Das globale Präventionskonzept Vision Zero (deutsch: Vision Null) verfolgt das ambitionierte Arbeitsschutzziel, Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen vollständig zu verhindern. Ausgehend davon, dass Menschen Fehler machen, empfiehlt Vision Zero, dass Arbeitsprozesse und Arbeitsplätze in Unternehmen im sogenannten Safe-System-Ansatz gestaltet werden sollten, damit menschliche Fehler eben nicht zu lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen führen.
Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen wir von 123Ingenieure die Vision Zero, um sichere Arbeitsumfelder zu schaffen und einen nachhaltigen Arbeitsschutz zu etablieren, denn jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel.
Die Geschichte von Vision Zero
2017 startete die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) die Vision Zero Präventionskampagne auf dem Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Singapur. Ziel der Kampagne ist es, weltweit Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch einen ganzheitlichen Ansatz zu verhindern:
- Die Initiative basiert auf den „7 Goldenen Regeln“ und setzt auf Führungskultur, menschengerechte Arbeit, sozialen Dialog und Nachhaltigkeit in Unternehmen.
- Seit dem Start hat sich Vision Zero zu einer globalen Bewegung entwickelt, die heute in über 50 Ländern auf allen Kontinenten umgesetzt wird und Präventionsexperten eine internationale Plattform für den Austausch und die Zusammenarbeit bietet.
- Viele Organisationen, wie die DGUV und Unternehmen aus Deutschland sind bereits Teil dieser internationalen Bewegung und engagieren sich im Arbeitsschutz aktiv für die Ziele von Vision Zero.
Die DGUV und die Vision Zero im Arbeitsschutz
Vision Zero baut in Deutschland einerseits auf der fundierten Präventionsarbeit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf, fordert aber Unternehmen auch dazu auf, proaktiv mehr Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu übernehmen. Dabei steht im Mittelpunkt, dass Arbeitsschutz nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als unternehmerische Selbstverpflichtung und gelebte Präventionskultur verstanden wird. |
Vision Zero als ganzheitliches Leitbild
Als Vision Zero Partner hat die DGUV die globalen Präventionsschutzziele fest in ihre Arbeitsschutzstrategie eingebunden. Dabei versteht sich die DGUV Präventionsarbeit als kontinuierlicher Prozess, um Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten nicht nur zu bewahren, sondern auch aktiv zu fördern. Grundprinzipien wie „Leben ist nicht verhandelbar“, „Menschen machen Fehler“ und das Recht auf eine sichere Arbeitsumgebung stehen dabei im Mittelpunkt.
Die 7 Goldenen Regeln der Vision Zero Präventionsstrategie
Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Vision Zero sind die „7 Goldenen Regeln“, die von Führung und Organisation über sichere Technik bis hin zur Beteiligung der Beschäftigten reichen.
Die 7 Goldene Regeln für VISION ZERO1. Leben Sie Führung – zeigen Sie Flagge! 2. Gefahr erkannt – Gefahr gebannt! 3. Ziele definieren – Programm aufstellen! 4. Gut organisiert – mit System! 5. Maschinen, Technik, Anlagen – sicher und gesund! 6. Wissen schafft Sicherheit! 7. In Menschen investieren – Motivieren durch Beteiligung! |
Regel Nr. 1: Leben Sie Führung – zeigen Sie Flagge!
Die erste goldene Regel der Vision Zero im Arbeitsschutz hebt hervor, wie wichtig das Engagement und Vorbildverhalten von Führungskräften für die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen ist. Wer als Vorgesetzter Verantwortung übernimmt, sichere Arbeitsweisen vorlebt und Prävention aktiv im Alltag umsetzt, macht deutlich, dass Arbeitsschutz ein bedeutender Unternehmenswert ist.
Führung bedeutet auch, in sichere Arbeitsmittel zu investieren, klare Verantwortlichkeiten zu schaffen und eine offene Kommunikation zu fördern. Nur wenn Führungskräfte Arbeitsschutz als Führungsaufgabe wahrnehmen und aktiv gestalten, kann eine nachhaltige Präventionskultur entstehen und Vision Zero zur gelebten Realität werden.
Regel Nr. 2: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten entstehen durch konkrete Ursachen. Im Mittelpunkt der zweiten Vision-Zero-Regel steht deshalb die Gefährdungsbeurteilung. Im Bereich Arbeitsschutz ist sie das Herzstück, mit der die Arbeitssicherheit in einem Unternehmen steht oder fällt. Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ermöglicht es, Risiken und Belastungen systematisch zu erkennen, zu bewerten und gezielt zu minimieren. Dabei werden nicht nur offensichtliche Gefahren, sondern auch potenzielle Schwachstellen im Arbeitsprozess und in der Organisation aufgedeckt.
Werden diese frühzeitig erkannt und konsequent beseitigt, lassen sich nicht nur Schäden und Ausfallzeiten vermeiden, sondern auch Motivation, Qualität und das Ansehen des Unternehmens stärken. Eine gelebte Präventionskultur, die alle Mitarbeitenden einbezieht, macht die Vision Zero Strategie im Betriebsalltag erlebbar und sorgt für nachhaltige Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Regel Nr. 3: Ziele definieren – Programm aufstellen!
Die dritte Regel der Vision Zero betont, wie wichtig es ist, konkrete und messbare Ziele für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu setzen. Dazu zählen beispielsweise:
- die kontinuierliche Reduzierung von Unfallzahlen
- eine bessere Nutzung persönlicher Schutzausrüstung oder
- die Minimierung bestimmter Gefährdungen
Wichtig ist natürlich, dass die gesetzten Ziele auch realistisch und für alle Beschäftigten nachvollziehbar sind. Damit das Arbeitsschutzprogramm erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen alle Mitarbeiter aktiv eingebunden werden. Dabei können interne Aktionen wie Sicherheitstrainings oder Gesundheitsinitiativen die Motivation sowie das Bewusstsein für betriebliche Arbeitssicherheit stärken. Die regelmäßige Kommunikation über den Stand der Zielerreichung fördert die Identifikation mit den Zielen zusätzlich und macht Erfolge für alle sichtbar.
Regel Nr. 4: Gut organisiert – mit System!
Die vierte Vision Zero-Regel betont die Bedeutung klar definierter Strukturen und Abläufe sowie eindeutig festgelegter Verantwortlichkeiten. Ein übersichtliches Organigramm sorgt dafür, dass alle im Betrieb wissen, wer für welche Aufgaben zuständig ist und wie weit die jeweiligen Verantwortungsbereiche reichen. So wird gewährleistet, dass Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gezielt geplant und zeitgerecht umgesetzt werden.
Ein wirksames Arbeitsschutz-Managementsystem hilft, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen. Dazu zählen regelmäßige Überprüfungen, Monitoring und eine lückenlose Dokumentation aller wichtigen Prozesse. Die Einbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten sichert die notwendige fachliche Unterstützung.
Regel Nr. 5: Maschinen, Technik, Anlagen – sicher und gesund!
Sichere Maschinen, moderne Technik und gut gewartete Anlagen sind zentrale Bausteine für einen wirksamen Arbeitsschutz. Die fünfte Regel der Vision Zero fordert, dass alle technischen Arbeitsmittel regelmäßig überprüft, gewartet und bei Bedarf modernisiert werden – so wie es auch bei der regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch die DGUV V3-Prüfung vorgesehen ist.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Beschäftigten umfassend in der sicheren Nutzung von Maschinen und Anlagen zu schulen. Klare Betriebsanweisungen, gut sichtbare Warnhinweise, unverstellte Fluchtwege gemäß der ASR A2.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR) und eine offene Fehlerkultur helfen, Risiken im Arbeitsalltag schrittweise zu minimieren.
Regel Nr. 6: Wissen schafft Sicherheit!
Gut informierte und geschulte Beschäftigte sind weitere Voraussetzungen für einen erfolgreichen Arbeitsschutz. Die sechste Vision Zero Regel hebt hervor, wie wichtig kontinuierliche Aus- und Weiterbildung für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist. Denn nur wer die Gefahren kennt und weiß, wie er sich schützen kann, handelt im Arbeitsalltag sicher und verantwortungsbewusst.
Regelmäßige Schulungen, Unterweisungen und der offene Austausch über Sicherheitsfragen fördern das Bewusstsein für Risiken und stärken die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden. So wird Wissen zur Grundlage für sicheres Handeln und trägt im Rahmen der Präventionskultur dazu bei, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Regel Nr. 7: In Menschen investieren – Motivieren durch Beteiligung!
Die letzte Vision Zero Regel unterstreicht, wie wichtig die aktive Einbindung aller Beschäftigten für einen erfolgreichen Arbeitsschutz ist. Wer Mitarbeitende beteiligt, fördert nicht nur deren Motivation, sondern nutzt auch deren Wissen und Erfahrungen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Beteiligung bedeutet, Beschäftigte auch in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, ihre Vorschläge ernst zu nehmen und sie bei der Umsetzung von Maßnahmen aktiv mitwirken zu lassen. So entsteht ein Klima des Vertrauens und der Wertschätzung, das die Identifikation mit den Zielen des Arbeitsschutzes stärkt. Investitionen in Qualifikation, Kommunikation und Mitbestimmung lohnen sich immer, da sie Vision Zero im Arbeitsalltag lebendig machen und zu einer nachhaltigen Sicherheitskultur im Unternehmen beitragen.
Gemeinsam für eine sichere Arbeitswelt
Die Bedeutung des Arbeitsschutzes hat sich für zahlreiche Unternehmen mittlerweile von der Vision zur gelebten Realität gewandelt: Ganzheitlicher Arbeitsschutz ist für diese Betriebe kein reiner Kostenfaktor mehr, sondern eine Investition, die sich durch weniger Ausfallzeiten, höhere Motivation und ein besseres Betriebsklima langfristig lohnt.
Wenn Sie die Transformation des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen ebenfalls voranbringen möchten, stehen Ihnen die externen Gefahrgutbeauftragten, Brandschutzbeauftragten und Sicherheitsingenieure von 123Ingenieure mit umfassender Erfahrung, fundiertem Fachwissen und praxisnaher Beratung gerne zur Seite.