- Arbeitssicherheit
Gefährdungsbeurteilung für Baustellen erstellen lassen
Eine Baustelle ist ein temporärer Arbeitsplatz mit hohem Gefährdungspotenzial: Die Umgebung verändert sich mit jedem Bauabschnitt und mehrere Gewerke arbeiten zeitgleich an verschiedenen Tätigkeiten. Deshalb ist hier eine Gefährdungsbeurteilung Bau gefordert, die alle Gefährdungen erfasst, die zusätzlich zu den Gefährdungen an festen Arbeitsplätzen oder bei gleichartigen Tätigkeiten auftreten. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure der 123Ingenieure GmbH erstellen deutschlandweit und für jedes Gewerk individuelle Gefährdungsbeurteilungen für Baustellen. Lassen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot erstellen.
ab 480 € pro Stück
5,0 73 Bewertungen bei Google
- Zulassung bei allen 9 gewerblichen BG
- Mitglied im VBI und im VDI
Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen
Leistungen
Unsere Aufgaben bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen
Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Baustellen berücksichtigen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit gezielt alle Risiken der jeweiligen Bauphase, wie etwa freie Absturzkanten, offene Baugruben oder wechselnde Verkehrswege. Zudem beziehen wir das Zusammenwirken mehrerer Gewerke und die damit verbundene gegenseitige Gefährdung stets in die Gefährdungsbeurteilung Baustelle ein. Dabei orientieren sich unsere Sicherheitsfachkräfte an den Vorgaben der Baustellenverordnung (BaustellV) sowie der DGUV Vorschrift 38 („Bauarbeiten“), die von der begleitenden DGUV Regel 101-038 konkretisiert wird.
Unsere strukturierte Vorgehensweise sorgt für ein rechtssicheres Ergebnis, das im Bauablauf funktioniert. Im Vorfeld sichten wir relevante Unterlagen wie Ausführungspläne oder den SiGe-Plan und erfassen anschließend direkt vor Ort alle relevanten Gefährdungen für Ihr Gewerk. Nach unserer Risikobewertung definieren wir konkrete Schutzziele und ordnen diesen Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip zu. Wir begleiten die Umsetzung auf der Baustelle, prüfen die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen und passen diese bei geänderten Bauabschnitten oder neuen Gewerken zeitnah an.
Jedes auf der Baustelle tätige Gewerk muss eine eigene Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten vor Ort erstellen. Die bestehende allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Unternehmensstandort deckt diesen temporären Einsatzort nicht ab. Aus diesem Grund erstellen wir für Ihren Baustelleneinsatz eine eigenständige Gefährdungsbeurteilung Baustelle, die wir parallel zum Bauablauf kontinuierlich fortschreiben.
Unsere Leistungen im Überblick
- Sichtung der bauvorhabenspezifischen Unterlagen
- Ermittlung der baustellenbezogenen Gefährdungen
- Ausarbeitung der Schutzmaßnahmen
- Ableitung von Betriebsanweisungen
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Preise
Preise/Kosten Arbeitssicherheit
Persönliche Beratung 05264 6556384
Erstellung
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ab*
- Inkl. Ermittlung der Gefährdungen/ Belastungen
- Präsentation der Gefährdungsbeurteilung
- Fertigstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Sichere Dokumentation
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
* zzgl. USt.
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
*Pflichtfeld Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Aus unserem Team
Zwei von über 70 Experten
Thomas
Arbeitssicherheit und Prüfservice
Warum 123Ingenieure?
„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“
Was mir gefällt
„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“
Saskia
Backoffice
Warum 123Ingenieure?
„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“
Was mir gefällt
„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“
Gefährdungsbeurteilung für Baustellen mit 123Ingenieure
Auf Baustellen ändert sich täglich etwas. Deshalb braucht es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Ihr Unternehmen kennt und nicht jedes Mal bei null anfängt. Bei der 123Ingenieure GmbH bekommen Sie genau das: eine fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft, die sich in Ihr Gewerk, Ihr Bauprojekt und Ihre Arbeitsweise einarbeitet und Sie über die gesamte Zusammenarbeit hinweg begleitet.
Nach der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vor Ort auf der Baustelle steht Ihnen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Rückfragen oder zur Abstimmung von Maßnahmen auch per Online-Meeting, telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Digitalisierung
- Gefährdungsbeurteilung Baustelle sicher dokumentieren
Alle Informationen an einem Ort
Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.


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Unterweisen ohne Unterschriftenlisten
Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.
Basiswissen
Basiswissen rund um die Gefährdungsbeurteilung Baustelle Baustelle sicher dokumentieren
Infoflyer zur Gefährdungsbeurteilung Baustelle
Wie unterscheidet sich die Gefährdungsbeurteilung für Baustellen von anderen?
Rechtlich betrachtet ist die Grundlage in beiden Fällen dieselbe: § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) verpflichtet den Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Inhaltlich unterscheiden sich die Beurteilungen jedoch deutlich. Eine klassische Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf feste Arbeitsplätze oder dauerhaft gleichartige Tätigkeiten. Sie bleibt in ihrer Struktur lange stabil, weil sich Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und organisatorischer Rahmen bei weitem nicht so oft verändern wie bei Bauvorhaben.
Der Arbeitsschutz auf der Baustelle erfordert besondere Aufmerksamkeit, da bei Bauprojekten deutlich mehr Arbeitsunfälle passieren als in anderen Branchen. Eine Gefährdungsbeurteilung für Baustellen ist zeitlich und räumlich befristet und folgt eng dem Bauablauf. Zudem kommen auf der Baustelle typische Zusatzfaktoren hinzu wie etwa wechselnde Bauzustände, das parallele Arbeiten mehrerer Gewerke, unvorhersehbare Witterungs- und Geländefaktoren sowie der Einsatz schwerer Baumaschinen.
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung für Baustellen Pflicht und wer erstellt sie?
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt unabhängig von Branche und Betriebsgröße, sobald mindestens eine Person beschäftigt wird (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Für Baustellen bedeutet das: Die baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Arbeiten zu erstellen und baubegleitend zu aktualisieren. Zuständig ist der jeweilige Arbeitgeber für seine eigenen Beschäftigten (gemäß § 3 ArbSchG „Grundpflichten des Arbeitgebers“). Diese Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt vollständig bei ihm, auch wenn die Abläufe auf der Baustelle von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, koordiniert werden.
Die praktische Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Baustelle kann der Arbeitgeber selbst übernehmen, sofern die dafür notwendige Fachkunde im Betrieb vorhanden ist. In der Praxis ist es jedoch meistens so, dass eine fachkundige Person hinzugezogen wird, wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Welche Rolle spielen SiGeKo und SiGe-Plan bei der Gefährdungsbeurteilung Baustelle?
Der SiGeKo sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGe-Plan, sind Vorgaben der Baustellenverordnung und Pflichten des Bauherrn, nicht des ausführenden Arbeitgebers eines Gewerkes.
Der SiGeKo ist zu bestellen (gemäß § 3 BaustellV „Koordinierung“), sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Der SiGe-Plan (gemäß § 2 BaustellV „Planung der Ausführung des Bauvorhabens“) bildet die gewerkeübergreifenden Sicherheitsregeln und Schnittstellen ab.
Die Gefährdungsbeurteilung für Baustellen ist davon zu unterscheiden: Sie bleibt die Pflicht des jeweiligen Arbeitgebers und beurteilt die Gefährdungen für dessen eigene Beschäftigte. SiGeKo und SiGe-Plan ersetzen eine Gefährdungsbeurteilung nicht, sind aber wichtige Informationsquellen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen.
Was muss in einer Gefährdungsbeurteilung für Baustellen dokumentiert sein?
Eine vollständige Dokumentation ist nach § 6 ArbSchG Pflicht und auf der Baustelle besonders wichtig, weil Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften Baustellen häufig unangekündigt kontrollieren.
Folgende Inhalte gehören in die Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für Baustellen:
- Konkrete Baustelle mit Bauvorhaben, Adresse und Bauphase sowie den betrachteten Tätigkeiten und Gewerken.
- Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung mit allen festgestellten Gefährdungen und Risiken.
- Festgelegte Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip, inklusive Verantwortlicher und Umsetzungsterminen.
- Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen über die gesamte Bauausführung hinweg.
- Datum der Erstellung und jeder Fortschreibung, zum Beispiel bei neuen Bauphasen oder Gewerken.
- Ergänzende Unterlagen wie Betriebsanweisungen, Mess- und Prüfprotokolle, Sicherheitsdatenblätter und, sofern vorhanden, Bezug zum SiGe-Plan.
Eine vollständige und jederzeit verfügbare Gefährdungsbeurteilung Bau schützt nicht nur Ihre Beschäftigten, sondern auch Sie als Arbeitgeber. Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft müssen Sie alle Unterlagen kurzfristig vorlegen können. Fehlende oder veraltete Dokumente können zu Beanstandungen, Bußgeldern oder im Einzelfall sogar zur Anordnung eines Baustopps führen.
Mit der 123 DocuCloud, unserem digitalen Kundenportal, haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung Bau und alle zugehörigen Unterlagen jederzeit griffbereit, von jedem Standort aus abrufbar und mit wenigen Klicks aktualisiert.
Wann wird auf einer Baustelle ein Sicherheitsbeauftragter benötigt?
Gemäß § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) sind Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte (Sibe) schriftlich zu bestellen. Zum 29. Mai 2026 wird der bisherige Schwellenwert neu geregelt und differenziert nach Betriebsgröße und Gefährdungslage:
- Bei unter 20 Beschäftigten: keine Sibe-Bestellpflicht, unabhängig von der Gefährdungslage.
- Bei 20 bis unter 50 Beschäftigten: Bestellpflicht bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit, zu ermitteln über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
- Ab 50 Beschäftigten: Bestellpflicht wie bisher.
Für Bauunternehmen bedeutet das in der Praxis keine Entlastung: Arbeiten mit Absturzgefahr, der Umgang mit Gefahrstoffen, der Einsatz schwerer Baumaschinen und das parallele Tätigwerden mehrerer Gewerke gelten regelmäßig als besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit. Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten bleibt daher auch bei Betriebsgrößen zwischen 20 und 50 Beschäftigten die Regel und nicht die Ausnahme.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe: Der Sicherheitsbeauftragte muss sich in der Nähe der Beschäftigten auf der Baustelle befinden, um mögliche Gefahren zeitnah zu erkennen.
Werden Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle beschäftigt, müssen die Maßnahmen zudem übergreifend abgestimmt werden. In diesem Fall sind zusätzlich zu den Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Betriebe ein oder mehrere SiGeKo nach der Baustellenverordnung (BaustellV) erforderlich, um das Zusammenwirken aller Gewerke sicher zu koordinieren.
Um Sie bei der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen, bietet die 123Ingenieure GmbH kompakte, eintägige Online-Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten an, die für Ihre Beschäftigten auch kurzfristig buchbar sind und von allen 9 Berufsgenossenschaften anerkannt werden.
Erfahren Sie hier mehr zu den Inhalten und Kosten unserer Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.
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