Arbeitssicherheit: Deutschlandweit für alle Branchen

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Unternehmen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) helfen wir Ihnen dabei, alle gesetzliche Anforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit rechtskonform und preiswert zu erfüllen.

desktop badges
mobile badges

Basiswissen rund um Arbeitssicherheit

Was versteht man unter Arbeitssicherheit?

Gleich vorweg: Arbeitssicherheit betrifft alle Unternehmen, die Mitarbeitende beschäftigen. Entgegen vielfacher Auffassung ist Arbeitssicherheit ist kein „Nice to have“, sondern eine verbindliche gesetzliche Pflicht.

Konkret bedeutet der Begriff „Arbeitssicherheit“ im Arbeitsrecht vorrangig, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit das Unternehmen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

Ob sicherheitstechnische Betreuung oder arbeitsmedizinische Betreuung: Wir von 123Ingenieure bieten Unternehmen aus ganz Deutschland beide Leistungen aus einer Hand.

Was gehört alles zur Arbeitssicherheit?

Grundsätzlich umfasst Arbeitssicherheit sämtliche Maßnahmen, die gezielt darauf ausgerichtet sind, Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Ein zentrales Element ist die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, bei denen potenzielle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit analysiert und bewertet werden. Basierend darauf werden gezielte Schutzmaßnahmen umgesetzt, wie technische Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen und Anlagen, der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung sowie die Organisation sicherer Arbeitsabläufe. Ebenso spielen regelmäßige Unterweisungen und praxisnahe Schulungen der Beschäftigten eine wichtige Rolle, um das Bewusstsein für Gefahren zu schärfen und den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu fördern.

Zusätzlich ist es Ziel der Arbeitssicherheit, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei Lärm oder übermäßigen psychischen Belastungen, frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen entgegenzuwirken. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei schutzbedürftigen Gruppen wie Jugendlichen und Schwangeren, die durch zusätzliche arbeitsrechtliche Regelungen besonders abgesichert sind. Durch die Gesamtheit dieser präventiven und organisatorischen Maßnahmen wird gewährleistet, dass Beschäftigte in einer möglichst sicheren und gesunden Umgebung tätig sind und betriebliche Risiken wirksam minimiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind zwar eng miteinander verbunden, stehen aber für unterschiedliche Schwerpunkte im betrieblichen Gesundheits- und Unfallschutz.

  • Der Arbeitsschutz bildet dabei den übergeordneten Rahmen und umfasst sämtliche gesetzlichen Vorgaben, betrieblichen Maßnahmen und organisatorischen Abläufe, die darauf abzielen, die körperliche und psychische Gesundheit aller Beschäftigten zu bewahren. Hierzu gehören neben der Vermeidung von Unfällen auch arbeitsmedizinische Vorsorge, die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Regelungen zu Arbeitszeiten und gesetzlichen Pausenzeiten, Mutterschutz und der Schutz vor arbeitsbedingten Erkrankungen.
  • Arbeitssicherheit ist hingegen ein Teilbereich des Arbeitsschutzes und konzentriert sich auf konkrete technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, mit denen gezielt Unfallrisiken und unmittelbare Gefahren am Arbeitsplatz minimiert werden sollen. Dazu zählen insbesondere die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, das Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen und die sichere Organisation der Arbeitsabläufe im Betrieb.

Der Arbeitsschutz definiert somit den „Weg“, also die Gesamtheit aller gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen für die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen, während die Arbeitssicherheit die praktische Umsetzung und das angestrebte Ziel beschreibt, einen möglichst gefahrlosen Arbeitsplatz zu erreichen.

Welche gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften müssen beachtet werden?

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften zur Umsetzung von Arbeitssicherheit in Deutschland sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, zur Entwicklung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten.

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung und Zusammenarbeit mit Betriebsärzten (§ 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten) und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“).

Weitere relevante Arbeitssicherheit-Vorschriften im Überblick:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die Gefahrstoffverordnung regelt für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, beispielsweise durch einen externen Gefahrstoffbeauftragten.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Hier werden die Anforderungen an die Gestaltung und Sicherheit von Arbeitsplätzen geregelt.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Die erste Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) enthält die zentralen Vorgaben für die Vermeidung bzw. Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.
  • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Die DGUV V2 enthält alle Regelungen zur betrieblichen Betreuung und Bestellung von Experten im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG): Dieses Gesetz enthält wichtige Vorschriften zum arbeitszeitlichen, betrieblichen und ärztlichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Beschäftigte, wie etwa den § 10 MuSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ (Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz).
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Das Gesetz schreibt spezielle Schutzvorschriften für Jugendliche im Arbeitsverhältnis vor. Es regelt unter anderem die maximal zulässige Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, verbietet grundsätzlich Nacht-, Akkord- sowie gefährliche Arbeiten und schreibt längere Pausen und besondere Ruhezeiten vor.
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das Gesetz regelt die grundlegenden Vorschriften zur Gestaltung der Arbeitszeit, zum Beispiel die maximale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Pausenregelungen (gesetzlichen Pausenzeiten) sowie Ruhezeiten. Das Ziel ist auch hier, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, Überlastung zu vermeiden und eine ausgewogene Balance zwischen Arbeits- und Erholungsphasen sicherzustellen.

Alle genannten Regelungen sind branchenübergreifend verbindlich für Unternehmen mit Beschäftigten und bilden das Fundament für gesunde und sichere Arbeitsplätze in Deutschland.

Wer ist im Unternehmen für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Die Hauptverantwortung für Arbeitssicherheit trägt im Unternehmen stets der Arbeitgeber. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (zum Beispiel DGUV Vorschrift 1) gesetzlich eindeutig geregelt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen im Betrieb zu beurteilen (§ 5 ArbSchG), geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, alle relevanten gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (BG) umzusetzen und die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Zwar kann der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben an Führungskräfte oder speziell qualifizierte Personen, wie an eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt, übertragen, doch bleibt die rechtliche Gesamtverantwortung immer beim Arbeitgeber.

Aber auch die Beschäftigten haben eine Mitwirkungspflicht: Sie müssen sich entsprechend unterweisen lassen und die festgelegten Schutzmaßnahmen aktiv umsetzen, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten (z. B. § 15 ArbSchG „Pflichten der Beschäftigten“).

Ihr Beauftragter für Arbeitssicherheit

Mit uns arbeiten Sie sicher.

Mehr Effizienz + Kostenersparnis

Als externe Beauftragte für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH unterstützen wir Sie deutschlandweit ganzheitlich in den Bereichen Sicherheit am Arbeitsplatz, bei der Unfallverhütung und Unfalluntersuchung (Vision Zero: Prävention im Arbeitsschutz), bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung, beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), sowie beim betrieblichen Brandschutz und der arbeitsmedizinischen Betreuung durch unsere Betriebsärzte.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir sind Ihr deutschlandweiter Dienstleister in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz.

Arbeitssicherheit
0%
Rechtssicher
0%
Positives Feedback
0%
Preiswert
digital und vor ort 2

Ihre Vorteile im Überblick.

Als externer Beauftragter für Arbeitssicherheit beraten wir Sie im Erstgespräch kostenlos & unverbindlich.

Wir sind für Sie in ganz Deutschland unterwegs und digital als auch vor Ort für Sie im Einsatz.

Digital & auf Papier. Überlassen Sie uns einfach die gesamte Dokumentation.

KostenÜBERSICHT Arbeitssicherheit.

TRANSPARENT & FAIR

Basic Paket

49 € / Monat

  • 1 Schulung nach §4 DGUV-Vorschrift 1 pro Standort und Jahr

  • Durchführung von Begehungen vor Ort

  • Überwachung des Arbeitsschutzes

  • Umfängliche Beratung zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Arbeitsabläufe & Arbeitsprozesse

  • Beratung zum Umgang mit Gefahrgut & Gefahrstoffen

  • Dokumentation und Erstellung der Überwachungsprotokolle

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz

  • Individuelle Beratung via Mail oder Telefon spätestens binnen 48h nach Anfrage

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Schulung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

TRANSPARENT & FAIR

Standard Paket

Auf Anfrage / Monat

  • 1 Schulung nach §4 DGUV-Vorschrift 1 pro Standort und Jahr

  • Durchführung von Begehungen vor Ort

  • Überwachung des Arbeitsschutzes

  • Umfängliche Beratung zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Arbeitsabläufe & Arbeitsprozesse

  • Beratung zum Umgang mit Gefahrgut & Gefahrstoffen

  • Dokumentation und Erstellung der Überwachungsprotokolle

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz

  • Individuelle Beratung via Mail oder Telefon spätestens binnen 3h nach Anfrage

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Schulung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Unterstützung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

*In Abhängigkeit von der Gefährdungsklasse sowie der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen

Ihr maßgeschneidertes Angebot für Arbeitssicherheit

Sichern Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot! Mit 123Ingenieure wird die Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen rund um Arbeitssicherheit für Sie einfach und stressfrei. Unser Expertenteam unterstützt Sie bundesweit: zuverlässig, unabhängig und lösungsorientiert. Ob für kleine Projekte oder umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen. Lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir kümmern uns um die gesamte Betreuung und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen rundum rechtkonform und effizient aufgestellt ist.

Sie sind sich nicht sicher, welche Arbeitsschutzbetreuung Ihr Unternehmen konkret benötigt? Dann sprechen Sie uns einfach an. Unsere Experten beraten Sie verständlich und unkompliziert zu allen Betreuungsformen und gesetzlichen Vorgaben.

5 Anfragen in den letzten 12 Stunden.

Jetzt SiFa Angebot erhalten!

Mit 123Ingenieure wird Ihr Projekt zum Erfolg. Vertrauen Sie den Experten und lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir unterstützen Sie vollumfänglich und unabhängig. Egal wie groß Ihr Projekt ist und in welchem schönen Teil Deutschlands Sie uns brauchen. Wir sind schnell, flexibel & preiswert. Wir übernehmen das uns freuen uns auf Ihre Anfrage!

Gewünschter Service (Mehrfachauswahl möglich)
Was ist Ihnen bei Ihrem Angebot besonders wichtig?
  • Ihre Anfrage ist kostenlos & unverbindlich

  • Werktags antworten wir in den nächsten 3h

  • Wir erstellen Ihnen direkt ein maßgeschneidertes Angebot

  • Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

  • Wir sind in ganz Deutschland für Sie unterwegs

GESCHÄFTSZEITEN

Geöffnet
Mo.- Fr. 08.00 – 17.00 Uhr
Sa. 08.00 – 12:30 Uhr

Geschlossen
So., sowie an Feiertagen

ANSCHRIFT

123 Ingenieure
Liemer Weg 68
32657 Lemgo

SOCIAL MEDIA