Kosten Fachkraft für Arbeitssicherheit

>Die günstigste Komplettlösung Deutschlands!

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind wir deutschlandweit für Unternehmen aller Branchen im Einsatz. Wir unterstützen auch Ihren Betrieb dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz professionell und kostengünstig zu erfüllen.

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> Die günstigste Komplettlösung Deutschlands.

  • 100% rechtssicher

  • Online & vor Ort

  • inkl. aller Vordrucke

  • 100% echter Service

  • Unterweisungen & Schulungen

  • DGUV 2 konform

  • inkl. Dokumentation

  • Deutschlandweit unterwegs

  • Von allen Berufsgenossenschaften zugelassen

Mit uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit agieren Sie rechtssicher, unbürokratisch und wirtschaftlich. Auch gegenüber Behörden vertreten wir Sie rechtssicher und sorgen für störungsfreie Abläufe in Ihrem Unternehmen.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet kosteneffiziente Beratung in einem Büro.

Arbeitssicherheit für die Arbeitswelt von morgen

Wir treiben Innovationen voran, um die sich ständig verändernde Arbeitswelt aktiv mitzugestalten.

Als Mitglieder beim Verein deutscher Ingenieure (VDI) und Verband beratender Ingenieure (VBI) ist es für uns selbstverständlich, dass sich unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stetig weiterbilden. Damit bieten wir Ihnen nicht nur den kostengünstigsten Sifa Komplettservice, sondern auch den besten Arbeitsschutz für Ihre Mitarbeiter. Darüber hinaus garantiert Ihnen unsere Expertise die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben: Vom Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bis zu den Technischen Regeln (TR) der staatlichen Arbeitsschutzgremien.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 05264 6556384 oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen die Zukunft der Arbeitssicherheit zu gestalten

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Arbeitssicherheit zu transparenten Preisen

Unbürokratisch, rechtssicher und immer am Stand zeitgemäßer Arbeitssicherheit: Beauftragen Sie uns deutschlandweit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen und profitieren Sie von unserem ganzheitlichen Dienstleistungen. Wir übernehmen die gesamte sicherheitstechnische Betreuung und haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften in Deutschland.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Kostenübersicht für Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

TRANSPARENT & FAIR

Grundbetreuung Arbeitssicherheit ab*

49€ / Monat

  • Durchführung von Begehungen vor Ort

  • Überwachung des Arbeitsschutzes

  • Umfängliche Beratung zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Arbeitsabläufe & Arbeitsprozesse

  • Beratung zum Umgang mit Gefahrgut & Gefahrstoffen

  • Dokumentation und Erstellung der Überwachungsprotokolle

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Individuelle Beratung via Mail oder Telefon spätestens binnen 48h nach Anfrage

  • Schulung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

TRANSPARENT & FAIR

Weitere SiFa Dienstleistungen

Arbeitssicherheit

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich MwSt.

*abhängig von der Gefährdungsklasse des Unternehmens sowie der Mitarbeiteranzahl

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens bieten wir Festpreise ohne versteckte Kosten: Bei uns erhalten Sie die Dienstleistung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bereits ab 49,00 € im Monat.

Die genauen Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe Ihres Unternehmens, die Mitarbeiterzahl, Ihre Branche sowie die Anzahl und Art der Gefährdungen in Ihrem Betrieb.

Zusätzlich beeinflussen spezifische Anforderungen, wie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsanweisungen, die Kosten für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Anfrage stellen, top Angebot erhalten und clever outsourcen.

Top Service im Bereich Arbeitssicherheit.

Die Kostenfaktoren einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit im Überblick

Neben den grundlegenden Faktoren wie der Qualifikation und Erfahrung einer Sicherheitsfachkraft können auch die Art der Tätigkeiten und die Komplexität der betrieblichen Anforderungen die Kosten beeinflussen. Insbesondere Unternehmen mit speziellen Gefährdungspotenzialen oder umfangreichen Sicherheitsanforderungen müssen mit höheren Ausgaben rechnen.

  • Anzahl der Standorte: Je mehr Standorte betreut werden müssen, desto höher fallen die Kosten aus, da zusätzlicher Aufwand für Reisen und Koordination entsteht. Deshalb ist es beispielsweise wirtschaftlicher, wiederkehrende Überprüfungen wie die Regalprüfung und die Prüfung und Unterweisung für Leitern und Tritte oder die DGUV V3 Prüfung an einem Tag zusammenzulegen, um die Logistikkosten für die Sicherheitsfachkraft zu minimieren.
  • Geografische Lage: Regionale Unterschiede bei Lebenshaltungskosten und Löhnen können sich ebenfalls auf die Preise auswirken. In Ballungsgebieten sind die Kosten häufig höher als in ländlichen Regionen.
  • Art der Risiken: Unternehmen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, wie in der Bau-, Chemie- oder Metallbranche, benötigen spezialisierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zusatzqualifikationen, was zu höheren Kosten führen kann.
  • Zusätzliche Ausgaben: Fahrtkosten, Spesen sowie die Bereitstellung von Arbeitsmitteln oder Schutzkleidung für die Sicherheitsfachkraft können weitere Kosten verursachen.

Die Gesamtkosten sind also variabel und hängen vom spezifischen Bedarf Ihres Unternehmens ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das perfekt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.

Die Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mehr als ein Kostenfaktor: Mit unserer Unterstützung können Sie Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten in Ihrem Betrieb reduzieren, indem wir die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig verbessern, was wiederum die Zufriedenheit und Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigert. Als externe Fachkräfte bringen wir eine objektive Sichtweise mit und erkennen Risiken, die unternehmensintern häufig übersehen werden.

Wir sorgen dafür, dass Sie alle aktuellen Änderungen im Arbeitsschutz, wie beispielsweise die neue Regelungen und Vorgaben in der Gefahrstoffverordnung oder bei der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz rechtssicher umsetzen.

123Ingenieure: Ihre Partner für umfassenden Arbeitsschutz

Mit uns erfüllen Sie nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben, sondern profitieren auch von maßgeschneiderten und wirtschaftlich attraktiven Lösungen, die optimal auf Ihre Branche und Betriebsgröße abgestimmt sind.

Wir bringen branchenübergreifende Expertise mit, erkennen Risiken frühzeitig und setzen Schutzmaßnahmen praxisorientiert um.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Betreuung aller Branchen deutschlandweit
  • Unkomplizierte Beauftragung und schnelle Verfügbarkeit
  • Individuelle und günstige Lösungen für Ihren Betrieb
  • Unterstützung bei Behördenkontakten und BG-Kontrollen

Holen Sie sich jetzt einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens.

FAQ zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Sobald Sie mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt haben, benötigen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie aus der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Umfang Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Anzahl Ihrer Beschäftigten und Branche sowie nach den spezifischen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen.

In kleinen Betrieben wird die sicherheitstechnische Betreuung überwiegend von externen Fachkräften für Arbeitssicherheit übernommen. In größeren Unternehmen können auch interne Sicherheitsfachkräfte zum Einsatz kommen.

Wenn Sie eine Ausbildung bei der BG machen können Sie die sicherheitstechnische Betreuung im sogenannten Unternehmermodell auch selbst übernehmen. Welche weiteren Voraussetzungen Sie dafür mitbringen müssen, können Sie in unserem Blogbeitrag „Unternehmermodell“ nachlesen. Weitere Betreuungsmöglichkeiten durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden Sie auch in unserem Beitrag über die Arbeitsschutzbetreuung.

Zu den wesentlichsten Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft gehören unter anderem die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung des Arbeitgebers bei Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die Schulung der Beschäftigten. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) übernehmen wir von 123Ingenieure zusätzlich auch die Sicherheitskoordination auf Baustellen oder führen Brandschutzbegehungen in Unternehmen durch.

Durch die Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern tragen proaktiv zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes bei.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium in Unternehmen, das der Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dient. Laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG § 11) ist die Einrichtung eines ASA in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend. Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutzausschuss und den ASA-Sitzungen, die einmal pro Quartal stattfinden, erfahren Sie in unserem Beitrag ASA-Sitzung: Alle Infos zur Arbeitsschutzausschuss Sitzung.
Dieser ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, um den Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören zahlreiche Schutzmaßnahmen, die Sie in Ihrem Betrieb umsetzen müssen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Grundlage und regelt wichtige Aspekte wie:

  • Grundpflichten des Arbeitgebers (3 ArbSchG)
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Sicherheitstechnik und Unfallverhütung
  • Beleuchtung und Raumklima
  • Fluchtwegplanung und Brandschutz
  • Lärmschutz
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen

Diese Vorgaben werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert. Ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, mit denen Sie potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen können.

Wie erwähnt, wird der Arbeitsschutz in Deutschland durch zahlreiche gesetzliche Vorgaben geregelt. Neben dem ArbSchG, ASiG und der ArbStättV sind für Sie als Arbeitgeber auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der DGUV (hier vor allem die DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 2 und DGUV Vorschrift 3) relevant. Einsparungen sind nur möglich, wenn Sie auf effiziente Prozesse und fundierte Expertise im Bereich Arbeitssicherheit setzen.

Eine besonders kosteneffiziente Lösung ist die Auslagerung des Arbeitsschutzes an eine routinierte externe Sicherheitsfachkraft. Durch die Zusammenarbeit mit externen Experten profitieren Sie von einer rechtssicheren Betreuung und optimierten Prozessen im Rahmen der betrieblichen Arbeitssicherheit. So können Sie sich voll auf Ihre Kernbereiche konzentrieren, während der Arbeitsschutz zuverlässig von Profis übernommen wird.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden oft gleichgesetzt, unterscheiden sich jedoch in ihren Schwerpunkten. Beide verfolgen das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, setzen jedoch unterschiedliche Akzente.

Der Arbeitsschutz konzentriert sich auf Maßnahmen und Prozesse, die sichere Arbeitsbedingungen schaffen. Er wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt und umfasst unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsplatzgestaltung und den Schutz vor physischen sowie psychischen Belastungen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Die Arbeitssicherheit hingegen legt den Fokus auf die Akteure, die Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verpflichtet Sie als Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen, die für die Umsetzung und Überwachung der Schutzmaßnahmen verantwortlich sind. Die Arbeitssicherheit stellt somit sicher, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzes in der Praxis eingehalten werden.

Zusammengefasst ist der Arbeitsschutz der Weg zu sicheren Arbeitsbedingungen, während die Arbeitssicherheit die Umsetzung und Überwachung dieser Maßnahmen gewährleistet. Beide Bereiche ergänzen sich und sind gleichermaßen für ein sicheres Arbeitsumfeld verantwortlich.

In erster Linie hängt das von der Mitarbeiteranzahl, der Branche und den spezifischen Gefährdungen im Betrieb ab. Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten unterliegen festen Einsatzzeiten gemäß der DGUV Vorschrift 2, die sich aus der Gefährdungskategorie und der Mitarbeiteranzahl ergeben. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten benötigen keine festen Mindesteinsatzzeiten, sondern werden bedarfsorientiert betreut. Für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern bietet das Unternehmermodell eine kosteneffiziente Alternative, bei der der Unternehmer nach Schulungen viele Arbeitsschutzaufgaben eigenständig übernimmt.

Weitere Details zu den Betreuungsmodellen finden Sie in unserem Blogbeitrag Arbeitsschutzbetreuung. Informationen speziell für Kleinbetriebe erhalten Sie hier: Arbeitsschutz für Kleinbetriebe.

Nein, der Sicherheitsbeauftragte (Sibe) ersetzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nicht. Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsfachkraft eine gesetzlich vorgeschriebene Rolle übernimmt und für die Umsetzung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich ist, unterstützt der Sicherheitsbeauftragte die SiFa bei deren Aufgaben. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der freiwillig und ehrenamtlich tätig wird, um Kollegen für Arbeitsschutzthemen zu sensibilisieren und kleinere Sicherheitsmängel zu melden.

Die Sifa hingegen verfügt über eine spezielle Ausbildung und ist für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung des Arbeitgebers und die Schulung der Mitarbeiter zuständig. Beide Rollen arbeiten eng zusammen, jedoch hat der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis und ersetzt nicht die fachliche Expertise der Sifa. Weitere Unterschiede zwischen den beiden Rollen finden Sie in unserem Blogbeitrag Unterschied zwischen Fasi und Sifa.

Bei 123Ingenieure erhalten Sie die sicherheitstechnische Grundbetreuung durch eine externe Sicherheitsfachkraft bereits ab 49 € im Monat. Erfahren Sie jetzt mehr über unsere Preise.

Wir stehen Ihnen Rede und Antwort!

Unsere Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachkräfte beraten Sie gern. Rufen Sie uns an unter 05264 6556384 oder schreiben Sie uns.

Daniel Prochorow

>Als Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie in ganz Deutschland unterwegs.

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Mit 123Ingenieure wird der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen großgeschrieben. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen zum betrieblichen Arbeitsschutz und unterweisen Ihre Mitarbeiter. Unser SiFa Service ist preiswert und professionell. Wir übernehmen die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb und freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • Ihre Anfrage ist kostenlos & unverbindlich

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