Beschreibung
Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug als Word und PDF zum Download
Eine Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge zum gewerblichen Transport von Gütern und Waren ist für jeden Betreiber gesetzlich vorgeschrieben, da Lastenaufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel darstellen. Die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Lastenaufzug bildet den schriftlichen Nachweis gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden, dass er sicher betrieben wird.
Dazu sollten Sie wissen, dass die Gefährdungsbeurteilung zu den wichtigsten Arbeitsschutzdokumenten zählt, die Prüfer der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) und andere Aufsichtspersonen bei Betriebsbesichtigungen bevorzugt kontrollieren.
Auf Wunsch ergänzen wir die Gefährdungsbeurteilung Vorlage Lastenaufzug mit der Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Sie u. a. zur Gefährdungsbeurteilung und zu weiteren Themen rund um den Arbeitsschutz umfassend berät.
Damit Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung Aufzug ohne wochenlange Eigenrecherche durchführen können, stellt Ihnen die 123Ingenieure GmbH eine vollständig ausgearbeitete Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug als Word- und PDF-Vorlage zur Verfügung. Mit dieser Vorlage decken Sie den laufenden Betrieb Ihres Lasten- oder Warenaufzugs vollständig und rechtssicher ab, ohne dass Sie dafür technische oder rechtliche Vorkenntnisse mitbringen müssen.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen zusätzlich einen Personenaufzug betreiben, benötigen Sie eine weitere Gefährdungsbeurteilung. Diese finden Sie in unserer Vorlage Gefährdungsbeurteilung Aufzug für Personenaufzüge.
Was beim Kauf Ihrer Gefährdungsbeurteilung für Lastenaufzüge enthalten ist
Unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage besteht aus drei Tabellen:
- Tabelle 1 enthält die Übersicht zu allen elf Gefährdungsfaktoren.
- Tabelle 2 enthält 15 vorausgefüllte Themenblöcke nach dem STOP-Prinzip (§ 4 ArbSchG „Allgemeine Grundsätze“). In dieser Tabelle sind auch die Quellenangaben und die Felder für die Wirksamkeitskontrolle integriert. Darüber hinaus enthält diese Tabelle ein entscheidendes Upgrade: Nämlich einen eigenen Themenblock zur Cybersicherheit der Aufzugssteuerung. Damit schließt unsere Vorlage eine digitale Sicherheitslücke, die in klassischen Mustervorlagen für Aufzugsanlagen bisher oft fehlt.
- Tabelle 3 dient zur Dokumentation der wiederkehrenden Prüfung Ihrer Aufzugsanlage.
Und so funktioniert der Kauf im 123Ingenieure Onlineshop
Unmittelbar nach Ihrer Bestellung und Bezahlung in unserem Onlineshop erhalten Sie einen Download-Link per E-Mail. Mit diesem Link können Sie die Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug sofort herunterladen und mit der Anpassung an Ihr Unternehmen bzw. Ihren Lastenaufzug beginnen, um danach die Gefährdungsbeurteilung intuitiv durchzuführen.
Der Lieferumfang umfasst folgende Bestandteile:
- Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug als Word-Datei (.docx) für die anlagenspezifische Anpassung an Ihre Aufzugsanlage für Güter
- Identisches PDF (.pdf) zum Drucken, Archivieren und Vorlegen bei Prüfungen
- Abkürzungsverzeichnis und Quellenliste mit allen Rechtsgrundlagen
- Inklusive Tabelle zur Wirksamkeitskontrolle und Unterschriftsblock zur prüfungssicheren Freigabe durch die Unternehmensleitung.
Welche Themenblöcke deckt die Gefährdungsbeurteilung Vorlage ab?
Unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage führt Sie durch alle praxisrelevanten Themenblöcke für den Betrieb eines Lastenaufzugs. Jeder Block enthält die konkreten Gefährdungen, die rechtssicheren Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip und einen Verweis auf die relevanten Vorschriften.
Folgende Themenblöcke sind konkret enthalten.
- Allgemeine Pflichten beim Betrieb eines Lastenaufzugs (gemäß 5 ArbSchG, § 6 ArbSchG, BetrSichV Anhang 2)
- Personenmitnahme-Verbot und unzulässige Verwendung mit Verbotsschild, Tragfähigkeitsbegrenzung und Festlegung geeigneter Lasten ( 24 BetrSichV „Übergangsvorschriften“)
- Prüf- und Wartungspflichten Lastenaufzug, Hauptprüfung alle zwei Jahre durch ZÜS, Zwischenprüfung jährlich ( 16 Abs. 2 BetrSichV „Wiederkehrende Prüfung“ in Verbindung mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von Aufzugsanlagen“), regelmäßige Wartung nach VDI 3810 Blatt 6 („Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge“)
- Be- und Entladen sowie Lastsicherung im Fahrkorb mit Schließkraftbegrenzer, Lichtschranken, rutschhemmendem Boden (DIN EN 81-31 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Gütertransport“)
- Elektrische Gefährdungen am Lastenaufzug (DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100), Bedientableaus in Außen- und Nassbereichen mit mindestens IP 54
- Notruf und Befreiung eingeschlossener Personen, Zweiwege-Kommunikation in Aufzügen mit Personenbegleitung ( 24 BetrSichV Abs. 2 in Verbindung mit DIN EN 81-28)
- Brand- und Explosionsschutz, Brandfallsteuerung nach DIN EN 81-73, Schachtgrubenreinigung, Ausschluss brennbarer Lasten
- Heben, Tragen und Ergonomie beim Be- und Entladen, Einsatz von Hilfsmitteln statt manueller Lastbewältigung ( 2 LasthandhabV)
- Physikalische Einwirkungen am Maschinenraum und Schacht, Lärm, Vibration und Klima (LärmVibrationsArbSchV)
- Gefahrstoffe am Lastenaufzug, Hydrauliköl, Reinigungsmittel, Asbest in Bestandsanlagen (TRGS 519, TRGS 600, DGUV Information 201-031, 6 GefStoffV)
- Psychische Belastung beim Lastenaufzug-Betrieb, Zeitdruck im Logistik-Takt, Alleinarbeit, Stress bei Störung und Notbefreiung
- Cybersicherheit der Lastenaufzug-Anlage, Fernwartung nach BSI IT-Grundschutz NET.4.3, Schutz der Notrufsysteme vor Manipulationen von außen, Regelung für regelmäßige Software-Updates durch die Wartungsfirma
- Unterweisung mit Erstunterweisung und jährlicher Wiederholung (DGUV Vorschrift 1 4, § 12 ArbSchG)
- Organisation Brandschutz und Erste Hilfe, Konzepte, Flucht- und Rettungswege, Notruforganisation
- Besonders schutzbedürftige Personen, Schwangere und Minderjährige ( 10 MuSchG, §§ 4-6, 9, 11 MuSchG)
Für welche Lastenaufzug-Betreiber ist die Vorlage von 123Ingenieure geeignet?
Die Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug deckt den laufenden Betrieb eines Aufzugs für Güter und Waren ab. Sie eignet sich für alle Unternehmen, die einen Lastenaufzug betreiben, ohne dabei der Hersteller oder Wartungsbetrieb des Aufzugs zu sein.
- Produktions- und Industriebetriebe mit innerbetrieblicher Logistik
- Lager- und Speditionsbetriebe, Distributionszentren und Fulfillment-Center
- Werkstätten sowie Sanitär-, Heizungs- und Elektrobetriebe mit Materialaufzug
- Handels- und Einzelhandelsunternehmen mit Lager- oder Verkaufsraum-Anbindung
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit Wäsche-, Essens- oder Materialaufzug
- Hausverwaltungen und Eigentümer von Wohn- und Gewerbeobjekten mit Lastenaufzug
Wie Sie unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage für Ihre Aufzugsanlage anwenden
Die Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug ist als Word- und PDF-Vorlage konzipiert und ersetzt nicht die tätigkeits- und anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“), die alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter durchführen müssen.
Statt die Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug von Grund auf zu erstellen, müssen Sie unsere vorausgefüllte Vorlage nur noch an Ihren Lastenaufzug anpassen und können sie in wenigen Schritten umsetzen.
- Stammdaten in der Word-Datei eintragen (Firma, Anlagennummer, Standort, Tragfähigkeit, Aufzugstyp, ZÜS-Prüfdaten).
- Themenblöcke auf die Realität Ihres Lasten- oder Materialaufzugs abgleichen, nicht zutreffende Maßnahmen streichen, anlagentypische Besonderheiten ergänzen (z. B. Hydraulik versus Seilaufzug, innerbetrieblich versus außenliegend).
- Wirksamkeitskontrolle durch eine befähigte Person oder Ihre Sicherheitsfachkraft sowie Unterschrift der verantwortlichen Person aus der Unternehmensleitung.
- Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung liefern Ihnen direkt die Stichpunkte für die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter, die den Lift bedienen.
Warum eine Gefährdungsbeurteilung für Lastenaufzüge Pflicht ist
Lastenaufzüge zählen nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 zu den überwachungsbedürftigen Anlagen, genau wie Personenaufzüge. Als Betreiber und Arbeitgeber müssen Sie bereits vor der Inbetriebnahme und während des gesamten Betriebs Ihres Lastenaufzugs alle Gefährdungen beurteilen, die von der Anlage und den damit verbundenen Tätigkeiten ausgehen ( § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und § 3 BetrSichV „Gefährdungsbeurteilung“).Zusätzlich besteht eine Dokumentationspflicht aus § 6 ArbSchG, die Sie mit unserer Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug rechtssicher erfüllen.
Beim Lastenaufzug kommt eine Besonderheit hinzu. Anlagen ohne Personenzulassung dürfen ausschließlich zur Beförderung von Gütern eingesetzt werden. Wer Beschäftigte trotzdem in einem Lastenaufzug ohne Personenbeförderungserlaubnis mitfahren lässt, verstößt gegen § 6 BetrSichV („Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“) und § 24 BetrSichV („Übergangsvorschriften“) und gefährdet außerdem den Versicherungsschutz und die Haftungsabsicherung.
Unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage für Güteraufzüge berücksichtigt diese Risiken mittels eines eigenen Themenblocks zu Personenbeförderungsverboten und entsprechenden Verbotsschild-Maßnahmen.
Ihre Konsequenzen bei mangelhafter Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen
Fehlt die Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug oder ist sie veraltet, droht bei einer ZÜS-Hauptprüfung oder einer Besichtigung durch die Arbeitsschutzbehörde eine Beanstandung. Im Schadensfall haften Sie als Betreiber persönlich nach § 13 ArbSchG („Verantwortliche Personen“).
Mit der Vorlage der 123Ingenieure GmbH erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen rund um Ihre Lastenaufzugsanlagen.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug
Welche Betreiberpflichten gelten für einen Aufzug?
Als Betreiber eines Aufzugs müssen Sie mehrere Pflichten parallel erfüllen.
- 3 BetrSichV („Gefährdungsbeurteilung“) verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme und bei jeder wesentlichen Änderung der Anlage.
- 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“) in Verbindung mit § 16 BetrSichV („Wiederkehrende Prüfung“) und der TRBS 1201 Teil 4 regelt die wiederkehrenden Prüfungen, also die Hauptprüfung alle zwei Jahre durch eine ZÜS und die Zwischenprüfung jährlich.
- 12 ArbSchG („Unterweisung“) verlangt die Erstunterweisung sowie die jährliche Wiederholungsunterweisung der bedienenden Beschäftigten.
- Bei Lastenaufzügen ohne Personenzulassung gilt zusätzlich die Pflicht zur bestimmungsgemäßen Verwendung nach 6 Abs. 1 BetrSichV („Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“) in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 4 BetrSichV („Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen“) und der Konstruktionsnorm DIN EN 81-31, die eine Personenbeförderung konstruktiv ausschließt.
- Die VDI 3810 Blatt 6 erwartet eine regelmäßige Wartung durch einen sachkundigen Wartungsdienstleister. 13 ArbSchG („Verantwortliche Personen“) hält den Betreiber persönlich in der Haftung, wenn diese Pflichten verletzt werden.
Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung Aufzug?
Verantwortlich ist nach § 3 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) der Arbeitgeber bzw. Betreiber der Anlage. Die Durchführung können Sie an eine fachkundige Person delegieren, etwa an Ihre interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).
- 13 ArbSchG („Verantwortliche Personen“) hält allerdings den Arbeitgeber in der Verantwortung. Mit der Gefährdungsbeurteilung Vorlage der 123Ingenieure GmbH liegt Ihnen das vollständige Themengerüst inklusive Wirksamkeitskontrolle bereits vor, sodass Sie nur noch die anlagenbezogenen Stammdaten und konkreten Schutzmaßnahmen ergänzen müssen, ohne Vorkenntnisse zu Lastenaufzügen und den damit verbundenen Maßnahmen.
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung Aufzug erstellt und aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung Aufzug muss vor der Inbetriebnahme der Anlage vorliegen (§ 3 BetrSichV „Gefährdungsbeurteilung“). Sie ist außerdem zu aktualisieren bei jeder wesentlichen Änderung der Anlage (Umbau, Modernisierung, Tausch der Steuerung), bei jedem Wechsel der Nutzungsart (etwa Umstellung von Materialaufzug auf Lastenaufzug mit Personenbegleitung) sowie bei einem Arbeitsunfall oder Beinaheunfall.
Auch nach neuen Erkenntnissen aus ZÜS-Hauptprüfungen oder Begehungen sowie spätestens, wenn sich rechtliche Grundlagen oder Stand der Technik geändert haben, müssen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug aktualisieren.
In der Praxis hat sich ein Überprüfungszyklus von maximal fünf Jahren etabliert, sofern sich an der Anlage selbst nichts geändert hat.
Worin unterscheidet sich diese Vorlage von der GBU für Personenaufzüge?
- Die GBU für Lastenaufzüge fokussiert sich auf den Materialtransport. Sie enthält zusätzliche Themenblöcke zum Personenmitnahme-Verbot, zur ordnungsgemäßen Lastsicherung im Fahrkorb sowie zu physikalischen Einwirkungen am Triebwerk (Lärm und Vibration gemäß der LärmVibrationsArbSchV).
- Die GBU für Personenaufzüge legt den Schwerpunkt primär auf den sicheren Transport von Menschen. Hier stehen das Notruf- und Befreiungsmanagement bei Einschließung, der Einklemmschutz an den automatischen Türen, Stolpergefahren durch Niveau-Ungenauigkeiten sowie die Nutzung durch ungeschulte Personen (z. B. Vandalismus oder Fehlverhalten) im Vordergrund.
Wenn Sie beide Aufzugstypen betreiben, kombinieren Sie diese Vorlage am besten mit unserer spezifischen Gefährdungsbeurteilung für Personenaufzüge, um alle Betreiberpflichten rechtssicher zu erfüllen.
Darf ich Personen im Lastenaufzug mitfahren lassen?
Nur, wenn der Aufzug eine ausdrückliche Personenzulassung hat. Lastenaufzüge ohne diese Zulassung sind nach der Konstruktionsnorm DIN EN 81-31 ausschließlich für den Gütertransport gebaut und dürfen nach § 6 Abs. 1 BetrSichV („Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“) nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Eine Personenbeförderung verstößt damit zugleich gegen § 4 Abs. 1 BetrSichV („Grundpflichten des Arbeitgebers“) und gefährdet Versicherungsschutz sowie Haftungsabsicherung.
Unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage berücksichtigt dieses Risiko mit einem eigenen Themenblock inklusive Verbotsschild und Tragfähigkeitskontrolle. Wenn Sie eine personenzulässige Anlage betreiben, ist die Gefährdungsbeurteilung Aufzug für Personenaufzüge die passende Vorlage.
Wie aktuell ist die Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug?
Den jeweils aktuellen Stand sehen Sie oben im Shop-Modul über dieser Beschreibung. Vor jedem Versand prüft die 123Ingenieure GmbH die Vorlage zusätzlich auf Aktualität der zitierten Rechtsgrundlagen, insbesondere BetrSichV, ArbSchG, DGUV-Vorschriften, LärmVibrationsArbSchV, DIN-EN-81-Reihe und VDI 3810 Bl. 6.
Sie erhalten also nicht den Stand des Erstellungstages, sondern den Stand zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung. Wird unmittelbar nach Ihrem Kauf eine in der Vorlage zitierte Vorschrift überarbeitet, senden wir Ihnen auf Ihre Anfrage die neue Revision per E-Mail zu.
Bietet die 123Ingenieure GmbH auch eine Begleitung zur ZÜS-Hauptprüfung an?
Ja. Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung begleiten wir die ZÜS-Hauptprüfung Ihres Lastenaufzugs, übernehmen die Vor- und Nachbereitung der Prüfprotokolle und integrieren die Ergebnisse in Ihre Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzug. Den Umfang stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Mit der Vorlage der 123Ingenieure GmbH erhalten Sie das vollständige Gerüst inklusive Cybersicherheitsblock sofort als Word- und PDF-Datei, anlagenbezogen anpassbar. Wenn Sie zusätzlich einen Personenaufzug betreiben, ergänzen Sie das Paket mit unserer Gefährdungsbeurteilung Aufzug für Personenaufzüge. Den passenden Tarif wählen Sie über die Shop-Box oben auf dieser Seite, weitere Themen finden Sie in unserer Übersicht der GBU-Vorlagen.




