In Zeiten knapper werdender Ressourcen ist ein effizientes Abfallmanagement für Unternehmen wichtiger denn je. Nicht zuletzt, um die Kosten für Abfalltrennung und Abfallentsorgung zu senken. In diesem Rahmen spielt die Erstellung eines Jahresberichts durch einen Betriebsbeauftragten für Abfall eine zentrale Rolle: Der Jahresbericht sorgt dafür, dass Abfallströme im Unternehmen kontrolliert, Prozesse optimiert und nachhaltige Lösungen umgesetzt werden.
Zusätzlich unterstützt der Abfalljahresbericht Unternehmen bei strategischen Entscheidungen, wie etwa bei der Verbesserung der Entsorgungswege und Entsorgungsprozesse oder bei Investitionen im Bereich Recycling und Kreislaufwirtschaft.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Abfallbeauftragter überhaupt notwendig ist, was genau in einem Jahresbericht stehen sollte und welche Vorteile er Unternehmen bringt.
Wann muss ein Abfallbeauftragter bestellt werden?
In Deutschland geben das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallbeauftragtenverordnung (oder Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall, kurz AbfBeauftrV) genau vor, welche Unternehmen einen Abfallbeauftragten bestellen müssen. Entscheidend sind dabei vor allem die Art und Menge der anfallenden Abfälle sowie die jeweilige Branche.
- Sie benötigen einen Abfallbeauftragten, wenn Sie beispielsweise eine genehmigungsbedürftige Anlage gemäß der vierten Bundes-Immissionsschutzverordnung ( BImSchV § 1) betreiben, in der mit gefährlichen Abfällen (gemäß der Gefahrstoffverordnung) umgegangen wird. Das betrifft etwa bestimmte Industrieanlagen, Deponien, Krankenhäuser oder Abwasserbehandlungsanlagen.
- Auch wenn Ihr Unternehmen jährlich größere Mengen gefährlicher Abfälle erzeugt, besitzt oder transportiert, sind Sie gesetzlich zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet.
Darüber hinaus gilt die Abfallbeauftragten-Pflicht für Betreiber von Rücknahmestellen für Batterien, Elektrogeräte oder Verpackungen. Ebenso betrifft es Hersteller und Vertreiber, die Abfälle freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben zurücknehmen.
In Einzelfällen kann auch die zuständige Behörde anordnen, dass Sie einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, wenn dies aus abfallrechtlicher Sicht notwendig erscheint.
Weiterführende Informationen zur Bestellung und zu den Aufgaben eines Abfallbeauftragten finden Sie auch auf unserer Webseite „Externer Abfallbeauftragter“.
Wo ist der Jahresbericht durch den Abfallbeauftragten gesetzlich verankert?
Wenn Sie gemäß den gesetzlichen Regelungen zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet sind, sieht der § 60 KrWG vor, dass Ihr Abfallbeauftragter Ihrem Unternehmen jährlich einen Bericht über die getroffenen und geplanten Maßnahmen im Abfallmanagement vorlegt:
„Der Abfallbeauftragte erstattet dem zur Bestellung Verpflichteten jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.“
(Quelle: § 60 KrWG – Einzelnorm, Absatz 2)
Diese Berichtspflicht ist ein wichtiger Bestandteil der abfallrechtlichen Überwachung und trägt wesentlich zur Transparenz und zur kontinuierlichen Verbesserung der betrieblichen Abläufe in Unternehmen bei.
Der Jahresbericht ist somit weit mehr als eine interne Dokumentation: Er ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, das Ihrem Betrieb hilft, die Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorgaben nachzuweisen und im Falle einer behördlichen Prüfung auf der sicheren Seite zu sein.
Was steht im Jahresbericht des Abfallbeauftragten?
Der Bericht des Beauftragten für Abfall sollte eine strukturierte Übersicht über alle abfallrelevanten Prozesse im Unternehmen bieten, da das Dokument auch als wichtiger Nachweis für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten dient.
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass der Bericht jährlich und schriftlich erstellt werden muss und die getroffenen sowie geplanten Maßnahmen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung enthalten muss. Inhaltlich gibt es jedoch keine verbindlichen Vorschriften oder Normen: Der Abfallbeauftragte hat bei der Ausgestaltung des Berichts weitgehend freie Hand.
Typische Inhalte eines Jahresberichts durch Betriebsbeauftragten für Abfall:
- Übersicht über die im Berichtszeitraum angefallenen Abfallarten und -mengen
- Darstellung der Entsorgungswege und der dabei entstandenen Kosten
- Beschreibung der umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Erläuterung der Organisation und Kontrolle der Abfallströme sowie der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Angaben zur Information und Schulung der Mitarbeitenden zu abfallrechtlichen Pflichten und Umweltaspekten
- Hinweise auf Potenziale zur Abfallvermeidung und zur Einführung umweltfreundlicher Verfahren sowie Vorschläge zur Optimierung der Abfallwirtschaft
- Informationen über relevante rechtliche Neuerungen und deren Auswirkungen auf den Betrieb
- Ausblick auf geplante Anpassungen und Entwicklungen im kommenden Jahr
Bei Interesse erfahren Sie in unserem Blog mehr über Abfallvermeidung im Unternehmen und wie man Gewerbemüll richtig entsorgt.
Wie soll der Jahresbericht aufgebaut sein?
Ein gut strukturierter Jahresbericht durch einen Betriebsbeauftragten für Abfall sollte alle abfallrelevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen transparent und nachvollziehbar dokumentieren sowie bei der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Abfallmanagements unterstützen.
Die nachfolgende Gliederung bietet Ihnen eine praxisbewährte Orientierung, welche Inhalte und Schwerpunkte im Jahresbericht abgedeckt werden sollten. Ein beispielhafter Aufbau für den Jahresbericht könnte wie folgt aussehen:
- Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen
- Sortierte und entsorgte Abfallarten und Mengen
- Darstellung der Entsorgungswege
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie ggf. der Auflagen aus diversen Genehmigungen
- Maßnahmen zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zu Abfalltrennung und -entsorgung
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse
- Geplante Maßnahmen zur Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung
- Verschiedene Anhänge ( z. B. Abfallbilanz, Übersicht der Entsorgungsnachweise, Zertifikate der beauftragten Entsorger)
Was ist der Unterschied zwischen einem Abfalljahresbericht und einer Abfallbilanz?
Der Unterschied zwischen einer Abfallbilanz und einem Jahresbericht für Abfall liegt vor allem in Ziel, Inhalt und Verwendungszweck:
Abfallbilanz
Mit der Abfallbilanz werden systematisch und zahlenbasiert alle im Unternehmen angefallenen Abfallarten und -mengen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, meist eines Kalenderjahres, erfasst. Es wird genau dokumentiert, welche Arten von Abfällen in welchen Mengen entstanden sind, woher sie stammen und wie sie entsorgt, verwertet oder dem Wirtschaftskreislauf zurückgeführt wurden.
Durch die Abfallbilanz werden gesetzliche Aufzeichnungspflichten erfüllt und eine Grundlage für die Überwachung und Optimierung der Abfallwirtschaft geschaffen. Sie wird häufig in behördlichen Meldungen verwendet und ist immer Bestandteil des Jahresberichts.
Abfalljahresbericht
Im Jahresbericht wird deutlich über die reine Mengen- und Stoffaufstellung hinausgegangen. Es werden nicht nur die Abfallbilanz, sondern auch Bewertungen, Analysen und Kommentare zu den abfallwirtschaftlichen Prozessen im Unternehmen bereitgestellt.
Der Bericht richtet sich an die Unternehmensleitung und dient als Nachweis für die Erfüllung der Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall. Gleichzeitig wird er als wichtige Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung des Abfallmanagements genutzt.
Abfallbilanz |
Jahresbericht |
Zahlenbasierte Übersicht über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle |
Umfassender Bericht mit Analyse, Bewertung und Maßnahmen zum Abfallmanagement |
Erfüllt gesetzliche Aufzeichnungspflichten und Meldepflichten |
Dient als Nachweis für die Arbeit des Abfallbeauftragten und zur Abfalloptimierung im Unternehmen |
Fokus auf Daten und Fakten |
Fokus auf Erläuterung, Bewertung und Ausblick |
Unterweisung Abfalltrennung und Abfallentsorgung
Betriebsbeauftragte für Abfall übernehmen nicht nur die Erstellung des Jahresberichtes sowie die Überwachung und Optimierung des Abfallmanagements für Unternehmen. Sie führen auch praxisnahe Unterweisungen zur Abfalltrennung und Abfallentsorgung durch. Ziel dieser Unterweisungen ist es, Mitarbeitende über die richtige Trennung, Sammlung und Entsorgung von Abfällen zu informieren und so die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sicherzustellen. Auch die externen Abfallbeauftragten von 123Ingenieure bieten diese Unterweisungen deutschlandweit und branchenübergreifend an.
Handelt es sich beim Abfall um gefährliche Stoffe, führen unsere Abfallbeauftragten und externen Gefahrstoffbeauftragten auch spezielle Unterweisungen für Gefahrstoffe durch. Diese Unterweisungen basieren auf der Gefährdungsbeurteilung sowie auf der jeweiligen Betriebsanweisung für Gefahrstoffe. Mitarbeitende werden dabei gezielt über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten im Umgang mit gefährlichen Abfällen informiert. So wird nicht nur die Arbeitssicherheit erhöht, sondern auch die rechtssichere Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
Was kostet ein Abfallbeauftragter?
Die Kosten für einen externen Abfallbeauftragten variieren je nach Leistungsumfang und Paket. Bei 123Ingenieure erhalten Sie transparente und faire Preise – bereits ab 199 € pro Monat. Wählen Sie das passende Paket für Ihr Unternehmen und profitieren Sie von flexibler, unabhängiger Unterstützung durch unsere erfahrenen Experten. Hier können Sie sich über alle Optionen und Details informieren: Preise für Abfallbeauftragte ansehen
Der Jahresbericht als Impulsgeber für Umweltschutz und Kosteneinsparung
Als Unternehmer können Sie möglicherweise bereits beim Einkauf gezielt darauf achten, wie und wo der später anfallende Abfall entsorgt werden kann, oder idealerweise gar nicht erst entsteht. Das beginnt bereits dabei, bevorzugt abfallarme und recyclingfähige Verpackungen zu wählen. Darüber hinaus sollten Sie im Betrieb konsequent auf die Trennung und Reduzierung von Abfällen achten. Je sorgfältiger Sie dabei vorgehen, desto weniger Müll fällt an und desto stärker lassen sich die Entsorgungskosten in Ihrem Betrieb senken.
Indem Sie Ihre Mitarbeitenden zusätzlich sensibilisieren und klare Prozesse für die Abfalltrennung etablieren, schaffen Sie die Grundlage für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. So leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, sondern stärken auch die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs.
Als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und qualifizierte Abfallbeauftragte unterstützen wir von 123Ingenieure Unternehmen deutschlandweit mit betriebsspezifischen Lösungen im Stoffstrommanagement und Abfallmanagement für alle Abfallarten.