Ein Brand stellt für jeden Betrieb eine ernsthafte Gefährdung dar. Das gilt nicht nur für die Sicherheit der Beschäftigten, sondern kann für das betroffene Unternehmen sogar existenzgefährdend sein. Daher fällt dem betrieblichen Brandschutz eine wichtige Rolle zu. Zwei wichtige Aspekte sind im betrieblichen Brandschutz besonders wichtig: Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig im Brandschutz unterwiesen werden und jedes Unternehmen ist verpflichtet, Brandschutzhelfer auszubilden. Diese sind für die Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden verantwortlich, leiten im Notfall Evakuierungen durch und weisen die Feuerwehr ein. Erfahren Sie jetzt mehr über die Ausbildung, Aufgaben und Verantwortung von Brandschutzhelfern.
Ihre Unternehmenspflicht zur Ernennung von Brandschutzhelfern
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Anzahl von Mitarbeitern als Brandschutzhelfer auszubilden. Diese Personen sind im Notfall für die Erste Hilfe, die Brandbekämpfung oder die Einleitung einer Evakuierung verantwortlich.
Die Pflicht zur Ernennung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus nachfolgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
ArbSchG § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“
ArbSchG § 6 „Dokumentation“ (Weitere Infos dazu finden Sie auch in unserem Beitrag Gefährdungsbeurteilung Dokumentation).
ArbSchG § 10 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“:
DGUV-Vorschrift 1 § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ - Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR):„Maßnahmen gegen Brände“
ASR A2.2 Abschnitt 6.2 - DGUV Information 205-023: „Brandschutzhelfer“
(Ausbildung und Befähigung)
Nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 sollten bei einer normalen Brandgefährdung (wie z. B. in Büros) mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Wenn das Brandgefährdungspotenzial in Ihrem Unternehmen höher ist sowie bei der Anwesenheit von vielen Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität und bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte, kann die Anzahl Ihrer Brandschutzhelfer auch höher sein.
Für Baustellen gilt die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten (gemäß ASR A2.2 Abschnitt 8). |
Die tatsächliche Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt – meist durch eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. In der Gefährdungsbeurteilung wird auch festgehalten, welche weiteren Brandschutzanforderungen für den betrieblichen Brandschutz zu erfüllen sind.
Nach welchen Kriterien sollten Brandschutzhelfer ausgewählt werden?
Als Arbeitgeber tragen Sie auch die Gesamtverantwortung für den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Wenn es darum geht, geeignete Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausbilden und unterweisen zu lassen, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Es sollten nur Mitarbeiter ausgebildet werden, die bereits mit dem Betrieb vertraut sind und mögliche Gefahrenquellen kennen. Darüber hinaus sollten sie regelmäßig im Betrieb sein und längerfristig Teil des Unternehmens bleiben.
- Natürlich ist es auch von Vorteil, wenn unter Ihren Mitarbeitern Personen sind, die sich freiwillig als Brandschutzhelfer – zusätzlich zu ihren regulären Aufgaben – engagieren
möchten.
- Da Brandschutzhelfer im Ernstfall Menschen evakuieren müssen, die sie gegebenenfalls auch tragen müssen, sollten sie in guter körperlicher Verfassung sein und eine entsprechende gesundheitliche Eignung aufweisen.
- Auch ein hohes Level an Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit sind vorteilhaft, um im Ernstfall umsichtig und vorausschauend handeln zu können.
Ansonsten muss Ihr zukünftiger Brandschutzhelfer keine besonderen Vorkenntnisse im Bereich Brandschutz mitbringen. Sollten sich unter Ihren Mitarbeitern jedoch aktive Feuerwehrleute mit einer abgeschlossenen feuerwehrtechnischen Grundausbildung befinden, haben sie Ihren Brandschutzhelfer vielleicht schon gefunden? Denn bei dieser Qualifikation ist keine zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer notwendig.
Die Bestellung zum Brandschutzhelfer
Die Beauftragung eines Brandschutzhelfers muss gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz, der ARS 2.2 und der DGUV-Information 205-023 schriftlich erfolgen. Es ist ausreichend, wenn der Zeitpunkt genannt wird, ab dem die Person als Brandschutzhelfer tätig wird. Das Dokument muss sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Brandschutzhelfer unterschrieben werden.
Die Brandschutzhelfer Ausbildung
Der Ausbildungsinhalt für Brandschutzhelfer umfasst sowohl theoretische als auch praktische Aspekte. Dazu gehören die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verständnis der Gefahren durch Brände und das richtige Verhalten im Brandfall. Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, um sicherzustellen, dass die Brandschutzhelfer im Ernstfall richtig handeln.
Die theoretische Ausbildungsinhalte im Detail
- Grundzüge des Brandschutzes
Neben den Grundlagen der Verbrennung und Löschvorgängen, werden auch häufige Brandursachen und -beispiele behandelt, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen. Besonders wichtig ist die Berücksichtigung betriebsspezifischer Brandgefahren und Zündquellen, die im Zusammenhang mit speziellen Produktionsabläufen stehen. - Betriebliche Brandschutzorganisation
Hier steht die Brandschutzordnung nach DIN 14096:2014-05 im Fokus sowie Regeln für das Erstellen und Aushängen der Brandschutzordnung. Darüber hinaus geht es in diesem Teil um Alarmierungswege, Alarmierungsmittel und Fluchtwege, damit im Ernstfall alle Personen schnell und sicher evakuiert werden (siehe dazu Neufassung der ASR A2.3 im Detail). Schließlich wird die Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ durchgenommen. - Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Ein wichtiger Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist das Wissen zur richtigen Verwendung von Feuerlöschern für die Brandklassen A, B, C, D und F, die jeweils unterschiedliche Löschmittel erfordern.
- Gefahren durch Brände
Brände bergen weit mehr Gefahren als nur das Feuer selbst. Wie etwa Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte wie Kohlenmonoxid oder thermische Gefährdungen, wie Wärmestrahlung. Mechanische Risiken durch Brände können aufgrund herumfliegender Teile ebenfalls lebensbedrohlich sein. Zusätzlich erfordern betriebsspezifische Risiken wie Metallbrände oder Fettbrände spezielle Kenntnisse bei der Brandbekämpfung. - Verhalten im Brandfall
Hierzu gehören Themen wie Alarmierung, die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung sowie die Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten. Brandschutzhelfer müssen im Ernstfall auch in der Lage sein, die Feuerwehr über betriebsspezifische Besonderheiten zu unterrichten. Zusätzlich wird auch das Löschen von brennenden Personen gelehrt.
Die praktische Brandschutzhelfer Ausbildung
Der praktische Teil der Schulung umfasst die Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen, einschließlich ihrer Auslösemechanismen. Ein wichtiger Aspekt ist hier die Löschtaktik, bei der die eigenen Grenzen der Brandbekämpfung berücksichtigt werden müssen, wie z. B. die Situationsbewertung und die Vorgehensweise.
Im Vordergrund stehen also realitätsnahe Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. an Simulationsgeräten und -anlagen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Zudem werden Besonderheiten wie die Brandbekämpfung bei elektrischen Anlagen, Metallbränden oder Fettbränden geübt.
Abschließend erfolgt eine Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzhelfer mit den spezifischen Anforderungen des Unternehmens vertraut sind.
Abschlussprüfung und Zertifizierung von Brandschutzhelfern
Die Abschlussprüfung dient der Überprüfung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Brandschutzhelfer. Nach der Prüfung, bei der es in der Regel keine Durchfallquote gibt, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie als ausgebildete Brandschutzhelfer ausweist. Dieses dient als Nachweis ihrer Qualifikation und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Es kann bei Überprüfungen der Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb verlangt werden, ebenso wie im Brandfall von Versicherungen.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Bandschutzhelfer?
Die Dauer der Ausbildung für Brandschutzhelfer ist in Theorie und Praxis unterteilt. Für den theoretischen Teil sollten mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten eingeplant werden.
Die praktische Ausbildung hängt von der Gruppengröße ab, da jeder Teilnehmer ausreichend Übungszeit benötigt. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend, um sicherzustellen, dass Sie genügend Gelegenheit haben, die Feuerlöscheinrichtungen zu üben (nach DGUV-Information 205-023).
Was kostet die Brandschutzhelfer Ausbildung?
Hier variieren die Kosten je nach Ausbilder und Region stark. In der Regel liegen die Kosten für eine Brandschutzhelfer Ausbildung bei 70 bis 150 Euro pro Person. Bei Gruppenschulungen ist meist ein geringer Preis pro Person fällig. Im Gegensatz zur Ersthelfer-Ausbildung findet hier keine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften (BG) statt. Der Arbeitgeber muss also für die Kosten aufkommen.
Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
Als Unternehmer können Sie die Ausbildung von Brandschutzhelfern selbst durchführen oder durch einen Beauftragten organisieren. Alternativ können Sie auch mit externen Anbietern wie Feuerlöschgeräteherstellern, Fachbetrieben oder Feuerwehren zusammenarbeiten. Wenn in der Ausbildung keine betriebsspezifischen Kenntnisse vermittelt werden, liegt die nachträgliche Vermittlung bei Ihnen.
Brandschutzhelfer können auch von fachkundigen Personen ausgebildet werden, die über eine entsprechende Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen und sich regelmäßig fortbilden, wie zum Beispiel:
- Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
- Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz sowie
- Mitglieder der Feuerwehr (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Werk- und Berufsfeuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“)
Wie oft sollte die Brandschutzhelfer Ausbildung aufgefrischt werden?
In der DGUV-Information 203-025 wird empfohlen, die Brandschutzhelfer Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen, um die Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten. Außer es gibt wesentliche betriebliche Änderungen. Dann ist eine Auffrischung in kürzeren Abständen erforderlich, wie etwa bei nachfolgenden Fällen:
- Eine neue Anforderung aus der Gefährdungsbeurteilung erfordert eine Wiederholung der Ausbildung, um den Wissensstand der Brandschutzhelfer zu aktualisieren.
- Es gibt neue Produktions- und Arbeitsverfahren, die die Brandgefährdung verändern und Einfluss auf das Löschmittel oder die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen haben.
Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer genau?
Sie übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, die darauf abzielen, Brandgefahren zu minimieren und die Auswirkungen von Bränden im Betrieb zu begrenzen. Zu ihren Hauptaufgaben gehören:
- Brandbekämpfung: Bei Entstehungsbränden sind sie für die erste Brandbekämpfung zuständig. Dazu gehören u. a. der Einsatz von Feuerlöschern und die Alarmierung der Feuerwehr.
- Evakuierung und Rettung von Personen: Brandschutzhelfer leiten die Evakuierung von Gebäuden und unterstützen hilfsbedürftige Personen. Zudem unterrichten sie die Feuerwehr über die Situation am Sammelplatz.
- Einweisung der Feuerwehr: Im Einsatzfall weisen sie die Feuerwehr ein und informieren über besondere Gefahren oder wichtige Details zum Brandort.
- Entrauchung im Brandfall: Brandschutzhelfer öffnen manuell Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, um Rauch und Verbrennungsprodukte aus dem Gebäude zu leiten.
- Freihalten der Flucht- und Rettungsrouten: Brandschutzhelfer müssen dafür sorgen, dass Fluchtwege an Arbeitsstätten sowie Rettungswege jederzeit frei von Hindernissen sind.
- Mitarbeit bei Alarmübungen: Brandschutzhelfer nehmen an Alarmübungen teil, um die Abläufe für den Ernstfall zu trainieren.
- Kontrolle bei Arbeiten mit Hitze oder Feuer: Sie überwachen Arbeiten, die mit Hitze oder Feuer verbunden sind, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
- Unterstützung der Brandschutzbeauftragten: Brandschutzhelfer unterstützen bei der Erstellung der Brandschutzordnungen und beim Aushang von Flucht- und Rettungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten?
Obwohl beide eine wichtige Rolle beim betrieblichen Brandschutz einnehmen, sind Brandschutzbeauftragte nur unter bestimmten Umständen erforderlich, beispielsweise in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko nach ASR 2.2 ( Abschnitt 6 „Ausstattung von Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung) oder bei Gebäuden mit komplexen Brandschutzanforderungen.
Grundsätzlich kann aber jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten schriftlich bestellen, um die Brandschutzorganisation eines Unternehmens aufzubauen und zu leiten. Im Gegensatz zu ehrenamtlich tätigen Brandschutzhelfern sind Brandschutzbeauftragte dem Arbeitgeber unterstellt und weisungsbefugt. Ein weiterer Unterschied besteht in der Ausbildung, die beim Brandschutzbeauftragten eine ca. 5-tägige Ausbildung umfasst. Gibt es im Unternehmen sowohl Brandschutzhelfer als auch einen Brandschutzbeauftragten, arbeiten diese eng zusammen. Brandschutzhelfer unterstützen dabei den Brandschutzbeauftragten bei seiner Arbeit.
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