Sicherheitstechnische Betreuung für Ihren Betrieb.

> Durch unsere Sicherheitsingenieure & Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Die 123Ingenieure GmbH Ihr deutschlandweiter starker Partner für die nachhaltige Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Praxisnah, erfahren und kosteneffizient.

desktop badges
mobile badges

Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und der DGUV Vorschrift 2

Ihre Mitarbeitenden bilden das Fundament für den Erfolg Ihres Unternehmens. Eine konsequente Investition in Arbeits- und Gesundheitsschutz steigert die Leistungsfähigkeit Ihres Betriebs nachhaltig. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Dabei müssen sowohl die Betriebsart, die Zahl und Zusammensetzung der Beschäftigten als auch die jeweiligen Unfall- und Gesundheitsgefahren berücksichtigt werden.

Unsere Experten übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die gesetzlichen Vorgaben im ASiG konkretisiert.

Unsere Leistung im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung:

  • Beratung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei der Planung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel
  • Teilnahme und Anleitung in Arbeitsschutzausschüssen (ASA-Sitzung)
  • Durchführung und Organisation von Schulungen und Unterweisungen
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten sowie Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen

Wir garantieren, dass Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure die erforderliche Qualifikation und Praxiskompetenz gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 besitzt. Als Arbeitgeber unterstützen Sie die Sicherheitsfachkraft durch Bereitstellung von notwendigen Ressourcen, Informationen und Fortbildungsmöglichkeiten.

Beauftragen Sie jetzt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihre sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen.

Ihre Vorteile mit 123Ingenieure

Transparente Festpreise

Deutschlandweiter Service

Team aus Ingenieuren und Experten

Übernahme der Dokumentation

Umfangreiches Leistungsportfolio

FAQ

Ja, in Deutschland sind alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung vorzuweisen. Die Betreuung umfasst sowohl die Grundbetreuung mit festgelegten Einsatzzeiten als auch eine betriebsspezifische Betreuung, die auf die Gefährdungen und besonderen Anforderungen im jeweiligen Unternehmen eingeht. Auch Einzelunternehmen mit nur einem Angestellten sind verpflichtet, diese Vorschriften zu erfüllen. Wer diese Pflicht nicht umsetzt, riskiert Bußgelder, Haftungsrisiken im Schadensfall und Probleme mit der Unfallversicherung. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung finden Sie in unserem Blogbeitrag über die verschiedenen Modelle der Arbeitsschutzbetreuung.
Jede Firma mit Angestellten ist verpflichtet, für eine angemessene sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung zu sorgen. Die Pflichten der dafür beauftragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind im Arbeitssicherheitsgesetz gesetzlich festgelegt. Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG „Bestellung von Sicherheitsfachkräften“) und einen Betriebsarzt (§ 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten“) schriftlich bestellen.

Die Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit sind im § 6 ASiG angeführt und werden in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert.

Bereits ab 49 € im Monat erhalten Sie bei 123Ingenieure eine sicherheitstechnische Betreuung, mit der Sie alle Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Vorschrift 2 erfüllen.

Eine sicherheitstechnische Betreuung muss nicht teuer sein, sondern gut. Aus diesem Grund führen diese in unserem Haus nur qualifizierte externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch. Wir freuen uns über jede neue Herausforderung und betreuen auch ihr Unternehmen ganzheitlich.

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt ist in Deutschland verpflichtet, eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist eine Pflichtmaßnahme zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Sie besteht aus der Grundbetreuung, bei der Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestimmte Einsatzzeiten gemäß der DGUV Vorschrift 2 wahrnehmen, und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der individuell auf die Gefährdungen und Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt wird. Beide Komponenten sind vorgeschrieben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben.

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Sie bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle aller Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dazu zählen die Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzanalysen, Unterweisungen und Initiativen zur Gesundheitsförderung. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und die Arbeitsbedingungen fortlaufend zu verbessern.

Für die praktische Umsetzung wählen Sie ein geeignetes Betreuungsmodell, etwa die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell für kleinere Betriebe. Der tatsächliche Betreuungsbedarf ergibt sich aus der Betriebsgröße, den Tätigkeiten und Gefährdungen. Als Arbeitgeber sind Sie rechtlich verpflichtet, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren, lückenlos zu dokumentieren und gegebenenfalls den Berufsgenossenschaften (BG) nachzuweisen.

Die Unterweisung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist eine der zentralen Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers im Bereich Arbeitsschutz. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter jährlich in Sicherheitsfragen zu unterweisen (§ 12 ArbSchG „Unterweisung“).

Demnach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit angemessen und umfassend zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dabei müssen die Inhalte dieser Unterweisung konkret auf den jeweiligen Arbeitsplatz und die Aufgaben der Beschäftigten abgestimmt sein.

Eine Unterweisung ist in mehreren Situationen nötig: Sie muss vor der Einstellung neuer Mitarbeiter, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien stattfinden und jeweils vor Aufnahme einer Tätigkeit erfolgen.

Zusätzlich muss die Unterweisung an aktuelle Entwicklungen und Gefährdungen angepasst und bei Bedarf regelmäßig wiederholt werden. Ziel ist es, die Beschäftigten über relevante Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren, damit sie sicher und gesund arbeiten können.

Diese Verantwortung zur Durchführung von Sicherheitsunterweisungen liegt ausschließlich beim Arbeitgeber im Unternehmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist hier der richtige Ansprechpartner.

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Sie bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle aller Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dazu zählen die Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzanalysen, Unterweisungen und Initiativen zur Gesundheitsförderung. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und die Arbeitsbedingungen fortlaufend zu verbessern.

Für die praktische Umsetzung wählen Sie ein geeignetes Betreuungsmodell, etwa die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell für kleinere Betriebe. Der tatsächliche Betreuungsbedarf ergibt sich aus der Betriebsgröße, den Tätigkeiten und Gefährdungen. Als Arbeitgeber sind Sie rechtlich verpflichtet, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren, lückenlos zu dokumentieren und gegebenenfalls den Berufsgenossenschaften (BG) nachzuweisen.

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Er hat die Möglichkeit, sich von sachkundigen Personen wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen zu lassen und bestimmte Aufgaben zu delegieren, wie beispielsweise die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV.

Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Jeder Arbeitgeber muss gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (§ 5 ASiG) und DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße bereits ab dem ersten Beschäftigten. Die Bestellung ist eine verbindliche Maßnahme, mit der Sie die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden gewährleisten und gesetzlichen Anforderungen nachkommen.

Eine externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt Ihr Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung, bei der Organisation von Unterweisungen, bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung, bei Vor-Ort-Begehungen, bei allen Fragen technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie bei der Dokumentation und Nachverfolgung von Verbesserungsmaßnahmen. Das Ziel ist stets die Vermeidung von Arbeitsunfällen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die DGUV Vorschrift fordern, dass Sie schriftlich eine Sicherheitsfachkraft bestellen. Es gibt keine Mindestanzahl an Mitarbeitern, bei einem Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter ist dennoch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

Die Einsatzzeiten orientieren sich dabei an der Mitarbeiterzahl und den individuellen betrieblichem Risiken. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße oder bei erhöhter Gefährdung kann es erforderlich sein, mehrere Fachkräfte zu bestellen, damit alle Arbeitsbereiche lückenlos betreut werden. Für kleine Unternehmen besteht mitunter die Möglichkeit, das sogenannte Unternehmermodell zu nutzen, in dem der Unternehmer selbst Aufgaben der Sicherheitsfachkraft übernimmt und regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt. Erfahren Sie jetzt mehr darüber in unserem Blogbeitrag Arbeitsschutz für Kleinbetriebe.

Fragen Sie einen Experten!

Sicherheitstechnische Betreuung durch unsere Sicherheitsfachkräfte. Rufen Sie uns an unter 05264 6556384 oder schreiben Sie uns.

Daniel Prochorow

5 Anfragen in den letzten 12 Stunden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Info@123ingenieure.de

Mit 123Ingenieure wird Ihr Projekt zum Erfolg. Vertrauen Sie den Experten und lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir unterstützen Sie vollumfänglich und unabhängig. Egal wie groß Ihr Projekt ist und in welchem schönen Teil Deutschlands Sie uns brauchen. Wir sind schnell, flexibel & preiswert. Wir übernehmen das und freuen uns auf Ihre Anfrage!

Gewünschter Service (Mehrfachauswahl möglich)
Was ist Ihnen bei Ihrem Angebot besonders wichtig?
  • Ihre Anfrage ist kostenlos & unverbindlich

  • Werktags antworten wir in den nächsten 3h

  • Wir erstellen Ihnen direkt ein maßgeschneidertes Angebot

  • Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

  • Wir sind in ganz Deutschland für Sie unterwegs

GESCHÄFTSZEITEN

Geöffnet
Mo.- Fr. 08.00 – 17.00 Uhr
Sa. 08.00 – 12:30 Uhr

Geschlossen
So., sowie an Feiertagen

ANSCHRIFT

123 Ingenieure GmbH
Liemer Weg 68
32657 Lemgo

SOCIAL MEDIA
VDI Partnerschaft Verein deutscher Ingenieure
VBI Partnerschaft Verband beratender Ingenieure