Arbeitsunfall: Was tun?
Laut den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (BG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen Sie bestimmte Schritte beachten, um sowohl den rechtlichen als auch den medizinischen Ansprüchen gerecht zu werden.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Maßnahmen sofort nach einem Unfall zu ergreifen sind, wie die Meldung an die Unfallversicherung erfolgt und welche Rechte und Pflichten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in diesem Prozess haben.
Arbeitsunfall: Was tun?
Ein Arbeitsunfall tritt häufig unerwartet und plötzlich ein. Deshalb sollten Sie wissen, welche Schritte unmittelbar danach zu unternehmen sind, um rechtlich und gesundheitlich abgesichert zu sein.
Definition und Beispiele für Arbeitsunfälle
Ein Arbeitsunfall ist laut Definition ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das während der beruflichen Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden führt.
Zu den typischen Beispielen zählen Verletzungen, die direkt am Arbeitsplatz, während einer Dienstreise, einer betrieblichen Feier oder bei einer Fortbildung geschehen.
Auch Unfälle während des Betriebssports oder bei einer Arbeitspause können unter bestimmten Bedingungen als Arbeitsunfall gelten.
Wichtig ist, dass der Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und nicht durch eine innere Ursache, wie z. B. einen Herzinfarkt, ausgelöst wurde.
Unterschied zwischen Arbeits- und Wegeunfall
Ein Wegeunfall ist ein spezieller Fall des Arbeitsunfalls, der auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit passiert. Dazu gehört nicht nur der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte, sondern auch Umwege, die notwendig sind, beispielsweise um Kinder in die Betreuung zu bringen.
Der Hauptunterschied zum klassischen Arbeitsunfall ist der Ort des Geschehens:
Ein Wegeunfall ereignet sich außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes, während der Arbeitsunfall direkt am Arbeitsplatz geschieht.
Relevante Gesetze und Vorschriften
Die gesetzliche Grundlage für Arbeits- und Wegeunfälle bildet das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Dieses Gesetz regelt die Unfallversicherung und beschreibt, welche Unfälle versichert sind und welche Leistungen den Versicherten zustehen.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dabei die Kosten für die Heilbehandlung, Rehabilitation und, falls erforderlich, eine Rente bei dauerhafter Erwerbsminderung. Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Arbeitsunfall zu melden, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt. Die Entscheidung, ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, trifft die zuständige Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherungsträger.
Checkliste für Arbeitsunfälle
Die folgende Checkliste soll Ihnen als Anleitung für das Vorgehen im Falle eines Unfalles am Arbeitsplatz dienen:
- Sofort Erste Hilfe leisten: Versorgen Sie die Verletzten und, falls nötig, rufen Sie einen Notarzt.
- Unfall melden: Melden Sie den Vorfall umgehend dem Vorgesetzten oder dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten.
- Unfallstelle sichern: Sperren Sie den Unfallort ab oder sichern Sie diesen, um weitere Gefahren zu vermeiden.
- Durchgangsarzt aufsuchen: Falls keine akute Notversorgung nötig ist, sollte der Verletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen.
- Unfall dokumentieren: Halten Sie den Hergang des Unfalls schriftlich fest, einschließlich aller relevanten Details und Zeugen.
Verhalten nach einem Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall ist es entscheidend, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber schnell und richtig handeln, um sowohl die Gesundheit des Verletzten zu schützen als auch rechtliche und versicherungstechnische Ansprüche sicherzustellen.
Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft
Nach einem Arbeitsunfall ist es entscheidend, dass der Vorfall innerhalb von drei Tagen der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet wird, insbesondere wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt.
Diese Meldung obliegt dem Arbeitgeber, der dafür sorgen muss, dass die folgenden relevanten Informationen genau dokumentiert werden:
- Unfallzeitpunkt
- Unfallhergang
- beteiligte Personen
Die Meldung kann entweder online oder postalisch erfolgen. Eine Kopie der Meldung sollte im Unternehmen aufbewahrt und eine weitere Kopie an den Betriebsrat oder die Sicherheitsfachkraft weitergegeben werden, um eine vollständige interne Dokumentation sicherzustellen.
Bei besonders schweren Unfällen, die zu Todesfällen oder schweren Verletzungen führen, muss die Meldung sofort erfolgen.
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Wichtige Informationen für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, nach einem Arbeitsunfall sofort medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, idealerweise bei einem sogenannten Durchgangsarzt, der auf Arbeitsunfälle spezialisiert ist.
Dieser Arzt stellt sicher, dass die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt und dokumentiert den Unfall entsprechend. Arbeitnehmer sollten auch darauf achten, den Unfall so schnell wie möglich ihrem Arbeitgeber zu melden, selbst wenn es sich um scheinbar geringfügige Verletzungen handelt.
Eine gründliche Dokumentation des Unfalls ist wichtig, um spätere Ansprüche auf Leistungen, wie Verletztengeld oder eine mögliche Rente, zu sichern. Falls der Arbeitgeber den Unfall nicht meldet, sollten sich Arbeitnehmer direkt an die Berufsgenossenschaft wenden.
Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall
Der Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall gewährleistet, dass Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin umfassend abgesichert sind.
Gesetzliche Unfallversicherung erklärt
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wesentlicher Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie bietet Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Alle Arbeitnehmer, Auszubildenden, Schüler und Studierende sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Die Leistungen umfassen unter anderem:
- medizinische Heilbehandlungen
- Rehabilitation
- finanzielle Unterstützung wie Verletztengeld
- gegebenenfalls Rentenleistungen bei dauerhafter Erwerbsminderung
Diese Versicherung zielt darauf ab, die Lebensqualität der Versicherten nach einem Unfall zu erhalten und ihre Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu unterstützen.
Was ist ein Unfallversicherungsträger?
Unfallversicherungsträger sind Institutionen, die für die Durchführung und Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland verantwortlich sind.
Zu diesen Trägern gehören die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Berufsgenossenschaften sind für Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen wie Bau, Metallindustrie oder Gesundheitswesen zuständig, während die Unfallkassen den öffentlichen Dienst und Ehrenamtliche abdecken.
Diese Träger finanzieren sich überwiegend durch Beiträge der Arbeitgeber und sind für die Prävention von Arbeitsunfällen sowie für die Bereitstellung der notwendigen Leistungen im Schadensfall verantwortlich.
Verletztengeld und weitere Ansprüche
Nach einem Arbeitsunfall haben Versicherte Anspruch auf Verletztengeld, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet.
Das Verletztengeld beträgt in der Regel 80 % des letzten Bruttogehalts, jedoch maximal in Höhe des Nettogehalts. Darüber hinaus können bei dauerhafter Erwerbsminderung Rentenleistungen beantragt werden. Zusätzlich werden Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und, falls erforderlich, Pflegeleistungen übernommen.
Sollte ein Unfall tödlich enden, erhalten die Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung durch die Unfallversicherung.
Wie wird ein Arbeitsunfall anerkannt?
Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ist ein komplexer Prozess, der klar definierte rechtliche Voraussetzungen und sorgfältige Dokumentation erfordert, damit der Unfall als arbeitsbedingt anerkannt wird und Ihnen entsprechende Leistungen gewährt werden.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Ein Arbeitsunfall wird anerkannt, wenn es sich um ein plötzliches Ereignis handelt, das von außen auf den Körper einwirkt und eine gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht. Dieses Ereignis muss im direkten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.
Wesentlich ist, dass der Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit passiert. Auch psychische Belastungen können unter bestimmten Umständen als Arbeitsunfall anerkannt werden, jedoch ist dies schwieriger nachzuweisen, besonders wenn die Symptome erst viel später auftreten.
Die Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitsschaden muss eindeutig belegt sein.
Dokumentation und Nachweise
Die korrekte Dokumentation ist entscheidend für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Dies beginnt mit der sofortigen Meldung des Unfalls beim Arbeitgeber und der Unfallversicherung.
Wichtig ist, dass alle relevanten Details dokumentiert werden:
- Zeit
- Ort
- Ablauf des Unfalls
- beteiligte Personen
Zudem müssen Sie medizinische Nachweise, wie ärztliche Atteste und Berichte, eingereichen. Bei schwereren Verletzungen ist ein Besuch bei einem Durchgangsarzt erforderlich, der den Unfall und die gesundheitlichen Folgen dokumentiert und bewertet.
Der Prozess der Anerkennung durch die BG
Nach der Meldung des Unfalls prüft der zuständige Unfallversicherungsträger, meist eine Berufsgenossenschaft, ob die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind.
Dies umfasst:
- Überprüfung der Unfallmeldung
- Befragung von Zeugen
- gegebenenfalls die Anforderung von Gutachten durch unabhängige Sachverständige
Die Entscheidung wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt. Bei Ablehnung des Antrags hat der Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Dieser Prozess ist wichtig, da nur anerkannte Arbeitsunfälle Anspruch auf Leistungen wie Verletztengeld, Rehabilitation und eventuell eine Rente bei dauerhafter Erwerbsminderung auslösen.
Alles zum Thema Durchgangsarzt
Der Durchgangsarzt hat eine zentrale Rolle bei der medizinischen Versorgung nach Arbeitsunfällen inne, indem er sowohl die Erstversorgung als auch die weitere Behandlung koordiniert und dabei sicherstellt, dass alle notwendigen Schritte im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eingehalten werden.
Aufgaben eines Durchgangsarztes
Ein Durchgangsarzt, auch D-Arzt genannt, ist ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit einer speziellen Zulassung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Die Hauptaufgabe eines Durchgangsarztes besteht darin, Patienten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu untersuchen, den Unfallhergang zu dokumentieren und die Erstversorgung vorzunehmen. Darüber hinaus entscheidet der Durchgangsarzt, ob eine weitere spezielle Behandlung erforderlich ist oder ob der Hausarzt die Nachbehandlung übernehmen kann.
Der Durchgangsarzt koordiniert auch weiterführende Maßnahmen wie Rehabilitation oder Überweisungen an Fachärzte und überwacht den gesamten Heilungsverlauf bis zum Abschluss der Behandlung.
So finden Sie einen Durchgangsarzt
Einen Durchgangsarzt finden Sie am einfachsten über die Online-Suchfunktion der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Alternativ können auch die Personalabteilung Ihres Unternehmens oder Ihre Berufsgenossenschaft Auskunft geben, welche D-Ärzte in Ihrer Nähe verfügbar sind.
Unterschiede zwischen Durchgangsarzt und Hausarzt
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Durchgangsarzt und einem Hausarzt liegt in der Spezialisierung und der Funktion innerhalb des gesetzlichen Unfallversicherungssystems. Während Hausärzte eine allgemeine medizinische Versorgung bieten, sind Durchgangsärzte speziell dafür ausgebildet und zugelassen, Arbeits- und Wegeunfälle zu behandeln. Sie haben die Befugnis, umfassende medizinische Berichte für die Unfallversicherung zu erstellen und den Heilungsverlauf zu überwachen.
Zudem dürfen sie besondere Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen einleiten, was Hausärzten in diesem Kontext nicht erlaubt ist.
Ein Besuch beim Hausarzt nach einem Arbeitsunfall kann daher zu Problemen mit der Unfallversicherung führen, wenn nicht zuerst ein Durchgangsarzt aufgesucht wird.
Wie geht es nach einem Arbeitsunfall weiter?
Nach einem Arbeitsunfall beginnt ein umfassender Prozess der medizinischen Versorgung und Wiedereingliederung, der darauf abzielt, die Gesundheit wiederherzustellen und den betroffenen Arbeitnehmer schrittweise zurück in das Berufsleben zu führen.
Rehabilitation und Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung, oft auch als „Hamburger Modell“ bezeichnet, spielt bei der Rehabilitation eine wichtige Rolle.
Diese Maßnahme ermöglicht es den Betroffenen, ihre Arbeitszeit schrittweise zu steigern, während sie weiterhin als arbeitsunfähig gelten und Verletztengeld beziehen.
Die Wiedereingliederung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den behandelnden Ärzten, dem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft, um eine reibungslose Rückkehr in den Berufsalltag zu gewährleisten.
Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls mehr als drei Tage andauert, muss der Unfall durch den Arbeitgeber der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Dies löst eine Reihe von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aus, darunter die medizinische Behandlung, Verletztengeld und gegebenenfalls Maßnahmen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung.
Wichtig ist, dass während der gesamten Zeit der Arbeitsunfähigkeit der Heilverlauf überwacht und dokumentiert wird, um den Betroffenen optimal zu unterstützen.
Vorsorge und Präventionsmaßnahmen
Um zukünftige Unfälle zu vermeiden, legen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen großen Wert auf Präventionsmaßnahmen. Diese umfassen regelmäßige Schulungen, Sicherheitsunterweisungen und betriebliche Gesundheitsprogramme.
Zudem werden nach einem Unfall oft Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, um potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen. Solche Präventionsstrategien sind entscheidend, um Arbeitsunfälle langfristig zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.
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FAQ
Im Folgenden finden Sie Antworten auf weitere Fragen zum Thema.
Was sollte ich tun, wenn ich einen Arbeitsunfall erleide?
Im Falle eines Arbeitsunfalls sollten Sie sofort Erste Hilfe leisten und, falls erforderlich, den Rettungsdienst rufen. Anschließend sollten Sie die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informieren und das Unfallverhalten gemäß den Vorgaben der DGUV beachten.
Was ist das richtige Verhalten nach einem Arbeitsunfall?
Nach einem Arbeitsunfall ist es wichtig, den Vorfall im Verbandbuch festzuhalten und, wenn nötig, einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Dokumentieren Sie den Vorfall und informieren Sie Ihre Vorgesetzten und die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Was passiert, wenn ich nach einem Arbeitsunfall drei Tage arbeitsunfähig bin?
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall drei Tage arbeitsunfähig sind, sollten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Außerdem sollten Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren, um Ansprüche auf Leistungen zu sichern.
Welche Rolle spielt die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall?
Die Berufsgenossenschaft ist der Versicherungsträger, der für die Unfallversicherung zuständig ist. Sie bietet Unterstützung und Beratung nach einem Arbeitsunfall und sorgt dafür, dass die notwendigen Leistungen bereitgestellt werden.
Was ist eine Berufskrankheit und wie unterscheidet sie sich von einem Arbeitsunfall?
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die Tätigkeit am Arbeitsplatz verursacht wird. Im Gegensatz zu einem Arbeitsunfall, der ein plötzliches Ereignis darstellt, entwickelt sich eine Berufskrankheit über einen längeren Zeitraum.
Wo finde ich weitere Informationen zu Arbeitsunfällen und dem Verhalten nach einem Unfall?
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der DGUV oder bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auch Informationsmaterialien und Beratungsdienste an.
Muss ich einen Arbeitsunfall melden, wenn ich nur leichte Verletzungen habe?
Ja, auch bei leichten Verletzungen sollten Sie den Arbeitsunfall melden. Es ist wichtig, dass alle Vorfälle dokumentiert werden, da sie Auswirkungen auf Ihre Versicherung und mögliche Ansprüche haben können.
Wie kann ich mich auf einen Arbeitsunfall vorbereiten?
Es ist ratsam, sich mit den Sicherheitsvorschriften und dem Unfallverhalten am Arbeitsplatz vertraut zu machen. Schulungen und Unterweisungen in Erster Hilfe können ebenfalls hilfreich sein, um im Ernstfall richtig zu reagieren.
Was sollte ich tun, wenn ich in der Kantine einen Arbeitsunfall habe?
Wenn ein Arbeitsunfall in der Kantine passiert, sollten Sie sofort Erste Hilfe leisten und, falls nötig, den Rettungsdienst rufen. Dokumentieren Sie den Vorfall im Verbandbuch und informieren Sie Ihre Vorgesetzten sowie die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Quellen:
- https://www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp
- https://www.bg-verkehr.de/versicherung-leistungen/unsere-leistungen/rehabilitation/berufliche-und-soziale-teilhabe
- https://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/d-arzt-verfahren/index.jsp
- https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp
- https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfall-melden/
- https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/unfall-berufskrankheit/unfaelle-psychische-beeintraechtigungen/arbeitsunfall-was-tun-so-unterstuetzt-sie-die-bgw-15022