- Arbeitsmedizin in München
Betriebsarzt München und Umgebung
Die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche Betreuung Ihrer Mitarbeiter. Ihr Betriebsarzt München ist bei Bedarf schnell vor Ort in Ihrem Unternehmen, um Betriebsbegehungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen oder Impfaktionen durchzuführen. Durch Einhaltung aller Gesetze und Vorgaben sowie die vollständige Dokumentation gewährleisten wir Ihnen umfassende Rechtssicherheit und sorgen dafür, dass Sie Kontrollterminen der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsbehörden entspannt entgegensehen können.
Hier geht’s zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in München
München München und Umgebung
5,0 73 Bewertungen bei Google
- Zulassung bei allen 9 gewerblichen BG
- Mitglied im VBI und im VDI
Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen
Leistungen
Unsere Leistungen als Betriebsarzt München
Die 123Ingenieure GmbH bietet Münchner Unternehmen eine arbeitsmedizinische Rundumversorgung, die gemäß ASiG § 3 („Aufgaben der Betriebsärzte“) und DGUV Vorschrift 2 alle Aufgaben der betriebsärztlichen Betreuung abdeckt. Unser Leistungsspektrum umfasst u. a. arbeitsmedizinische Untersuchungen für Bildschirmarbeitsplätze oder Schichtarbeit sowie regelmäßige Betriebsbegehungen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen, u. a. rund um Mutterschutz und psychische Belastungen. Ihr Betriebsarzt München berät Sie auch beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und nimmt an ASA-Sitzungen teil. Dank unserer hybriden betriebsärztlichen Betreuung können Sie bei uns digitale Beratungsmöglichkeiten nutzen und gleichzeitig von der schnellen Vor-Ort-Präsenz Ihres Betriebsarztes München profitieren. Da wir Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin als Komplettlösung anbieten, entfällt für Sie die Abstimmung zwischen verschiedenen Dienstleistern: das reduziert Ihren Koordinationsaufwand spürbar und verbessert die ganzheitliche Prävention in Ihrem Unternehmen, da durch unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit berufsbedingte Erkrankungen sowie Arbeitsunfälle nachhaltig reduziert werden.
Unsere Leistungen im Überblick
- Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung
- Betriebliche Begehungen
- Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
Preise
Preise/Kosten Betriebsarzt
Persönliche Beratung 05264 6556384
Betreuung
Betriebsarzt ab*
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Bestellung als Betriebsarzt
- Durchführung der Begehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
* Einstiegspreis für Kleinbetriebe, zzgl. USt. Den genauen Preis nennen wir Ihnen im Angebot.
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Aus unserem Team
Zwei von über 70 Experten
Thomas
Arbeitssicherheit und Prüfservice
Warum 123Ingenieure?
„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“
Was mir gefällt
„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“
Saskia
Backoffice
Warum 123Ingenieure?
„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“
Was mir gefällt
„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“
Digitalisierung
- Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Alle Informationen an einem Ort
Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.


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unterweisung.softwareby 123ingenieure
Unterweisen ohne Unterschriftenlisten
Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.
Basiswissen
Basiswissen rund um den Betriebsarzt in München
Infoflyer zum Betriebsarzt
Ab wann ist ein Betriebsarzt gesetzlich vorgeschrieben?
Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung ist von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter abhängig: Gemäß § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) und der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) müssen Sie bereits ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt bestellen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Vollzeitkräfte, Teilzeitmitarbeitende oder Minijobber handelt. Für viele Unternehmen in München bedeutet dies, dass sie spätestens mit der ersten Einstellung die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen müssen, um gegenüber Behörden, wie dem Gewerbeaufsichtsamt München, rechtssicher auftreten zu können.
Kann die arbeitsmedizinische Betreuung auch digital stattfinden?
Ein physischer Termin vor Ort in Ihrem Münchner Betrieb ist nicht immer erforderlich. Die moderne Telearbeitsmedizin ermöglicht es, dass viele Vorsorgeanlässe rechtssicher digital, beispielsweise per Videosprechstunde, durchgeführt werden können.
Gemäß § 6 der DGUV Vorschrift 2 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“) ist das immer dann möglich, wenn das vertrauliche Beratungsgespräch im Vordergrund steht und keine körperliche Untersuchung (wie etwa eine Blutentnahme) vorgeschrieben ist.
Da die Beratung ortsunabhängig erfolgt, entfallen für Sie die Anfahrtspauschalen für den Betriebsarzt München, was Ihre Fixkosten reduziert. Zudem profitieren Ihre Mitarbeiter im Homeoffice oder an Außenstandorten von einer Zeitersparnis, da sie für das Beratungsgespräch nicht extra in die Münchner Zentrale anreisen müssen.
Schließlich vereinfacht Telearbeitsmedizin auch Ihre betriebliche Organisation, da für beratende Vorsorgen keine medizinischen Untersuchungsräume bereitgestellt werden müssen und Termine wesentlich flexibler in den Arbeitsalltag integriert werden können.
Typische Beispiele für Telearbeitsmedizin und digitale betriebsärztliche Beratung sind:
- Reisemedizinische Beratung: Vorbereitung auf Auslandstätigkeiten und Beratung zu notwendigen Impfungen.
- Gespräche im BEM: Kontinuierliche Begleitung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach einer Erstbegehung.
- Psychische Belastungen: Beratungen zu chronischen Arbeitsbelastungen oder Stressmanagement und Unterstützung bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung.
- Mutterschutzberatung: Erste Einschätzung und Beratung zu Schutzmaßnahmen für werdende und stillende Mütter.
- Ergonomie-Beratung: Ergänzende Unterstützung bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (z. B. im Homeoffice).
- Suchtberatung: Vertrauliche Erst- oder Folgegespräche in einem geschützten digitalen Rahmen.
Die rechtliche Grundlage (§ 6 DGUV V2) erlaubt die Nutzung dieser digitalen Formate für bis zu ein Drittel der Leistungen bei der betriebsärztlichen Betreuung, sofern Ihrem Betriebsarzt München die betrieblichen Verhältnisse Ihres Unternehmens durch eine Standortbegehung bekannt sind.
Ist die Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Mitarbeiter verpflichtend?
Ob ein Besuch beim Betriebsarzt für Ihre Beschäftigten verpflichtend ist, richtet sich nach der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Gefährdungen. Als Arbeitgeber müssen Sie die entsprechenden Vorsorgearten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) rechtzeitig veranlassen oder proaktiv anbieten. Dabei wird zwischen drei arbeitsmedizinischen Vorsorgen unterschieden:
- Pflichtvorsorge gemäß 4 ArbMedVV: Bei bestimmten Tätigkeiten, wie etwa bei hoher Lärmbelastung, dem Umgang mit speziellen Gefahrstoffen oder regelmäßiger Nachtarbeit, ist die Teilnahme für den Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine absolvierte Pflichtvorsorge dürfen Sie als Arbeitgeber den Beschäftigten nicht mit der entsprechenden Tätigkeit betrauen, da in diesem Fall ein Tätigkeitsverbot besteht.
- Angebotsvorsorge gemäß 5 ArbMedVV: In diesem Fall sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Vorsorge aktiv anzubieten. Die Teilnahme ist für den Mitarbeiter jedoch freiwillig. Entscheidet sich der Beschäftigte gegen das Angebot, hat dies keine Auswirkungen auf seine weitere Tätigkeit im Betrieb.
- Wunschvorsorge gemäß 5a ArbMedVV: Über die oben genannten Anlässe hinaus müssen Sie Ihren Beschäftigten auf deren Wunsch hin eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge ermöglichen. Dies gilt immer dann, wenn anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung ein Gesundheitsschaden infolge der beruflichen Tätigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann und die Vorsorge nicht bereits durch andere arbeitsmedizinische Vorsorgen abgedeckt ist.
Durch die rechtssichere Organisation dieser Termine sorgt Ihr Betriebsarzt München dafür, dass Sie als Unternehmer Ihren gesetzlichen Fürsorgepflichten als Arbeitgeber nachkommen, während die individuellen Rechte Ihrer Mitarbeiter gewahrt bleiben.
Führt der Betriebsarzt München von 123Ingenieure auch Eignungsbeurteilungen durch?
Die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH führen für Unternehmen in München auch Eignungsuntersuchungen durch. Das Ziel einer Eignungsbeurteilung ist, festzustellen, ob eine Person für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist, ohne dabei eine Gefahr für sich selbst oder andere Personen darzustellen.
Die Rechtsgrundlage für eine solche Beurteilung basiert entweder auf speziellen gesetzlichen Rechtsvorschriften oder auf einer individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Der Zeitpunkt der Untersuchung variiert je nach Bedarf:
Eignungsprüfungen finden häufig vor Arbeitsbeginn als sog. Einstellungsuntersuchung statt, werden aber auch in regelmäßigen Abständen, etwa beim Erreichen bestimmter Altersgrenzen, oder bei konkreten gesundheitlichen Auffälligkeiten durchgeführt. Ein klassisches Beispiel ist die Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, die früher unter der Bezeichnung G25 Untersuchung bekannt war.
Gut zu wissen ist auch, dass Mitarbeiter grundsätzlich nicht zur Teilnahme an einer Eignungsuntersuchung verpflichtet werden können. Allerdings kann die Ablehnung zur Folge haben, dass eine Stelle nicht besetzt werden darf oder eine aktuelle Tätigkeit aufgrund des fehlenden Nachweises nicht weiter ausgeführt werden kann.
Als Arbeitgeber erhalten Sie von Ihrem Betriebsarzt nach Durchführung der Eignungsprüfung lediglich die Information über das Ergebnis, also „geeignet“ oder „nicht geeignet“. Medizinische Diagnosen oder Details verbleiben aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht beim Betriebsarzt.
Was passiert, wenn kein Betriebsarzt bestellt wird?
Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) nicht nachkommen, riskieren Sie empfindliche Konsequenzen. Gemäß § 20 ASiG („Ordnungswidrigkeiten“) können die zuständigen Aufsichtsbehörden, wie das Gewerbeaufsichtsamt München oder Ihre zuständige Berufsgenossenschaft, Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängen. Bereits das Versäumnis, Auskunft über die erfolgte Bestellung eines Betriebsarztes zu erteilen, kann ein Bußgeld von 500 Euro nach sich ziehen.
Noch schwerwiegender als die Bußgelder sind die persönlichen Haftungsrisiken, denen Sie sich als Arbeitgeber ohne die Bestellung eines Betriebsarztes aussetzen: Sollte ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eintreten, die durch eine regelmäßige betriebsärztliche Betreuung hätte verhindert werden können, haften Sie als Arbeitgeber unter Umständen persönlich, was zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen sowie strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Zudem behält sich die Berufsgenossenschaft in solchen Fällen das Recht vor, Regressforderungen zu stellen und die Kosten für Heilbehandlungen oder Renten von Ihrem Unternehmen zurückzufordern. Im Extremfall kann die Behörde Ihren Betrieb oder spezifische gefährdende Tätigkeiten untersagen, bis eine ordnungsgemäße betriebsärztliche Betreuung nachgewiesen ist.
Mit der rechtzeitigen Bestellung eines Betriebsarztes der 123Ingenieure GmbH für Ihren Betrieb in München ersparen Sie sich diese weitreichenden Konsequenzen und können die notwendige Rechtssicherheit gegenüber allen Aufsichtsbehörden ganz einfach sicherstellen.
Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.
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