Gefahrstoff Unterweisung 100% online wichtigste Grundlagen inkl. Unterweisungsnachweis

249,00  zzgl. gesetzl. MwSt.

Diese Gefahrstoffunterweisung vermittelt in 12 Modulen alles, was Beschäftigte für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wissen müssen: alle neun GHS-Gefahrenpiktogramme, die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes, die Gefahrstoffverordnung und TRGS, Schutzmaßnahmen nach STOP, Lagerung, PSA und Verhalten im Notfall. Direkt nach dem Kurs wird der Unterweisungsnachweis digital unterzeichnet und als PDF generiert. Verfügbar als Online-Lernplattform, Word, PDF und PowerPoint, in 21 Sprachen, zugestellt per E-Mail direkt nach dem Kauf.

Beschreibung

Gefahrstoffunterweisung: 12 Module zu GHS, Sicherheitsdatenblatt und GefStoffV

Gefahrstoffe begegnen uns in fast jedem Betrieb. Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Lacke, Klebstoffe, Desinfektionsmittel, Kühlschmierstoffe, Schweißrauch, Schleifstäube: Die Liste ist lang, und sie endet nicht dort, wo man sie vermutet. Ein Mehlstaub in der Backstube ist ein Gefahrstoff. Ein Holzstaub in der Schreinerei ist ein Gefahrstoff. Sogar Stoffe, die erst durch die Tätigkeit selbst entstehen und nie in einem Behälter standen, fallen unter die Gefahrstoffverordnung.

Wer mit Gefahrstoffen umgeht, muss unterwiesen werden: vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Das schreibt § 14 GefStoffV verbindlich vor, konkretisiert durch die TRGS 555. Diese Gefahrstoffunterweisung von 123Ingenieure ist die vollständigste digitale Unterweisung zu diesem Thema, die direkt nach dem Kauf in vier Formaten einsatzbereit ist. In 12 aufeinander aufbauenden Modulen werden alle neun GHS-Gefahrenpiktogramme der CLP-Verordnung im Detail behandelt, die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes erklärt, der rechtliche Rahmen aus GefStoffV und TRGS aufgebaut, das STOP-Prinzip auf den Gefahrstoffalltag angewendet und Notfallmaßnahmen für alle vier Kontaktarten vermittelt. Direkt im Anschluss an das letzte Modul wird der Unterweisungsnachweis digital unterzeichnet und als PDF generiert. Keine Wartezeit, kein zusätzlicher Schritt.

 

Vier Formate: Von der Gruppen-Unterweisung bis zum Selbststudium

Wie Unterweisungen in der Praxis stattfinden, ist von Betrieb zu Betrieb verschieden. Manche Unternehmen setzen auf digitale Einzelunterweisungen, bei denen jeder Mitarbeitende die Inhalte selbständig erarbeitet. Andere unterweisen Gruppen mit einer moderierten Präsentation. Wieder andere wollen das Material an den eigenen Betrieb anpassen und betriebsspezifische Stoffe, Ansprechpartner oder Notfallnummern ergänzen. Genau deshalb steht diese Gefahrstoffunterweisung in allen vier Formaten zur Verfügung.

  • Online-Lernplattform: Die interaktive Browserversion mit allen 12 Modulen, Wissens-Checks, automatischer Fortschrittsspeicherung und integriertem Unterweisungsnachweis. Jeder Teilnehmende bearbeitet die Unterweisung im eigenen Tempo, an jedem Gerät und ohne Installation.
  • Word-Datei: Die vollständig bearbeitbare Version des gesamten Unterweisungsmaterials. Geeignet für Betriebe, die betriebsspezifische Ergänzungen vornehmen möchten, etwa die im Betrieb eingesetzten konkreten Gefahrstoffe, Betriebsanweisungen, Sammelstellen oder betriebliche Ansprechpartner.
  • PDF: Die druckfertige, unveränderliche Referenzversion. Geeignet als Handout-Unterlage bei Präsenzunterweisungen, als Lesefassung für Mitarbeitende ohne digitalen Arbeitsplatzzugang und für die Ablage in der betrieblichen Unterweisungsdokumentation.
  • PowerPoint: Die vollständige Präsentationsdatei mit allen 12 Modulen, sofort einsetzbar für moderierte Gruppenunterweisungen. Alle Inhalte sind folienfähig aufbereitet und können direkt in einem gemeinsamen Unterweisungstermin präsentiert werden.

Alle vier Formate werden direkt nach dem Kauf per E-Mail zugestellt. In der Online-Lernplattform wird der Unterweisungsnachweis unmittelbar nach Abschluss des letzten Moduls ausgefüllt, digital unterzeichnet und sofort als PDF generiert. Der Nachweis ist in dem Moment vorhanden, in dem die Unterweisung beendet ist.

 

Für wen ist diese Gefahrstoffunterweisung geeignet?

Die Unterweisung ist branchenneutral gehalten und deckt die allgemeinen Grundlagen ab, die für alle Beschäftigten gelten, die mit Gefahrstoffen umgehen. Sie ist sowohl für die Erstunterweisung vor Aufnahme einer Tätigkeit als auch für die nach § 14 GefStoffV vorgeschriebene jährliche Wiederholungsunterweisung geeignet.

  • Beschäftigte in Handwerk und Produktion, die mit Lösungsmitteln, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln, Beizmitteln oder anderen Gefahrstoffen arbeiten
  • Mitarbeitende in der Metallindustrie, die mit Kühlschmierstoffen, Schweißrauch oder Beizmitteln in Berührung kommen
  • Personal in Reinigungsunternehmen, der Pflege und im Lebensmittelbereich, wo Reinigungs- und Desinfektionsmittel täglich eingesetzt werden
  • Laborpersonal, das mit einer breiten Palette chemischer Stoffe arbeitet
  • Büro- und Verwaltungsmitarbeitende, die regelmäßig mit Reinigungsmitteln, Klebstoffen oder Druckertoner in Berührung kommen
  • Alle Betriebe, die nach GefStoffV zur Unterweisung ihrer Beschäftigten verpflichtet sind und eine rechtssichere, dokumentierte Unterweisung suchen

Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte können diesen Kurs für ihre gesamte Belegschaft buchen. Der integrierte Unterweisungsnachweis mit digitaler Unterschrift und sofortiger PDF-Generierung sichert die Dokumentationspflicht nach TRGS 555 lückenlos ab.

 

Die 12 Module der Gefahrstoffunterweisung im Detail

Die Unterweisung gliedert sich in fünf inhaltliche Teile mit 12 Modulen. Jedes Modul enthält vollständigen Lehrtext, Vergleichstabellen, Schaubilder und einen Wissens-Check. Am Ende jedes Moduls setzen die Teilnehmenden einen Checkpoint. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert.

 

Teil A: Grundlagen (Module 1 und 2)

Modul 1 klärt, was ein Gefahrstoff im rechtlichen Sinne überhaupt ist, und die Antwort überrascht viele: Es sind nicht nur die Stoffe, die in beschrifteten Flaschen aus dem Lager geholt werden. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fasst alle Stoffe und Gemische, die nach der CLP-Verordnung gefährliche Eigenschaften haben, und darüber hinaus alle Stoffe, die trotz fehlender Einstufung eine Gefährdung verursachen können. Schweißrauch, Schleifstäube, Holzstaub, Lackdämpfe, also Stoffe, die erst bei der Tätigkeit entstehen, gehören damit genauso dazu wie Flaschen mit deutlichem Gefahrenzeichen. Das Modul erklärt die Unterscheidung zwischen Stoff, Gemisch und Erzeugnis und zeigt anhand einer branchenübergreifenden Tabelle, welche typischen Gefahrstoffe in welchen Bereichen vorkommen, von der Backstube bis zum Labor.

Modul 2 behandelt, wie Gefahrstoffe in den Körper gelangen und was sie dort bewirken. Die drei Aufnahmewege sind Atemwege, Haut und Mund, wobei die Atemwege der mit Abstand häufigste Weg sind: Gase, Dämpfe, Aerosole und Stäube gelangen direkt in die Lunge. Das Modul erklärt den Unterschied zwischen akuten Wirkungen, die kurz nach der Exposition auftreten und direkt erkennbar sind, und chronischen Wirkungen, die sich schleichend über Jahre aufbauen und deshalb besonders tückisch sind. Es führt die zentralen Wirkungsarten ein: Reizung, Verätzung, Sensibilisierung und Toxizität sowie die CMR-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsschädigend), für die besonders strenge Anforderungen gelten. Das Modul erklärt außerdem die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) aus der TRGS 900 als verbindliche Obergrenzen und das Minimierungsgebot: Der AGW ist nicht das Ziel, sondern die äußerste Grenze.

 

Teil B: Erkennen und Verstehen (Module 3 bis 5)

Modul 3 ist das inhaltlich dichteste Modul der gesamten Unterweisung: Es behandelt alle neun GHS-Gefahrenpiktogramme der CLP-Verordnung einzeln und vollständig. GHS01 (Explodierende Bombe) für explosive und selbstreaktive Stoffe; GHS02 (Flamme) für entzündbare Flüssigkeiten, Gase und Feststoffe wie Aceton, Ethanol oder Lacke; GHS03 (Flamme über Kreis) für brandfördernde Oxidationsmittel wie Wasserstoffperoxid oder Chlorate; GHS04 (Gasflasche) für Gase unter Druck wie Propan, Stickstoff oder CO2 und die damit verbundene mechanische Gefahr; GHS05 (Ätzwirkung) für Stoffe wie Salzsäure, Natronlauge und Beizmittel, die Haut und Gewebe chemisch zerstören; GHS06 (Totenkopf) für Stoffe mit hoher akuter Toxizität; GHS07 (Ausrufezeichen) für reizende und sensibilisierende Stoffe, das am häufigsten im Alltag anzutreffende Piktogramm; GHS08 (Gesundheitsgefahr) für CMR-Stoffe und Stoffe mit langfristiger Organwirkung; GHS09 (Umwelt) für gewässergefährdende Stoffe. Für jedes Piktogramm nennt das Modul typische Beispielstoffe, die spezifischen Schutzmaßnahmen und die wichtigsten Handlungsregeln.

Modul 4 erklärt die Sprache der Gefahrstoff-Etiketten: Signalwörter, H-Sätze und P-Sätze. Die zwei Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“ zeigen die Schwere der Einstufung. Die H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben die konkreten Gefahren in weltweit einheitlichen Texten, H200-299 für physikalische Gefahren, H300-399 für Gesundheitsgefahren, H400-499 für Umweltgefahren. Die P-Sätze (Precautionary Statements) sind die Handlungsanweisungen in fünf Gruppen: allgemein, Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung. Das Modul erklärt, wie ein Etikett systematisch in vier Schritten entschlüsselt wird: Piktogramme, Signalwort, H-Sätze, P-Sätze. Und es macht deutlich, was bei einem unklaren oder fremdsprachigen Etikett zu tun ist: nicht raten, sondern das Sicherheitsdatenblatt heranziehen.

Modul 5 erklärt das Sicherheitsdatenblatt (SDB), das ausführlichste Informationsdokument zu jedem Gefahrstoff, das nach der REACH-Verordnung vom Lieferanten kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Es hat europaweit einen einheitlichen Aufbau mit 16 Abschnitten: von der Produktidentifikation (1) über Gefahren (2), Zusammensetzung (3), Erste-Hilfe-Maßnahmen (4), Brandbekämpfung (5), Freisetzungsmaßnahmen (6), Handhabung und Lagerung (7), Expositionsbegrenzung und PSA (8), physikalische Eigenschaften (9), Stabilität (10), toxikologische Angaben (11), Umweltangaben (12), Entsorgung (13), Transport (14), Rechtsvorschriften (15) bis zu sonstigen Angaben (16). Das Modul erklärt, welche Abschnitte im Alltag besonders wichtig sind, Abschnitte 2, 4, 6, 7 und 8 für die Schutzpraxis sowie 13 für die Entsorgung, und was zu tun ist, wenn ein SDB fehlt: Es ist ein meldepflichtiger Mangel, und bis zur Verfügbarkeit darf in der Regel nicht weitergearbeitet werden.

 

Teil C: Rechtlicher Rahmen (Module 6 und 7)

Modul 6 vermittelt den rechtlichen Rahmen des Gefahrstoffschutzes. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist das zentrale deutsche Regelwerk und verpflichtet den Arbeitgeber zu Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, Unterweisung, Gefahrstoffverzeichnis und bei besonderen Stoffen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die TRGS (Technischen Regeln für Gefahrstoffe) konkretisieren die GefStoffV mit Detailregelungen zu Grenzwerten (TRGS 900), krebserzeugenden Stoffen (TRGS 905 und 910), Lagerung (TRGS 510), Betriebsanweisungen und Unterweisung (TRGS 555) und weiteren spezifischen Tätigkeiten. Das Modul erklärt den Aufbau einer Betriebsanweisung nach TRGS 555 mit den sechs Pflichtpunkten: Arbeitsbereich und Gefahrstoff, Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrenfall, Erste Hilfe und Entsorgung. Diese Betriebsanweisung ist das verbindliche Dokument für den konkreten Arbeitsplatz.

Modul 7 erklärt Sinn und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung, die nach GefStoffV vor Aufnahme jeder Tätigkeit mit Gefahrstoffen vorgeschrieben ist. Sie ist die systematische Prüfung, welche Stoffe in welchen Tätigkeiten welche Gefährdungen erzeugen und welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Ein zentraler Schritt ist die Substitutionsprüfung: Kann der gefährliche Stoff durch einen weniger gefährlichen ersetzt werden? Kann das Verfahren so geändert werden, dass der Stoff nicht mehr nötig ist? Substitution steht an erster Stelle im STOP-Prinzip und ist die wirksamste Schutzmaßnahme überhaupt. Das Modul erklärt, wie Beschäftigte zur Gefährdungsbeurteilung beitragen: als Beobachter des Alltags sehen sie, was wirklich funktioniert und was nicht, und ihre Praxis-Information ist für eine gute Beurteilung unverzichtbar.

 

Teil D: Sicherer Umgang (Module 8 bis 10)

Modul 8 überträgt das STOP-Prinzip auf den Gefahrstoffalltag und erklärt, warum die Gefahrstoffverordnung die Rangfolge dieser Schutzmaßnahmen ausdrücklich vorschreibt. Substitution ist die wirksamste Maßnahme, weil sie die Gefahr an der Wurzel beseitigt. Technische Maßnahmen wie geschlossene Systeme, Absaugung direkt am Entstehungsort und Kapselung schützen unabhängig von der einzelnen Person und kontinuierlich. Das Modul erklärt den Unterschied zwischen einer Absaugung am Entstehungsort und einer Raumlüftung: Erstere fängt den Stoff weg, bevor er sich verteilt; Letztere verdünnt ihn nur. Organisatorische Maßnahmen, das Verbot von Essen, Trinken und Rauchen im Arbeitsbereich, das Händewaschen vor Pausen und getrennte Pausenräume, schließen den häufig unterschätzten Hand-zu-Mund-Aufnahmeweg. PSA ist die letzte, nicht die erste Schutzstufe.

Modul 9 behandelt Lagerung und Zusammenlagerungsverbote, ein Thema, das im Alltag unterschätzt wird und in der TRGS 510 detailliert geregelt ist. Gefahrstoffe verbringen die meiste Zeit nicht in Verwendung, sondern in Lagerung. Falsch gelagerte Stoffe können sich entzünden, heftig miteinander reagieren oder im Brandfall die gesamte Halle gefährden. Das Modul erklärt die Grundregeln der Lagerung: Originalbehälter mit korrekter Kennzeichnung, nie in nicht gekennzeichnete Behälter umfüllen, Auffangwannen für Flüssigkeiten, Gefahrstoffverzeichnis führen. Es erklärt die kritischsten Zusammenlagerungskonflikte: Brennbare und brandfördernde Stoffe verstärken Brände gegenseitig; Säuren und Laugen reagieren bei Mischung heftig; Säuren und Cyanide bilden hochgiftige Blausäure; Säuren und Bleichmittel bilden giftiges Chlorgas. Das Modul behandelt außerdem die besonderen Anforderungen an Druckgasflaschen und Aerosole.

Modul 10 befasst sich mit der persönlichen Schutzausrüstung bei Gefahrstoffen und geht weit über eine bloße Auflistung hinaus. Bei Schutzhandschuhen erklärt das Modul die wichtigsten Materialien und ihre Grenzen: Nitril schützt gut vor vielen Mineralölen und Säuren in mittlerer Konzentration, aber nicht vor allen Lösungsmitteln. Butyl ist die richtige Wahl für Säuren, Ester und Ketone. Viton schützt vor chlorierten Kohlenwasserstoffen. Welches Material welchem Stoff standhält, steht im SDB Abschnitt 8. Besonders wichtig: das Konzept der Durchbruchzeit, also der Zeit, nach der ein Stoff das Handschuhmaterial durchdringt. Beim Atemschutz erklärt das Modul die FFP-Klassen für Partikel (FFP3 Pflicht bei Quarzstaub, Hartholzstaub und anderen besonders gefährlichen Stäuben) und die Farbcodierung der Gasfilter: A braun für organische Gase, B grau für anorganische Gase, E gelb für saure Gase, K grün für Ammoniak, P weiß für Partikel. Falsche Filter geben falsche Sicherheit. Abgeschlossen wird das Modul mit dem Hautschutzplan als Dreikomponentenstrategie: Schutz vor der Arbeit, Reinigung nach der Arbeit, Pflege zur Regeneration.

 

Teil E: Notfälle und Abschluss (Module 11 und 12)

Modul 11 vermittelt das richtige Verhalten bei allen vier Notfallarten. Bei Stoffaustritt gilt der Grundsatz: zuerst Personenschutz, dann Sachschutz. Kleine Mengen werden mit der richtigen PSA und dem im Betrieb vorgesehenen Bindemittel aufgenommen und als kontaminierter Abfall entsorgt; niemals mit dem Lappen aufwischen, der den Stoff verteilt. Bei großen Mengen oder kritischen Stoffen gilt: Bereich räumen, andere warnen, Notruf. Bei Hautkontakt wird die kontaminierte Kleidung sofort entfernt und die Haut mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gespült, nicht erst wenn es brennt. Bei Augenkontakt ist sofortiges, konsequentes Spülen an der Augenspüleinrichtung für mindestens 15 Minuten mit aktiv offen gehaltenen Lidern die entscheidende Maßnahme, danach immer der Augenarzt. Bei Verschlucken wird das Erbrechen in der Regel nicht ausgelöst, weil ätzende Stoffe beim Hochkommen doppelten Schaden anrichten und Lösungsmittel in die Lunge aspiriert werden können. Sofort Notruf 112 oder Giftnotruf. Bei Einatmen an die frische Luft, bei Beschwerden Notruf. Das Sicherheitsdatenblatt gehört in jeden Notfall mit.

Modul 12 schließt die Gefahrstoffunterweisung mit Entsorgung, Dokumentation und der abschließenden Reflexion der eigenen Rolle ab. Gefahrstoff-Reste sind Sonderabfall mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung; sie werden in dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Sammelbehältern erfasst und über zertifizierte Entsorgungsfirmen entsorgt. Im Gefahrstoffbereich wird viel dokumentiert, von Gefahrstoffverzeichnis über Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen bis zu Unterweisungsnachweisen und Expositionsverzeichnissen. Bei krebserzeugenden Stoffen werden Expositionsdaten Jahrzehnte aufbewahrt, damit spätere Berufskrankheiten noch zugeordnet werden können. Nach Abschluss dieses Moduls erstellen die Teilnehmenden den integrierten Unterweisungsnachweis: digital unterschreiben und sofort als PDF generieren.

 

Unterweisungsnachweis: Digital unterschreiben, sofort als PDF generieren

Die Unterweisung gilt rechtlich nur dann als durchgeführt, wenn sie dokumentiert ist. Inhalt, Datum und Teilnahme müssen nachweisbar festgehalten werden. Fehlt die Dokumentation, gilt die Unterweisung als nicht stattgefunden, selbst wenn sie tatsächlich durchgeführt wurde.

In der Online-Lernplattform ist der Unterweisungsnachweis direkt in den Kurs integriert. Unmittelbar nach Abschluss des letzten Moduls tragen die Teilnehmenden Name, Betrieb und Datum ein und unterzeichnen digital. Das fertige Dokument wird sofort als PDF generiert und kann direkt in die betriebliche Unterweisungsdokumentation übernommen werden. Kein Warten, kein E-Mail-Versand, kein manueller Schritt.

 

Die Gefahrstoffunterweisung in 21 Sprachen

  • 14 Abs. 2 GefStoffV verlangt, dass die Unterweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache erfolgt. Wer mit Gefahrstoffen umgeht, muss die Gefahrensymbole verstehen, das Sicherheitsdatenblatt lesen können und im Notfall wissen, was zu tun ist. Eine Unterweisung, die sprachlich nicht verstanden wird, schützt nicht und erfüllt die gesetzliche Anforderung nicht.

Diese Gefahrstoffunterweisung ist in 21 Sprachen verfügbar. Die Sprachversion wird beim Kauf gewählt. Für Betriebe mit mehrsprachiger Belegschaft können verschiedene Sprachversionen kombiniert bestellt werden.

 

Verfügbare Sprachen:

Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu

Warum ist die Gefahrstoffunterweisung gesetzliche Pflicht?

  • 14 GefStoffV verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss die Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz, die nötigen Schutzmaßnahmen, das Verhalten im Gefahrenfall und die Inhalte der einschlägigen Betriebsanweisungen umfassen. Inhalt, Datum und Teilnahme sind zu dokumentieren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Die TRGS 555 konkretisiert die Unterweisungspflicht: Sie beschreibt die Mindestinhalte der Unterweisung, die Anforderungen an Betriebsanweisungen und die Dokumentationspflicht. Wer die Unterweisung nicht durchführt oder nicht dokumentiert, riskiert Bußgelder nach § 25 ArbSchG und haftet im Schadensfall für die nicht erfüllte Schutzpflicht.

Wie die Gefahrstoffunterweisung in das vollständige Arbeitsschutzsystem Ihres Betriebs eingebettet ist und wie die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für alle Schutzmaßnahmen bildet, erläutern wir auf den jeweiligen Unterseiten.

 

Alle Eckdaten zur Gefahrstoffunterweisung auf einen Blick

Zielgruppe Alle Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen umgehen, branchenübergreifend
Einsatz Erstunterweisung und jährliche Wiederholungsunterweisung nach § 14 GefStoffV
Formate Online-Lernplattform, Word, PDF und PowerPoint
Lieferung Alle vier Formate per E-Mail direkt nach dem Kauf
Verfügbarkeit Sofortiger Zugang, keine Wartezeit
Umfang 12 Module in 5 inhaltlichen Teilen
Lernkontrolle Wissens-Check nach jedem Modul mit sofortiger Auswertung
Unterweisungsnachweis Direkt nach dem letzten Modul digital unterzeichnen, sofort als PDF generieren
Verfügbare Sprachen 21 Sprachen (Auswahl beim Kauf)
Besonderheiten Alle 9 GHS-Piktogramme im Detail, alle 16 SDB-Abschnitte, TRGS-Referenzen, PSA-Farbcodierung
Rechtsgrundlage § 14 GefStoffV, TRGS 555, § 12 ArbSchG

 

Rundum-Betreuung im Arbeitsschutz durch 123Ingenieure

Die Gefahrstoffunterweisung ist ein zentraler Baustein, aber nicht der einzige. Als Arbeitgeber benötigen Sie ab dem ersten Beschäftigten eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt. Hinzu kommt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten, einschließlich der systematischen Erfassung und Bewertung aller eingesetzten Gefahrstoffe. 123Ingenieure bietet all diese Leistungen aus einer Hand an, bundesweit und rechtssicher.

Zusätzliche Informationen

Sprache

Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu

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