Erstellung Explosionsschutzdokument

Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und externe Gefahrgutbeauftragte sind wir deutschlandweit Ihre Spezialisten für die Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach den Explosionsschutz-Richtlinien für Anlagen und Arbeitsbereiche.

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Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Ein Explosionsschutzdokument ist eine Sicherheitsunterlage, in der festgehalten wird, wie mit möglichen Explosionsgefahren umzugehen ist. Es dient als Nachweis dafür, dass alle Bereiche, in denen eine Explosion entstehen könnte, sorgfältig geprüft und beurteilt wurden sowie dass geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden, um Menschen und Anlagen zu schützen.

Im Explosionsschutzdokument wird beschrieben, an welchen Stellen im Betrieb Explosionsgefahren auftreten können, wie diese Gefahren bewertet wurden und welche technischen, organisatorischen sowie persönlichen Vorkehrungen getroffen wurden, um Risiken zu minimieren.

Das Explosionsschutzdokument muss vor Beginn einer Tätigkeit auf Basis einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung erstellt werden (§ 6 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“), unabhängig davon, wie viele Beschäftigte ein Unternehmen hat. Eine feste Form ist nicht vorgeschrieben, sodass unterschiedliche Unterlagen hinzugefügt werden können, die zur Bewertung einer Explosionsgefahr nützlich sind, wie beispielsweise ein Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen oder auch Flucht- und Rettungspläne.

Explosionsschutzdokument erstellen lassen

  • Unsere Dokumente erfüllen die gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien im Bereich des Explosionsschutzes.
  • Bei uns erstellen ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Chemiefachkräfte das Explosionsschutzdokument.
  • Unsere Dokumente sind vollumfänglich und auf dem neusten Stand der Technik und Verordnungen.
  • Wir schulen und trainieren Ihre Mitarbeiter kompetent und preiswert im Explosionsschutz.
  • Wir kontrollieren die Umsetzung des Explosionsschutzdokuments in Ihrem Unternehmen.
  • Bei Bedarf wird das Explosionsschutzdokument an veränderte betriebliche Gegebenheiten angepasst, sodass es stets den aktuellen Umständen entspricht und die Rechtskonformität gewährleistet bleibt.

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

Erstberatung Statistiken

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ERSTBERATUNG

Wir sind Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments geht. Gemeinsam klären wir in einem ersten Gespräch, welche Anforderungen für Ihren Betrieb relevant sind und welche Unterlagen benötigt werden. Rufen Sie uns gerne an: Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

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ÜBERNAHME DER BETREUUNG

Vertrauen Sie auf unsere praxisorientierte Lösungen, die alle aktuellen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung rechtssicher erfüllen. Mit unserer branchenübergreifenden Erfahrung und Fachkompetenz erstellen wir ein Explosionsschutzdokument, das sowohl Ihren Mitarbeitenden als auch Ihrem Betrieb Sicherheit gewährleistet.

Uebernahme zwei Ingenieure auf der Baustelle planend
Dokumentation

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DOKUMENTATION

Im Rahmen des Explosionsschutzdokuments übernehmen wir Ihre Dokumentationspflichten (digital und in Papierform). Wir stellen sicher, dass alle relevanten Inhalte wie Gefährdungsbeurteilungen, Schutzkonzepte, Zoneneinteilungen und abgestimmte Maßnahmen vollständig erfasst, detailliert dokumentiert und revisionssicher archiviert werden.

Ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?

Ja, ein Explosionsschutzdokument ist in Deutschland verpflichtend. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber für Arbeitsplätze in explosionsgefährdeten Bereichen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen. Diese bildet in weiterer Folge die Basis, wenn Sie ein Explosionsschutzdokument erstellen lassen. Im Explosionsschutzdokument müssen alle explosionsfähigen Stoffe und Prozesse im Betrieb erfasst und bewertet sowie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen dokumentiert werden.

Des Weiteren legt die Betriebssicherheitsverordnung fest, dass auch Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen oder Instandsetzungen auf Explosionssicherheit geprüft werden müssen. Bei dieser Prüfung sind insbesondere das im Explosionsschutzdokument beschriebene Schutzkonzept sowie die Zoneneinteilung zu berücksichtigen.

In § 6 Absatz 9 GefStoffV ist geregelt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, wenn die Gefahr besteht, dass sich gefährliche explosionsfähige Gemische bilden können. Dieses Dokument muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen und jederzeit den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Es dient als Nachweis dafür, dass mögliche Gefährdungen ermittelt, bewertet und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen wurden.

Darüber hinaus müssen im Explosionsschutzdokument auch die Auswahl und der Einsatz geeigneter Arbeitsmittel festgehalten werden. Werden Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt oder können durch sie explosionsfähige Atmosphären entstehen, sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung zu dokumentieren. Dabei ist sicherzustellen, dass nur für die jeweilige Zone zugelassene Geräte und Schutzsysteme im Sinne der europäischen ATEX-Richtlinie 2014/34/EU verwendet werden.

Neben BetrSichV und GefStoffV sind weitere technische Normen wie die DIN EN 1127-1 (Explosionsfähige Atmosphären) oder die DIN EN 60079 (Explosionsgefährdete Bereiche) relevant, da sie deren Anforderungen an die praktische Umsetzung des Explosionsschutzes konkretisieren.

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Wir erstellen das Explosionsschutzdokument.

Mit 123ingenieure erfüllen Sie kostengünstig alle gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen.

Wer ist für die Erstellung des Explosionsschutzdokuments verantwortlich?

Nach der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV Absatz 11) sowie nach den Vorgaben der DGUV Information 213-106 liegt die Verantwortung für die Erstellung des Explosionsschutzdokuments bei der Unternehmensleitung. Diesef muss sicherstellen, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, in der alle relevanten Gefahrenquellen ermittelt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Diese Gefährdungsbeurteilung und die Erstellung des Explosionsschutzdokuments dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Fachkundig ist, wer die erforderlichen Kenntnisse über physikalische Grundlagen, die Eigenschaften der eingesetzten Stoffe, die betrieblichen Prozesse sowie die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen besitzt und diese Fachkunde durch Ausbildung, Berufserfahrung oder spezifische Fortbildungsmaßnahmen nachweisen kann.

Verfügen Sie nicht selbst über diese Fachkunde, sind Sie verpflichtet, externe Unterstützung hinzuzuziehen. Hier kommen insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder qualifizierte Berater infrage.

Für die Erstellung eines wirkungsvollen Explosionsschutzkonzeptes ist auch die Mitwirkung der Beschäftigten wichtig. Denn sie arbeiten direkt mit explosionsfähigen Gemischen oder tragen Verantwortung für die betroffenen Betriebsbereiche.

Wir von 123ingenieure übernehmen die Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments sowie Ihrer Betriebsanweisung im Bereich Explosionsschutz. Mit der Unterstützung unserer Fachleute erhöhen Sie sowohl die Sicherheit in Ihrem Betrieb als Sie auch die Rechtskonformität Ihres Unternehmens gewährleisten.

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Jahre Erfahrung
digital und vor ort 2

Ihre Vorteile im Überblick.

Wir sind in ganz Deutschland für Sie im Einsatz: von der ersten Beratung bis zur Umsetzung bei Ihnen vor Ort. Unabhängig von Ihrem Standort erhalten Sie einen festen Ansprechpartner und kurze Wege in der Zusammenarbeit.

Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über die Zulassung aller neun gewerblichen Berufsgenossenschaften. So betreuen wir Unternehmen aus sämtlichen Branchen mit einem besonders breitgefächerten Fachwissen.

Bei uns profitieren Sie von einem überzeugenden Preis‑Leistungs‑Verhältnis: Transparente Angebote und Leistungspakete zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen ohne versteckte Kosten für eine sichere Budgetplanung.

Welche Informationen muss ein Explosionsschutzdokument enthalten?

Ein Explosionsschutzdokument dient Ihnen als Arbeitgeber nicht nur als Nachweis für getroffene Schutzmaßnahmen, sondern muss alle wesentlichen Angaben enthalten, die für ein vollständiges und nachvollziehbares Ex-Schutzkonzept in Ihrem Unternehmen erforderlich sind. Die wichtigsten Inhalte sind:

1. Angaben zu Ihrem Betrieb

In Ihrem Explosionsschutzdokument müssen der Betrieb oder Betriebsteil eindeutig benannt werden. Dazu gehören der Standort, die Gebäude, die Anlagen und die jeweiligen Arbeitsbereiche. Außerdem ist festzuhalten, wer in Ihrem Unternehmen für den jeweiligen Bereich verantwortlich ist, wann das Dokument erstellt wurde und welche ergänzenden Unterlagen wie Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnisse, Betriebsanweisungen oder Wartungspläne dazugehören.

2. Gefährdungsbeschreibung

Sie müssen dokumentieren, wo in Ihrem Unternehmen explosionsfähige Gemische entstehen können und welche Verfahren oder Tätigkeiten damit verbunden sind. Dazu zählen eingesetzte oder entstehende Stoffe, deren Mengen und physikalische Zustände sowie prozessbedingte Faktoren wie Druck- und Temperaturbereiche. Auch mögliche Freisetzungsquellen sowie vorhandene Lüftungs- oder Absauganlagen sind hier zu beschreiben.

3. Stoffdaten

In Ihrem Dokument ist anzugeben, welche brennbaren Stoffe im Betrieb auftreten und über welche sicherheitstechnischen Kenngrößen sie verfügen. Dazu gehören beispielsweise Flammpunkt, Explosionsgrenzen, Zündtemperatur oder Mindestzündenergie. Besonders bei Stäuben ist zu berücksichtigen, dass Faktoren wie Feuchtigkeit, Korngrößenverteilung oder Oberflächenbeschaffenheit das Brand- und Explosionsverhalten stark beeinflussen.

4. Zoneneinteilung und Schutzmaßnahmen

Ein wesentlicher Bestandteil Ihres Explosionsschutzdokuments ist die Zonierung explosionsgefährdeter Bereiche. Diese Einteilung muss nachvollziehbar dargestellt und mit den jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen verknüpft werden. Zudem sind Regelungen für die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen sowie die regelmäßige Prüfung technischer Schutzvorrichtungen und anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen zu dokumentieren.

5. Bauliche und geografische Gegebenheiten

Ihr Explosionsschutzdokument sollte eine Kurzbeschreibung der Lage und der baulichen Rahmenbedingungen enthalten. Dazu gehören beispielsweise Gebäudepläne, Lagepläne oder Aufstellungspläne relevanter Anlagenteile.

6. Aktualisierung und Pflege

Damit Sie Ihr Explosionsschutzdokument im Alltag nutzen können, muss es klar strukturiert, verständlich formuliert und regelmäßig überprüft werden. Sobald sich Änderungen in Ihrem Betrieb ergeben, ist eine Anpassung erforderlich, damit das Dokument stets den aktuellen Gefährdungsstand und die gültigen Schutzmaßnahmen widerspiegelt.

Was kostet ein Explosionsschutzdokument?

Bei 123Ingenieure erhalten Sie ein Explosionsschutzdokument bereits ab 990 €. In diesem Preis sind alle Fahrt- und Spesenkosten enthalten sowie eine Betriebsbegehung vor Ort in Ihrem Unternehmen. Auch unsere betriebsspezifische Expertenberatung sowie die vollständige Dokumentation in digitaler und gedruckter Form sind dabei inkludiert. Die genauen Kosten richten sich nach der Gefahrenklasse und der Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Auf unserer Webseite Unsere Preise erfahren Sie zu den Kosten für unsere weiteren Dienstleistungen.

Unterstützung durch unsere Experten

Da die richtige Erstellung eines Explosionsschutzdokuments fundierte Fachkenntnisse erfordert, können Sie diese Aufgabe vertrauensvoll an uns übertragen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragten der 123Ingenieure GmbH übernehmen die Erstellung für Sie. Mit unser Erfahrung und unserem technischem Know-how sorgen wir dafür, dass Ihr Ex-Schutzdokument den aktuellen gesetzlichen und sicherheitstechnischen

Welche Schutzmaßnahmen sind im Explosionsschutzdokument festzuhalten?

Beim Festlegen der Schutzmaßnahmen ist eine klare Rangfolge zu beachten:

  • zuerst die Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären verhindern
  • anschließend mögliche Zündquellen ausschließen und
  • schließlich die Auswirkungen einer möglichen Explosion technisch begrenzen

Ergänzend sichern organisatorische Vorgaben, Unterweisungen und regelmäßige Wirksamkeitskontrollen die verlässliche Umsetzung im Betrieb.

  • Vermeidung explosionsfähiger Atmosphären

    Substitution brennbarer Stoffe, Mengenbegrenzung und sichere Prozesstemperaturen; technische Maßnahmen wie Lüftung und Absaugung, Inertisierung mit Schutzgasen sowie Druckabsenkung. Installation und Funktion dokumentieren und regelmäßig z. B. mit Gaswarntechnik und Luftstrommessungen überwachen.
  • Vermeidung wirksamer Zündquellen

    Zündquellen wie heiße Oberflächen, elektrische Anlagen, mechanische Funken und elektrostatische Entladungen ausschließen. Maßnahmen: explosionsgeschützte Geräte, Erdung und Potentialausgleich, geeignete Werkzeuge sowie klare Betriebs- und Instandhaltungsregeln. Orientierung bieten
    TRGS 723 (gefährliche explosionsfähige Gemische) und TRGS 727 (Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen).
  • Begrenzung der Explosionswirkungen

    Konstruktive Schutzmaßnahmen wie Druckentlastungen, explosionsdruckfeste Bauweisen, Löschmittelsperren und Rückschlagsicherungen sowie die technische Entkopplung von Anlagenteilen, damit sich explosive Ereignisse nicht ausbreiten.
  • Organisatorische Maßnahmen

    Zuständigkeiten festlegen, Arbeitsfreigaben und Fremdfirmenkoordination regeln, Beschäftigte regelmäßig unterweisen und Notfallabläufe üben.

Was passiert, wenn ein Betrieb kein Explosionsschutzdokument hat oder die Anforderungen nicht erfüllt?

Wenn in Ihrem Betrieb kein Explosionsschutzdokument vorliegt oder es die Anforderungen nicht erfüllt, steigt das Risiko schwerer Unfälle mit Personen- und Sachschäden. Zusätzlich müssen Sie mit behördlichen Maßnahmen und finanziellen Sanktionen rechnen.

  • Rechtsgrundlage: Die Pflicht zur gesonderten Dokumentation von Explosionsgefährdungen und zur Darstellung eines Explosionsschutzkonzepts ergibt sich aus § 6 Absatz 9 der Gefahrstoffverordnung. Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung kann auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet werden.
  • Behördliche Maßnahmen: Die Arbeitsschutzbehörden dürfen Auskünfte und Unterlagen verlangen, Anordnungen treffen und in gravierenden Fällen Tätigkeiten untersagen, wenn der Schutz der Beschäftigten nicht gewährleistet ist. Grundlage ist hier das Arbeitsschutzgesetz (22 ArbSchG „Befugnisse der zuständigen Behörden“).
  • Bußgelder: Ordnungswidrig handelt, wer Gefährdungen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beurteilt oder eine Gefährdungsbeurteilung nicht rechtzeitig aktualisiert. Rechtsgrundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (22 BetrSichV „Ordnungswidrigkeiten“) in Verbindung mit § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“). Für Arbeitgeber sind Geldbußen bis zu 30.000 Euro möglich. In bestimmten Konstellationen, insbesondere bei überwachungsbedürftigen Anlagen, können nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) höhere Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Eine unvollständige oder fehlende Dokumentation führt häufig zu Nachforderungen der Aufsichtsbehörden, zu Auflagen und Fristsetzungen bis hin zu vorübergehenden Stilllegungen einzelner Bereiche. Zudem kann der Versicherungsschutz gefährdet sein und es drohen zivilrechtliche Ansprüche nach Schadensereignissen.

Unsere Empfehlung daher : Prüfen Sie, ob in Ihrem Unternehmen gefährliche explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Erstellen oder aktualisieren Sie das Explosionsschutzdokument nach § 6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung unter Bezug auf die DGUV Information 213‑106. Hinterlegen Sie die erforderlichen Prüf- und Wartungspläne gemäß Betriebssicherheitsverordnung und stellen Sie im Dokument nachvollziehbar dar, welche Gefährdungen ermittelt wurden, welche Schutzmaßnahmen festgelegt sind und wie deren Wirksamkeit überwacht wird.

Wie Sie Ihr Explosionsschutzdokument in der Praxis effektiv umsetzen

Damit Ihr Explosionsschutzdokument nicht nur auf dem Papier besteht, sondern den Arbeitsalltag tatsächlich sicherer macht, sollten Sie Umsetzung, Kontrolle und Verbesserung systematisch organisieren. Die folgenden Punkte haben sich bewährt:

  • Schulung und Unterweisung: Sorgen Sie dafür, dass alle Beschäftigten in explosionsgefährdeten Bereichen die im Dokument festgelegten Maßnahmen kennen und anwenden. Grundlage sind die regelmäßigen Unterweisungen nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) sowie praxisnahe Schulungen mit Bezug auf Ihre Anlagen und Stoffe.
  • Überwachung und Wartung der Schutzmaßnahmen: Prüfen und warten Sie Lüftungen, Absaugungen, Inertisierung, Gaswarntechnik und weitere Ex‑Schutzeinrichtungen in festgelegten Intervallen. Dokumentation und Nachweisführung: Halten Sie Ergebnisse von Prüfungen, Kalibrierungen und Instandhaltungen nachvollziehbar fest und archivieren Sie sie gemeinsam mit dem Explosionsschutzdokument.
  • Risikobewusstsein und Arbeitsorganisation: Stärken Sie das Sicherheitsniveau durch klare Zuständigkeiten, wirksame Arbeitsfreigaben, koordinierte Fremdfirmensteuerung und das Melden von Beinahe-Ereignissen. Für die systematische Beurteilung und Maßnahmenauswahl bieten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 720 , eine gute Grundlage.

Zusammenarbeit mit fachkundigen Experten: Stellen Sie sicher, dass Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt Ihr Unternehmen nicht über ausreichende Fachkunde, ziehen Sie externe Unterstützung hinzu, zum Beispiel eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich mit den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung auskennt.

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