Deutschlandweite Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV
Wir prüfen Ihre gewerblich genutzten Regale nach DIN EN 15635 und der DGUV Information 208-061: Preiswert, flexibel und rechtssicher.










Unsere Aufgaben bei der Regalprüfung
Eine Regalprüfung ist eine systematische und wiederkehrende Überprüfung von Lagerregalen und anderen Lagermöglichkeiten, um sicherzustellen, dass sie stabil und für Ihre Mitarbeiter sicher zu beladen und entladen sind. Die gesetzliche Pflicht zur Überprüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im Paragraf 10 der Betriebssicherheitsverordnung „Instandhaltung und Änderung von Betriebsmitteln“ (BetrSichV § 10). Wie oft Sie Ihre Regalanlagen überprüfen müssen, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Mit der wiederkehrenden Prüfung Ihrer Lagereinrichtung gewährleisten Sie außerdem, dass Ihre Regalsysteme den geltenden Sicherheitsvorschriften nach DIN EN 15635 und der DGUV Information 208-061 entsprechen.
Die Regalprüfung ist wichtig, um Arbeitsunfälle und Verletzungen von Mitarbeitern zu vermeiden, die durch mangelhafte Regale und Lagerbedingungen verursacht werden können. Darüber hinaus kann eine Regalprüfung auch dazu beitragen, Schäden an Produkten zu vermeiden, die durch instabile oder beschädigte Regale entstehen können.
Unsere Leistungen im Überblick
Professionelle Regalprüfer/ Regalinspektoren
Durchführung der Regalprüfung vor Ort
Anbringung der Prüfplakette
Erstellung Regalprüfprotokoll
Nach DIN 15635 und DGUV
Deutschlandweite Regalprüfung
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen rund um die Regalprüfung
In Deutschland ist der Betreiber eines Lagers oder einer Lagerhalle für die Regalprüfung verantwortlich. Die Prüfung muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden, der über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten verfügt, um eine sichere und zuverlässige Prüfung durchzuführen.
Die Regalprüfung ist gesetzlich in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 10BetrSichV) geregelt, die eine regelmäßige Prüfung von Regalen und anderen Lagermöglichkeiten vorschreibt. Die BetrSichV sieht vor, dass der Betreiber des Lagers dafür verantwortlich ist, die Sicherheit der Regale und Lagermöglichkeiten sicherzustellen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Darüber hinaus gibt es spezifische Normen und Richtlinien für die Regalprüfung, wie z.B. die DIN EN 15635, die die Anforderungen an die Regalprüfung festlegt und die Methoden und Verfahren für die Prüfung und Beschriftung (Warnhinweise zur zulässigen Belastung) von Regalen beschreibt.
Die Regalprüfung in Deutschland muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art der Regale, der Lagerbedingungen, der Nutzungshäufigkeit, der Art der Lagergüter und der Belastung der Regale.
„Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen. Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden.“
(Quelle: § 10 BetrSichV – Einzelnorm)
Im Allgemeinen müssen Regale in Deutschland alle 12 bis 24 Monate geprüft werden. Die erste Regalprüfung muss jedoch innerhalb von 12 Monaten nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden, sofern keine anderen Faktoren eine frühere Prüfung erfordern. Gern beraten wir Sie hierzu vollumfänglich und kostenfrei.
Grundsätzlich ist es so, dass der Betreiber des Lagers oder der Lagerhalle für die Durchführung der Regalprüfung verantwortlich ist. Je nach Risikoanalyse und Risikobewertung kann er die Prüfintervalle an die spezifischen Anforderungen anpassen. Wenn es Anzeichen von Schäden oder Veränderungen an den Regalen gibt, kann der Betreiber auch eine zusätzliche Regalprüfung anordnen.
Unsere Sicherheitsfachkräfte übernehmen die Regalprüfung deutschlandweit preiswert und professionell.
Die Nichtdurchführung von Regalprüfungen kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Mitarbeitern und die Einhaltung von Vorschriften haben. Wenn Regale nicht ordnungsgemäß geprüft und gewartet werden, können sie instabil werden und schlimmstenfalls einstürzen, was zu schweren Verletzungen und sogar zum Tod führen kann. Durch eine Regalprüfung werden potenzielle Risiken identifiziert und Maßnahmen ergriffen, um diese Risiken zu minimieren.
Die Nichtdurchführung von Regalprüfungen kann zu Strafen und Bußgeldern führen und die Reputation eines Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. In diesem Sinnen können Arbeitgeber auch haftbar gemacht werden, wenn ein Unfall aufgrund mangelhafter Regale auftritt und festgestellt wird, dass die Prüfungspflicht vernachlässigt wurde (§ 22 BetrSichV – Ordnungswidrigkeiten).
Wir von 123Ingenieure prüfen Ihre Regale und Lagereinrichtung deutschlandweit zu top Konditionen unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
Wenn bei einer Regalprüfung Mängel festgestellt werden, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit von Mitarbeitern und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen. Die Art der Maßnahmen hängt von der Art und dem Umfang der festgestellten Mängel ab.
Bei festgestellten Mängeln müssen Regale unverzüglich repariert oder instandgesetzt werden. Wenn der Mangel schwerwiegend ist und er eine Gefahr für die Sicherheit von Mitarbeitern darstellt, müssen die betroffenen Regale sofort außer Betrieb genommen und gesperrt werden, bis die Reparatur abgeschlossen ist und die Regale erneut geprüft wurden.
Die Reparatur oder Instandsetzung der Regale muss von einem qualifizierten und erfahrenen Fachmann – wie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – durchgeführt werden, der sicherstellt, dass die Regale den geltenden Vorschriften entsprechen.
In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Regalsystem oder Teile davon auszutauschen, wenn die Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Als Arbeitgeber sollten Sie in jedem Fall sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen.
Mehr zur Durchführung von Regalprüfungen sowie zu häufigen Mängeln bei Regalanlagen erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Regalprüfung Checkliste“.
Die DIN EN 15635 ist eine europäische Norm des Deutschen Institus für Normung (DIN) für die Regalinspektion von Lagereinrichtungen. Sie definiert Anforderungen an die Regalprüfung und gibt Empfehlungen für die Inspektion von Lagereinrichtungen. Im Detail beinhaltet die DIN EN 15635 unter anderem folgende Punkte:
- Allgemeine Anforderungen an die Regalinspektion und deren Durchführung
- Anforderungen an die Qualifikation des Inspektors, einschließlich seiner Kenntnisse und Erfahrungen
- Anforderungen an die Dokumentation von Regalinspektionen, einschließlich der Regalinspektionsberichte
- Anforderungen an die Durchführung von Regalprüfungen und die Bewertung von Schäden und Mängeln
- Empfehlungen für die Instandhaltung und Wartung von Lagereinrichtungen
- Empfehlungen für die Überwachung von Lagereinrichtungen, um zukünftige Schäden zu vermeiden
Die DIN EN 15635 ist in Deutschland eine wichtige Referenz für Unternehmen, um sicherzustellen, dass Regalsysteme und Lagereinrichtungen den geltenden Vorschriften entsprechen und die Sicherheit von Lager- und Logistikmitarbeiter gewährleistet ist. Sie dient als Grundlage für die Regalinspektion und gibt den Unternehmen einen Leitfaden für die Durchführung der Regalprüfung.
Wir führen deutschlandweit die Regalprüfung nach DIN EN 15635 für Unternehmen aller Größen und Branchen durch.
Die DGUV Regel 108-007 „Benutzung von Regalen und Ordnungssystemen“ wurde zurückgezogen. Basierend auf der ehemaligen DGUV Regel wurde die DGUV Information 208-061 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet. Die DGUV Information regelt die Sicherheit von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern bei der Benutzung durch Mitarbeiter. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung von Unfällen durch das Umstürzen von Regalen oder das Herunterfallen von Lagergütern.
Die DGUV Information 208-061 konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf die Benutzung von Regalen und Ordnungssystemen. Sie gibt Empfehlungen für die Regalprüfung und regelt unter anderem folgende Punkte:
- Regelmäßige Prüfungen: Regale müssen mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. In besonders beanspruchten Bereichen können häufigere Inspektionen erforderlich sein.
- Prüfungsumfang: Die Prüfung umfasst die Sichtkontrolle auf Schäden wie verbogene Streben oder Risse, die Überprüfung der Tragfähigkeit sowie die Stabilität der Regale. Auch die korrekte Montage und Belastung müssen im Rahmen der Regalprüfung kontrolliert werden.
- Anforderungen an Prüfer: Die Prüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die über entsprechende technische Kenntnisse und Erfahrung verfügen.
- Dokumentation: Alle Inspektionen müssen dokumentiert werden, einschließlich festgestellter Mängel und empfohlener Maßnahmen.
Die DGUV Information 208-061 ist für Unternehmen in Deutschland verbindlich und gilt für alle Regale und Ladungsträger (wie Paletten), die in Betrieben und Einrichtungen gewerblich eingesetzt werden.
Der Prozess einer Regalprüfung umfasst bei uns verschiedene Schritte, um die Sicherheit der Regale und der darauf gelagerten Güter zu gewährleisten. Die genauen Schritte können je nach Prüfungsart und Umfang variieren, aber im Allgemeinen umfasst die Regalprüfung folgende Aspekte:
- Vorbereitung: Der Prüfer führt eine Bestandsaufnahme der zu prüfenden Regale durch und sammelt Informationen über deren Alter, Nutzung, Lagergüter, etc. Zudem wird ein Prüfplan erstellt.
- Sichtprüfung: Der Prüfer überprüft die Regale visuell und untersucht sie auf äußerliche Mängel, wie z.B. Deformationen, Beschädigungen, Risse, Korrosion oder lose Verbindungen.
- Lastprüfung: Bei der Lastprüfung wird die Belastbarkeit der Regale untersucht. Hierbei wird geprüft, ob die Regale der Belastung durch das Gewicht der gelagerten Güter standhalten. Dabei wird auch darauf geachtet, ob die Traglastschilder noch lesbar sind und ob die maximal zulässige Belastung eingehalten wird.
- Funktionsprüfung: Die Funktionsprüfung bezieht sich auf die Mechanik der Regale, wie z.B. die Funktion der Regalstützen, Regalböden oder Regalverbindungen. Hierbei wird geprüft, ob die Regale noch ordnungsgemäß auf- und abgebaut werden können.
Dokumentation: Nach Abschluss der Regalprüfung werden die Ergebnisse in einem Prüfbericht dokumentiert, der die durchgeführten Prüfungen, festgestellten Mängel und Empfehlungen für notwendige Reparaturen oder Instandsetzungen enthält.
Die Kosten für eine Regalprüfung können je nach Umfang und Art der Prüfung variieren. Grundsätzlich müssen Sie mit Kosten zwischen 2,50 und 7,00 Euro pro Laufmeter (lfm) Regal rechnen. Die Kosten können auch von der Höhe und dem Alter der Regale abhängen sowie von der Erfahrung und Qualifikation des Inspektors, der die Regalprüfung durchführt. Bei uns erhalten Sie top Konditionen und die Regalprüfungen werden ausschließlich von qualifizierten Experten durchgeführt.
Die Frage, wer die Kosten für eine Regalprüfung trägt, hängt davon ab, ob es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung handelt oder ob das Unternehmen freiwillig eine Regalprüfung durchführen möchte. Erfahren Sie jetzt mehr über unsere Preise.
Wenn eine Regalprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie es beispielsweise in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Information 208-061 der Fall ist, muss der Arbeitgeber die Kosten für die Regalprüfung tragen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht (u. a. gemäß Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – und Arbeitssicherheitsgesetzt – ASiG) gegenüber seinen Mitarbeitern und ist deshalb verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, auch wenn dies mit Kosten verbunden ist.
Wenn das Unternehmen jedoch freiwillig eine Regalprüfung durchführen lässt, können die Kosten entweder vom Arbeitgeber oder vom Eigentümer der Regale getragen werden, je nachdem wer den Auftrag zur Regalprüfung erteilt hat.
Was jedoch feststeht: die Kosten für eine Regalprüfung sind im Vergleich zu den möglichen Folgekosten, die durch einen Unfall oder Schaden an den Regalen entstehen können, relativ gering.
Deutschlandweite Regalprüfung
Unsere Standorte
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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten Regalprüfung
Regalprüfung ab*
€2,49/lfdm
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Professioneller Regalprüfer/ Regalinspektor
- Prüfung aller Regaltypen
- Inkl. Prüfplakette
- Inkl. Prüfprotokoll
- Inkl. Archivierung der Dokumentation
- *abhängig von der Regalart und der Menge
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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