Beschreibung
Ein Verbandbuch gehört in jeden Betrieb. Mit dieser sofort einsetzbaren Verbandbuch Vorlage PDF dokumentieren Sie jede Erste-Hilfe-Leistung vollständig und nachvollziehbar, ganz ohne eigenes Formular entwerfen zu müssen. Sie füllen das PDF bequem am Computer aus oder drucken es für den Verbandkasten aus. Denn auch wenn es sich nicht um einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall handelt, müssen Sie die Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren und 5 Jahre aufbewahren.
Warum ein Verbandbuch Pflicht ist
Nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) muss jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb dokumentiert werden, auch kleine Verletzungen wie ein Pflaster am Finger. Die Aufzeichnungen dienen als Nachweis, falls aus einer zunächst harmlosen Verletzung später eine Berufskrankheit oder ein Versicherungsfall wird. Sie sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Was diese Vorlage bietet
- Direkt am Bildschirm ausfüllbar (echte PDF-Formularfelder) oder klassisch zum Ausdrucken
- Alle vorgeschriebenen Angaben: verletzte Person, Unfallhergang, Art der Verletzung, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Zeugen sowie Datum und Uhrzeit
- Professionelles 123ingenieure-Design statt anonymer Behördenvordruck
- Integrierte Hinweise zu Aufbewahrung, Datenschutz und Meldepflicht
- Ein eigenes Blatt je Ereignis, damit die sensiblen Gesundheitsdaten geschützt bleiben
- Sofort nach dem Kauf als Download verfügbar
So verwenden Sie das Verbandbuch
Legen Sie die Vorlage am Erste-Hilfe-Platz oder digital ab. Tritt ein Ereignis ein, füllen Sie ein Blatt aus und bewahren es geschützt auf. So sind Ihre Dokumentationspflichten jederzeit erfüllt und Sie sind bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen zum Verbandbuch
Ist ein Verbandbuch Pflicht?
Ja. Die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung ist nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 für alle Betriebe verpflichtend.
Wie lange muss ein Verbandbuch aufbewahrt werden?
Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und in dieser Zeit verfügbar zu halten.
Was muss ins Verbandbuch eingetragen werden?
Angaben zur verletzten Person, Zeitpunkt und Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung, die Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie mögliche Zeugen.
Wer darf Einsicht in das Verbandbuch nehmen?
Die Einträge sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Sie sind vertraulich zu behandeln und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen. Deshalb wird je Ereignis ein eigenes Blatt geführt.
Passend dazu
Ergänzen Sie Ihre Erste-Hilfe-Organisation mit unseren Unterweisungen und dokumentieren Sie Gefährdungen mit unseren Gefährdungsbeurteilungen.

Rezensionen
Es gibt noch keine Rezensionen.