Arbeitsmedizinische Betreuung passend zur Größe Ihres Betriebs

Sie suchen eine arbeitsmedizinische Betreuung, die zu Ihrem Betrieb und Ihrer Branche passt? Als Arbeitgeber müssen Sie die betriebsärztliche Betreuung Ihrer Beschäftigten sicherstellen. Die 123Ingenieure GmbH übernimmt diese Aufgabe mit eigenen Betriebsärzten, die Sie deutschlandweit vor Ort und per Telemedizin betreuen. Die Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt beginnt bei uns bereits ab 15 € im Monat für Ihr ganzes Unternehmen. Auf Wunsch erhalten Sie die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ebenfalls von uns ab 19 € im Monat. Mit der 123Ingenieure GmbH als deutschlandweitem Anbieter für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung können Sie Ihre Pflichten aus der DGUV Vorschrift 2 nicht nur rechtssicher, sondern auch kostenschonend erfüllen.

Arbeitsmedizinische Untersuchung eines Mitarbeiters

ab 15 € monatlich

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Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen

Leistungen

Welche arbeitsmedizinische Betreuung gilt für Ihren Betrieb?

Wie Ihr Betriebsarzt und Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihr Unternehmen betreuen, regelt die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). Entscheidend ist die Zahl Ihrer Beschäftigten. Die Vorschrift unterscheidet vier Betreuungsmodelle, deren genaue Grenzen und Fristen Ihre Berufsgenossenschaft festlegt.

  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten fallen unter die Regelbetreuung nach Anlage 1 DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten“). Ihr Betriebsarzt und Ihre Sifa unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Diese Unterstützung müssen Sie bei wesentlichen Änderungen wiederholen, spätestens nach der Frist Ihrer Berufsgenossenschaft. Bei besonderen Anlässen, etwa neuen Arbeitsverfahren oder der Beschäftigung einer Schwangeren, müssen Sie sich zusätzlich betreuen lassen.
  • In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten“). Sie besteht aus einer Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten, von denen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit jeweils mindestens 20 % übernehmen müssen. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang Sie auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln müssen. Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge.
  • Als Unternehmer eines Betriebs mit bis zu 50 Beschäftigten können Sie stattdessen die alternative Betreuung nach Anlage 3 DGUV Vorschrift 2 („Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten“) wählen, wenn Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind. Wenn Sie sich für das sogenannte Unternehmermodell entscheiden, müssen Sie regelmäßig an Schulungen Ihrer Berufsgenossenschaft teilnehmen. Den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft müssen Sie dann nur bei besonderen Anlässen hinzuziehen.
  • Einige Berufsgenossenschaften bieten Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten zusätzlich die Betreuung durch Kompetenzzentren nach Anlage 4 DGUV Vorschrift 2 („Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten durch Kompetenzzentren“) an. Nach der Teilnahme an Informationsmaßnahmen betreut Sie das Kompetenzzentrum bei besonderen Anlässen.

Ob für Ihren Betrieb feste Einsatzzeiten gelten und wie viele Stunden dann auf Betriebsarzt und Sifa entfallen, können Sie mit unserem DGUV Einsatzzeitenrechner ermitteln.

In der Regelbetreuung muss die betriebsärztliche Betreuung grundsätzlich vor Ort stattfinden. Bis zu einem Drittel der Leistungen darf Ihr Betriebsarzt per Telemedizin erbringen, wenn er Ihren Betrieb bei einer Erstbegehung kennengelernt hat.

Als Anbieter für die arbeitsmedizinische Betreuung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welches Modell zu Ihrem Betrieb passt.

Wenn Sie zusätzlich unsere sicherheitstechnische Betreuung beauftragen, erhalten Sie Ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand. Das vereinfacht die Organisation erheblich, weil Sie für Betriebsarzt und Sifa nur einen Ansprechpartner haben. In unserem kostenlosen Kundenportal, der 123DocuCloud, können Sie außerdem Ihre gesamte Dokumentation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einfach, rechtssicher und digital an einem Ort verwalten.

Mitarbeiterin am Bildschirmarbeitsplatz

Unsere Leistungen im Überblick

Preise

Preise/Kosten Betriebsarzt

Persönliche Beratung 05264 6556384

Betreuung

Betriebsarzt ab*

15 € monatlich

* Einstiegspreis für Kleinbetriebe, zzgl. USt. Den genauen Preis nennen wir Ihnen im Angebot.

Kontakt

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Aus unserem Team

Zwei von über 70 Experten

Thomas, Arbeitssicherheit und Prüfservice bei 123Ingenieure

Thomas

Arbeitssicherheit und Prüfservice

Warum 123Ingenieure?

„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“

Was mir gefällt

„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“

Saskia, Backoffice bei 123Ingenieure

Saskia

Backoffice

Warum 123Ingenieure?

„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“

Was mir gefällt

„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

unterweisung.softwareby 123ingenieure

Unterweisen ohne Unterschriftenlisten

Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.

Basiswissen

Basiswissen rund um die betriebsärztliche Betreuung

Infoflyer zum Betriebsarzt

Hier können Sie sich den Infoflyer zur arbeitsmedizinischen Betreuung downloaden.

Was ist eine arbeitsmedizinische Betreuung?

Darunter versteht man alle Leistungen, mit denen ein Betriebsarzt Sie beim Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten unterstützt. Dazu gehören die Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung und die Beratung zur Gestaltung der Arbeitsplätze. Auch die Untersuchung von Unfällen und die Organisation der Ersten Hilfe zählen zur Grundbetreuung. Gemeinsam mit der sicherheitstechnischen Betreuung durch die Sifa bildet die betriebsärztliche Betreuung die Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Welche Aufgaben Ihr Betriebsarzt gemäß § 3 ASiG („Aufgaben der Betriebsärzte“) konkret übernimmt, erfahren Sie auf unserer Seite zum Betriebsarzt.

Ja, jeder Arbeitgeber muss für seine Beschäftigten einen Betriebsarzt bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße. Nach der DGUV Vorschrift 2 richtet sich nur der Umfang nach der Zahl der Beschäftigten. Auch Kleinbetriebe benötigen deshalb einen Betriebsarzt, allerdings ohne feste Einsatzzeiten. Welche Folgen eine fehlende Bestellung hat, lesen Sie auf unserer Seite zum Betriebsarzt.

Die Verantwortung liegt beim Unternehmer. Nach § 2 DGUV Vorschrift 2 („Bestellung“) müssen Sie sowohl den Betriebsarzt (§ 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten“) als auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) schriftlich bestellen. Diese schriftlichen Bestellurkunden müssen Sie bei Kontrollen durch Ihre Berufsgenossenschaft oder durch eine Arbeitsschutzbehörde auf Verlangen vorweisen können. Zusätzlich müssen Sie auch Ihre Mitarbeiter darüber informieren, wer sie betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut. Nach § 5 DGUV Vorschrift 2 („Bericht“) müssen Sie beide zudem verpflichten, regelmäßig über ihre Arbeit zu berichten. Dieser Bericht belegt, welche Aufgaben der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb erledigt haben und dass sie sich regelmäßig fortbilden.

Nach § 3 DGUV Vorschrift 2 („Arbeitsmedizinische Fachkunde“) muss Ihr Betriebsarzt die arbeitsmedizinische Fachkunde nachweisen. Diese gilt als gegeben, wenn er die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ führen darf. Ob der Betriebsarzt bei Ihnen angestellt ist oder als externer Betriebsarzt tätig wird, spielt dafür keine Rolle. Die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH erfüllen alle fachlichen Voraussetzungen, sodass Ihr Unternehmen mit unserer Betreuung immer rechtssicher unterwegs ist.

Der Preis hängt vom Betreuungsmodell und von der Betreuungsgruppe Ihrer Branche ab. Bei der 123Ingenieure GmbH beginnt die Grundbetreuung bei 15 € im Monat für Ihren ganzen Betrieb. Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen rechnen wir gesondert ab. Wie sich die Kosten für einen Betriebsarzt zusammensetzen, erfahren Sie auf unserer Kostenseite.

Karte von Deutschland mit 15 eingezeichneten Standorten von Rostock bis München

Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.

Unsere Standorte

Deutschlandweit für Sie vor Ort

Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen: in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.