Vorlage Unterweisung Architekt inkl. Unterweisungsnachweis

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Sicherheitsunterweisung für Architekten nach § 12 ArbSchG – fertige PowerPoint-Vorlage für das Doppelprofil Büro + Baustelle + SiGeKo. Aktueller Rechtsstand 2026 inkl. ASR A6 NEU Juli 2024 (Bildschirmarbeit), BaustellV und TRGS 519. 12 Module, ca. 95 Minuten, inkl. Wissensprüfung.

Beschreibung

Unterweisung Architekten – jährliche Sicherheitsunterweisung für Büro, Baustelle und SiGeKo

Architekten haben kein eindimensionales Risikoprofil. Sie arbeiten täglich stundenlang am Bildschirm – und fahren dann spontan zur Baustelle, begehen Bestandsgebäude aus der Zeit vor 1995 und übernehmen als SiGeKo Koordinierungsverantwortung für die Sicherheit anderer Gewerke. Diese drei Tätigkeitsbereiche bringen jeweils eigene Gefährdungen mit: Ergonomie und psychische Belastung im Büro, Sturz- und Schadstoffrisiken auf der Baustelle, rechtliche Verantwortung als Koordinator.

 

Genau deshalb funktioniert eine allgemeine Jahresunterweisung für Architekten nicht. § 12 ArbSchG fordert eine tätigkeitsbezogene Unterweisung – und diese Vorlage liefert sie: 12 Module, ca. 95 Minuten, vollständig aktuell nach Rechtsstand 2026 inkl. ASR A6 NEU Juli 2024 (Bildschirmarbeit), BaustellV und TRGS 519 (Asbest in Bestand).

 

Warum Architekten eine eigene Unterweisungsvorlage brauchen

Die häufigsten Arbeitsschutzprobleme in Architekturbüros sind keine exotischen Randthemen: Muskel-Skelett-Erkrankungen durch statische Bildschirmarbeit, Augenbeschwerden, psychische Belastung durch Termindruck und Bauherr-Konflikte, Sturzunfälle bei der Baustellenbegehung – und Asbestkontakt bei der Bestandsaufnahme älterer Gebäude. Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass die Unterweisung genau diese tätigkeitsspezifischen Inhalte abdecken muss.

 

Dazu kommen zwei aktuelle Besonderheiten: Die ASR A6 wurde im Juli 2024 vollständig neu gefasst und ersetzt die bisherige Bildschirmarbeitsverordnung. Sie regelt erstmals auch Homeoffice, Telearbeit und mobile Arbeit im Café oder in der Bahn. Und wer als Architekt Bestandsgebäude vor 1995 aufnimmt oder Sanierungen plant, kommt um das Thema Asbest nach TRGS 519 nicht herum – inklusive der lebenslangen Vorsorge G1.3 nach Asbestkontakt.

 

Was ist in der Unterweisungsvorlage für Architekten enthalten?

Die Vorlage umfasst 12 vollständige Module mit einer Gesamtdauer von ca. 95 Minuten sowie eine abschliessende Wissensprüfung mit 12 Fragen (Antwort und Erklärung je Frage enthalten):

 

Modul Thema Inhalte (Auswahl)
01 Rechtsrahmen ArbSchG, ArbStättV, ASR A6 NEU 2024, BaustellV, DGUV V1/V38
02 Bildschirmarbeit ASR A6 NEU Juli 2024: Ergonomie, Bewegungsfläche, 500 lux, Homeoffice
03 Augen + Sehhilfen G37 Pflichtangebot, 20-20-20-Regel, Bildschirm-Brille DGUV Info 250-008
04 Muskel-Skelett-Schutz Sitz-Steh-Wechsel, Bewegungspausen, ergonomische Maus/Tastatur
05 Psychische Belastung Termindruck, Bauherr-Konflikte, Burn-out, DGUV Info 211-042
06 Homeoffice + Telearbeit ArbStättV, häuslicher Arbeitsplatz, Datenschutz, Versicherungsschutz
07 Baustellenbesuch + PSA Helm EN 397, Hi-Vis Klasse 2-3, S3, Anmeldung Bauwagen, FFP3 bei Bestand
08 Bestand vor 1995 – Schadstoffe Asbest TRGS 519, KMF TRGS 521, PCB/PAK TRGS 524, Schimmel, Bleirohre
09 SiGeKo-Verantwortung BaustellV § 3, RAB 30, SiGe-Plan, Vorankündigung, Koordination Gewerke
10 Verkehrswege + Fahrten Fahrtüchtigkeit, Pause alle 2 h, Handyverbot StVO, G25 bei Fahrtätigkeit
11 Brandschutz + Erste Hilfe Büro Fluchtwege, Feuerlöscher, Ersthelfer 5 %, Verbandskasten DIN 13157
12 Notfall + Kommunikation Baustellen-Unfall, 112, Alleinarbeit Bestand, Reanimation, Dokumentation

 

Jedes Modul ist auf die spezifische Doppel-Tätigkeit von Architekten zugeschnitten – keine generischen Büro-Folien, sondern konkrete Inhalte für das Risikoprofil Büro + Baustelle + Fahrtätigkeit + Bestandsaufnahme.

 

Neu in 2024: ASR A6 Bildschirmarbeit

Die ASR A6 wurde im Juli 2024 (GMBl 2024 S. 470) vollständig neu gefasst. Sie konkretisiert ArbStättV Anhang 6 und schließt erstmals auch Homeoffice, Telearbeit und mobile Arbeit (Café, Zug, Hotel) ein.

Modul 02 dieser Unterweisung deckt alle Neuerungen vollständig ab: Bewegungsfläche min. 1,5 m², Bildschirmabstand 50-70 cm, Mindestbeleuchtung 500 lux, Sitz-Steh-Empfehlungen und Pausenregelungen.

Wer seine Unterweisung noch auf dem Stand der alten BildscharbV (aufgehoben 2016) hat, muss jetzt aktualisieren.

 

Welche gesetzlichen Grundlagen deckt diese Unterweisung ab?

Architekten unterliegen einer ungewöhnlich breiten Regulierung, weil ihre Tätigkeit mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig berührt. Die Vorlage deckt alle relevanten Vorschriften ab:

 

  • 12 ArbSchG: Pflicht zur jährlichen, tätigkeitsbezogenen Unterweisung aller Beschäftigten
  • ArbStättV Anhang 6 + ASR A6 NEU Juli 2024: Bildschirmarbeitsplatz, Homeoffice, Telearbeit, mobile Arbeit
  • ArbMedVV: G37 Pflichtangebot Bildschirm-Vorsorge alle 3 Jahre; Bildschirm-Brille bei Bedarf
  • BaustellV § 3: SiGeKo-Bestellung durch Bauherrn; Vorankündigung bei > 30 Arbeitstagen + > 20 Beschäftigten ODER > 500 Personentagen
  • RAB 30: Eignungsanforderungen SiGeKo – baufachliche + arbeitsschutzfachliche Kenntnisse + Koordinationserfahrung
  • DGUV Vorschrift 1 § 4: Schriftlicher Unterweisungsnachweis mit Unterschrift; Ersthelfer 5 % der Belegschaft
  • DGUV Vorschrift 38: Pflichten bei Baustellenbegehung und Montageaufsicht
  • TRGS 519 (Asbest): Sachkundepflicht, FFP3 + Tyvek bei Bestand-Verdacht, G1.3 lebenslange Vorsorge nach Kontakt
  • TRGS 521 (KMF): Mineralwolle vor 2000 = krebserzeugend; FFP3 Pflicht
  • TRGS 524 (PCB/PAK): Kontaminierte Bereiche; Schutzkonzept vor Sanierung
  • DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Gestaltungsleitfaden
  • LärmVibrationsArbSchV + StVO: Fahrtüchtigkeit, Handyverbot am Steuer, Fahrpausen

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Architekten – der Überblick

Wegen des Doppelprofils Büro + Baustelle haben Architekten mehr Vorsorge-Anlässe als reine Bürobeschäftigte. Die Vorlage gibt in Modul 11 einen vollständigen Überblick. Als Betriebsarzt für Ihr Architekturbüro koordinieren wir die gesamte Vorsorge:

 

Vorsorge Indikation Pflicht/Angebot
G37 Bildschirmarbeit Erst-Untersuchung + alle 3 Jahre Pflichtangebot
G46 Bewegungsapparat Bei statischer Haltearbeit Bildschirm Angebotsvorsorge
G25 Fahr-/Steuertätigkeit Bei langer Fahrtätigkeit Firmenwagen Pflichtvorsorge
G41 Absturz Baustellenbesuch in Höhe > 3 m Pflichtvorsorge
G24 Hautrisiko Bestand-Kontakt mit Schadstoffen Pflichtvorsorge
G42 Biostoffe Bestandsaufnahme schimmelbefallener Bauten Angebotsvorsorge
G1.3 Asbest Bei Bestandsaufnahme + Sanierungsplanung vor 1995 Pflicht LEBENSLANG

 

Für wen ist diese Unterweisungsvorlage geeignet?

Die Vorlage richtet sich an alle Architekturbüros und Planungsbüros, die ihrer Pflicht zur jährlichen Unterweisung nach § 12 ArbSchG nachkommen müssen. Sie eignet sich für:

 

  • Architektur- und Planungsbüros jeder Größe – von der Einzelpraxis bis zum Großbüro
  • Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten sowohl am Bildschirm als auch bei Baustellenbegehungen einsetzen
  • Büros, deren Architekten regelmässig als SiGeKo tätig sind und daher BaustellV-Pflichten tragen
  • Büros, die Bestandsgebäude vor 1995 aufnehmen oder sanieren und Asbestkontakt nicht ausschliessen können
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) als fertige Grundlage für die betriebliche Jahresunterweisung
  • Betriebsärzte zur Ergänzung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeberatung

 

Hinweis zur SiGeKo-Tätigkeit:

Architekten, die als SiGeKo bestellt werden, tragen nach BaustellV § 3 eigene Pflichten – unabhängig davon, ob sie auch Bauleiter sind. SiGeKo und Bauleiter sollten nach RAB 30 möglichst getrennte Personen sein, um Interessenkonflikte zwischen Kosten/Zeit und Sicherheit zu vermeiden.

Modul 09 dieser Unterweisung behandelt die SiGeKo-Anforderungen vollständig – von der RAB-30-Eignung über den SiGe-Plan bis zur Vorankündigungspflicht.

 

Was erhalten Sie beim Kauf?

 

Leistung Details
Format PowerPoint-Datei (.pptx), sofort bearbeitbar
Umfang 59 Folien, 12 Module, ca. 95 Minuten Unterweisungsdauer
Wissenstest 12 Fragen mit Auflösung und Erklärung je Frage
Aktualität Rechtsstand 2026 inkl. ASR A6 NEU Juli 2024, BaustellV, TRGS 519
Anpassbarkeit Firmenlogo, Ansprechpartner und Datum frei eintragbar
Unterweisungsnachweis Unterschriftenliste für die rechtssichere Dokumentation nach DGUV V1
Lieferung Sofort-Download nach Zahlungseingang

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Unterweisung Architekten

Warum brauchen Architekten eine eigene Unterweisung und keine allgemeine Büro-Unterweisung?

  • 12 ArbSchG verlangt eine tätigkeitsbezogene Unterweisung. Architekten haben ein Doppel-Risikoprofil: Büro-Risiken (Ergonomie, Augen, psychische Belastung) und Baustellen-Risiken (Sturz, PSA, Schadstoffe in Bestand). Eine allgemeine Büro-Unterweisung deckt weder die BaustellV-Pflichten noch die SiGeKo-Verantwortung noch die Asbestthematik bei Bestandsaufnahmen ab – und wäre damit rechtlich unzureichend.

 

Muss die Unterweisung die neue ASR A6 von Juli 2024 berücksichtigen?

Ja. Die ASR A6 ist im Juli 2024 neu gefasst worden und konkretisiert ArbStättV Anhang 6 für stationäre und tragbare Bildschirmgeräte sowie für Telearbeit und mobile Arbeit. Wer seine Unterweisungsfolien seitdem nicht aktualisiert hat, unterweist auf veralteter Rechtsgrundlage. Diese Vorlage berücksichtigt die ASR A6 in Modul 02 vollständig, einschliesslich der neuen Regelungen zu Homeoffice und mobiler Arbeit.

 

Was ist bei Bestandsgebäuden vor 1995 besonders zu beachten?

In Gebäuden vor 1995 besteht grundsätzlicher Asbestverdacht – das Verbot in Deutschland gilt erst seit 1993. Wer als Architekt eine Bestandsaufnahme durchführt und dabei Materialien berührt, bohrt oder beschädigt, ohne vorher eine Schadstoffprüfung durchgeführt zu haben, handelt fahrlässig. Bei bestätigtem Asbestkontakt ist die G1.3-Vorsorge lebenslang Pflicht – auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Modul 08 der Vorlage behandelt alle relevanten Schadstoffe nach TRGS 519, 521 und 524.

 

Gilt die Unterweisung auch für Homeoffice-Tätigkeiten?

Ja. Die Unterweisung deckt in Modul 06 die Anforderungen an den häuslichen Telearbeitsplatz nach ArbStättV und ASR A6 vollständig ab – von der Gefährdungsbeurteilung des heimischen Bildschirmarbeitsplatzes über die Ausstattungspflichten des Arbeitgebers bis hin zu Datenschutz und Versicherungsschutz. Mobile Arbeit (Café, Zug) wird ebenfalls behandelt.

 

Muss die Unterweisung schriftlich dokumentiert werden?

Ja. Gemäss DGUV Vorschrift 1 § 4 muss die Unterweisung schriftlich nachgewiesen und von jedem Beschäftigten eigenhändig unterschrieben werden. Die Vorlage enthält eine fertige Unterschriftenliste. Fehlt dieser Nachweis bei einer Betriebsbegehung oder nach einem Unfall, kann das die persönliche Haftung der Geschäftsführung begründen.

 

Wie oft muss die Unterweisung für Architekten stattfinden?

  • 12 ArbSchG schreibt mindestens eine jährliche Unterweisung vor. Zusätzlich ist eine Erstunterweisung bei Arbeitsaufnahme Pflicht sowie eine erneute Unterweisung bei Änderungen der Tätigkeit, nach Unfällen oder wenn neue Risiken auftreten – zum Beispiel bei einem neuen Projekt in einem Bestandsgebäude vor 1995.

 

Unsere Empfehlung:

Neben der jährlichen Unterweisung brauchen Architekturbüros eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG – getrennt für den Büroarbeitsplatz und für Baustellenbegehungen. Wir von 123Ingenieure erstellen beides für Sie.

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt zudem die gesamte sicherheitstechnische Betreuung Ihres Büros – von der ASR-A6-konformen Arbeitsplatzgestaltung bis zur SiGeKo-Beratung.

Zusätzliche Informationen

Sprache

Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu

1 Rezension für Vorlage Unterweisung Architekt inkl. Unterweisungsnachweis

  1. Teo

    Sehr nützlich und einfach verständlich. Seitens der BG gab es keine Einwände.

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