Externer Brandschutzbeauftragter.

Sie müssen einen externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen bestellen? Die externen Brandschutzbeauftragten der 123Ingenieure GmbH unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den Brandschutz in Ihrem Betrieb professionell zu organisieren.

Ob Erstellung von Brandschutzkonzepten, Brandschutzübungen, eine Brandschutzbegehung im Unternehmen oder die Durchführung von Schulungen für Ihre Mitarbeitenden: Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen in Sachen Brandschutz rechtssicher, effizient und praxisnah betreut wird.

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Brandschutzbeauftragter durch 123Ingenieure.

Sie suchen einen externen Brandschutzbeauftragten für den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Betrieb? Wir bieten unsere Brandschutzbetreuung deutschlandweit für Betriebe jeglicher Branche und Größe. Neben unseren Brandschutzbeauftragten stehen Ihnen auch unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bundesweit für eine umfassende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vor Ort und digital zur Verfügung. Wenn Sie einen externen Brandschutzbeauftragten zu günstigen Festpreisen suchen, haben wir die passende Gesamtlösung, die spezifisch an Ihre betrieblichen Brandschutzanforderungen zugeschnitten ist.

Wir stellen den externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen

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Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

 

Nicht in jedem Unternehmen ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich verpflichtend. Die Bestellung wird jedoch dann erforderlich, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bestimmte Betriebsgrößen überschritten werden. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Vorgaben der Berufsgenossenschaften, den jeweiligen Landesbauordnungen sowie häufig auch aus behördlichen Auflagen oder Anforderungen der Versicherer.

Eine erhöhte Brandgefahr wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) festgestellt. Maßgeblich ist dabei die Bewertung folgender Kriterien:

  • Lagerung oder Verarbeitung leicht oder hochentzündlicher Stoffe (z. B. größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten, Gase oder Stäube)
  • regelmäßige Tätigkeiten mit besonderer Brandgefährdung (Schweißen, Lackieren, Farbspritzen)
  • bauliche oder organisatorische Bedingungen, die eine schnelle, unkontrollierte Brandausbreitung ermöglichen
  • viele oder leicht zugängliche Zündquellen

Ein Brandschutzbeauftragter ist in der Regel verpflichtend, wenn Industriebauten mehr als 5.000 m², Verkaufsstätten mehr als 2.000 m² oder Büro- und Verwaltungsgebäude über 3.000 m² Geschossfläche aufweisen.

Sonderbauten wie Krankenhäuser, Hotels, Seniorenheime oder Hochhäuser sind zusätzlich besonders zu berücksichtigen, da sie häufig abweichende Vorgaben durch behördliche Auflagen oder Brandschutzkonzepte unterliegen.

Die abschließende Bewertung erfolgt anhand der spezifischen Gefährdungslage im Betrieb. Erweist sich das Risiko als nicht ausreichend kontrollierbar, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen und meist die Bestellung eines internen oder externen Brandschutzbeauftragten notwendig. Grundlage der Analyse ist immer die Gefährdungsbeurteilung nach den relevanten technischen Vorschriften.

Kosten Brandschutzbeauftragter.

TRANSPARENT & FAIR

Economy Paket

79€ / Monat

  • Bestellung als Brandschutzbeauftragter

  • 1 Begehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 1 Mitarbeiterunterweisung / Jahr

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 24h

  • Individuelle Expertenberatung

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

Welche Pflichten hat ein Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003?

 

Ein Brandschutzbeauftragter hat nach DGUV Information 205-003 („Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“) vielfältige und verantwortungsvolle Pflichten im Betrieb.

Er ist zentrale Ansprechperson für alle Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes und unterstützt das Unternehmen auch im Notfallmanagement. Die genauen Aufgaben werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber im jeweiligen Bestellungsschreiben festgelegt und orientieren sich an den betrieblichen Anforderungen.

Zu den wichtigsten Pflichten und Aufgaben gehören insbesondere:

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen und bei der Ermittlung und Bewertung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren sowie beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe
  • Unterstützung bei baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen oder Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Überprüfung der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten sowie bei Nutzungsänderungen, wie beispielsweise das Einhalten der Vorschriften für Brandschutztüren
  • Beratung zur Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  • Kontrolle und Aktualisierung von Fluchtwegen, Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen
  • Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen; Mitwirkung bei behördlichen und internen Brandschutzbegehungen
  • Meldung von Mängeln, Vorschlag und Überwachung von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
  • Unterstützung und Beratung der Führungskräfte bei Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (z. B. Brandschutzhelfer)
  • Überwachung der Lagerung und der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Stoffen
  • Organisation und Sicherstellung der Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Mitwirkung beim betrieblichen Notfallmanagement und der Kommunikation mit Behörden, Versicherern und sonstigen Stellen
  • Schriftliche Dokumentation sämtlicher Tätigkeiten, insbesondere in Form von Begehungsprotokollen, Prüfberichten, Mängelmeldungen und eines jährlichen Tätigkeitsberichts

Der Brandschutzbeauftragte nimmt seine Aufgaben weisungsfrei wahr und ist unmittelbar der Unternehmensleitung unterstellt. Als Arbeitgeber müssen Sie dem Brandschutzbeauftragten ausreichend Zeit, alle notwendigen Informationen und Arbeitsmittel für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stellen. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen für interne Brandschutzbeauftragte zu ermöglichen. Bei externen Brandschutzbeauftragten entfällt diese Verpflichtung, da diese die erforderlichen Fortbildungen eigenständig absolvieren.

Welche Ausbildung muss ein Brandschutzbeauftragter haben?

 

Nach der DGUV Information 205-003 muss ein Brandschutzbeauftragter eine spezielle und umfassende Ausbildung durchlaufen, um die erforderliche Fachkunde zu erwerben. Die Ausbildung orientiert sich an bundeseinheitlich festgelegten Mindestanforderungen sowie an den betrieblichen und branchenspezifischen Risiken.

Die wichtigsten Eckpunkte zur Ausbildung sind:

  • Die Person sollte mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen und über technisches Verständnis, Kommunikationsstärke und Zuverlässigkeit verfügen.
  • Die Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE), die sowohl im Präsenzunterricht als auch kombiniert mit weiteren Lernformen wie Praxisphasen, Praxisprojekt, Selbstlernphasen und Online-Seminaren stattfinden können.
  • Praxisbezüge, Übungen zum Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sowie eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung sind verpflichtend.
  • Nach erfolgreichem Abschluss erhält die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Bescheinigung (Fachkundenachweis/Zertifikat), die alle speziellen Ausbildungsinhalte ausweist.
  • Bei längeren Zeiträumen seit der Erstausbildung (mehr als drei Jahre) oder fehlenden Fortbildungen ist eine erneute vollständige Ausbildung nach DGUV Information 205-003 erforderlich.
  • Für Betriebe mit deutlich erhöhter Brandgefährdung kann eine weitergehende Qualifikation, zum Beispiel durch eine feuerwehrtechnische Ausbildung oder ein Hochschulstudium im Bereich Sicherheitstechnik/Brandschutz, sinnvoll sein.

Die Ausbildungseinrichtungen müssen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Versicherern, anerkannten Feuerwehren oder gleichwertigen Institutionen anerkannt sein. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, die schriftlich und mündlich abzulegen ist.

Regelmäßige Fortbildungen sind im Abstand von maximal drei Jahren vorgeschrieben, um das aktuelle Wissen und die Fachkunde zu erhalten und zu erweitern.

Die externen Brandschutzbeauftragten der 123Ingenieure GmbH verfügen neben Ihrer Ausbildung als Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über alle angeführten Qualifikationen zur Gewährleistung eines ganzheitlichen Brandschutzes.

Welche Vorteile bringt ein externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen?

Ein externer Brandschutzbeauftragter kann Ihrem Unternehmen vielfältige Vorteile verschaffen. Die Beauftragung eines externen Experten ermöglicht Ihnen beispielsweise die Nutzung von umfassendem Fachwissen und stets aktuellen Kenntnissen im Brandschutz, ohne dass eigene Ressourcen in Ihrem Betrieb gebunden werden müssen.

Des Weiteren profitieren Sie von einem unabhängigen Blick auf Ihre Abläufe: Wir analysieren Ihre Prozesse objektiv, erkennen Risiken, die intern oft übersehen werden, und schlagen gezielt wirkungsvolle Maßnahmen vor.

Durch diese externe und neutrale Sichtweise werden Schwachstellen schneller und nachhaltiger behoben, was den betrieblichen Brandschutz in Ihrem Unternehmen spürbar verbessert.

Zusätzlich sparen Sie Zeit und Kosten, da Sie keine eigenen Mitarbeitenden als interne Brandschutzbeauftragte ausbilden oder fortlaufend schulen müssen.

Unsere externen Experten sind deutschlandweit für Sie einsatzbereit, gewährleisten eine kompetente Betreuung und stellen sicher, dass auch bei Urlaub oder Ausfall eine fachkundige Vertretung bereitsteht.

Ihre eigenen Mitarbeitenden können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, da wir die laufende Kommunikation mit Behörden, Versicherungen und der Feuerwehr übernehmen. So bleibt Ihr Brandschutz stets auf dem neuesten Stand. Besonders in Betrieben mit komplexen gesetzlichen Anforderungen oder geringer interner Kapazität bieten wir Ihnen eine effiziente, flexible und jederzeit rechtssichere Lösung.

Mit den externen Brandschutzbeauftragten der 123Ingenieure GmbH erhalten Sie einen professionellen Komplettservice: Wir übernehmen für Sie alle gesetzlichen und organisatorischen Pflichten im Brandschutz, sorgen für einen reibungslosen Ablauf im Hintergrund und stehen Ihnen mit fundierter, branchenübergreifender Erfahrung bundesweit zur Verfügung.

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Wo ist die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten geregelt?

 

Diese ist in mehreren Gesetzen, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt. Von zentraler Bedeutung sind dabei sowohl nationale Gesetze als auch Technische Regeln (TR). Besonders relevant sind folgende Regelwerke:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 10 ArbSchG („Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“), der die Bestellung und Aufgaben von Personen für den Brandfall regelt.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“), die Anforderungen zu Brandschutzmaßnahmen und zur Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten geben.
  • DGUV Information 205-003 („Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“), auf Grundlage der DGUV Vorschrift 1 (§ 22 DGUV V1 „Notfallmaßnahmen“) und der Brandschutzregeln der Berufsgenossenschaften (BG).
  • Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer, die Musterbauordnung (MBO) – beispielsweise § 51 der MBO („Sonderbauten“), der Vorschriften über den Brandschutz und Vorgaben zur Bestellung spezialisierter Verantwortlicher macht.
  • Sonderbauverordnungen wie Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL), Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) oder Muster-Hochhaus-Richtlinie, die weitere konkrete Vorgaben für Betriebe mit besonderer Nutzung enthalten.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sofern besondere Brandrisiken durch Gefahrstoffe im Betrieb bestehen (§ 12 GefstoffV „Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen“)

Die oben genannten Gesetze und Verordnungen bilden nicht nur die Grundlage zur Konkretisierung der Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung des Brandschutzbeauftragten, sie gelten auch branchenübergreifend für alle Unternehmen und öffentlichen Institutionen.

Wie wir Ihnen als externe Brandschutzbeauftragte bei der Erstellung Ihres Brandschutzkonzepts helfen

 

Als externe Brandschutzbeauftragte der 123 Ingenieure GmbH unterstützen wir Sie umfassend bei der Entwicklung und Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Brandschutzkonzepts für Ihr Unternehmen.

Mit unserem aktuellen Fachwissen und langjährigen Erfahrungen aus vielfältigen Branchen analysieren wir gemeinsam mit Ihnen systematisch alle betrieblichen Brandrisiken. Wir bewerten bauliche, technische und organisatorische Gegebenheiten, identifizieren Schwachstellen und entwickeln individuelle Schutzmaßnahmen, die optimal zu Ihrem Betrieb passen.

Wir stellen sicher, dass Ihr Brandschutzkonzept sämtliche gesetzlichen Anforderungen, behördlichen Vorgaben und branchenspezifischen Standards erfüllt. Dazu gehören auch die Erstellung und Aktualisierung aller relevanten Dokumentationen wie Flucht- und Rettungspläne.

Unsere Unterstützung endet nicht mit dem Konzept: Wir begleiten Sie bei der Umsetzung aller Brandschutzmaßnahmen, kontrollieren deren Wirksamkeit und schulen Ihre Beschäftigten im Brandschutz.

Dank unserer externen Unterstützung profitieren Sie von einem objektiven Blick auf Ihre Betriebsabläufe, einer rechtssicheren Dokumentation und einer zuverlässigen Experten-Betreuung.

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