Kosten externer Brandschtzbeauftragter.

Wir sind Anbieter für organisatorischen Brandschutz in ganz Deutschland. Als externer Brandschutzbeauftragter betreuen wir Sie rechtssicher und zuverlässig.

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>3 gute Gründe für einen externen Brandschutzbeauftragten der

123Ingenieure GmbH

 Kosten einsparen

Als (externer) Brandschutzbeauftragter betreuen  wir Unternehmen, Einrichtungen und Behörden in ganz Deutschland. Als Marktführer bieten wir Ihnen die besten Konditionen.

Rechtssicherheit

Als Brandschutzbeauftragter betreuen wir unsere Kunden so, dass sie alle geltenden Gesetze erfüllen und auch bei Behördenbesuchen stehen wir ihnen zur Seite.

Dokumentation

Über all unsere Arbeiten als Brandschutzbeauftragter führen wir lückenlose Brandschutz Protokolle. Als externer Brandschutzbeauftragter erstellen wir den Jahresbericht.

Wir sind Mitglied und treiben Innovationen voran!

Günstiger betrieblicher Brandschutz: Um Ihnen den besten Service bieten zu können, bilden sich unsere Brandschutzbeauftragten ständig weiter und gestalten den Brandschutz von morgen aktiv mit. Rufen Sie uns an unter 05264 6556384 oder schreiben Sie uns.

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Kosten Brandschutzbeauftragter.

TRANSPARENT & FAIR

Economy Paket

69€ / Monat

  • Bestellung als Brandschutzbeauftragter

  • 1 Begehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 1 Mitarbeiterunterweisung / Jahr

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 24h

  • Individuelle Beratung
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

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Betrieblicher Brandschutz für Ihren Unternehmenserfolg.

Als Anbieter für betrieblichen Brandschutz kennen wir die Anforderungen, die an Ihr Unternehmen gestellt werden. Aus diesem Grund betreuen unsere externen Brandschutzbeauftragten Sie immer ganzheitlich.

Für Ihren Betrieb bedeutet das folgendes: Unser (externer) Brandschutzbeauftragter ist nach Bestellung der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Brandschutz. Sie werden proaktiv informiert und Unterweisungen zum Brandschutz werden ebenfalls durch unsere Brandschutzbeauftragten vor Ort in Ihrem Betrieb oder digital durchgeführt.

Betrieblicher Brandschutz beginnt mit uns!

Unsere Brandschutzingenieure und Brandschutzbeauftragten beraten Sie gern. Rufen Sie uns an unter 05264 6556384 oder schreiben Sie uns.

Daniel Prochorow

Rechtssicher & zeitgemäß.

Sie sind auf der Suche nach einem externen Brandschutzbeauftragten der Ihnen bei allen Fragen zum Brandschutz Rede und Antwort steht? Wir haben die kostengünstige Lösung!

Aus diesem Grund übernehmen wir neben der Bestellung zum Brandschutzbeauftragten auch die Brandschutzbegehungen vor Ort, erstellen alle Brandschutzprotokolle, erstellen den Jahresbericht zum Brandschutz und führen über alle Arbeiten Brandschutz Protokolle. Somit können Sie bei Betriebsprüfungen oder im Ernstfall alle Unterlagen lückenlos vorweisen und sind Dank unserem Servie auf der rechtssicheren Seite.

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Digital, online & vor Ort.

Wir betreuen am Puls der Zeit. Aus diesem Grund stehen Ihnen unsere Brandschutzbeauftragten online, digital und vor Ort zu Verfügung. So erreichen wir all Ihre Mitarbeiter bei Unterweisungen zum Brandschutz gleichermaßen und stehen schnell und einfach zur Verfügung.

Bei der Vor-Ort-Begehung in Ihrem Betreib prüfen unsere externen Brandschutzbeauftragten außerdem die Lage vor Ort. Wir bieten unseren Kunden somit eine Brandschutzbetreuung die sich individuell an die betrieblichen Abläufe anpasst.

Jan Niklas Duell

Brandschutz ist Expertensache.

Als externer Brandschutzbeauftragter betreuen wir Unternehmen und Behörden in der ganzen Bundesrepublik. Mit 123Ingenieure wird der betriebliche Brandschutz für Sie zum Selbstläufer. Wir freuen uns Sie kompetent zu betreuen.

Rufen Sie uns an unter 05264 6556384 oder schreiben Sie uns.

>Sie haben Fragen zum Brandschutzbeauftragten? Wir haben die Antworten.

Wie teuer ist ein externer Brandschutzbeauftragter?

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter? Wir bieten Unternehmen die Betreuung als externe Brandschutzbeauftragten ab 79€/ Monat an. Sollte Ihr Unternehmen größer sein, unterbreiten wir Ihnen gerne ein günstiges Angebot. Als günstiger Anbieter für betrieblichen Brandschutz können wir Ihnen top Konditionen anbieten.

Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?

Die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten umfassen das Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen sowie die Teilnahme an behördlichen Brandschauen und die Durchführung interner Brandschutzbegehungen. Zudem meldet er Mängel, schlägt Maßnahmen zu ihrer Behebung vor und die Überwacht den Mängelbeseitigungsprozess.

Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann sie von Sachversicherern oder für spezifische Branchen oder Unternehmen verlangt werden, beispielsweise gemäß der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.

Wie viele Brandschutzbeauftragte braucht ein Betrieb?

In jedem Unternehmen müssen ausreichend Brandschutzhelfer vorhanden sein, deren Anzahl sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Bei einer normalen Brandgefährdung, wie beispielsweise in einem Büro, ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend.

Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten.

Der Brandschutzbeauftragte ist ein integraler Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation und fungiert primär als zentrale Anlaufstelle für sämtliche brandschutzrelevanten Anliegen innerhalb des Unternehmens. Die spezifischen Anforderungen, die sowohl interne als auch externe Brandschutzbeauftragte erfüllen müssen, sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien festgelegt:

  • Abschnitte 10 und 13 (2) des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • ASR A2.2
  • § 22 der DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Information 205-003
  • vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08
  • VdS 3111

Zusätzlich lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln, wozu auch der Brandschutz zählt. Falls bei einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Obwohl keine unmittelbaren Bußgelder anfallen, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit Versicherern entstehen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Hinweise darauf, welche Betriebe besonders betroffen sein könnten.

Wird ein Jahresbericht benötigt?

Ein jährlicher Bericht im Bereich Brandschutz ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern kann vielmehr als eine Art Rechenschaftsbericht gegenüber der Geschäftsführung betrachtet werden. Dieser Bericht liefert der Geschäftsführung einen Überblick über den aktuellen Zustand des Brandschutzes sowie über durchgeführte Maßnahmen, Begehungen, Schulungen und Kontrollen. Darüber hinaus ermöglicht der Bericht eine Abschätzung zukünftiger Investitionen in den Brandschutz, indem er potenzielle Schwachstellen und Bereiche identifiziert, die verbessert werden müssen, um die Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten. Somit dient der Jahresbericht als wichtiges Instrument zur langfristigen Planung und Verbesserung des Brandschutzes im Unternehmen.

„Von der Erstberatung über die Betreuung bis hin zur Dokumentation ist in unserer brandschutztechnischen Betreuung alles enthalten. Unsere Brandschutzbeauftragten werden regelmäßig geschult und stehen Ihrem Unternehmen mit Fachkompetenz bei allen Fragen zum betrieblichen Brandschutz Kompetent zu Seite. Als Dienstleister freuen wir uns, dass deutschlandweit diverse Betriebe beim Brandschutz auf uns setzen.“

(B.Eng.) Tim Lukas Duell; Geschäftsführung 123Ingenieure GmbH

Betrieblicher Brandschutz in ganz Deutschland.

Als externer Brandschutzbeauftragter betreuen wir auch Ihr Unternehmen kostengünstig, zuverlässig und unkompliziert.

Standorte in Deutschland

  1. Wann benötigen Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten? Bzw. wann muss ich einen Brandschutzeauftragten bestellen?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Anforderung zur Ernennung eines Brandschutzbeauftragten. Arbeitgeber treffen diese Entscheidung in ihrem eigenen Interesse, sei es aus versicherungstechnischen Gründen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Wenn Sie uns kontaktieren, können wir gerne untersuchen, welche gesetzlichen Verpflichtungen Ihr Unternehmen im Bereich Brandschutz hat. Mit einem Brandschutzbeauftragten können Sie beispielsweise Ihre Versicherungsprämie senken.

2. Welche Aufgaben und Pflichten hat der Brandschutzbeauftragte?

Die Berufung eines Brandschutzbeauftragten ist ein integraler Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Diese Rolle fungiert primär als Hauptansprechpartner für alle Fragen rund um den Brandschutz innerhalb eines Unternehmens. Die spezifischen Anforderungen, die sowohl interne als auch externe Brandschutzbeauftragte erfüllen müssen, ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Richtlinien, darunter:

  • Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in den §§ 10 und 13 (2)
  • ASR A2.2
  • Vorgaben gemäß § 22 der DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Information 205-003
  • Richtlinie 12-09-01:2014-08 der vfdb
  • VdS 3111

Darüber hinaus können aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Anforderungen an die Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten abgeleitet werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen zu identifizieren, zu denen auch der Brandschutz gehört.

Wenn bei einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Selbst wenn keine direkten Geldstrafen verhängt werden, können im Falle eines Schadens schwierige Verhandlungen mit Versicherern auf Sie zukommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte dafür, welche Betriebe besonders betroffen sein könnten.

3. Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

Die Verantwortlichkeiten eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind äußerst vielfältig. Unternehmen bestellen sie gemäß den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes schriftlich. In dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) definiert in ihrer Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 insgesamt 26 Aufgaben für Brandschutzbeauftragte, darunter:

  • Interne Brandschutzbegehungen durchführen
  • Sicherstellen, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind
  • Mängel melden und Maßnahmen zu ihrer Behebung überwachen
  • Einhaltung festgelegter Brandschutzmaßnahmen überprüfen
  • Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege kontrollieren
  • Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen unterstützen
  • Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen ausstatten und Löschmittel basierend auf Brandklassen auswählen
  • Brandschutzaktivitäten dokumentieren
  • Lagerung von brennbaren Materialien prüfen
  • Brandschutzkonzepte umsetzen
  • Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen überwachen
  • Brandgefährdung an Arbeitsplätzen beurteilen
  • Betriebsanweisungen aktualisieren
  • Räumungsübungen unterstützen
  • Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Bauvorhaben gewährleisten
  • An behördlichen Brandschauen teilnehmen
  • Behördenkontakte unterstützen
  • Ersatzmaßnahmen für brandschutztechnische Einrichtungen festlegen
  • Zu Investitionsentscheidungen im Bereich Brandschutz Stellung nehmen
  • Brandschutzaktivitäten dokumentieren, einschließlich Protokolle, Berichte und Mängelmeldungen

Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, versicherungstechnischen Anforderungen oder gesetzlichen Vorgaben. Es ist zwingend erforderlich, dass die Bestellung schriftlich erfolgt. Mündliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter haben keine rechtliche Gültigkeit.

4. Ist ein Jahresbericht zum Brandschutz Pflicht?

Ein Brandschutz-Jahresbericht ist keine verpflichtende Vorgabe, sondern eher als eine Art Rechenschaftsbericht gegenüber der Geschäftsführung zu betrachten. Dieser Bericht liefert der Geschäftsführung Informationen über den aktuellen Stand des Brandschutzes, die durchgeführten Maßnahmen sowie Begehungen, Schulungen und Kontrollen. Darüber hinaus ermöglicht der Bericht eine Abschätzung zukünftiger Investitionen im Brandschutzbereich.

5. Was kostet ein Brandschutzbeauftragter?

Bei uns erhalten Sie den externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen bereits ab 79€ im Monat.

6. Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen für die Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes zuständig ist. Seine Hauptaufgabe liegt im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Das bedeutet, dass der Brandschutzbeauftragte darauf abzielt, potenzielle Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um Brände zu verhindern oder ihre Auswirkungen zu minimieren.

7. Welche Vorteile hat ein externer Brandschutzbeauftragter für Sie?

Durch die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten entlasten Sie interne Mitarbeiter von zusätzlichen Aufgaben, die nicht zu ihrem Fachgebiet gehören. Die Kosten für den Brandschutzbeauftragten lassen sich klar einer spezifischen Kostenstelle zuordnen. Zudem wird durch diese externe Lösung vermieden, dass betriebsinterne Abläufe zu Betriebsblindheit führen.

8. Muss ich die Bestellung des Brandschutzbeauftragten an eine Behörde melden?

Wenn Brandschutzbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben oder gemäß behördlicher Auflagen erforderlich sind, müssen ihre Namen sowie etwaige Wechsel der verantwortlichen Genehmigungsbehörde, wie beispielsweise der Brandschutzdienststelle, auf Anfrage mitgeteilt werden.

9. Wie läuft die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten ab?

Die Ernennung zum Brandschutzbeauftragten muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes schriftlich erfolgen. In diesem Schreiben sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen klar zu definieren und festzulegen.

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