Beschreibung
Sicherheitsunterweisung online: 11 Module für alle Branchen und Mitarbeiter
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. § 12 ArbSchG schreibt vor, dass diese Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und mindestens einmal jährlich zu erfolgen hat. Inhalt, Datum und Teilnahme sind zu dokumentieren. Wird die Unterweisungspflicht nicht erfüllt, drohen Bußgelder nach § 25 ArbSchG und, im Schadensfall, eine Haftung des Arbeitgebers wegen nicht erfüllter Schutzpflichten.
Diese Sicherheitsunterweisung von 123Ingenieure macht die Erfüllung dieser Pflicht einfach, nachweisbar und für jede Belegschaft geeignet. In 11 Modulen werden branchenübergreifend alle Grundlagen des Arbeitsschutzes vermittelt: Rechte und Pflichten, die Beteiligten im Betrieb, Unfallursachen und Prävention, PSA, Ordnung und Verkehrswege, Ergonomie, Büroarbeit, Brandschutz, Erste Hilfe und Meldepflichten. Der Kurs steht nach dem Kauf in vier Formaten zur Verfügung, ist in 21 Sprachen verfügbar und schließt mit einem Unterweisungsnachweis ab, der direkt im Anschluss digital unterzeichnet und als PDF gespeichert werden kann.
Vier Formate: Für jede Art der Unterweisung geeignet
Unterweisungen finden in der Praxis auf unterschiedliche Weise statt. Manche Arbeitgeber bevorzugen die digitale Einzelunterweisung, bei der jeder Mitarbeitende den Kurs selbständig bearbeitet. Andere unterweisen Gruppen in einem gemeinsamen Termin, moderiert durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Führungskraft. Wieder andere wollen das Material an ihre betriebsspezifischen Gepflogenheiten anpassen. Deshalb liefert dieser Kurs nach dem Kauf alle vier Formate in einem Paket.
- Online-Lernplattform: Die vollständige interaktive Version des Kurses, abrufbar über den Zugangslink direkt im Browser ohne Installation. Jeder Mitarbeitende bearbeitet die 11 Module im eigenen Tempo, löst den Wissens-Check und unterzeichnet den Nachweis am Ende digital. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert, der Kurs kann jederzeit unterbrochen und fortgesetzt werden.
- Word-Datei: Die vollständig bearbeitbare Version aller Kursinhalte. Geeignet für Arbeitgeber, die betriebsspezifische Ergänzungen, Ansprechpartner, Notfallnummern oder eigene Betriebsanweisungen direkt in das Unterweisungsmaterial einarbeiten möchten.
- PDF: Die druckfertige, unveränderliche Version als Referenzdokument und Handout. Geeignet als Ausdruckteilunterlage bei Präsenzunterweisungen, als Lesefassung für Mitarbeitende ohne digitalen Arbeitsplatzzugang und für die revisionssichere Ablage in der Unterweisungsdokumentation.
- PowerPoint: Die vollständige Präsentationsdatei mit allen 11 Modulen, sofort einsetzbar für moderierte Gruppenunterweisungen. Die Folien sind klar strukturiert, enthalten alle wesentlichen Inhalte und können direkt in einem gemeinsamen Termin präsentiert werden.
Alle vier Formate werden direkt nach dem Kauf per E-Mail zugestellt. Der Unterweisungsnachweis ist in die Online-Lernplattform integriert und kann unmittelbar nach Abschluss des Kurses ausgefüllt, digital unterzeichnet und als PDF gespeichert werden.
Für wen ist diese Arbeitsschutz-Unterweisung geeignet?
Der Kurs ist bewusst branchenneutral gehalten und deckt die allgemeinen Grundlagen ab, die für alle Beschäftigten in Deutschland gelten, unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Tätigkeit. Er eignet sich gleichermaßen für Büro- und Verwaltungsarbeit wie für Handwerk, Produktion, Handel, Dienstleistung und Logistik.
- Erstunterweisung für neue Mitarbeitende vor oder bei Aufnahme ihrer Tätigkeit
- Jährliche Pflichtunterweisung nach § 12 ArbSchG für alle bestehenden Beschäftigten
- Wiederholungsunterweisung nach Unfällen, Beinaheunfällen oder wesentlichen Veränderungen am Arbeitsplatz
- Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ein vollständiges und rechtssicheres Unterweisungspaket suchen, das keine eigene Erstellung erfordert
- Betriebe mit mehrsprachiger Belegschaft, die die Unterweisung in der Muttersprache ihrer Mitarbeitenden durchführen möchten
Einen Hinweis zur inhaltlichen Abgrenzung: Dieser Kurs vermittelt die branchenübergreifenden Grundlagen. Für Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen, etwa mit Gefahrstoffen, Lärm, ionisierender Strahlung, auf Gerüsten oder an Maschinen, sind ergänzend themenspezifische Unterweisungen erforderlich. 123Ingenieure bietet für mehrere dieser Bereiche spezialisierte Unterweisungen an, die auf diesem Grundlagenkurs aufbauen.
Unterweisungsnachweis: Direkt nach dem Kurs unterschreiben und speichern
Die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG gilt nur dann als erfüllt, wenn sie dokumentiert ist. Inhalt, Datum und Teilnahme müssen nachweisbar sein. Fehlt die Dokumentation, gilt die Unterweisung rechtlich als nicht durchgeführt, selbst wenn sie tatsächlich stattgefunden hat.
In der Online-Lernplattform ist der Unterweisungsnachweis direkt integriert. Unmittelbar nach dem Abschluss des letzten Moduls tragen die Teilnehmer Name, Betrieb und Datum ein und unterzeichnen den Nachweis digital. Das fertige Dokument kann sofort als PDF gespeichert und zur Ablage in die betriebliche Unterweisungsdokumentation übernommen werden. Es gibt keine Wartezeit, keinen weiteren Schritt und keinen externen Prozess. Der Nachweis ist in dem Moment vorhanden, in dem der Kurs abgeschlossen ist.
Was die Sicherheitsunterweisung vermittelt: Die 11 Module im Überblick
Die Unterweisung gliedert sich in vier inhaltliche Teile mit 11 Modulen. Jedes Modul enthält vollständigen Lehrtext, praxisnahe Erläuterungen, Schaubilder und einen Wissens-Check. Am Ende jedes Moduls setzen die Teilnehmer einen Checkpoint. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Teil A: Rechte, Pflichten und Organisation (Module 1 bis 3)
Modul 1 erklärt, was Arbeitsschutz ist und warum es ihn gibt: den Grundgedanken, dass niemand durch die Arbeit krank werden oder sich verletzen soll, das duale System aus staatlichem Arbeitsschutz und gesetzlicher Unfallversicherung, die zentralen Rechtsgrundlagen von ArbSchG über ArbStättV und BetrSichV bis zur DGUV Vorschrift 1 und die Pflicht zur mindestens jährlichen Unterweisung sowie bei besonderen Anlässen.
Modul 2 behandelt die Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Beschäftigten. Der Arbeitgeber trägt die nicht abgebbare Hauptverantwortung, die sich in der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, zur Bereitstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, zur Unterweisungsdurchführung und zur Bestellung fachkundiger Personen wie Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt konkretisiert. Das Modul erklärt das STOP-Prinzip als Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution vor technischen Maßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen vor persönlicher Schutzausrüstung. Beschäftigte haben eigene Pflichten, Anweisungen zu befolgen, PSA zu tragen, Mängel zu melden und an Unterweisungen teilzunehmen, und ebenso eigene Rechte, darunter das Beschwerderecht und das Recht zur Arbeitsverweigerung bei unmittelbarer erheblicher Gefahr.
Modul 3 stellt die Beteiligten im Arbeitsschutz vor: den Sicherheitsbeauftragten als Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitgeber, die Fachkraft für Arbeitssicherheit als externe oder interne Beratungsperson, den Betriebsarzt, den Betriebsrat mit seinem Mitbestimmungsrecht im Arbeitsschutz und die Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung mit Prüf- und Beratungsaufgaben.
Teil B: Gefährdungen erkennen und vermeiden (Module 4 und 5)
Modul 4 erklärt, wie Unfälle entstehen und wie sie verhindert werden. Das Modell des Unfallgeschehens zeigt, dass Unfälle selten durch eine einzelne Ursache entstehen, sondern durch das Zusammentreffen unsicherer Handlungen und unsicherer Zustände. Das Modul erklärt die Heinrich-Pyramide, nach der jedem schweren Unfall viele Beinaheunfälle und unsichere Situationen vorausgehen, und leitet daraus ab, warum das Melden und Bearbeiten von Beinaheunfällen der wirksamste Ansatz zur Unfallprävention ist. Wer schweigt, verhindert heute nichts und riskiert morgen mehr.
Modul 5 behandelt die persönliche Schutzausrüstung: wann sie eingesetzt wird, welche Arten es gibt, wie sie richtig getragen, geprüft und gepflegt wird und warum PSA die letzte Stufe im STOP-Prinzip ist und kein Ersatz für technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen. Das Modul erklärt auch die Pflicht der Beschäftigten, bereitgestellte PSA tatsächlich zu tragen, und die Konsequenzen des Nichttragens im Schadensfall.
Teil C: Tägliche Sicherheit am Arbeitsplatz (Module 6 bis 8)
Modul 6 behandelt Ordnung, Verkehrswege und Stolperfallen, den statistisch häufigsten Unfallbereich in deutschen Betrieben. Stolpern, Rutschen und Stürzen auf derselben Ebene verursachen mehr Arbeitsunfälle als Maschinen, Fahrzeuge und Höhensturz zusammen. Das Modul erklärt, wie Verkehrswege freigehalten werden müssen, welche Kennzeichnungspflichten gelten, wie Rettungswege freizuhalten sind und warum Ordnung keine Frage des persönlichen Stils, sondern eine rechtlich verankerte Schutzpflicht ist.
Modul 7 vermittelt die Grundlagen des rückengerechten Hebens, Tragens und Arbeitens. Muskel-Skelett-Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Das Modul erklärt die ergonomisch korrekte Hebetechnik, Hilfsmittel und Entlastungsmöglichkeiten sowie die Anforderungen der Lastenhandhabungsverordnung.
Modul 8 behandelt Bildschirmarbeit und Büro als Tätigkeitsbereich mit eigenen, oft unterschätzten Belastungen: Augen, Rücken, Haltung und psychische Belastung durch dauerhaftes Sitzen und Bildschirmarbeit. Das Modul erklärt die Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung, die richtige Einstellung von Stuhl und Monitor, die Bedeutung von Mikropausen und Bewegung sowie den Anspruch der Beschäftigten auf eine augenärztliche Untersuchung.
Teil D: Notfälle (Module 9 bis 11)
Modul 9 behandelt Brandschutz und das Verhalten im Brandfall. Es erklärt das Branddreieck, den Unterschied zwischen vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen, wie Feuerlöscher richtig ausgewählt und bedient werden, welche Brandschutzklassen es gibt und welche Löschmittel für welche Brände geeignet sind. Das Modul erklärt den fünfstufigen Handlungsablauf bei einem Brand: warnen, retten, löschen und die Reihenfolge dieser Schritte sowie das Verhalten beim Verlassen des Gebäudes bis zum Sammelplatz.
Modul 10 vermittelt Erste Hilfe und das richtige Verhalten bei Arbeitsunfällen. Es erklärt den gesetzlichen Erste-Hilfe-Anspruch, die Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Ersthelfern nach DGUV Vorschrift 1, die Grundregeln der Ersten Hilfe nach der Rettungskette sowie das Verhalten bei häufigen Notfällen wie Bewusstlosigkeit, Herzstillstand, starker Blutung und Schock. Wer einen Verletzten findet, ist zur Ersten Hilfe verpflichtet. Das Modul gibt die Sicherheit, diese Pflicht auch ausführen zu können.
Modul 11 schließt die Sicherheitsunterweisung mit den Meldepflichten und der Unterweisungsdokumentation ab. Es erklärt, was als Arbeitsunfall zu melden ist, ab welcher Schwelle eine Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgen muss, wie Beinaheunfälle betriebsintern dokumentiert werden sollten und welche Aufbewahrungspflichten für Unterweisungsnachweise bestehen. Abgeschlossen wird der Kurs mit der digitalen Unterzeichnung des Unterweisungsnachweises und dessen Speicherung als PDF.
Die Sicherheitsunterweisung in 21 Sprachen
- 12 ArbSchG verlangt, dass die Unterweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache erfolgt. In Betrieben mit internationaler Belegschaft ist das keine Selbstverständlichkeit. Eine Unterweisung, die sprachlich nicht verstanden wird, erfüllt ihren Schutzzweck nicht und gilt rechtlich als nicht durchgeführt.
Diese Sicherheitsunterweisung ist in 21 Sprachen verfügbar. Die gewünschte Sprachversion wird beim Kauf ausgewählt. Für Betriebe mit mehrsprachiger Belegschaft können verschiedene Sprachversionen kombiniert bestellt werden.
Verfügbare Sprachen:
Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu
Warum ist die Sicherheitsunterweisung gesetzliche Pflicht?
- 12 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen: vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen des Aufgabenbereichs und mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung muss an die konkrete Tätigkeit und den konkreten Arbeitsplatz angepasst sein, in verständlicher Sprache erfolgen und dokumentiert werden. Inhalt, Datum und Teilnahme müssen im Betrieb aufbewahrt werden.
Ergänzend schreibt § 4 DGUV Vorschrift 1 vor, dass Unternehmer Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen müssen, insbesondere über die spezifischen Gefährdungen und die zugehörigen Schutzmaßnahmen. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert Bußgelder nach § 25 ArbSchG und haftet im Schadensfall für nicht erfüllte Schutzpflichten.
Wie die Unterweisungspflicht in ein vollständiges Arbeitsschutzsystem eingebettet ist und welche weiteren Pflichten, von der Gefährdungsbeurteilung über die ASA-Sitzung bis zur Betriebsbegehung, für Arbeitgeber gelten, erläutern wir auf den jeweiligen Unterseiten.
Alle Eckdaten zur Sicherheitsunterweisung auf einen Blick
| Zielgruppe | Alle Beschäftigten, branchenübergreifend |
| Einsatz | Erstunterweisung für neue Mitarbeitende und jährliche Pflichtunterweisung nach § 12 ArbSchG |
| Formate | Online-Lernplattform, Word-Datei, PDF und PowerPoint |
| Lieferung | Alle vier Formate per E-Mail direkt nach dem Kauf |
| Verfügbarkeit | Sofortiger Zugang, keine Wartezeit |
| Umfang | 11 Module in 4 inhaltlichen Teilen |
| Lernkontrolle | Wissens-Check nach jedem Modul mit sofortiger Auswertung |
| Unterweisungsnachweis | Direkt im Anschluss digital unterzeichnen, sofort als PDF speichern |
| Verfügbare Sprachen | 21 Sprachen (Auswahl beim Kauf) |
| Rechtsgrundlage | § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 |
Rundum-Betreuung im Arbeitsschutz durch 123Ingenieure
Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist ein wichtiger Baustein, aber nicht der einzige. Als Arbeitgeber benötigen Sie ab dem ersten Beschäftigten eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt. Hinzu kommen die Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten, die Betriebsbegehung und die ASA-Sitzung. 123Ingenieure bietet all diese Leistungen aus einer Hand an, bundesweit und rechtssicher.





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