Die Durchführung regelmäßiger Arbeitsschutzausschuss-Sitzung (ASA-Sitzung) ist ab einer Betriebsgröße von 20 Beschäftigten gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gesetzlich vorgeschrieben.

Welches Ziel die Sitzung verfolgt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Definition der ASA-Sitzung

Eine ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss-Sitzung) ist ein regelmäßiges Treffen, das in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben ist.

Sie dient der Besprechung und Koordination von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Betrieb. Hierbei kommen verschiedene Vertreter des Unternehmens zusammen, um gemeinsam über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu beraten.

Wer nimmt an einer ASA-Sitzung teil?

Der Arbeitsschutzausschuss besteht typischerweise aus folgenden Teilnehmern:

  • Arbeitgeber oder ein Vertreter
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Betriebsrat
  • Weitere Personen wie eine Schwerbehindertenvertretung oder ein Brandschutzbeauftragter 

Die Sitzungen müssen mindestens viermal im Jahr stattfinden und haben das Ziel, Arbeitsschutzmaßnahmen zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

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Ziele der ASA-Sitzungen

Die Hauptziele der ASA-Sitzungen sind die Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz im Unternehmen. Dazu soll sie einen störungsfreien Betriebsablauf gewährleisten, indem potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert und behoben werden.

Dazu gehören:

  • Analyse von Arbeitsunfällen
  • Diskussion und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen
  • Überprüfung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung über Investitionen in die Arbeitssicherheit

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Wie wird eine ASA Sitzung effektiv durchgeführt?

Eine gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche ASA-Sitzung.

Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  1. Erstellung der Tagesordnung: Beginnen Sie mit der Erstellung einer detaillierten Tagesordnung, die alle relevanten Themen umfasst, die während der Sitzung besprochen werden sollen. Achten Sie darauf, dass die Tagesordnung vollständig und präzise ist.
  2. Verteilung der Tagesordnung: Senden Sie die fertige Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung an alle Teilnehmer. Dies ermöglicht es den Teilnehmern, sich auf die einzelnen Themen vorzubereiten und gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen mitzubringen.
  3. Einladung der Teilnehmer: Laden Sie alle relevanten Personen zur Sitzung ein. Die Leitung der Sitzung liegt in der Regel beim Arbeitgeber oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter. Überlegen Sie, ob externe Experten wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Vertreter der Berufsgenossenschaft hinzugezogen werden sollten, um die Diskussion zu bereichern.
  4. Organisation der Sitzung: Stellen Sie sicher, dass alle organisatorischen Details geklärt sind. Dazu gehört die Wahl eines geeigneten Ortes (physisch oder virtuell) und die Sicherstellung, dass alle technischen Mittel (z. B. für Videokonferenzen) einwandfrei funktionieren.
  5. Umfassende Diskussion ermöglichen: Planen Sie ausreichend Zeit für jede Diskussionseinheit ein und bereiten Sie sich darauf vor, dass unvorhergesehene Themen aufkommen könnten. Externe Experten können dabei helfen, komplexe Themen besser zu beleuchten und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten

Der Sicherheitsbeauftragte spielt eine zentrale Rolle in der ASA-Sitzung, denn er ist dafür zuständig, sicherzustellen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb umgesetzt und eingehalten werden.

In der Sitzung bringt der Sicherheitsbeauftragte spezifische Sicherheitsfragen und Risiken zur Sprache, die ihm aus dem betrieblichen Alltag bekannt sind. Außerdem unterstützt er bei der Überprüfung bestehender Maßnahmen und bei der Entwicklung neuer Sicherheitskonzepte.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre ASA-Sitzungen effektiv und gesetzeskonform ablaufen, könnte es hilfreich sein, sich professionelle Unterstützung zu holen.

Bei 123ingenieure können Sie eine kostenlose und unverbindliche Anfrage stellen und ein maßgeschneidertes Angebot erhalten, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachverfolgung Ihrer ASA-Sitzungen, damit Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und den bestmöglichen Schutz für Ihre Mitarbeiter gewährleisten.

Protokollführung während der Sitzung

Das Protokoll dokumentiert alle besprochenen Themen, getroffenen Entscheidungen und vereinbarten Maßnahmen, einschließlich Zuständigkeiten und Fristen. Es dient nicht nur als Nachweis für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern auch als wichtiges Arbeitsdokument für die Nachverfolgung der beschlossenen Maßnahmen.

Wie oft sollte eine ASA-Sitzung stattfinden?

Die Häufigkeit der Durchführung von ASA-Sitzungen ist entscheidend, um einen kontinuierlichen und effektiven Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Regelmäßige Intervalle für ASA-Sitzungen

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Unternehmen verpflichtet, mindestens viermal jährlich, also einmal pro Quartal, eine ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschusssitzung) abzuhalten.

Diese Regelung stellt sicher, dass Arbeitsschutzthemen kontinuierlich überwacht und verbessert werden können. Unternehmen haben die Möglichkeit, je nach Bedarf, zusätzliche Sitzungen durchzuführen, insbesondere wenn dringende Arbeitsschutzthemen oder besondere betriebliche Veränderungen anstehen.

Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt Situationen, in denen die strikten Regelungen angepasst werden können.

So ist es zum Beispiel erlaubt, ASA-Sitzungen in digitaler Form, etwa per Videokonferenz, durchzuführen. Dies ist besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten oder in Zeiten von Remote-Arbeit nützlich. Eine physische Präsenz ist daher nicht zwingend erforderlich, solange die Teilnahme aller relevanten Personen gewährleistet ist.

Für Betriebe, die unter der 20-Mitarbeiter-Grenze liegen, ist die Durchführung von ASA-Sitzungen freiwillig, wird aber besonders in Branchen mit hohem Gefährdungspotenzial empfohlen.

Welche Themen werden in der ASA-Sitzung besprochen?

Folgende Themen sollten Sie regelmäßig auf die Agenda Ihrer ASA Sitzung schreiben:

Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Ein zentrales Thema jeder ASA-Sitzung sind der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung.

Der Ausschuss analysiert das Unfallgeschehen im Betrieb und diskutiert Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. Dazu gehören auch die Bewertung und Optimierung der aktuellen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die Beratung über mögliche Präventionsmaßnahmen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen das Unfallrisiko zu minimieren​.

Gefährdungsbeurteilung im Betrieb

Ein weiterer wichtiger Punkt in den ASA-Sitzungen ist die Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden die im Betrieb vorhandenen Gefahren systematisch erfasst und bewertet. Die Ergebnisse dieser Beurteilung dienen als Grundlage für die Planung von Schutzmaßnahmen.

Regelmäßig wird auch überprüft, ob die bereits implementierten Maßnahmen ausreichend sind oder ob zusätzliche Schritte notwendig sind, um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten​.

Beschlossene Maßnahmen und deren Umsetzung

Nach der Diskussion und Bewertung von Risiken und Gefahren liegt ein Schwerpunkt auf der Festlegung und Umsetzung konkreter Maßnahmen. In den Sitzungen wird entschieden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wer dafür verantwortlich ist und bis wann diese umgesetzt sein müssen.

Ein wichtiger Aspekt ist die kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Erfolg bringen. Zudem erfolgt ein Erfahrungsaustausch über bereits durchgeführte Maßnahmen, um mögliche Verbesserungen oder Anpassungen vorzunehmen.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre ASA-Sitzungen alle wichtigen Themen abdecken und zu effektiven Maßnahmen führen, kann die Unterstützung durch Experten einen entscheidenden Unterschied machen.

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Was sagt das Gesetz über die ASA-Sitzung?

Das Gesetz über die ASA-Sitzung legt klare Vorgaben fest, die Unternehmen einhalten müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen gemäß § 11 ASiG

Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden.

Dieser Ausschuss muss regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, tagen, um Themen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu besprechen.

Der Gesetzgeber fordert außerdem, dass in diesen Sitzungen alle wesentlichen Akteure des Arbeitsschutzes beteiligt sind, darunter wie bereits erwähnt, der Arbeitgeber oder ein Beauftragter, der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Vertreter des Betriebsrats.

Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Einrichtung und Durchführung der ASA-Sitzungen.

Er ist verpflichtet, die Teilnehmer zu benennen, Sitzungen zu organisieren und sicherzustellen, dass die besprochenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Beschäftigte, insbesondere die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses, sind verpflichtet, aktiv an den Sitzungen teilzunehmen und ihre Expertise einzubringen, um eine umfassende Beratung zu gewährleisten.

Folgen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung von ASA-Sitzungen kann erhebliche Konsequenzen haben. So können Arbeitgeber bei Verstößen gegen diese Pflicht mit Bußgeldern oder anderen rechtlichen Sanktionen belegt werden.

Zudem kann die Missachtung dieser Vorschriften das Risiko für Arbeitsunfälle erhöhen und zu einer schlechteren Sicherheitskultur im Unternehmen führen, was wiederum die Haftungsrisiken für den Arbeitgeber erhöht.

FAQ

Im Folgenden finden Sie Antworten auf weitere Fragen zum Thema.

Was ist eine ASA-Sitzung und warum ist sie wichtig?

Eine ASA-Sitzung, oder Arbeitsschutzausschuss-Sitzung, ist ein regelmäßiges Treffen, bei dem Anliegen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb besprochen werden. Diese Sitzungen sind wichtig, um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und Unfallverhütung zu beraten.

Ab wann muss eine ASA-Sitzung einberufen werden?

Eine ASA-Sitzung muss mindestens einmal vierteljährlich einberufen werden, um den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes zu entsprechen und den Arbeitsschutz im Betrieb sicherzustellen.

Wer muss an der ASA-Sitzung teilnehmen?

An der ASA-Sitzung müssen der Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte und die Beschäftigten teilnehmen. In Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten ist es besonders wichtig, dass alle relevanten Parteien vertreten sind.

Was sollte in einer ASA-Sitzung besprochen werden?

In einer ASA-Sitzung sollten Themen wie Gefährdungsbeurteilungen, Unfallverhütung und die allgemeine Arbeitsschutzorganisation besprochen werden. Außerdem sollten aktuelle Anliegen und Probleme der Beschäftigten thematisiert werden.

Wie oft muss eine ASA-Sitzung stattfinden?

Eine ASA-Sitzung muss mindestens einmal vierteljährlich stattfinden. In der Praxis kann es jedoch sinnvoll sein, regelmäßige Sitzungen einzuplanen, insbesondere bei häufigen Änderungen im Betrieb oder neuen Sicherheitsanforderungen.

Wie kann ich die nächste ASA-Sitzung effektiv durchführen?

Um eine ASA-Sitzung effektiv durchzuführen, sollte eine klare Agenda erstellt werden, die rechtzeitig zur ASA-Sitzung an alle Teilnehmer verschickt wird. Außerdem sollte das Protokoll der Sitzung sorgfältig geführt und nach der Sitzung verteilt werden.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die ASA-Sitzung?

Die rechtlichen Grundlagen für die ASA-Sitzung sind im Arbeitssicherheitsgesetz verankert. Insbesondere § 11 des Gesetzes legt fest, dass Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden haben.

Welche Rolle spielen Sicherheitsbeauftragte in der ASA-Sitzung?

Sicherheitsbeauftragte spielen eine zentrale Rolle in der ASA-Sitzung, da sie die Interessen der Beschäftigten vertreten und wichtige Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bereitstellen. Sie sind oft die Ansprechpartner für Fragen rund um den Arbeitsschutz.

Was passiert, wenn eine ASA-Sitzung nicht rechtzeitig einberufen wird?

Wenn eine ASA-Sitzung nicht rechtzeitig einberufen wird, kann dies zu einem unzureichenden Arbeitsschutz führen und rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen. Es ist wichtig, die regelmäßigen Sitzungen einzuhalten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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