I. Einleitung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz in Deutschland. Es legt die grundsätzlichen Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest und bildet somit die Basis für alle weiteren Arbeitsschutzvorschriften. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Sie hinsichtlich der implementierung eines ganzheitlichen Sicherheitsmanagements informieren und beraten.

In diesem Artikel werden die wichtigsten Bestimmungen des ArbSchG erläutert und ihre Bedeutung für den Arbeitsschutz erläutert.

II. Zielsetzung und Geltungsbereich des ArbSchG

Das Ziel des ArbSchG ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu verbessern. Es gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und Branche, sowie für öffentliche Einrichtungen und freie Berufe.

Das ArbSchG gilt für alle Arbeitsstätten, also für alle Orte, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind oder tätig werden. Dazu gehören auch mobile Arbeitsplätze, wie zum Beispiel Baustellen oder Arbeitsplätze im Außendienst.

III. Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat gemäß ArbSchG eine Vielzahl von Pflichten, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem:

  1. Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Risiken für die Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr festzulegen. Dabei müssen auch psychische Belastungen und Stressfaktoren berücksichtigt werden. Hierbei kann die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit als Experte für Gefährdungsbeurteilungen maßgeblich unterstützen.

  1. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr festzulegen und umzusetzen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung sowie die Schulung der Beschäftigten im Umgang mit Gefahrenquellen.

  1. Dokumentation

Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die festgelegten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist regelmäßig zu aktualisieren und den Beschäftigten zugänglich zu machen.

  1. Unterweisung der Beschäftigten

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die Gefahren am Arbeitsplatz sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu unterweisen. Diese Unterweisung ist regelmäßig zu wiederholen und zu dokumentieren. Die Unterweisungen können auch durch die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden.

  1. Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Der Arbeitgeber hat eng mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten und ihn über die Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu informieren.

IV. Sanktionen bei Verstößen gegen das ArbSchG (Fortsetzung)

Die zuständige Behörde kann unter anderem Bußgelder verhängen, Betriebsstilllegungen anordnen oder die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgen. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Schwere des Verstoßes und Größe des Unternehmens erheblich sein.

Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit aufgrund eines Verstoßes gegen das ArbSchG, können die betroffenen Beschäftigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

V. Fazit

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Basis für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es legt die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest und stellt sicher, dass Beschäftigte in Deutschland bei ihrer Arbeit möglichst sicher und gesund bleiben. Das ArbSchG ist somit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und trägt maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei.

Quellen:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2019). Das Arbeitsschutzgesetz. Abgerufen am 13.04.2023 von https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Arbeitsschutzgesetz/arbeitsschutzgesetz.html
  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S. 2868).

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