Externer Gefahrgutbeauftragter für Verkehrsträger Straße

Ihr externer Gefahrgutbeauftragter der 123 Ingenieure GmbH unterstützt Sie deutschlandweit dabei, alle gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit gefährlichen Gütern zuverlässig einzuhalten. Ob Gefahrguttransport nach ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), Be- und Entladen oder Lagerung: Unsere Gefahrgutbeauftragten sorgen für Sicherheit und rechtskonforme Abläufe in Ihrem Unternehmen. Dabei profitieren Sie von transparenten Festpreisen zu wirtschaftlich vorteilhaften Konditionen.

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Unsere Leistungen als externe Gefahrgutbeauftragte für die Straße

Zu unseren zentralen Leistungen nach 1.8.3.3 ADR und § 8 GbV („Pflichten des Gefahrgutbeauftragten“) gehört die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter, einschließlich Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation. Darüber hinaus beraten wir Ihr Unternehmen bei allen Fragen rund um den sicheren Umgang mit Gefahrgut und entwickeln praxisnahe Maßnahmen, die Risiken minimieren und Abläufe effizient gestalten.

Unsere externen Gefahrgutbeauftragten erstellen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichte, in denen sämtliche relevanten Tätigkeiten sowie die transportierten Mengen an gefährlichen Gütern nach ADR-Klassen detailliert aufgeführt sind. Ebenso verfassen wir Unfallberichte zu aufgetretenen Vorfällen, dokumentieren Zwischenfälle und halten alle Überwachungstätigkeiten nachvollziehbar fest.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der praxisnahen Mitarbeiterschulung und Unterweisung nach ADR 1.3. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben im Gefahrgutprozess kompetent und regelkonform erfüllen. Zudem unterstützen wir Ihr Unternehmen bei behördlichen Anfragen oder Kontrollen und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig, aktuell und rechtssicher vorliegen.

Mit unserer Unterstützung profitieren Sie nicht nur von fachlicher Sicherheit, sondern auch von attraktiven Konditionen. Darüber hinaus gewährleisten Ihnen unsere externen Gefahrgutbeauftragten, dass sämtliche Anforderungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie des ADR zuverlässig erfüllt.

Unsere Aufgaben als externe Gefahrgutbeauftragte im Überblick

  • Jährliche Begehung vor Ort im Unternehmen
  • Erstellung eines ausführlichen Begehungsprotokolls
  • Überwachung der ADR-Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben
  • Kontrolle von Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Güter
  • Prüfung und Kontrolle der Dokumentation
  • Erstellung von Jahresberichten gemäß GbV
  • Verfassen von Unfall- und Zwischenfallberichten
  • Lückenlose Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge
  • ADR 1.3 Unterweisungen und Mitarbeiterschulungen (online oder vor Ort)
  • Bereitstellung aktueller und rechtssicherer Unterlagen

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen externen Gefahrgutbeauftragten für Ihr Gefahrgut oder Ihre Gefahrguttransporte benötigen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos zu Ihren Fragen rund um gefährliche Güter.

externen Gefahrgutbeauftragter

Unsere Vorgehensweise als Ihr

externer Gefahrgutbeauftragter

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

Erstberatung Statistiken

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ERSTBERATUNG ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN

Wir sind Ihr kompetenter Partner rund um den externen Gefahrgutbeauftragten und unterstützen Sie deutschlandweit im Straßentransport nach ADR. In einem ersten Gespräch erfassen wir Ihren konkreten Bedarf und geben Ihnen eine klare Einschätzung, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.

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ÜBERNAHME DER BETREUUNG

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und geprüft sind (wie schriftliche Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten inklusive Übersicht aller Aufgaben), übernehmen wir offiziell die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter in Ihrem Unternehmen. Ab diesem Zeitpunkt stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und Sie bei Fragen jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner haben.

Uebernahme zwei Ingenieure auf der Baustelle planend
Dokumentation

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DOKUMENTATION, ARCHIVIERUNG & SCHULUNG

Mit der Bestellung unserer externen Gefahrgutbeauftragten erhalten Sie eine zuverlässige Komplettlösung. Wir übernehmen die Dokumentation, erstellen rechtssichere Unterlagen und verfassen die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichte sowie Unfallberichte. Zusätzlich kümmern wir uns um die Archivierung und führen praxisnahe Schulungen für Ihre Mitarbeiter durch, damit der sichere Umgang mit Gefahrgut immer auf aktuellem Stand bleibt.

Ihre Vorteile mit 123Ingenieure

Transparente Festpreise

Deutschlandweiter Service

Team aus Ingenieuren und Gefahrgut Experten

Übernahme der Dokumentation

Umfangreiches Leistungsportfolio

Wann benötigen Sie einen Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen?

Sobald Sie am Transport gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen beteiligt sind und unter die Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) oder der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) fallen, sollten Sie sich Gedanken zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten machen. Denn in diesen Fällen schreibt § 3 Abs.1 GbV vor, dass Sie mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen müssen.

Wann brauchen Sie keinen Gefahrgutbeauftragten?

  • Unternehmen, die ausschließlich geringe Mengen von Gefahrgut (bis maximal 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr) befördern oder als Fahrzeugführer, Empfänger oder Entlader tätig sind, müssen keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
  • Ebenfalls keine Bestellungspflicht besteht, wenn die Tätigkeit nur freigestellte Gefahrgüter nach ADR, RID, ADN oder IMDG-Code betrifft oder die zulässigen Mengengrenzen laut ADR nicht überschritten werden.
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Ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, hängt also von Ihrem jährlichen Transportvolumen und Ihrer Rolle im Gefahrgutprozess ab.

Zur individuellen Berechnung, ob Sie für Ihre Gefahrguttransporte die Schwellenwerte überschreiten, nutzen Sie ganz einfach unseren 1000-Punkte-Rechner Gefahrgut. So erhalten Sie schnell und unkompliziert eine erste Orientierungshilfe.

Falls Sie dennoch unsicher sind, ob die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten in Ihrer Situation erforderlich ist, beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen, welche gesetzlichen Anforderungen konkret für Ihr Unternehmen gelten.

Welche Vorteile bietet Ihnen ein externer Gefahrgutbeauftragter?

Ein externer Gefahrgutbeauftragter spart Ihrem Unternehmen wertvolle Zeit, da sämtliche gesetzliche Aufgaben rund um das Gefahrgutrecht professionell und effizient übernommen werden, ohne dass Ihr internes Personal zusätzlich gebunden wird.

Sie profitieren von spezialisierten Fachkenntnissen und langjähriger Praxiserfahrung, wodurch die Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen steigt und Risiken beim Transport gefährlicher Güter minimiert werden.

Der unabhängige Blick eines externen Experten, wie Sie ihn auch von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit kennen, ermöglicht eine objektive Bewertung Ihrer Abläufe und erleichtert die Erkennung von Verbesserungsmöglichkeiten. Durch diese flexible Lösung sind Sie bei Ausfall oder Wechsel bestens abgesichert, ohne dass langwierige Schulungen oder eine aufwendige Personalgewinnung im eigenen Betrieb notwendig sind.

Anfrage stellen, top Angebot erhalten und clever outsourcen.

Top Service im Bereich Gefahrgut.

Kosten Gefahrgutbeauftragter.

TRANSPARENT & FAIR

Economy Paket

95€ / Monat

Geeignet für: Transportunternehmen, Fuhrunternehmen und co.

  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter

  • 1 Begehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 1 Unterweisung / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 24h

  • 5h individuelle Beratung / Jahr
  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)
  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

TRANSPARENT & FAIR

Economy Plus Paket

129€ / Monat

Geeignet für: Speditionen, Industrieunternehmen, Handel & Kommunale Einrichtungen.

  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter

  • 1 Begehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 1 Unterweisung / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 12h

  • 5h individuelle Beratung / Jahr

  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)

  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

TRANSPARENT & FAIR

Premium Paket

239€ / Monat

Geeignet für: Krankenhäuser, Logistikdienstleister & Speditionen.

  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter

  • 2 Begehungen pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 2 Unterweisungen / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 3h

  • 10h individuelle Beratung / Jahr

  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)

  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

In welchen Bereichen unterstützen unsere Gefahrgutbeauftragten Unternehmen?

Je nach Art und Größe eines Unternehmens sowie Art und Menge der Gefahrgüter sind die Anforderungen im Gefahrgut-Management sehr unterschiedlich. Unsere externen Gefahrgutbeauftragten decken deshalb ein breites Beratungs- und Aufgabenspektrum ab, das von der praxisnahen Unterstützung kleiner Transportunternehmen bis hin zu strategischen Lösungen für Krankenhäuser und Abfallentsorger reicht.

  • In der chemischen Industrie übernehmen wir komplexe Aufgaben wie die Klassifizierung und Dokumentation zahlreicher Gefahrgüter.
  • Für Logistiker und Frächter liegt unser Fokus auf effizienten Abläufen und der sicheren Einhaltung aller Kennzeichnungs- und Transportvorschriften rund um Gefahrguttransporte.
  • Auch der Maschinenbau profitiert von unseren Gefahrgutexperten, wenn es darum geht, vereinzelte Zusatzstoffe regelkonform zu verwenden und weiterzuliefern.
  • Des Weiteren begleiten unsere Gefahrgutbeauftragten Speditionen im internationalen Verkehr, beraten Krankenhäuser und Entsorgungsbetriebe (letztere auch als externe Abfallbeauftragte) bei der Umsetzung spezieller Vorschriften für medizinische Abfälle und Gefahrstoffe.
  • Darüber hinaus unterstützen wir Verpackungshersteller und -dienstleister bei der Zulassung und sicheren Verwendung ihrer Umschließungen.
  • Selbst bei radioaktiven Stoffen stehen Ihnen unsere externen Gefahrgutbeauftragten mit ihrem Fachwissen zu Strahlenschutz und Genehmigungsverfahren zuverlässig zur Seite.

Unser Ziel ist es, branchenspezifische, rechtskonforme und wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen zu bieten, die Sicherheit dauerhaft gewährleisten und Unternehmen langfristig entlasten.

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Jahre Erfahrung
digital und vor ort 2

Ihre Vorteile im Überblick.

Unsere diversen Dienstleistungen unterstützen Sie dabei, rechtskonform zu wirtschaften.

Unser Team besteht aus Experten verschiedenster Branchen. So ist garantiert, dass Sie immer einen ausgezeichneten Service erhalten.

Unser Honorar sollten Sie vergleichen. Wir garantieren Ihnen vollen Einsatz zu fairen Konditionen. Wir sind eben echte Dienstleister.

FAQ Externer Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgüter sind Stoffe, Gemische oder Gegenstände, die beim Transport eine Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte darstellen können, zum Beispiel durch Entzündlichkeit, Giftigkeit, Radioaktivität oder Ätzwirkung.

Die Handhabung und der Transport von Gefahrgütern sind durch zahlreiche gesetzliche Regelungen genau definiert: In Deutschland bildet das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) die rechtliche Grundlage und regelt, was als Gefahrgut gilt sowie die Anforderungen an Transport, Verpackung, Kennzeichnung und Sicherheitsmaßnahmen.

Für jeden Verkehrsträger gibt es außerdem spezielle Vorschriften: Das ADR gilt für die Straße, das RID für die Schiene, der IMDG-Code für die Seeschifffahrt und die IATA-DGR (Dangerous Goods Regulations) für den Luftverkehr. Diese internationalen Regelwerke sorgen dafür, dass Gefahrgüter einheitlich und sicher befördert werden. Die externen Gefahrgutbeauftragten von 123 Ingenieure sind ausschließlich für den Verkehrsträger Straße im Einsatz.

Die verschiedenen Gefahrgutklassen ordnen Gefahrgüter je nach ihrer hauptsächlichen Gefährlichkeits­eigenschaft eindeutig zu. Insgesamt gibt es neun Hauptklassen, die jeweils durch spezielle Vorschriften geregelt sind:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
  • Klasse 2: Gase
  • Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
  • Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche und desensibilisierte explosive Stoffe
  • Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden
  • Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  • Klasse 5.2: Organische Peroxide
  • Klasse 6.1: Giftige Stoffe
  • Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Jede dieser Klassen ist mit spezifischen Kennzeichnungen sowie Regelungen zur Verpackung und zum Transport verbunden, damit die jeweilige Gefahr schnell erkannt und richtig gehandhabt werden kann. Mehr zu sicherheitsrelevanten Überprüfungen bei Gefahrguttransporten finden Sie in unserem Blogbeitrag ADR-Check.

Gefahrgüter sind Stoffe oder Gegenstände, die insbesondere während des Transports auf der Straße, der Schiene, zu Wasser oder in der Luft ein Gefahrenpotenzial aufweisen. Die Einstufung als Gefahrgut richtet sich danach, ob die Stoffe bei der Beförderung Risiken verursachen, wie etwa durch Unfälle, mechanische oder thermische Einwirkungen. In diesem Kontext überwacht und koordiniert ein Gefahrgutbeauftragter die Einhaltung aller Vorschriften rund um die Beförderung gefährlicher Güter, von der Organisation über Schulungen bis zur Dokumentation und Unfallauswertung.

Gefahrstoffe hingegen sind Substanzen, Gemische oder Erzeugnisse, die beispielsweise bei der Herstellung, Verarbeitung, Verwendung oder Lagerung eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt darstellen können. Gefahrstoffe können giftig, entzündlich, ätzend oder anderweitig gesundheitsschädlich sein. Für den sicheren Umgang im Betrieb ist die Gefahrstoffverordnung maßgeblich, die klare Vorgaben für Kennzeichnung, Schutzmaßnahmen und Dokumentation macht.

Ein interner oder externer Gefahrstoffbeauftragter beschäftigt sich mit dem korrekten innerbetrieblichen Umgang sowie mit der sicheren Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Zu seinen Aufgaben gehören die Gefährdungsbeurteilung, Auswahl und Kontrolle von Schutzmaßnahmen, Organisation von Unterweisungen und die Umsetzung der Vorgaben der Gefahrstoffverordnung.

Es kommt häufig vor, dass ein gefährlicher Stoff gleichzeitig als Gefahrstoff und als Gefahrgut eingestuft wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn z. B. Benzin im Betrieb gelagert, verarbeitet oder verwendet wird und somit unter die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fällt.

Sobald dieser Stoff für den Transport vorbereitet und tatsächlich befördert wird, greifen zudem die Gefahrgutvorschriften wie das ADR für Gefahrguttransporte auf der Straße. Die Bewertung, ob es sich um einen Gefahrstoff oder ein Gefahrgut handelt, erfolgt nach jeweils eigenen gesetzlichen Bestimmungen. Daher können für einen Stoff im innerbetrieblichen Umgang andere Anforderungen gelten als für den Transport, sodass entsprechende Schutzmaßnahmen und Kennzeichnungen in beiden Fällen separat eingehalten werden müssen.

Das ADR wird im Zwei-Jahres-Rhythmus angepasst, um neue Gefahrgüter, technische Entwicklungen oder Praxiserfahrungen zu berücksichtigen. Auch im ADR 2025 treten zum Jahresbeginn zahlreiche Neuerungen in Kraft. Besonders relevant sind diesmal die Erweiterung der Tabelle A um 11 neue UN-Nummern sowie 132 punktuelle Änderungen an bestehenden Einträgen. Neue Vorgaben betreffen unter anderem Regelungen für asbesthaltige Abfälle in loser Schüttung, die Einführung von Containersäcken und eine Ausweitung der Unterweisungspflicht auch für Fahrer, die begrenzte Mengen befördern.

Unternehmen sollten sich mit den Änderungen vertraut machen, um die aktuellen Vorgaben beim Gefahrguttransport auf der Straße sicher und rechtskonform umzusetzen.

Eine Batterie gilt als Gefahrgut, wenn sie bestimmte Grenzwerte beim Lithiumgehalt oder bei der Nennenergie überschreitet. Besonders bei Lithium-Ionen-Batterien ist eine Nennenergie von mehr als 100 Wh das entscheidende Kriterium: Ab diesem Wert unterliegen sie immer den Gefahrgutvorschriften der Klasse 9 und müssen gemäß den internationalen Regelwerken gekennzeichnet, verpackt und transportiert werden.

Bei Lithium-Metall-Batterien spielt die Masse an enthaltenem Lithium eine vergleichbare Rolle. Unsachgemäßer Umgang kann zu gefährlichen Bränden führen, deshalb gelten für größere oder leistungsstärkere Batterien besonders strenge Sicherheitsauflagen beim Versand. Auch Faktoren wie Spannung, Batterietyp und Zustand beeinflussen die Pflichten beim Transport. Beschädigte oder nicht geprüfte Batterien gelten stets als Gefahrgut.

Wir sind ein ganzheitlicher Dienstleister für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Neben dem externen Gefahrgutbeauftragten bieten wir u. a. die sicherheitstechnische Betreuung durch unsere Sicherheitsingenieure und externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie arbeitsmedizinische Vorsorgen durch unsere Betriebsärzte und die wiederkehrende Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3 Prüfung) an.

Bei Fragen dazu oder zu Ihren betriebsspezifischen Herausforderungen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie persönlich und unterstützen Sie deutschlandweit in allen Belangen rund um sichere und gesunde Arbeitsplätze.

Welche Vorteile bringt unser Kundenportal für Ihre Arbeitssicherheit?

Unser Kundenportal bietet Ihnen einen einfachen, digitalen Zugang zu allen wichtigen Dokumenten rund um die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Sie können standortbezogene Unterlagen wie Begehungsprotokolle, Vorsorgebescheinigungen oder Prüfberichte einsehen, eigene Dokumente und Fotos hochladen und gezielt mit Ihrer betreuenden Fachkraft für Arbeitssicherheit kommunizieren.

Durch den gesicherten Serverstandort in Deutschland ist der Datenschutz jederzeit gewährleistet und die Nutzung für unsere Kunden vollkommen kostenfrei. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag Arbeitssicherheit digital. Lesen Sie gerne mal rein.

In ganz Deutschland für Sie unterwegs.

Unter anderem aktiv als

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