Externer Gefahrgutbeauftragter.

Als externer Gefahrgutbeauftragter sind wir deutschlandweit für Sie im Einsatz.

  • Verkehrsträger Straße (ADR)
  • Schiene (RID)
  • Binnenschifffahrt (DAN)
  • Seeschifffahrt (IMDG-Code)

  • Luftfracht (IATA)

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Was macht ein Gefahrgutbeauftragter?

Als externer Gefahrgutbeauftragter sind wir deutschlandweit für die unterschiedlichsten Unternehmen im Einsatz. Wir betreuen Sie rechtssicher, unkompliziert und preiswert bei dem Transport von Gefahrgütern auf den Verkehrsträgern Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (DAN), Seeschifffahrt (IMDG-Code) und Luftfracht (IATA). Unsere externen Gefahrgutbeauftragten betreuen und beraten Sie vollumfänglich. Zudem schulen und unterweisen wir Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit Gefahrgut. Als Dienstleister im Bereich Gefahrgut stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Seite und erstellen den Jahresbericht für Ihr Unternehmen.

Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen

Plan Illustration

Beratung zu Gefahrgut und Gefahrstoffen

Schriftliche Dokumentation aller Prozesse

Gefahrgutunterweisungen Ihrer Mitarbeiter

Regelmäßige Ortsbegehungen

Erfolgsprüfungen der Maßnahmen 

Teilnahme an Weiterbildungen

Erstellung des Jahresberichtes Gefahrgut

Aufbewahrung der Dokumente für 5 Jahre

So arbeiten wir als Ihr

Externer Gefahrgutbeauftragter

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

Erstberatung Statistiken

1

ERSTBERATUNG ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN

Wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner rund um den externen Gefahrgutbeauftragten und stehen Ihnen auf allen Verkehrswegen international zur Verfügung. In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihren Bedarf und helfen gerne weiter.

2

ÜBERNAHME DER BETREUUNG

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen ausgetauscht und geprüft wurden, werden wir offiziell als externer Gefahrgutbeauftragter für Ihr Unternehmen bestellt. Ab jetzt sind wir offiziell als externer Gefahrgutbeauftragter für Sie tätig.

Uebernahme zwei Ingenieure auf der Baustelle planend
Dokumentation

3

DOKUMENTATION, ARCHIVIERUNG & SCHULUNG

Bei der Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten aus unserem Haus, haben Sie die Komplettlösung im Gefahrgut bestellt. Wir kümmern uns um die Dokumentation, erstellen aktuelle Unterlagen und Schulen Ihre Mitarbeiter im Gefahrgut.

Ihre Vorteile mit 123Ingenieure

Transparente Festpreise

Deutschlandweiter Service

Team aus Ingenieuren und Gefahrgut Experten

Übernahme der Dokumentation

Umfangreiches Leistungsportfolio

Wer benötigt einen externen Gefahrgutbeauftragten?

Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen in Deutschland, die mit gefährlichen Gütern in Berührung kommen, wie beispielsweise beim Transport, der Herstellung, Lagerung oder Behandlung, unter bestimmten Umständen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen. Die konkreten Anforderungen sind dabei von der Art und Menge der gefährlichen Güter abhängig und sind in der genannten Verordnung genau geregelt. Sollte das Unternehmen keinen internen Gefahrgutbeauftragten stellen können, ist es verpflichtet, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu beauftragen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Wenn ein Unternehmen keinen internen Gefahrgutbeauftragten hat oder keinen stellen kann, muss es einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser kann dann die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen übernehmen und sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Transport, zur Lagerung und zur Behandlung von gefährlichen Gütern eingehalten werden.

Welche Vorteile hat ein externer Gefahrgutbeauftragter?

  • Zeitersparnis: Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten können zeitaufwendig sein, insbesondere wenn das Unternehmen viele gefährliche Güter handhabt. Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann diese Verantwortung übernehmen und dem internen Personal Zeit für andere Aufgaben geben.

  • Expertise: Ein externer Gefahrgutbeauftragter verfügt oft über eine spezialisierte Ausbildung und jahrelange Erfahrung in der Arbeit mit gefährlichen Gütern. Diese Expertise kann wertvoll sein, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und Gefahren zu minimieren.

  • Flexibilität: Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann bei Bedarf leichter und schneller ausgetauscht werden, zum Beispiel bei Krankheit, Urlaub oder Kündigung. Eine Firma muss nicht die Zeit und Ressourcen aufwenden, um einen neuen internen Gefahrgutbeauftragten zu finden und auszubilden.

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Top Service im Bereich Gefahrgut.

Die Aufgaben des externen Gefahrgutbeauftragten.

  • Dokumentation: Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet, alle Vorgänge, die den Umgang mit Gefahrgut betreffen, zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung der Vorschriften, die Schulungen der Mitarbeiter und die Prüfungen der Verpackungen und Transportbehälter.

  • Risikomanagement: Der Gefahrgutbeauftragte entwickelt und implementiert Maßnahmen zur Minimierung von Risiken im Umgang mit Gefahrgut und trägt somit zur Erhöhung der Sicherheit bei.

  • Überwachung: Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Gütern im Unternehmen. Er prüft, ob alle Mitarbeiter, die mit Gefahrgut arbeiten, entsprechend geschult und informiert sind und ob die Lagerung, der Transport und die Behandlung von Gefahrgut den geltenden Vorschriften entsprechen.

  • Beratung und Schulung: Der Gefahrgutbeauftragte berät und schult die Mitarbeiter seines Unternehmens hinsichtlich der richtigen Handhabung und Verpackung von gefährlichen Gütern sowie der Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen.

  • Zusammenarbeit: Der Gefahrgutbeauftragte arbeitet eng mit anderen Fachbereichen und Behörden zusammen, um die Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen und im Falle eines Unfalls schnell und effektiv handeln zu können.

Wo ist das Tätigkeitsfeld des Gefahrgutbeauftragten geregelt?

Das Aufgabenfeld des Gefahrgutbeauftragten ist in Deutschland im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Diese Gesetze und Verordnungen setzen die europäische Gefahrgutverordnung (ADR) um und regeln die Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straße, Schiene, Wasser und in der Luft. In der GbV sind auch die konkreten Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten festgelegt. Es ist die Pflicht des Unternehmens, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte zu bestellen, wenn sie gefährliche Güter befördern, verpacken, abfüllen, beladen oder entladen.

Kosten Gefahrgutbeauftragter.

TRANSPARENT & FAIR

Economy Paket

95€ / Monat

Geeignet für: Transportunternehmen, Fuhrunternehmen und co.

  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter

  • 1 Begehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 1 Unterweisung / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 24h

  • 5h individuelle Beratung / Jahr
  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)
  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

TRANSPARENT & FAIR

Economy Plus Paket

129€ / Monat

Geeignet für: Speditionen, Industrieunternehmen, Handel & Kommunale Einrichtungen.

  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter

  • 1 Begehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 1 Unterweisung / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 12h

  • 5h individuelle Beratung / Jahr

  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)

  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

TRANSPARENT & FAIR

Premium Paket

239€ / Monat

Geeignet für: Krankenhäuser, Logistikdienstleister & Speditionen.

  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter

  • 2 Begehungen pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 2 Unterweisungen / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 3h

  • 10h individuelle Beratung / Jahr

  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)

  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

Was sind die Konsequenzen, wenn ein Unternehmen keinen oder nicht ausreichend qualifizierte Gefahrgutbeauftragte bestellt?

Die Bestellung von mindestens einem qualifizierten Gefahrgutbeauftragten ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn ein Unternehmen gegen diese Vorschrift verstößt und keinen oder nicht ausreichend qualifizierte Gefahrgutbeauftragte bestellt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben.

Zunächst kann dies zu Sanktionen durch die zuständigen Behörden führen, die von Geldstrafen bis hin zur Stilllegung des Betriebs reichen können. Darüber hinaus können auch rechtliche Konsequenzen, wie Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche von betroffenen Personen oder Unternehmen, drohen, wenn es aufgrund mangelhafter Gefahrgutbeförderung zu Unfällen oder Schäden kommt.

Des Weiteren kann die Nichtbestellung von qualifizierten Gefahrgutbeauftragten das Image des Unternehmens negativ beeinflussen und Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern kosten. Eine fehlende oder unzureichende Einhaltung von Sicherheitsvorschriften kann außerdem zu einem höheren Risiko von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefährdungen der Mitarbeiter führen.

Zusammenfassend ist es also von großer Bedeutung, dass Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, lagern, verpacken oder abgeben, die gesetzlichen Vorschriften einhalten und mindestens einen qualifizierten Gefahrgutbeauftragten bestellen, um sich vor den genannten Konsequenzen zu schützen.

Wie arbeitet ein Gefahrgutbeauftragter mit anderen Akteuren in der Lieferkette zusammen, um die Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten?

Ein Gefahrgutbeauftragter arbeitet eng mit anderen Akteuren in der Lieferkette zusammen, um die Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten. Hierbei geht es darum, Risiken bei der Beförderung zu minimieren und Schäden für Mensch, Umwelt und Sachwerte zu vermeiden.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört es, die Umsetzung der Vorschriften im Unternehmen sicherzustellen und eine reibungslose Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren in der Lieferkette zu gewährleisten. Dies umfasst unter anderem die Koordination mit Transportunternehmen, Spediteuren, Lagerbetreibern und Empfängern der Güter.

Dabei ist es wichtig, dass der Gefahrgutbeauftragte die Vorschriften und Anforderungen der verschiedenen Transportarten und Verkehrsträger kennt und diese bei der Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Lieferkette berücksichtigt. Er sorgt dafür, dass die Beteiligten in der Lieferkette über die Eigenschaften und Risiken der transportierten Gefahrstoffe informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Beförderung ergriffen werden.

Zudem unterstützt der Gefahrgutbeauftragte bei der Auswahl geeigneter Verpackungen, Kennzeichnungen und Transportbehälter, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten. Er überprüft die Transportpapiere und begleitet die Beförderung gefährlicher Güter, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Im Falle von Unfällen oder Zwischenfällen unterstützt er die beteiligten Akteure bei der Eindämmung von Schäden und der Einleitung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.

Zusammenfassend arbeitet ein Gefahrgutbeauftragter eng mit anderen Akteuren in der Lieferkette zusammen, um eine sichere Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten. Dabei sorgt er für die Einhaltung der Vorschriften und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Transportmittel und Verpackungen.

Welche Pflichten hat ein externer Gefahrgutbeauftragter gegenüber dem Unternehmen?

Ein externer Gefahrgutbeauftragter hat gegenüber dem Unternehmen verschiedene Pflichten. Dazu gehören:

  1. Beratung: Der externe Gefahrgutbeauftragte muss das Unternehmen bei der Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen im Bereich Gefahrguttransport beraten. Hierzu zählen die Beratung zu Transportverpackungen, Kennzeichnung, Dokumentation und Schulung der Mitarbeiter.
  2. Überwachung: Der externe Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgabe, regelmäßige Kontrollen der Gefahrguttransporte durchzuführen und die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze zu überwachen.
  3. Schulung: Der externe Gefahrgutbeauftragte ist verantwortlich für die Schulung der Mitarbeiter des Unternehmens im Bereich Gefahrguttransport. Hierbei geht es um die Vermittlung von Kenntnissen zur Gefahrgutverpackung, Gefahrgutkennzeichnung und der Dokumentation.
  4. Prüfung: Der externe Gefahrgutbeauftragte muss regelmäßig prüfen, ob die Vorschriften und Gesetze eingehalten werden und ob die Prozesse im Unternehmen den Anforderungen entsprechen.
  5. Dokumentation: Der externe Gefahrgutbeauftragte ist verantwortlich für die Dokumentation der Gefahrguttransporte und muss sicherstellen, dass alle notwendigen Unterlagen wie Transportpapiere, Gefahrgutdeklarationen und Unfallberichte ordnungsgemäß geführt werden.
  6. Kommunikation: Der externe Gefahrgutbeauftragte muss sicherstellen, dass alle relevanten Informationen und Änderungen im Bereich Gefahrguttransport an das Unternehmen weitergegeben werden.
  7. Risikobewertung: Der externe Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet, Risiken im Bereich Gefahrguttransport zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu empfehlen.

Wie oft sollte ein externer Gefahrgutbeauftragter das Unternehmen besuchen?

Die Anzahl der Besuche, die ein externer Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen durchführen sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sollte der Besuch des externen Gefahrgutbeauftragten so häufig erfolgen, dass eine angemessene Überwachung der Gefahrguttransporte und der Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen gewährleistet ist.

Die Anzahl der Besuche kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise:

  1. Art und Umfang der Transporte: Unternehmen, die regelmäßig große Mengen an Gefahrgut transportieren, sollten häufiger besucht werden als Unternehmen, die nur gelegentlich kleine Mengen transportieren.
  2. Erfahrung des Personals: Wenn das Personal im Umgang mit Gefahrgut gut geschult und erfahren ist, können die Besuche möglicherweise seltener erfolgen als bei unerfahrenem Personal.
  3. Risikobewertung: Wenn bei der Risikobewertung festgestellt wird, dass es hohe Risiken bei den Gefahrguttransporten gibt, sollten die Besuche des externen Gefahrgutbeauftragten entsprechend häufiger erfolgen.
  4. Erforderliche Maßnahmen: Wenn bei einem Besuch des externen Gefahrgutbeauftragten Mängel festgestellt wurden, sollten weitere Besuche erfolgen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt wurden.

Als Faustregel gilt jedoch, dass ein externer Gefahrgutbeauftragter das Unternehmen mindestens einmal pro Jahr besuchen sollte, um eine angemessene Überwachung zu gewährleisten. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, dass Besuche häufiger erfolgen.

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Wir betreuen Ihr Unternehmen als

Externer Gefahrgutbeauftragter

Wir stellen Ihnen den externen Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr. Egal ob Sie Gefahrgüter transportieren, lagern oder handeln. Unsere Gefahrgutbeauftragten betreuen Ihr Unternehmen professionell rund um das Thema ADR. Wir sind somit der ideale Partner im Bereich externer Gefahrgutbeauftragter für Transportunternehmen, externer Gefahrgutbeauftragter für Speditionen und externer Gefahrgutbeauftragter für Logistiker. Unsere Gefahrgutbeauftragten kennen sich mit ADR aus und kümmern sich darum, dass Ihre LKW laufen. Wenn Ihr Fuhrunternehmen mit Gefahrgut / ADR zutun hat und sie keinen eigenen Gefahrgutbeauftragten stellen können oder wollen, dann sind wir Ihr externer Dienstleister.

Als externer Gefahrgutbeauftragter für Lithium-Ionen-Akkus und Batterien haben wir spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit der sicheren Handhabung, dem Transport und der Lagerung dieser gefährlichen Güter in Ihrem Unternehmen. Die Aufgaben unserer Gefahrgutbeauftragten sind hierbei auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten. Allgemein umfasst unser Tätigkeitsfeld im Bereich Akkus, Lithium Ionen und Batterien als externer Gefahrgutbeauftragter die folgenden Bereiche:

  1. Risikobewertung: Unsere Gefahrgutbeauftragten sind für die Bewertung der Gefahren im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Akkus und Batterien in Ihrem betrieb verantwortlich. Dies umfasst die Identifizierung potenzieller Gefahren, wie z. B. Überhitzung, Kurzschlüsse oder Brandgefahr, und die Bewertung der Risiken im Umgang mit diesen Gefahren. Unsere Gefahrgutbeauftragten erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Ihren Betrieb und sorgen dafür, dass Sie und Ihre Mitarbeiter über die Gefahren, die von den Gefahrstoffen ausgehen, informiert sind.
  2. Einhaltung von Vorschriften: Ihr externer Gefahrgutbeauftragter stellt sicher, dass alle relevanten Vorschriften und Bestimmungen für den Transport und die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus und Batterien in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Dies umfasst internationale, nationale und regionale Vorschriften sowie branchenspezifische Standards. Unsere Gefahrgutbeauftragten sind Experten auf Ihrem Gebiet, sodass Sie als Kunde von unserem breiten Branchenwissen profitieren.
  3. Schulung und Unterweisung: Der externe Gefahrgutbeauftragte sorgt dafür, dass all Ihre Mitarbeiter, die mit Lithium-Ionen-Akkus und Batterien arbeiten, angemessen geschult und unterwiesen werden. Dies beinhaltet Schulungen zur sicheren Handhabung, zum Transport und zur Lagerung von Batterien. Sobald sie also einen externen Gefahrgutbeauftragten aus unserem Haus eingekauft haben, kümmern wir uns um die Unterweisungen und Schulungen im Bereich Gefahrgut und sorgen dafür, dass Ihre Belegschaft immer auf dem neusten Stand bleibt.
  4. Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrgut: Der ADR Beauftragte der 123 Ingenieure GmbH stellt sicher, dass die Batterien ordnungsgemäß gekennzeichnet und verpackt sind, um sicherzustellen, dass sie während des Transports keine Gefahr darstellen. Unsere Gefahrgutbeauftragten prüfen den Umgang mit den Batterien und Akkus regelmäßig und stellen bei Bedarf Nachgesungen an.
  5. Dokumentation Gefahrgut: Ein wichtiger Teil unserer Arbeit als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter besteht darin, sicherzustellen, dass alle relevanten Dokumente, einschließlich Versandpapieren und Sicherheitsdatenblättern, ordnungsgemäß geführt werden. Somit kümmern wir uns als externer ADR Dienstleister darum, dass Ihre Dokumentationspflichten zum Gefahrgut rechtskonform geführt werden.
  6. Inspektion und Überwachung: Der Sie betreuende Gefahrgutbeauftragte führt Inspektionen durch und stellt somit sicher, dass Lithium-Ionen-Akkus und Batterien ordnungsgemäß gelagert und transportiert werden. Nach jeder Kontrolle / Inspektion erhalten Sie eine Protokoll, indem der externe Gefahrgutbeauftragte auf Mängel hinweist.
  7. Unfallprävention und -reaktion: Unsere externen Gefahrgutbeauftragten entwickelt Pläne zur Prävention von Unfällen im Zusammenhang mit Batterien und zur Reaktion im Falle eines Unfalls oder einer Störung. Somit sind Ihre Mitarbeiter immer auf den Ernstfall vorbereitet.
  8. Beratung: Als externer Gefahrgutbeauftragter bieten wir Ihnen Unterstützung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Akkus und Batterien, um sicherzustellen, dass die Gefahren minimiert werden und Sie die Gefahren kennen. Gefahrgut ist Expertensache. Bestellen Sie jetzt einen externen Gefahrgutbeauftragten bei 123 Ingenieure und sorgen Sie für mehr Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgut in Ihrem Betrieb.

Benötigt jedes Krankenhaus einen Gefahrgutbeauftragten? Die wichtigsten Infos im Überblick:

  • Wenn ein Unternehmen am Transport von Gefahrgut beteiligt ist, sei es durch Transport, Handel, Lagerung oder Verpackung, muss es einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Es kann sich hierbei sowohl um einen internen als auch um einen externen Gefahrgutbeauftragten handeln.
  • Es gibt Ausnahmen für bestimmte Transporte, wie begrenzte Mengen, aber diese Ausnahmen gelten nicht für den Transport von biologischen Stoffen.
  • Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten umfassen die Dokumentation, Überwachung und Beratung in Bezug auf gefährliche Güter in Krankenhäusern. Die Gefahrgutbeauftragten arbeiten auch eng mit Abfallbeauftragten zusammen und sind verantwortlich für die Erstellung von Unfallberichten sowie eines jährlichen Berichts zur Gefahrgutbeförderung.
  • Jeder Gefahrgutbeauftragte muss über einen Schulungsnachweis verfügen, der zwei Jahre lang gültig ist und nach erfolgreicher Prüfung um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.

Die Klinikleitung muss sicherstellen, dass der Gefahrgutbeauftragte, bevor er ernannt wird, einen gültigen Schulungsnachweis gemäß § 4 besitzt, der auf die Tätigkeiten des Unternehmens zugeschnitten ist. Die Industrie- und Handelskammern sind für die Ausstellung des Schulungsnachweises zuständig und verantwortlich für die Anerkennung und Überwachung von Schulungsprogrammen sowie die Durchführung von Prüfungen gemäß § 7. Die Schulungen und Prüfungen werden standardmäßig in deutscher Sprache durchgeführt, können jedoch auf Antrag auch in Englisch abgehalten werden, wie in § 5 für Schulungsanforderungen und § 6 für Prüfungen festgelegt. Der Schulungsnachweis behält seine Gültigkeit für einen Zeitraum von zwei Jahren und kann nach erfolgreich abgelegter Prüfung jeweils um weitere zwei Jahre verlängert werden, wie in § 4 für den Schulungsnachweis festgelegt ist.

10 Fakten zum externen Gefahrgutbeauftragten.

  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist eine Person oder ein Unternehmen, das von einem Transportunternehmen beauftragt wird, die Einhaltung der Vorschriften im Bereich Gefahrguttransport zu überwachen und sicherzustellen.
  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist für die Überwachung der Transporte von Gefahrgütern verantwortlich, einschließlich der Planung, Durchführung und Dokumentation der Transporte.
  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter unterstützt das Transportunternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Gefahrguttransport, einschließlich der Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung, Handhabung und Dokumentation von Gefahrgütern.
  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter muss über umfassende Kenntnisse im Bereich Gefahrguttransport verfügen, einschließlich der einschlägigen nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften.
  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann von Unternehmen jeder Größe und Branche beauftragt werden, die im Bereich Gefahrguttransport tätig sind.
  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann als eigenständiger Dienstleister oder im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit dem Transportunternehmen tätig sein.
  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter muss regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter unterstützt das Transportunternehmen bei der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Bereich Gefahrguttransport.
  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann für das Transportunternehmen von großem Nutzen sein, da er das Unternehmen vor hohen Strafen und Bußgeldern schützt, die aus der Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen resultieren können.
  • Ein externer Gefahrgutbeauftragter muss in der Lage sein, bei Notfällen und Unfällen im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten zu unterstützen und gegebenenfalls Beratung und Vertretung zu leisten.

10 Eigenschaften die ein guter Gefahrgutbeauftragter mitbringen sollte.

  1. Umfassendes Fachwissen: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte über umfassende Kenntnisse im Bereich Gefahrguttransport verfügen, einschließlich der nationalen und internationalen Vorschriften und Gesetze.
  2. Verantwortungsbewusstsein: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte seine Verantwortung ernst nehmen und sich aktiv dafür einsetzen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
  3. Analytische Fähigkeiten: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte in der Lage sein, komplexe Probleme zu analysieren und kreative Lösungen zu finden.
  4. Kommunikationsfähigkeit: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte über ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten verfügen, um sowohl mit Mitarbeitern als auch mit Behörden und anderen Beteiligten effektiv kommunizieren zu können.
  5. Organisationsfähigkeit: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte in der Lage sein, komplexe Aufgaben zu organisieren und zu koordinieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
  6. Flexibilität: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte in der Lage sein, schnell auf Veränderungen zu reagieren und sich an neue Vorschriften und Gesetze anzupassen.
  7. Teamfähigkeit: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte in der Lage sein, effektiv im Team zu arbeiten und seine Arbeit mit anderen Abteilungen zu koordinieren.
  8. Vertrauenswürdigkeit: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte vertrauenswürdig sein und sicherstellen, dass alle Geschäftsabläufe und Informationen vertraulich behandelt werden.
  9. Kritisches Denken: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte in der Lage sein, kritisch zu denken und Entscheidungen zu treffen, die auf Fakten und Daten basieren.
  10. Lernbereitschaft: Ein Gefahrgutbeauftragter sollte offen für neue Erkenntnisse und Entwicklungen sein und sich kontinuierlich weiterbilden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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Unsere Gefahrgutbeauftragten stehen Ihnen zur Verfügung.

Was versteht man unter dem Verkehrsträgern Straße (ADR)?

ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, auf Deutsch „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Das ADR-Abkommen legt internationale Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße fest, um die Sicherheit von Menschen, Eigentum und Umwelt zu gewährleisten. Es enthält detaillierte Bestimmungen für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Kontrolle von gefährlichen Gütern beim Transport auf der Straße. Die ADR-Vorschriften gelten für den nationalen und internationalen Straßentransport von Gefahrgut und sind verpflichtend für alle Verkehrsteilnehmer, die mit dem Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße betraut sind.

Was versteht man unter dem Verkehrsträger Schiene (RID)?

RID steht für „Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses“, auf Deutsch „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr von gefährlichen Gütern“. Das RID-Abkommen legt internationale Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene fest, um die Sicherheit von Menschen, Eigentum und Umwelt zu gewährleisten. Es enthält detaillierte Bestimmungen für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Kontrolle von gefährlichen Gütern beim Transport auf der Schiene. Das RID-Abkommen gilt für den nationalen und internationalen Schienentransport von Gefahrgut und ist verpflichtend für alle Verkehrsteilnehmer, die mit dem Transport von gefährlichen Gütern auf der Schiene betraut sind.

Was versteht man unter dem Verkehrsträger Binnenschifffahrt (ADN)?

ADN steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation intérieure“, auf Deutsch „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen“. Das ADN-Abkommen legt internationale Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen fest, um die Sicherheit von Menschen, Eigentum und Umwelt zu gewährleisten. Es enthält detaillierte Bestimmungen für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Kontrolle von gefährlichen Gütern beim Transport auf Binnenwasserstraßen. Das ADN-Abkommen gilt für den nationalen und internationalen Transport von Gefahrgut auf Binnenwasserstraßen und ist verpflichtend für alle Verkehrsteilnehmer, die mit dem Transport von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen betraut sind.

Was versteht man unter dem Verkehrsträger Seeschifffahrt (IMDG-Code)?

MDG-Code steht für „International Maritime Dangerous Goods Code“ und ist ein international anerkanntes Regelwerk zur Beförderung von gefährlichen Gütern auf Seeschiffen. Der IMDG-Code legt detaillierte Vorschriften und Anweisungen fest, um die Sicherheit von Menschen, Eigentum und Umwelt bei der Beförderung von gefährlichen Gütern auf See zu gewährleisten. Es enthält Bestimmungen für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Kontrolle von gefährlichen Gütern während des Transports auf See.

Der IMDG-Code gilt für alle Schiffe, die internationale Gewässer befahren, sowie für Schiffe, die in Häfen anlegen, die den IMDG-Code als verbindlich erklärt haben. Es ist verpflichtend für alle Verkehrsteilnehmer, die mit dem Transport von gefährlichen Gütern auf Seeschiffen betraut sind, einschließlich der Betreiber, der Verlader und der Transportunternehmen.

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Was versteht man unter dem Verkehrsträger Luftfracht (IATA)?

IATA steht für „International Air Transport Association“ und ist eine internationale Handelsorganisation der Fluggesellschaften, die sich mit der Vereinheitlichung von Betriebsabläufen und der Entwicklung von Branchenstandards befasst. Eine der wichtigsten Aufgaben von IATA besteht darin, die Sicherheit und Effizienz des internationalen Lufttransports zu fördern, einschließlich der Beförderung von Frachtgütern.

Für den Transport von gefährlichen Gütern auf dem Luftweg gibt es ein spezielles Regelwerk, das von der IATA herausgegeben wird. Das IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) ist ein umfassendes Handbuch, das alle Aspekte der Beförderung von gefährlichen Gütern auf dem Luftweg abdeckt. Es enthält detaillierte Vorschriften und Anweisungen für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Kontrolle von gefährlichen Gütern während des Transports auf dem Luftweg.

Das IATA DGR gilt für alle Luftfrachttransporte weltweit, unabhängig davon, ob sie von einer Frachtfluggesellschaft oder von einer Passagierfluggesellschaft durchgeführt werden. Es ist verpflichtend für alle Verkehrsteilnehmer, die mit dem Transport von gefährlichen Gütern auf dem Luftweg betraut sind, einschließlich der Betreiber, der Verlader und der Transportunternehmen.

Zusätzlich zu den IATA-Vorschriften müssen alle Luftfrachttransporteure auch die nationalen und internationalen Vorschriften einhalten, die von den zuständigen Regierungsbehörden erlassen wurden. Diese Vorschriften können je nach Land und Region variieren und beinhalten oft zusätzliche Anforderungen für den Transport von gefährlichen Gütern auf dem Luftweg.

Die Einhaltung der IATA-Vorschriften und der nationalen und internationalen Vorschriften für den Luftfrachttransport von gefährlichen Gütern ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Menschen, Eigentum und Umwelt zu gewährleisten. Verstöße können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, einschließlich hohen Geldstrafen, Schäden an der Reputation und sogar zum Verlust der Betriebserlaubnis.

Welcher Verkehrsweg birgt bezüglich der Gefahrgüter die höchsten Sicherheitsanforderungen?

Es ist schwer zu sagen, welcher Verkehrsweg bezüglich der Gefahrstoffe die höchsten Sicherheitsanforderungen hat, da alle Verkehrsträger – Straße, Schiene, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Luftfracht – spezifische Gefahren und Risiken aufweisen und daher unterschiedliche Sicherheitsanforderungen haben.

Jedoch ist es bekannt, dass der Transport von Gefahrstoffen auf dem Luftweg die höchsten Sicherheitsanforderungen hat, aufgrund der hohen Geschwindigkeit, der großen Höhen und des begrenzten Platzes in Flugzeugen. Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf dem Luftweg ist sehr stark reguliert und unterliegt strengen Vorschriften, um die Sicherheit von Menschen, Eigentum und Umwelt zu gewährleisten.

Die IATA-Vorschriften legen detaillierte Vorschriften und Anweisungen für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Kontrolle von gefährlichen Gütern während des Transports auf dem Luftweg fest. Zusätzlich zu den IATA-Vorschriften müssen alle Luftfrachttransporteure auch die nationalen und internationalen Vorschriften einhalten, die von den zuständigen Regierungsbehörden erlassen wurden.

Da der Transport von gefährlichen Gütern auf dem Luftweg besonders kritisch ist, müssen alle Beteiligten im Transportprozess – vom Verlader über den Transporteur bis hin zum Empfänger – sehr sorgfältig vorgehen und alle Sicherheitsanforderungen einhalten, um das Risiko von Unfällen oder Zwischenfällen zu minimieren.

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