Die Sicherheitsunterweisung neuer Mitarbeiter in ihren Arbeitsplatz ist ein vorgeschriebener Bestandteil der Arbeitssicherheit, um zu gewährleisten, dass sie von Anfang an rechtskonform und sicher arbeiten können. Ein Schwerpunkt dieser Einführung liegt auf den Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen. In diesem Beitrag werden wir die Relevanz der Erstunterweisung für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit beleuchten und Ihnen wertvolle Ratschläge für die Durchführung einer effektiven Unterweisung geben.

Ist die Unterweisung neuer Mitarbeiter Pflicht?

Ja, in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass neue Mitarbeiter vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Erstunterweisung erhalten. Diese Unterweisung soll sicherstellen, dass die Beschäftigten die notwendigen Kenntnisse erwerben, um ihre Arbeit sicher und gesund auszuführen. Nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, diese Unterweisung durchzuführen. Darin heißt es: „Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.“ Ziel dieser Maßnahme ist es, Arbeitsunfälle zu verhindern und die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Neue Mitarbeiter müssen über die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz informiert werden und lernen, wie sie diese vermeiden können. Dies umfasst sowohl physische Sicherheitsvorkehrungen als auch den verantwortungsvollen Umgang mit vertraulichen Informationen und anderen Unternehmensressourcen.

Die Erstunterweisung ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen erhalten, um in ihrer neuen Position erfolgreich zu sein. Sie legt das Fundament für eine erfolgreiche Integration und langfristigen Erfolg ohne Arbeitsunfall im Unternehmen.

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Unterweisungen an die spezifischen Aufgaben und betrieblichen Gegebenheiten anzupassen. Die Details sollten dabei in Zusammenarbeit zwischen Führungskräften, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt festgelegt werden.

Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?

Die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen gehört grundsätzlich zu den Pflichten des Arbeitgebers. Allerdings ist es oft so, dass der Arbeitgeber nicht über die detaillierten Kenntnisse der spezifischen Gefahren in einzelnen Abteilungen oder an bestimmten Arbeitsplätzen verfügt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diese Verantwortung an Führungskräfte zu übertragen, etwa an Abteilungsleiter, Teamleiter oder Gruppenleiter. Diese Führungskräfte können sich auf die Unterstützung von Experten für Arbeitssicherheit im Unternehmen und Betriebsärzten verlassen.

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Was muss die Unterweisung neuer Mitarbeiter beinhalten?

Die Unterweisung neuer Mitarbeiter setzt sich aus zwei Hauptteilen zusammen. Im ersten Teil werden allgemeine Themen unterwiesen, die darauf abzielen, grundlegende Sicherheitsregeln und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung im Arbeitsalltag zu vermitteln. Hierbei ist es wichtig, dass neue Mitarbeiter mit den Verhaltensregeln im Betrieb und den verbindlichen Maßnahmen für Notfälle vertraut gemacht werden.

Der zweite Teil der Unterweisung befasst sich mit spezifischen Aspekten, die direkt mit dem jeweiligen Arbeitsplatz verbunden sind. Welche Themen hierbei behandelt werden, legt der Arbeitgeber oder die jeweilige Führungskraft fest. Sie entscheiden, welche Inhalte im Kontext des Unternehmens oder der jeweiligen Tätigkeit von Bedeutung sind. Im Zweifel lohnt es sich, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen .

Im ersten Teil der Erstunterweisung sollten unter anderem folgende Aspekte des Arbeitsschutzes thematisiert werden:

  • Sofortmaßnahmen zur Lebensrettung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten im Brandfall
  • Allgemeine Verhaltensregeln zum Arbeitsschutz
  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz

Der zweite Teil, der sich auf arbeitsplatzspezifische Unterweisungen konzentriert, kann beispielsweise folgende Themen umfassen:

  • Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Hygiene am Arbeitsplatz
  • Gefahrgut und Gefahrstoffe
  • Einsatz von Kraftfahrzeugen während der Arbeit
  • Handhabung von Arbeitsmitteln, Geräten oder technischen Anlagen

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber stets ein offenes Ohr für ihre Mitarbeiter haben und die Arbeitsprozesse genau beobachten. Dadurch können sie jederzeit erkennen, ob es weiteren Schulungsbedarf gibt, und entsprechende Unterweisungsinhalte anpassen oder ergänzen.

Wie muss eine Unterweisung dokumentiert werden?

Wer rechtskonform agieren möchte, weiß das die Mitarbeiterunterweisungen lückenlos und revisionssicher dokumentiert werden müssen.

Dabei müssen folgende Punkte unbedingt festgehalten werden:

  • Der Inhalt der Unterweisung
  • Das Datum der Unterweisung
  • Der Name der Person, die die Unterweisung durchgeführt hat
  • Die Namen und Unterschriften der unterwiesenen Mitarbeiter

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Unterweisungsnachweise für mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Dies stellt sicher, dass er seine gesetzliche Sorgfaltspflicht jederzeit nachweisen kann.

Wer darf die Unterweisung der Mitarbeiter durchführen?

Weil die Durchführung der Mitarbeiterunterweisung eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist, trägt der Arbeitgeber bzw. Geschäftsführer die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Sicherheitsunterweisungen. Er kann diese Aufgabe auch an geeignete Führungskräfte übergeben wie zum Beispiel an die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Unterweisung online oder vor Ort?

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter kann flexibel an verschiedenen Orten stattfinden. Sie kann in Besprechungsräumen, direkt am Arbeitsplatz oder auch online durchgeführt werden. Hier geht es zu unserem Beitrag über Onlineunterweisungen.

Die Inhalte der Unterweisung können dabei entweder einzeln oder gebündelt vermittelt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Unterweisungen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden müssen. Für minderjährige Mitarbeiter ist sogar eine Wiederholung der Unterweisung alle sechs Monate erforderlich.

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