Ein Wegeunfall kann jederzeit auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passieren – und genau hier greift der Schutz der Berufsgenossenschaft (BG).

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die wichtigsten Schritte nach einem Unfall, welche Kosten von der BG übernommen werden und wie Sie sich richtig absichern. 

Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist eine Form des Arbeitsunfalls, der auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte passiert und durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist. 

Definition: Wegeunfall

Ein Wegeunfall ist eine besondere Art von Arbeitsunfall, der auf dem direkten Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz passiert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf den „unmittelbaren Weg“ zur Arbeit und zurück, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (z.B. Auto, Fahrrad oder zu Fuß).

Auch Umwege, wie das Bringen eines Kindes zur Betreuung, können unter bestimmten Umständen versichert sein, solange der Bezug zur Arbeit besteht​.

Unterschied zwischen Wegeunfall und Arbeitsunfall

Während ein Arbeitsunfall direkt während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschieht, findet ein Wegeunfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit statt.

Wegeunfälle sind somit außerhalb der Arbeitszeit, aber dennoch durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, solange der direkte Weg nicht aus privaten Gründen unterbrochen wird.

Unterbrechungen von mehr als zwei Stunden oder private Erledigungen, wie Einkäufe, können den Versicherungsschutz gefährden​.

Gesetzliche Regelungen zum Wegeunfall

Die rechtliche Grundlage für Wegeunfälle ist im § 8 Abs. 2 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII) verankert.

Der Versicherungsschutz umfasst den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, inklusive Umwegen, die beruflich notwendig sind, wie etwa das Abholen von Arbeitsmaterialien. Unterbrechungen oder Abwege, die keinen engen Bezug zur Arbeit haben, wie Einkäufe oder längere Pausen, unterbrechen jedoch den Schutz.

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Wer ist bei einem Wegeunfall versichert?

Wer bei einem Wegeunfall versichert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Tätigkeit und dem Weg, den die Person zurücklegt.

Versicherungsschutz für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Auch Umwege, die notwendig sind, wie das Bringen von Kindern zur Betreuung oder das Bilden von Fahrgemeinschaften, fallen unter den Versicherungsschutz.

Entscheidend ist, dass der direkte Weg zur oder von der Arbeit nicht privat unterbrochen wird. Sollte der Weg länger als zwei Stunden aus privaten Gründen unterbrochen werden, entfällt der Versicherungsschutz​.

Rolle des Arbeitgebers im Versicherungsschutz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei einem Wegeunfall eine Unfallmeldung an die zuständige Berufsgenossenschaft zu senden, wenn der Arbeitnehmer mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder ein tödlicher Unfall vorliegt.

Die BG übernimmt in diesem Fall die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Rehabilitationsmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss außerdem sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen in der Unfallmeldung enthalten sind, wie zum Beispiel die genaue Unfallzeit, den Unfallort und die beteiligten Personen​.

Gesetzliche Unfallversicherung und BG

Die gesetzliche Unfallversicherung, die über die jeweiligen Berufsgenossenschaften organisiert ist, deckt alle arbeitsbedingten Unfälle ab, einschließlich der Wegeunfälle. Diese Versicherung finanziert sich über Beiträge der Arbeitgeber und stellt sicher, dass die versicherten Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls umfassend versorgt werden.

Zu den Leistungen gehören:

  • medizinische Behandlungen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • finanzielle Entschädigungen bei dauerhaften Schäden oder Todesfällen​

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So melden Sie einen Wegeunfall

Einen Wegeunfall müssen Sie schnell und korrekt melden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. 

Notwendige Schritte zur Meldung

Wenn ein Wegeunfall passiert, muss der Arbeitgeber oder ein Bevollmächtigter den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.

Die Meldung kann entweder online über das entsprechende Serviceportal der BG oder per Post erfolgen. Bei schwerwiegenden Unfällen, wie einem Todesfall oder Massenunfällen, ist eine sofortige Meldung notwendig​.

Fristen für die Wegeunfallmeldung

Die Frist zur Meldung eines Wegeunfalls beträgt drei Kalendertage ab dem Zeitpunkt, an dem der Unfall bekannt wurde. Dabei zählt der Unfalltag selbst nicht mit.

Auch Wochenendtage und Feiertage müssen bei der Berechnung der Frist einbezogen werden. Bei tödlichen oder besonders schweren Unfällen entfällt diese Drei-Tages-Frist; sie müssen sofort gemeldet werden​.

Wichtige Informationen für die Unfallanzeige

Die Unfallanzeige muss genaue Details zum Unfall und den beteiligten Personen enthalten. Wichtige Angaben sind:

  • Name und Kontaktdaten des Verunfallten
  • Unfallort und -zeit
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Art und Schwere der Verletzungen
  • Informationen zu eventuellen Zeugen
  • Name des Durchgangsarztes, der die Erstversorgung durchführte

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Folgen und Leistungen im Falle eines Wegeunfalls

Die Folgen eines Wegeunfalls sind je nach Schwere des Vorfalls unterschiedlich.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) abgesichert, die eine Vielzahl von Leistungen übernimmt:

  • Erstversorgung und Rehabilitation: Die DGUV deckt die Kosten für die medizinische Erstversorgung und die anschließende Rehabilitation des Verunfallten, damit dieser schnellstmöglich wieder arbeitsfähig wird​.
  • Unfallrente: Führt der Wegeunfall zu langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder einer dauerhaften Minderung der Arbeitsfähigkeit, kann eine Unfallrente den Einkommensverlust ausgleichen​.
  • Hinterbliebenenrente: Im Fall eines tödlichen Wegeunfalls haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Rente, die der finanziellen Absicherung dient​.
  • Zusätzliche Leistungen: Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhalten Betroffene Verletztengeld und bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit Pflegegeld, um den Verdienstausfall zu mindern. 

Eine genaue Dokumentation des Unfallhergangs, einschließlich Zeit, Ort und möglicher Zeugen, ist unerlässlich. Diese Informationen sind für den Versicherungsanspruch entscheidend und sollten umgehend an den Arbeitgeber und die BG gemeldet werden​, damit der Arbeitnehmer seine Leistungen erhält.

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FAQ

Im Folgenden finden Sie Antworten auf weitere Fragen zum Thema.

Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem Weg zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz ereignet. Diese Unfälle stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie während des Arbeitsweges oder Heimwegs geschehen.

Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Wegeunfall?

Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall während des Arbeitsweges oder auf dem Heimweg passiert. Auch bei einem Umweg aus triftigen Gründen kann der Schutz erhalten bleiben, solange der Umweg nicht erheblich abweicht.

Wie meldet man einen Wegeunfall?

Ein Wegeunfall muss umgehend der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Dazu sollte das entsprechende Formular ausgefüllt und die Umstände des Unfalls detailliert beschrieben werden. Es ist wichtig, dies innerhalb der Meldefrist zu tun.

Was sollte man tun, wenn man nach einem Wegeunfall ärztlich behandelt werden muss?

Nach einem Wegeunfall sollte man einen Durchgangsarzt aufsuchen, um die Verletzungen ärztlich begutachten zu lassen. Dies ist wichtig für die spätere Dokumentation und die Lohnfortzahlung.

Was passiert, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit stürze?

Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit stürzen, handelt es sich in der Regel um einen Wegeunfall, der unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Es ist wichtig, den Unfall sofort zu melden und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sind Umwege auf dem Arbeitsweg versichert?

Umwege auf dem Arbeitsweg sind versichert, solange sie einen triftigen Grund haben und nicht erheblich von der direkten Route zum Arbeitsplatz abweichen. Beispielsweise, wenn Sie einen Umweg machen, um ein Kind zur Schule zu bringen.

Welche Pflichten habe ich nach einem Wegeunfall?

Nach einem Wegeunfall haben Sie die Meldepflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft und sollten den Unfall zeitnah dokumentieren. Zudem sollten Sie alle relevanten Informationen und Beweise sammeln, um Ihren Anspruch auf Leistungen zu unterstützen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Wegeunfall und einem Arbeitsunfall?

Ein Wegeunfall geschieht auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause, während ein Arbeitsunfall während der Ausübung einer Tätigkeit am Arbeitsplatz oder im Auftrag des Arbeitgebers passiert. Beide Unfälle stehen jedoch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Welche Leistungen erhalte ich nach einem Wegeunfall?

Nach einem Wegeunfall können Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, einschließlich medizinischer Behandlung, Lohnfortzahlung und gegebenenfalls eine Rentenzahlung, wenn die Verletzungen zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen.

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