabrielle Frazille

1. Um vorbereitet zu sein, müssen private Unternehmen und der öffentliche Sektor das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kennen.

Unternehmen mit 250 Mitarbeitern oder mehr müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes sichere Hinweisgebersysteme einführen, während Firmen mit 50-249 Mitarbeitern bis Dezember 2023 eine Übergangszeit haben. Auch der öffentliche Sektor ist betroffen: Staatliche Stellen ab 50 Mitarbeitern und Städte/Kommunen mit über 10.000 Einwohnern fallen unter das Gesetz. Die Meldungsabgabe muss mündlich, schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein, während die interne Meldestelle Hinweisgebern innerhalb von sieben Tagen den Eingang der Meldung bestätigen muss. Das HinSchG schützt Hinweisgeber bei straf- oder bußgeldbewehrten Vergehen, die die Gesundheit oder das Leben gefährden, und gilt für EU-Recht und nationales Recht. Die Meldestelle muss innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren, wie z.B. die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde.

2. Um vorbereitet zu sein, sollten private Unternehmen und der öffentliche Sektor wissen, dass es zwei verpflichtende Meldekanäle geben wird.

Einer davon ist ein interner Meldekanal innerhalb der Organisation, der beispielsweise ein elektronisches Hinweisgebersystem, Mitarbeiter aus der Compliance-Abteilung oder eine Ombudsperson umfassen kann. Der zweite Kanal ist eine externe Meldestelle, die beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet wird. Die externe Meldestelle wird für Bund und Länder zuständig sein und Hinweise aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor entgegennehmen. Für spezielle Zuständigkeitsbereiche sollen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA) mit ihren bereits etablierten Hinweisgebersystemen als externe Meldestelle mit Sonderzuständigkeiten fungieren. Die Bundesländer können auch eigene Meldestellen einrichten. Die Meldestellen dürfen auch besonders geschützte Daten nach der EU-DSGVO verarbeiten.

3. Unternehmen sollten Anreize schaffen, damit Hinweisgeber bevorzugt auf die internen Meldekanäle zurückgreifen, ohne jedoch die Abgabe von Meldungen an externe Meldestellen zu behindern.

Whistleblower können frei entscheiden, ob sie interne Meldungen oder Hinweise über die externe Meldestelle abgeben möchten, aber das Gesetz sieht vor, dass interne Meldestellen vorrangig genutzt werden sollten. Unternehmen sollten daher klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung des internen Meldeverfahrens bereitstellen. Die externen Meldestellen sollen Hinweisgeber insbesondere auch über die Möglichkeit einer internen Meldung informieren. Sollten die Hinweise eines Whistleblowers an die Meldestelle ohne Rückmeldung bleiben oder die betroffene Person einen hinreichenden Grund für eine „Gefährdung des öffentlichen Interesses“ sehen, fallen Hinweisgeber beim Gang an die Öffentlichkeit (über Presse, Medien und Social Media) ebenfalls unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes.

4. Der Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Gemäß dem Entwurf soll der Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes über die Mindestanforderungen der EU-Hinweisgeber-Richtlinie hinausgehen und Verstöße gegen sowohl nationales als auch europäisches Recht abdecken. Dies soll jedoch nur für straf- oder bußgeldbewehrte Vergehen gelten, welche die Gesundheit oder das Leben gefährden. Der deutsche Gesetzgeber möchte damit mögliche Wertungswidersprüche vermeiden und Unsicherheiten bei Hinweisgebern verhindern, die aus Furcht davor, dass ihre Meldung nicht durch das Gesetz abgedeckt ist, möglicherweise von einer Meldung Abstand nehmen könnten. Die Hinweise können beispielsweise auf Verstöße wie Korruption oder Steuerhinterziehung aufmerksam machen. Darüber hinaus soll der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes auch Verstöße gegen die Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten sowie den Digital Markets Act der Europäischen Union umfassen.

5. Verpflichtung von Meldestellen.

Meldestellen müssen laut dem neuen Gesetz anonyme Hinweise bearbeiten und Vorkehrungen treffen, um eine anonyme Kommunikation mit den Hinweisgebern zu ermöglichen. Im vorherigen Entwurf gab es lediglich eine Empfehlung, dass Meldestellen Hinweise ohne Klarnamen berücksichtigen sollten, „soweit dadurch die vorrangige Bearbeitung nicht-anonymer Hinweise nicht gefährdet wird“. Diese Nachbesserung wird von Marcus Sultzer, einem Vorstandsmitglied der EQS Group, sehr begrüßt. Untersuchungen zeigen, dass sich viele Hinweisgeber für eine anonyme Meldung entscheiden, da sie unsicher über den Prozess und seine Konsequenzen sind. Der Whistleblowing-Report 2021 hat gezeigt, dass 73,2% der Hinweisgeber anonym bleiben möchten, wenn diese Option verfügbar ist. Viele Organisationen nutzen anonyme Meldewege bereits, um die Anzahl wertvoller Meldungen zu erhöhen. Die Bundesregierung hat hierbei einen deutlichen Schritt weiter gemacht, was positiv zu bewerten ist, da Hinweisgeber Repressalien fürchten, wenn sie sich zu erkennen geben. Es wäre auch für Unternehmen gefährlich, wenn bestimmte Meldungen sie nicht erreichen würden.

6. Das Teilen von Hinweisgebersystemen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Organisationen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 249 ihre Hinweisgebersysteme teilen dürfen. Auch Gesellschaften und Konzerne können gemeinsame Meldekanäle nutzen, unabhängig von ihrer Größe. In diesem Fall kann die Muttergesellschaft die Rolle der betreuenden Dritten übernehmen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Meldestelle an eine Einrichtung außerhalb des Unternehmens auszulagern, beispielsweise an eine Ombudsperson.

7. Die Beweisumkehr zu Gunsten des Whistleblowers/ Hinweisgebers.

Das Gesetz sieht vor, dass wie in der Richtlinie gefordert, jegliche Repressalien gegen Hinweisgeber verboten werden und eine Beweislastumkehr zu ihren Gunsten stattfindet. Der Arbeitgeber ist damit verpflichtet, zu beweisen, dass eine Kündigung oder andere Sanktionen gegenüber dem Hinweisgeber nichts mit der gemeldeten Angelegenheit zu tun haben. Sollte die meldende Person jedoch Opfer von Repressalien werden, hat sie Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch Beamte.

In ganz Deutschland für Sie unterwegs.

Unter anderem aktiv als Hinweisgeberschutz-Beauftragter und

Whistleblower-Beauftragter KölnWhistleblower-Beauftragter BerlinWhistleblower-Beauftragter MünchenWhistleblower-Beauftragter BremenWhistleblower-Beauftragter DortmundWhistleblower-Beauftragter FrankfurtWhistleblower-Beauftragter DüsseldorfWhistleblower-Beauftragter HamburgWhistleblower-Beauftragter StuttgartWhistleblower-Beauftragter MannheimWhistleblower-Beauftragter BielefeldWhistleblower-Beauftragter HannoverWhistleblower-Beauftragter DuisburgWhistleblower-Beauftragter EssenWhistleblower-Beauftragter WuppertalWhistleblower-Beauftragter DresdenWhistleblower-Beauftragter BonnWhistleblower-Beauftragter MünsterWhistleblower-Beauftragter KarlsruheWhistleblower-Beauftragter AachenWhistleblower-Beauftragter BraunschweigWhistleblower-Beauftragter GelsenkirchenWhistleblower-Beauftragter OsnabrückWhistleblower-Beauftragter HammWhistleblower-Beauftragter PaderbornWhistleblower-Beauftragter GüterslohWhistleblower-Beauftragter GöttingenWhistleblower-Beauftragter KoblenzWhistleblower-Beauftragter BottropWhistleblower-Beauftragter WolfsburgWhistleblower-Beauftragter HeilbronnWhistleblower-Beauftragter IngolstadtWhistleblower-Beauftragter WürzburgWhistleblower-Beauftragter UlmWhistleblower-Beauftragter FürthWhistleblower-Beauftragter NeussWhistleblower-Beauftragter RegensburgWhistleblower-Beauftragter SolingenWhistleblower-Beauftragter HerneWhistleblower-Beauftragter DarmstadtWhistleblower-Beauftragter LeverkusenWhistleblower-Beauftragter OldenburgWhistleblower-Beauftragter SaarbrückenWhistleblower-Beauftragter RostockWhistleblower-Beauftragter OberhausenWhistleblower-Beauftragter LemgoWhistleblower-Beauftragter HerfordWhistleblower-Beauftragter Hameln

Standorte in Deutschland

8. Verschlusssachen gelten als Ausnahmeregelung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz deckt keine Verschlusssachen und Informationen ab, die durch ärztliche oder anwaltliche Verschwiegenheitspflicht oder das richterliche Beratungsgeheimnis geschützt sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme für den niedrigsten Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“, solange es um strafbare Verstöße geht und diese an eine interne Meldestelle gemeldet werden. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn ein Dritter gemäß § 14 Absatz 1 mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut ist. Es könnte jedoch noch Nachbesserungsbedarf bestehen.

9. Schadensersatzansprüche und Sanktionen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen vor, die sich nicht an die gesetzlichen Anforderungen halten. Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes geahndet. Hierzu zählen Handlungen wie das Behindern von Meldungen oder das Ergreifen von Repressalien, sowie das wissentliche Offenlegen unrichtiger Informationen.

Insbesondere im Falle eines Verstoßes gegen das Repressalienverbot sieht das Gesetz vor, dass die hinweisgebende Person Anspruch auf Schadensersatz hat, um den daraus entstandenen Schaden auszugleichen. Die Schadensersatzansprüche können sich auch auf immaterielle Schäden beziehen.

Darüber hinaus haften Personen, die falsche Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig weitergeben, für den dadurch entstandenen Schaden. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.

Die Höhe der Geldbuße bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Diese kann bis zu einer Höhe von 50.000 Euro betragen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis angewendet wird und welche Auswirkungen es auf das Meldewesen und den Umgang mit Missständen in Unternehmen haben wird.

0%
Rechtssicher
0%
Positives Feedback
0
Jahre Erfahrung
digital und vor ort 2

Ihre Vorteile im Überblick.

Unsere diversen Dienstleistungen unterstützen Sie dabei, rechtskonform zu wirtschaften.

Unser Team besteht aus Experten verschiedenster Branchen. So ist garantiert, dass Sie immer einen ausgezeichneten Service erhalten.

Unser Honorar sollten Sie vergleichen. Wir garantieren Ihnen vollen Einsatz zu fairen Konditionen. Wir sind eben echte Dienstleister.

Die Definition von Hinweisgeberschutz.

Hinweisgeberschutz ist ein Begriff, der sich auf den Schutz von Personen bezieht, die in gutem Glauben illegale oder unethische Praktiken in einer Organisation offenlegen. Dieses Konzept ist wichtig, da es den Mut und die Integrität von Personen, die Missstände aufdecken, schützt und die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten in Organisationen schützt. Die Bedeutung des Hinweisgeberschutzes wird oft im Kontext von Compliance, Ethik und Corporate Governance diskutiert.

Das neue Gesetz, das den Hinweisgeberschutz regelt, soll Whistleblowern zukünftig umfassenden Schutz vor Repressalien durch Arbeitgeber und Organisationen bieten. Dies soll die Motivation von Personen erhöhen, die in ihrem Arbeitsumfeld auf Missstände aufmerksam werden, um diese aufzudecken. Dies kann helfen, Korruption, Betrug, Diskriminierung und andere Verstöße gegen Gesetze oder ethische Standards zu verhindern oder aufzudecken.

Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber keine Vergeltungsmaßnahmen ergreifen dürfen, wenn ein Mitarbeiter eine Meldung macht, die zu einer Untersuchung führt. Wenn ein Hinweisgeber nach einer Meldung schikaniert oder diskriminiert wird, hat er das Recht auf Entschädigung. Das Gesetz soll somit die Kultur des Schweigens durchbrechen und Arbeitnehmer ermutigen, Verstöße gegen Gesetze und ethische Standards in ihren Organisationen zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Hinweisgeber können auf diese Weise dazu beitragen, dass Organisationen ihre Compliance- und Ethik-Standards verbessern und dadurch ihre Reputation stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit gewinnen.

Die Streitpunkte und Uneinigkeiten zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland.

Das Hinweisgeberschutzgesetz für Deutschland war in der Vergangenheit aufgrund einiger Kontroversen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den politischen Parteien und Interessengruppen ein umstrittenes Thema.

In der ersten Fassung des Gesetzes stieß die geplante Ausweitung auf das deutsche Recht über die Vorgaben der EU hinaus auf Widerstand bei der Union. Die SPD wurde beschuldigt, deutschen Unternehmen inmitten der COVID-19-Pandemie eine unnötige Belastung aufzuerlegen. Die Union forderte daher, dass das deutsche Gesetz lediglich den Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie entsprechen sollte.

Die SPD argumentierte jedoch, dass Hinweisgeber in diesem Fall nur Datenschutzverstöße melden könnten und geschützt seien. Im Falle von umfassendem Betrug oder Verstößen gegen deutsche Straftatbestände wie Korruption oder Steuerhinterziehung würden die Hinweisgeber jedoch nach EU-Recht nicht vor Repressalien geschützt.

Auch der zweite Entwurf des Gesetzes stieß auf Kritik seitens der CDU/CSU-Fraktion, die behauptete, dass das HinSchG-E nicht zustimmungsfähig sei. Es fehlten beispielsweise Anreize für Whistleblower, sich zunächst um die interne Klärung von Sachverhalten zu bemühen.

Ein weiterer wichtiger Streitpunkt war die Frage, ob das Gesetz auch für Mitarbeiter von Bundesbehörden gelten sollte. Die SPD unterstützte diese Erweiterung, während die Union Bedenken hinsichtlich der möglichen Beeinträchtigung der Geheimhaltung und der nationalen Sicherheit äußerte.

Insgesamt zeigt die Kontroverse um das Hinweisgeberschutzgesetz für Deutschland, dass es bei der Umsetzung eines solchen Gesetzes viele verschiedene Interessen und Bedenken zu berücksichtigen gibt. Es ist wichtig, einen Kompromiss zu finden, der sowohl den Schutz der Hinweisgeber als auch die Wahrung anderer wichtiger Interessen und Rechte berücksichtigt.

Kritik am Hinweisgeberschutzgesetz.

Ein weiterer Kritikpunkt am Hinweisgeberschutzgesetz betrifft die mögliche Sanktionierung von Whistleblowern, die Meldungen öffentlich machen. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz nur dann Schutzmaßnahmen für öffentliche Enthüllungen vorsieht, wenn keine interne Meldestelle existiert oder diese keine Maßnahmen ergreift. Dies könnte dazu führen, dass Whistleblower gezwungen sind, Informationen direkt an die Öffentlichkeit zu bringen, um eine Reaktion zu erzwingen und sich selbst zu schützen.

Ein weiterer Punkt, der von einigen Kritikern angesprochen wird, betrifft den begrenzten Schutz für Hinweisgeber in kleinen Unternehmen. In der aktuellen Form des Gesetzentwurfs sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten von bestimmten Schutzmaßnahmen ausgenommen, was einige Befürchtungen hervorruft, dass Hinweisgeber in kleineren Unternehmen weniger geschützt sind als in größeren.

Trotz dieser Kritikpunkte sehen viele Menschen und Organisationen das Hinweisgeberschutzgesetz als wichtigen Schritt in die richtige Richtung an. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form verabschiedet wird oder ob weitere Änderungen vorgenommen werden müssen, um den Schutz von Hinweisgebern in Deutschland effektiv zu gewährleisten.

Interne und Externe Meldestellen.

Im Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes soll die Person, die einen Hinweis gibt, die Wahl haben, ob sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden möchte. In beiden Fällen ist die Identität der Person grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Es soll auch möglich sein, Meldungen anonym abzugeben, aber interne Meldestellen sind nicht verpflichtet, die Meldekanäle so zu gestalten, dass anonyme Meldungen möglich sind. Gleiches soll auch für externe Meldestellen gelten, sofern es keine spezialgesetzlichen Regelungen gibt. Wenn anonyme Meldungen eingehen, sollten diese bearbeitet werden, sofern dadurch die vorrangige Bearbeitung nichtanonymer Meldungen nicht beeinträchtigt wird.

In bestimmten Fällen sollen Schutzregelungen auch greifen, wenn die hinweisgebende Person die Informationen öffentlich macht. Zum Beispiel, wenn auf eine Meldung an eine externe Stelle nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagiert wird oder wenn die Person einen hinreichenden Grund zur Annahme hat, dass ein Verstoß eine unmittelbare oder offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses darstellen kann oder Repressalien zu befürchten sind.

5 Anfragen in den letzten 12 Stunden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Mit 123Ingenieure wird Ihr Projekt zum Erfolg. Vertrauen Sie den Experten und lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir unterstützen Sie vollumfänglich und unabhängig. Egal wie groß Ihr Projekt ist und in welchem schönen Teil Deutschlands Sie uns brauchen. Wir sind schnell, flexibel & preiswert. Wir übernehmen das uns freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • Ihre Anfrage ist kostenlos & unverbindlich

  • Werktags antworten wir in den nächsten 3h

  • Wir erstellen Ihnen direkt ein maßgeschneidertes Angebot

  • Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

  • Wir sind in ganz Deutschland für Sie unterwegs

GESCHÄFTSZEITEN

Geöffnet
Mo.- Fr. 08.00 – 17.00 Uhr
Sa. 08.00 – 12:30 Uhr

Geschlossen
So., sowie an Feiertagen

ANSCHRIFT

123 Ingenieure
Liemer Weg 68
32657 Lemgo

SOCIAL MEDIA