Unterweisung Strahlenschutz online Grundlagen ionisierende Strahlung inkl. Unterweisungsnachweis

197,00  zzgl. gesetzl. MwSt.

Diese Online-Unterweisung zum Strahlenschutz vermittelt in 10 Modulen die vollständigen Grundlagen des Umgangs mit ionisierender Strahlung: physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Dosisbegriffe, rechtlicher Rahmen nach StrlSchG und StrlSchV, Schutzgrundsätze und praktische Schutzmaßnahmen. Nach Abschluss erstellen die Teilnehmer ihren Teilnehmernachweis mit digitaler Unterschrift. Der Kurs ist in 21 Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch und viele weitere. Zugangslink und Unterlagen werden direkt nach dem Kauf per E-Mail zugestellt. Kein Präsenztermin, sofort verfügbar.

Beschreibung

Unterweisung Strahlenschutz: Grundlagen ionisierende Strahlung als Online-Kurs

Wer beruflich mit ionisierender Strahlung in Berührung kommt, sei es an Röntgengeräten in der Medizin oder Zahnarztpraxis, mit radioaktiven Stoffen in Industrie und Forschung oder in strahlenschutzrelevanten Bereichen von Krankenhäusern und Laboren, ist gesetzlich zur regelmäßigen Unterweisung verpflichtet. § 63 StrlSchV schreibt vor, dass beruflich strahlenexponierte Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich in den Grundlagen des Strahlenschutzes, den geltenden Schutzvorschriften und dem richtigen Verhalten bei Störungen unterwiesen werden müssen. Diese Pflicht trifft Arbeitgeber und Strahlenschutzverantwortliche gleichermassen.

Diese Online-Unterweisung von 123Ingenieure erfüllt genau diesen Anspruch: vollständig digital, im eigenen Tempo, ohne Präsenztermin. In 10 aufeinander aufbauenden Modulen werden alle Grundlagen vermittelt, die beruflich exponierte Personen kennen müssen: von der Physik der ionisierenden Strahlung über die biologische Wirkung und die Dosisphysik bis zum rechtlichen Rahmen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), den drei internationalen Schutzgrundsätzen und den praktischen Schutzmaßnahmen des Alltags. Nach Abschluss aller Module erstellen die Teilnehmer ihren Teilnehmernachweis mit digitaler Unterschrift und übermitteln ihn an 123Ingenieure, die die absolvierte Unterweisung dokumentieren.

 

Für wen ist diese Strahlenschutz-Unterweisung geeignet?

Der Kurs richtet sich an alle Personen, die beruflich mit ionisierender Strahlung umgehen oder sich in Strahlenschutzbereichen aufhalten und die nach § 63 StrlSchV zur Unterweisung verpflichtet sind. Er ist als Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit ebenso geeignet wie als jährliche Wiederholungsunterweisung für bereits tätige Personen.

  • Beschäftigte in Röntgenabteilungen, Radiologiepraxen und Zahnarztpraxen
  • Mitarbeitende in nuklearmedizinischen Abteilungen und Strahlentherapiezentren
  • Personen in industriellen Betrieben, die mit radioaktiven Stoffen, Strahlenprüfgeräten oder nukleartechnischen Anlagen umgehen
  • Beschäftigte in Forschungseinrichtungen und Laboratorien mit Umgang radioaktiver Isotope
  • Alle Personen, die Strahlenschutzbereiche betreten und dort tätig sind

Arbeitgeber und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können diesen Kurs für ihre Belegschaft buchen und die Unterweisungspflicht damit rechtssicher und nachweisbar erfüllen. Durch den integrierten Teilnehmernachweis mit digitaler Unterschrift und Dokumentation durch 123Ingenieure ist der Nachweis der durchgeführten Unterweisung jederzeit erbringbar.

 

Was erhalten Sie nach dem Kauf?

Direkt nach dem Kauf erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugangslink zur Online-Unterweisung sowie allen zugehörigen Kursunterlagen als Download. Es gibt keine Wartezeit. Der Kurs ist sofort zugänglich und als reines Selbststudium konzipiert, ohne Gruppenwebinar, ohne feste Zeiten und ohne Präsenzpflicht.

Nach Abschluss aller 10 Module und der dazugehörigen Wissens-Checks füllen die Teilnehmer den integrierten Teilnehmernachweis mit Name, Betrieb und Datum aus und unterschreiben ihn digital. Der Nachweis wird als PDF gespeichert und an 123Ingenieure übermittelt, die die absolvierte Unterweisung daraufhin dokumentieren. Damit ist der Unterweisungsnachweis nach § 63 StrlSchV lückenlos erbracht.

 

Die 10 Module der Strahlenschutz-Unterweisung im Detail

Die Unterweisung gliedert sich in fünf inhaltliche Teile mit insgesamt 10 Modulen. Jedes Modul enthält vollständigen Lehrtext, Schaubilder und einen Wissens-Check. Am Ende jedes Moduls setzen die Teilnehmer einen Checkpoint. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert, sodass die Unterweisung jederzeit unterbrochen und nahtlos fortgesetzt werden kann.

 

Teil A: Physikalische Grundlagen (Module 1 und 2)

Die beiden ersten Module legen das physikalische Fundament der gesamten Unterweisung. Modul 1 erklärt, was ionisierende Strahlung überhaupt ist: den Aufbau des Atoms, das Konzept der Radioaktivität, den Unterschied zwischen ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung sowie die für den Strahlenschutz zentralen Begriffe Aktivität (gemessen in Becquerel) und Halbwertszeit. Das Modul macht deutlich, warum ionisierende Strahlung besonders gefährlich ist: Sie trägt genug Energie, um Elektronen aus Atomen herauszulösen und damit Moleküle zu verändern und Zellen zu schädigen.

Modul 2 behandelt die fünf wichtigsten Strahlenarten und ihre grundlegend unterschiedlichen Eigenschaften. Alphastrahlung besteht aus schweren Heliumkernen mit sehr geringer Reichweite, wird von einem Blatt Papier gestoppt, ist aber bei innerer Exposition besonders gefährlich. Betastrahlung aus schnellen Elektronen wird von wenigen Millimetern Aluminium abgeschirmt. Gamma- und Röntgenstrahlung sind elektromagnetische Strahlung mit sehr hoher Durchdringungsfähigkeit, die nur durch Blei oder dicken Beton wirksam geschwächt werden kann. Neutronenstrahlung aus kernphysikalischen Anlagen lässt sich am besten durch wasserstoffreiche Stoffe wie Wasser oder Beton abschirmen. Das Modul erklärt zudem den entscheidenden Unterschied zwischen äußerer Exposition, bei der die Strahlenquelle außerhalb des Körpers wirkt, und innerer Exposition, bei der radioaktive Stoffe in den Körper gelangen.

 

Teil B: Wirkung und Dosis (Module 3 und 4)

Modul 3 erklärt, wie ionisierende Strahlung Zellen schädigt: direkt durch Veränderung von Molekülen, insbesondere der DNA, und indirekt durch die Spaltung von Wassermolekülen und die dabei entstehenden aggressiven Bruchstücke. Das Modul führt die für den Strahlenschutz fundamentale Unterscheidung zwischen deterministischen und stochastischen Strahlenwirkungen ein. Deterministische Wirkungen wie Hautrötung, Linsentrübung oder die Strahlenkrankheit treten erst ab einer Schwellendosis auf und sind durch Einhaltung von Grenzwerten vollständig vermeidbar. Stochastische Wirkungen wie Krebs und vererbbare Schäden haben dagegen keinen Schwellenwert, die Dosis erhöht ihre Wahrscheinlichkeit. Besonders strahlenempfindlich sind Gewebe mit häufiger Zellteilung wie Knochenmark, Schleimhäute, Keimdrüsen und Augenlinse sowie Kinder, Jugendliche und das ungeborene Kind.

Modul 4 erklärt die drei aufeinander aufbauenden Dosisgrößen, die der Strahlenschutz verwendet. Die Energiedosis in Gray beschreibt die pro Kilogramm Gewebe aufgenommene Strahlungsenergie. Die Äquivalentdosis in Sievert gewichtet diese nach der biologischen Wirksamkeit der jeweiligen Strahlenart, da Alphastrahlung bei gleicher Energiedosis biologisch deutlich wirksamer ist als Gamma- oder Röntgenstrahlung. Die effektive Dosis in Sievert gewichtet zusätzlich nach der unterschiedlichen Empfindlichkeit der Organe und ist die zentrale Größe, in der die gesetzlichen Grenzwerte festgelegt werden. Das Modul erläutert zudem den Unterschied zwischen Dosis und Dosisleistung und ordnet die berufliche Exposition in den Kontext der natürlichen Strahlenexposition ein, die jeder Mensch durch kosmische Strahlung, terrestrische Quellen, Radon und die Nahrung erhält.

 

Teil C: Rechtlicher Rahmen (Module 5 und 6)

Modul 5 führt in die Rechtsgrundlagen des Strahlenschutzes ein. Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bildet den nationalen Rahmen mit den grundlegenden Pflichten, Schutzgrundsätzen und Genehmigungs- und Anzeigepflichten. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) konkretisiert diesen Rahmen mit den Detailregelungen zu Grenzwerten, Strahlenschutzbereichen, Überwachung und Dokumentation. Das Modul erklärt, dass das deutsche Recht europäische Grundnormen umsetzt und auf den wissenschaftlichen Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) beruht, und dass alle Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung je nach Art und Umfang genehmigungs- oder anzeigepflichtig und behördlich überwacht sind.

Modul 6 behandelt die Verantwortungsstruktur im Strahlenschutz. Der Strahlenschutzverantwortliche, in der Regel die Unternehmens- oder Einrichtungsleitung, trägt die nicht abgebbare rechtliche Gesamtverantwortung und bestellt die fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten, die vor Ort für die Einhaltung der Schutzvorschriften sorgen. Die Strahlenschutzanweisung übersetzt das allgemeine Recht in die konkreten Regeln des jeweiligen Arbeitsplatzes. Das Modul erklärt die eigenen Pflichten der beruflich tätigen Person: die Schutzvorschriften und die Strahlenschutzanweisung befolgen, Schutzmaßnahmen anwenden, das Personendosimeter bestimmungsgemäß tragen, an Unterweisungen teilnehmen und Mängel sowie Störungen unverzüglich melden.

 

Teil D: Schutzgrundsätze und Maßnahmen (Module 7 und 8)

Modul 7 erläutert die drei international anerkannten Schutzgrundsätze, die von der Internationalen Strahlenschutzkommission entwickelt wurden und die Grundlage des deutschen Strahlenschutzrechts bilden. Der erste Grundsatz, die Rechtfertigung, besagt, dass eine strahlenexponierte Tätigkeit nur dann zulässig ist, wenn ihr Nutzen die mögliche Schädigung überwiegt. Der zweite und im Arbeitsalltag wichtigste Grundsatz ist die Optimierung, international als ALARA-Prinzip bekannt, as low as reasonably achievable: Jede Exposition muss so niedrig gehalten werden, wie es unter Berücksichtigung aller Umstände vernünftigerweise erreichbar ist. Der Grenzwert ist dabei die absolute Obergrenze, das Ziel der Optimierung liegt deutlich darunter. Der dritte Grundsatz, die Dosisbegrenzung, legt fest, dass die verbindlichen Grenzwerte niemals überschritten werden dürfen.

Modul 8 übersetzt diese Grundsätze in die vier praktischen Schutzmaßnahmen des Alltags. Die drei A des Strahlenschutzes bilden das Kernstück: Abstand als wirksamste Einzelmaßnahme, da nach dem Abstandsquadratgesetz der doppelte Abstand zu einer punktförmigen Quelle die Dosisleistung auf ein Viertel senkt. Aufenthaltsdauer, da die aufgenommene Dosis direkt der Expositionszeit multipliziert mit der Dosisleistung entspricht und jede Minute weniger im Strahlungsfeld proportional weniger Dosis bedeutet. Abschirmung durch geeignetes Material zwischen Quelle und Mensch, wobei die Materialwahl von der Strahlenart abhängt. Als vierte Säule kommt beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen die Vermeidung von Kontamination und Inkorporation hinzu: durch geschlossene Arbeitsweisen, geeignete persönliche Schutzausrüstung und das strikte Verbot von Essen und Trinken im Bereich.

 

Teil E: Praxis und Überwachung (Module 9 und 10)

Modul 9 behandelt das System der Dosisgrenzwerte, die Einteilung von Strahlenschutzbereichen und die Personendosimetrie. Die Dosisgrenzwerte sind je Kalenderjahr und nach Personengruppen abgestuft festgelegt: beruflich tätige Personen unterliegen anderen Grenzwerten als die allgemeine Bevölkerung, für das ungeborene Kind und Personen unter 18 Jahren gelten besonders strenge Werte. Das Modul erklärt die drei Bereichskategorien von Überwachungsbereich über Kontrollbereich bis zum Sperrbereich, deren Kennzeichnung mit dem internationalen Strahlenwarnzeichen und die damit verbundenen Zutritts- und Schutzregeln. Der Abschnitt zur Dosimetrie erläutert, warum das Personendosimeter kein Schutzgerät ist, sondern die individuell aufgenommene Dosis amtlich erfasst und dokumentiert, und welche Regeln für seinen bestimmungsgemäßen Einsatz gelten.

Modul 10 schließt die Unterweisung mit den Grundregeln sicheren Arbeitens im Alltag und dem richtigen Verhalten bei Störungen und Zwischenfällen ab. Bei Störungen gilt ein klarer Ablauf: Ruhe bewahren, die Tätigkeit kontrolliert beenden, sich und andere schützen, nicht eigenmächtig handeln und unverzüglich den Strahlenschutzbeauftragten informieren. Das Modul behandelt zudem die arbeitsmedizinische Vorsorge für beruflich exponierte Personen und rundet die Unterweisung mit einer Reflexion der eigenen Rolle im Strahlenschutz ab. Anschließend erstellen die Teilnehmer ihren Teilnehmernachweis mit digitaler Unterschrift und übermitteln ihn zur Dokumentation an 123Ingenieure.

 

Erster Teil einer wachsenden Strahlenschutz-Kursreihe

Dieser Kurs behandelt die allgemeinen Grundlagen des Strahlenschutzes beim Umgang mit ionisierender Strahlung und richtet sich an alle beruflich exponierten Personen unabhängig von ihrer spezifischen Tätigkeit. Er bildet den ersten Teil einer wachsenden Kursreihe von 123Ingenieure, die anwendungsspezifische Unterweisungen zu weiteren Themen des Strahlenschutzes umfassen wird, darunter spezialisierte Module zur medizinischen Strahlenexposition und weitere bereichsspezifische Unterweisungen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Kurs vermittelt die allgemeinen Grundlagen des Strahlenschutzes. Er ergänzt, ersetzt aber nicht die arbeitsplatzbezogene Unterweisung durch den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten. Die für den jeweiligen Arbeitsplatz konkret geltenden Grenzwerte, Strahlenschutzbereiche und Verhaltensregeln entnehmen die Teilnehmer der betrieblichen Strahlenschutzanweisung.

 

Warum ist die Unterweisung im Strahlenschutz gesetzliche Pflicht?

  • 63 StrlSchV verpflichtet Strahlenschutzverantwortliche dazu, beruflich strahlenexponierte Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss die Grundlagen des Strahlenschutzes, die geltenden Schutzvorschriften, die anzuwendenden Schutzmaßnahmen sowie das richtige Verhalten bei Störungen und Zwischenfällen umfassen. Die Teilnahme und ihr Inhalt sind zu dokumentieren.

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bildet den übergeordneten Rahmen mit den Schutzgrundsätzen, Pflichten und Genehmigungs- und Anzeigepflichten. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) konkretisiert diese in anwendbaren Detailregelungen. Beide Vorschriften beruhen auf den europäischen Grundnormen und den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), deren drei Schutzgrundsätze, Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung, international anerkannter Standard sind.

Neben der Unterweisungspflicht empfiehlt es sich, den gesamten Arbeitsschutz rechtssicher aufzustellen. Wie eine vollständige Gefährdungsbeurteilung dabei hilft, Strahlenrisiken systematisch zu erfassen und Schutzmaßnahmen abzuleiten, und welche Rolle die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt dabei spielen, erläutern wir auf den jeweiligen Unterseiten.

 

Die Unterweisung in 21 Sprachen: Für jede Belegschaft

  • 63 StrlSchV schreibt nicht nur vor, dass die Unterweisung stattfinden muss, sondern auch, dass sie in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache durchzuführen ist. In der betrieblichen Realität arbeiten Unternehmen häufig mit internationalen Belegschaften, in denen Deutsch nicht die Muttersprache aller Beschäftigten ist. Eine Unterweisung, die nicht vollständig verstanden wird, erfüllt ihren Schutzzweck nicht und genügt auch rechtlich nicht den Anforderungen.

Diese Online-Unterweisung zum Strahlenschutz ist deshalb in 21 Sprachen verfügbar. Sie können beim Kauf die gewünschte Sprache auswählen und erhalten den Zugang direkt in der entsprechenden Sprachversion. Für Betriebe mit mehrsprachiger Belegschaft ist es möglich, die Unterweisung für verschiedene Mitarbeitende in unterschiedlichen Sprachen zu buchen.

Verfügbare Sprachen:

Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu

 

Alle Eckdaten zur Online-Unterweisung auf einen Blick

Zielgruppe Beruflich strahlenexponierte Personen, Strahlenschutzverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Format Reines Selbststudium, ohne Präsenztermin
Lieferung Zugangslink und Kursunterlagen per E-Mail direkt nach dem Kauf
Verfügbarkeit Sofortiger Zugang, keine Wartezeit
Umfang 10 Module in 5 inhaltlichen Teilen
Lernkontrolle Wissens-Check nach jedem Modul mit sofortiger Auswertung
Abschluss Teilnehmernachweis mit digitaler Unterschrift, Dokumentation durch 123Ingenieure
Anlass Erstunterweisung und jährliche Wiederholungsunterweisung nach § 63 StrlSchV
Thema Grundlagen ionisierende Strahlung (Teil 1 der Strahlenschutz-Kursreihe)
Rechtsgrundlage § 63 StrlSchV, StrlSchG, StrlSchV, ICRP-Schutzgrundsätze
Verfügbare Sprachen 21 Sprachen (vollständige Liste im Abschnitt unten)

 

Rundum-Betreuung im Arbeitsschutz durch 123Ingenieure

Die Unterweisung im Strahlenschutz ist ein wichtiger Baustein, aber nicht der einzige. Als Arbeitgeber benötigen Sie ab dem ersten Beschäftigten eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt. Hinzu kommt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten, einschließlich der systematischen Bewertung von Strahlenrisiken. 123Ingenieure bietet all diese Leistungen aus einer Hand an, bundesweit und rechtssicher.

Zusätzliche Informationen

Sprache

Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu

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