Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist ein zentrales Element für die Sicherheit und Gesundheit und stellt sicher, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden.
Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitsbedingungen regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Gefährdungsbeurteilung strukturiert ist, welche Schritte notwendig sind und wie eine praktische Vorlage den Prozess erleichtert.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz.
Sie dient dazu, potenzielle Gefahren in Ihrem Betrieb systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Auf dieser Grundlage können Sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine solche Beurteilung durchzuführen.
Zweck und Bedeutung für den Arbeitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für einen effektiven Arbeitsschutz. Sie ermöglicht es Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, bevor Unfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Durch die regelmäßige Aktualisierung der Beurteilung passen Sie Ihre Schutzmaßnahmen an veränderte Bedingungen an und fördern so kontinuierlich die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
Darüber hinaus unterstützt die Gefährdungsbeurteilung Sie dabei, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren. Ein systematischer Ansatz im Arbeitsschutz trägt zudem zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit und Produktivität bei, da sich Ihre Beschäftigten in einem sicheren Arbeitsumfeld wohler fühlen.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz inkl. Vorlage
Führen Sie die Gefährdungsbeurteilung selbst durch, sollten Sie folgende Punkte beachten, damit Sie alle Vorgaben erfüllen:
Schritte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten, sollten Sie die Gefährdungsbeurteilung in folgenden Schritten durchführen:
- Vorbereitung: Definieren Sie die zu betrachtenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Bestimmen Sie Verantwortlichkeiten und stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten über die notwendigen Informationen verfügen.
- Ermittlung von Gefährdungen: Identifizieren Sie systematisch potenzielle Gefahrenquellen. Nutzen Sie hierfür Methoden wie Betriebsbegehungen, Mitarbeiterbefragungen oder die Analyse von Unfallberichten.
- Beurteilung der Gefährdungen: Bewerten Sie das Risiko jeder identifizierten Gefahr hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Folgen. Priorisieren Sie die Gefährdungen entsprechend ihrer Dringlichkeit.
- Festlegung von Maßnahmen: Entwickeln Sie geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. nach dem STOP-Prinzip), um die identifizierten Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Beachten Sie dabei den Stand der Technik sowie gesetzliche Vorgaben.
- Umsetzung der Maßnahmen: Setzen Sie die geplanten Schutzmaßnahmen konsequent um. Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten über die Änderungen informiert und entsprechend unterwiesen werden.
- Überprüfung der Wirksamkeit: Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die ergriffenen Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen. Passen Sie diese bei Bedarf an.
- Fortschreibung: Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen im Betrieb, wie neuen Arbeitsverfahren oder -mitteln, und führen Sie regelmäßige Überprüfungen durch.
Dokumentation
Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient nicht nur als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, sondern unterstützt auch die interne Kommunikation und Nachverfolgbarkeit von Maßnahmen.
Die Dokumentation sollte folgende Elemente enthalten:
- Ergebnisse der Gefährdungsermittlung und -beurteilung: Welche Gefahren wurden identifiziert und wie wurden sie bewertet?
- Festgelegte Schutzmaßnahmen: Welche Maßnahmen wurden beschlossen, wer ist verantwortlich und bis wann sollen sie umgesetzt sein?
- Überprüfung der Wirksamkeit: Wie wurde die Effektivität der Maßnahmen kontrolliert und welche Anpassungen waren gegebenenfalls notwendig?
Nutzen Sie verschiedene Vorlagen und Tools, um die Dokumentation effizient zu gestalten.
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Teil der Gefährdungsbeurteilung: Identifikation von Gefährdungen
Die Identifikation von Gefährdungen bildet das Fundament der Gefährdungsbeurteilung.
Gehen Sie dabei strukturiert vor:
- Analyse der Arbeitsbedingungen: Untersuchen Sie Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und -verfahren auf potenzielle Gefahrenquellen.
- Berücksichtigung unterschiedlicher Gefährdungsfaktoren: Beachten Sie physikalische, chemische, biologische und ergonomische Faktoren sowie psychische Belastungen.
- Einbeziehung der Beschäftigten: Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Gefährdungen zu erkennen, die Ihnen möglicherweise entgangen sind.
Durch eine gründliche Identifikation legen Sie den Grundstein für effektive Schutzmaßnahmen und einen erfolgreichen Arbeitsschutz.
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Gesetzliche Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland.
Es verpflichtet Sie als Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.
Ein zentrales Element dabei ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG. Sie müssen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren oder zu beseitigen.
Dabei sind sowohl physische als auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Die Beurteilung ist regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere bei Veränderungen im Betrieb oder neuen Erkenntnissen.
Dokumentationspflichten nach DGU-V Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Sie verpflichtet Sie, die Ergebnisse der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und deren Überprüfung zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht und unterstützt die Transparenz im Arbeitsschutz.
Sie sollte folgende Elemente enthalten:
- Ergebnisse der Gefährdungsermittlung und -beurteilung
- Festgelegte Schutzmaßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Fristen
- Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
Die Dokumentation muss aktuell gehalten und für die zuständigen Aufsichtsbehörden zugänglich sein. Eine sorgfältige und vollständige Dokumentation hilft Ihnen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten nachhaltig zu gewährleisten.
So wirken sich Mutterschutz und Arbeitssicherheit auf die Gefährdungsbeurteilung aus
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass schwangere und stillende Mitarbeiterinnen keinen Gefahren ausgesetzt sind. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert eine spezifische Beurteilung der Arbeitsbedingungen für diese Beschäftigtengruppe.
Sie müssen potenzielle Gefährdungen identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu zählen unter anderem die Anpassung von Arbeitszeiten, die Vermeidung von Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko und der Ausschluss von Arbeiten mit gefährlichen Stoffen.
Diese Beurteilung ist unabhängig davon durchzuführen, ob aktuell eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt ist.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft und Mutterschutz.
Einbindung des Betriebsarztes in die Gefährdungsbeurteilung
Der Betriebsarzt unterstützt Sie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Seine Expertise ist besonders wertvoll bei der Identifikation von Gesundheitsrisiken und der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Obwohl die Verantwortung für die Beurteilung bei Ihnen liegt, empfiehlt es sich, den Betriebsarzt frühzeitig einzubeziehen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Einbindung des Betriebsarztes besteht jedoch nicht.
Liste der häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz sind Beschäftigte verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt, die Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung systematisch berücksichtigen sollten.
Dazu gehören:
- Physische Belastungen: Schwere Hebe- und Tragetätigkeiten oder wiederholte Bewegungen können zu Muskel-Skelett-Beschwerden führen. Auch Lärm und ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze, wie falsche Sitzhaltungen oder schlecht platzierte Arbeitsmittel, erhöhen das Risiko für Rücken- und Nackenschmerzen.
- Psychische Belastungen: Zeitdruck, hohe Arbeitsintensität und eingeschränkte Handlungsspielräume sind typische Auslöser für Stress und Erschöpfung. Soziale Konflikte am Arbeitsplatz und ein ungünstiges Arbeitsklima verschärfen diese Belastungen und beeinträchtigen das allgemeine Wohlbefinden.
- Risiken durch Arbeitsmittel und -bedingungen: Ungesicherte Maschinen und Werkzeuge bergen mechanische Gefährdungen, die schnell zu Quetschungen oder Schnittverletzungen führen können. Elektrische Risiken, wie defekte Kabel, stellen eine Gefahr für Stromschläge dar, und der Umgang mit Gefahrstoffen kann Vergiftungen oder Hautreizungen verursachen. Zusätzlich beeinträchtigen ungünstige Arbeitsumgebungen, etwa schlechte Beleuchtung oder unzureichende Belüftung, die Gesundheit.
Wer ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung?
Als Arbeitgeber tragen Sie die Hauptverantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu bewerten und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Dabei können Sie auf die Unterstützung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zurückgreifen.
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie erkennen Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich und weisen auf diese hin.
Zudem achten sie darauf, dass vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden und ordnungsgemäß genutzt werden.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie analysieren Arbeitsbedingungen, identifizieren Gefährdungen und entwickeln geeignete Schutzmaßnahmen. Zudem schulen sie Beschäftigte und wirken bei der Planung von Arbeitsabläufen mit. Ihre Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt.
Obwohl Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sie bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen, bleibt die letztendliche Verantwortung bei Ihnen als Arbeitgeber. Eine enge Zusammenarbeit mit diesen Fachkräften stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt und effektive Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz erstellen lassen mit 123ingenieure
123ingenieure ist ein deutschlandweit tätiges Ingenieurbüro, das sich auf Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilungen spezialisiert hat.
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Durch unsere Expertise stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und praxisnahe Lösungen implementiert werden. Zudem bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
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FAQ
Im Folgenden finden Sie Antworten auf weitere Fragen zum Thema.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und warum ist sie wichtig?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess zur Identifizierung und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz. Sie ist wichtig, um Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter*innen zu gewährleisten und die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen.
Wie kann ich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Um eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, sollten Sie zunächst die Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren, die Risiken bewerten und geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz festlegen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet hilfreiche Informationen und Checklisten zur Unterstützung.
Wer ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung?
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt in der Regel beim Arbeitgeber. Er kann jedoch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt hinzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Gefahren angemessen beurteilt werden.
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Gefährdungsbeurteilung?
Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dies schließt auch die Dokumentationspflicht ein, um die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nachzuvollziehen.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, neue Arbeitsmittel eingeführt werden oder nach einem Arbeitsunfall. Es ist wichtig, die Gefährdungen kontinuierlich zu beurteilen.
Welche Methoden gibt es zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?
Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann in Form von Berichten, Checklisten oder elektronischen Systemen erfolgen. Wichtig ist, dass alle identifizierten Gefahren, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten klar festgehalten werden.
Was passiert, wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht durchgeführt wird?
Wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht durchgeführt wird, verstößt der Arbeitgeber gegen das Arbeitsschutzgesetz und kann rechtliche Konsequenzen, wie Bußgelder oder Haftung im Falle eines Arbeitsunfalls, riskieren.
Welche Rolle spielen Berufsgenossenschaften in der Gefährdungsbeurteilung?
Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen bei der Erstellung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen. Sie bieten Schulungen und Informationen zu Gefahren am Arbeitsplatz sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.
Wie können Mitarbeiter*innen in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden?
Mitarbeiter*innen sollten aktiv in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden, indem sie ihre Erfahrungen und Beobachtungen zu Gefahren am Arbeitsplatz teilen. Dies fördert ein gemeinsames Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit.
Was sind häufige Gefahren, die in einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden sollten?
Häufige Gefahren, die in einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden sollten, sind physische Gefahren (z.B. Maschinen), chemische Gefahren (z.B. Gefahrstoffe), ergonomische Risiken (z.B. falsche Körperhaltung) und psychosoziale Gefahren (z.B. Stress).