Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist essentiell, wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten müssen und dabei rechtliche Risiken minimieren wollen.

Ob Sie eine interne Lösung in Betracht ziehen oder eine externe Sifa beauftragen möchten, hängt von den spezifischen Anforderungen und Ressourcen Ihres Unternehmens ab.

Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, wie Sie den optimalen Schutz für Ihre Mitarbeiter sicherstellen.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine speziell ausgebildete Person, die Unternehmen dabei unterstützt, den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb zu gewährleisten.

Die Sifa spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz und fungiert sowohl als Berater als auch als Überwacher sicherheitstechnischer Maßnahmen.

Warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische, die keine eigene Sifa intern beschäftigen können oder wollen, profitieren von der Beauftragung einer externen Fachkraft.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bietet Ihnen:

  • Unabhängige Expertise: Sie bringen einen objektiven Blick auf die Sicherheitspraktiken im Unternehmen und können dadurch potenzielle Gefahren neutral und unvoreingenommen bewerten.
  • Kosteneffizienz: Unternehmen sparen Kosten für die Ausbildung und laufende Weiterbildung einer internen Fachkraft, indem sie auf die umfassende Erfahrung externer Experten zurückgreifen.
  • Flexibilität: Externe Sifas können bedarfsorientiert und projektbezogen eingesetzt werden, ohne dass langfristige Verpflichtungen eingegangen werden müssen.

Insgesamt stellt eine Sifa sicher, dass ein Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorschriften einhält, sondern auch seine Mitarbeiter vor Unfällen schützt und das Arbeitsumfeld kontinuierlich sicherer gestaltet​​​.

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Qualifikationen und Anforderungen an eine Sicherheitsfachkraft

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) muss spezifische Qualifikationen und Anforderungen erfüllen, um ihrer Rolle im Arbeitsschutz gerecht zu werden.

Diese Qualifikationen sind gesetzlich geregelt und erfordern eine fundierte Ausbildung sowie berufliche Erfahrung.

1. Grundqualifikation

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss zunächst eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Beruf vorweisen können. Dies umfasst in der Regel Abschlüsse als:

  • Ingenieur,
  • Techniker,
  • Meister
  • oder eine vergleichbare Qualifikation in einem technischen Bereich​.

Berufserfahrung:

Zusätzlich zur Grundausbildung ist eine mehrjährige Berufserfahrung in einem relevanten Fachgebiet erforderlich, um sicherzustellen, dass die Fachkraft über die relevanten praktischen Kenntnisse verfügt.

2. Spezifische Fachausbildung

Um als Sifa tätig zu werden, muss eine spezielle Ausbildung zur sicherheitstechnischen Fachkunde absolviert werden. Diese Ausbildung wird von anerkannten Institutionen wie Berufsgenossenschaften, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder spezialisierten Weiterbildungsträgern angeboten. Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Module und endet mit einer Prüfung​​.

Dauer der Ausbildung:

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit dauert in der Regel etwa zwei Jahre und beinhaltet mehrere Prüfungen, die das theoretische Wissen und die praktische Anwendung abdecken​.

3. Fortbildungspflicht

Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen sich regelmäßig fortbilden, um über die neuesten Entwicklungen im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheitsvorschriften informiert zu bleiben. Dies ist notwendig, um die hohe Qualität der Sicherheitsberatung und Überwachung im Betrieb sicherzustellen​.

4. Persönliche Eignung

Neben den formalen Qualifikationen sind auch bestimmte persönliche Eigenschaften wichtig. Eine Sifa sollte über analytische Fähigkeiten, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsstärke verfügen, um die vielfältigen Anforderungen der Arbeitssicherheit erfolgreich zu erfüllen​.

Rechtliche Kenntnisse:

Die Sifa muss umfassende Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften, wie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), besitzen​.

Sifa: Für diese Unternehmen sind sie Pflicht!

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das auch nur einen Mitarbeiter beschäftigt, eine Sifa bestellen.

Allerdings variiert der Umfang der erforderlichen sicherheitstechnischen Betreuung je nach Unternehmensgröße und Gefährdungspotenzial:

  • Kleinere Betriebe: Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten haben oft die Möglichkeit, eine weniger intensive Betreuung zu wählen, beispielsweise durch bedarfsorientierte Maßnahmen oder externe Fachkräfte.
  • Größere Betriebe: Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sind verpflichtet, eine kontinuierliche Betreuung durch eine Sifa sicherzustellen, die sowohl eine Grundbetreuung als auch eine spezifische Betreuung umfasst, abhängig von den betrieblichen Risiken.

Die Bestellung einer Sifa ist insbesondere in Branchen mit hohen Gefährdungspotenzialen von besonderer Bedeutung, darunter z.B.:

  • Bauwirtschaft
  • Chemieindustrie
  • Produzierendes Gewerbe

Hier sind umfassende Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Überprüfungen durch eine Sifa zwingend erforderlich, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Unternehmen, die sich nicht an diese Vorschriften halten, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche finanzielle Schäden im Falle von Arbeitsunfällen. Daher ist die Bestellung einer Sifa nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Gesundheit und des Wohlergehens der Mitarbeiter​​​.

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken durch Arbeitsunfälle.

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So sichern Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern erfüllen auch alle gesetzlichen Vorgaben. 

Gesetzliche Verpflichtungen für Unternehmen

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, um den Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz sicherzustellen.

Diese Pflicht betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine und mittlere Betriebe, unabhängig von der Branche.

Das Ziel ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch präventive Maßnahmen und kontinuierliche Überwachung zu gewährleisten.

Rolle der DGUV bei der Arbeitssicherheit

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Verpflichtung und regelt, welche Unternehmen eine Sifa bestellen müssen und in welchem Umfang diese tätig sein sollte. Dabei wird berücksichtigt, wie viele Mitarbeiter beschäftigt sind und welche spezifischen Gefahrenpotenziale im Betrieb vorliegen.

Für kleinere Unternehmen gibt es besondere Regelungen, die beispielsweise auch eine bedarfsorientierte Betreuung durch eine externe Sifa ermöglichen.

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Interne vs. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wenn Sie als Unternehmer die Entscheidung treffen müssen, ob eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die richtige Wahl ist, stellen Sie sich folgende Fragen:

  1. Wie intensiv ist der Bedarf an kontinuierlicher Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit?
    Benötigen Sie eine regelmäßige, dauerhafte Betreuung oder nur projektbezogene Unterstützung?
  2. Wie wichtig ist es, dass die Fachkraft tiefes Wissen über Ihre spezifischen Arbeitsprozesse und die Unternehmenskultur besitzt?
    Ist es für die Sicherheit entscheidend, dass die Fachkraft die internen Abläufe genau kennt oder reicht eine externe Perspektive?
  3. Welches Budget steht Ihnen für Arbeitssicherheit zur Verfügung?
    Können Sie die höheren Kosten für die Ausbildung und Anstellung einer internen Fachkraft tragen oder ist eine externe, projektbezogene Lösung kosteneffizienter?
  4. Welche Flexibilität benötigen Sie bei der Arbeitssicherheitsbetreuung?
    Ist es wichtig, kurzfristig auf externe Expertise zurückgreifen zu können oder bevorzugen Sie eine fest integrierte Fachkraft?
  5. Welche Art von Spezialwissen ist in Ihrem Unternehmen nötig?
    Benötigen Sie spezialisiertes Wissen, das externe Fachkräfte durch ihre branchenübergreifende Erfahrung bieten oder reicht die allgemeine Expertise einer internen Fachkraft?
  6. Wie sehen Ihre langfristigen strategischen Ziele im Bereich Arbeitssicherheit aus?
    Soll die Fachkraft langfristige Sicherheitsstrategien entwickeln und implementieren oder reicht eine kurzfristige, projektbezogene Unterstützung?

Durch die Beantwortung dieser Fragen können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, die sowohl den Anforderungen Ihres Unternehmens als auch den verfügbaren Ressourcen entspricht.

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Use Case: Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich einsetzen mit 123ingenieure

123ingenieure bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit, speziell für Unternehmen, die eine externe Fachkraft benötigen.

Sie bieten eine deutschlandweite rechtssichere und flexible sicherheitstechnische Betreuung, einschließlich der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Regalprüfungen und Lärmmessungen.

123ingenieure orientieren sich dabei an den individuellen Bedürfnissen der Kunden und bieten transparente Festpreise und eine hohe Expertise, um Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu unterstützen.

Dabei übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit von 123ingenieure folgende wesentlichen Aufgaben und Pflichten in Ihrem Unternehmen:

  • Beratung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherheitsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter
  • Regelmäßige Ortsbegehungen
  • Erfolgsprüfungen der Maßnahmen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Erstellung des Jahresberichtes
  • Erstellung von Unfallberichten

Use Case: Arbeitssicherheit in der Produktion

Für den folgenden Use Case eignet sich z.B. das Engagement einer Sifa.

Situation:

Sie haben ein mittelständisches Produktionsunternehmen und planen die Einführung neuer CNC-Fräsmaschinen und automatisierter Produktionslinien. Diese Technologien bringen erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, insbesondere im Umgang mit rotierenden Werkzeugen und automatisierten Prozessen.

Herausforderung:

Ihr Unternehmen hat weder die nötige Expertise noch die Ressourcen, um eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, Schulungen zu organisieren und die Maschinen sicher in Betrieb zu nehmen.

Lösung:

Sie beauftragen einen Anbieter wie 123ingenieure mit der Bereitstellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Diese Fachkraft führt eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durch, indem sie potenzielle Gefahrenquellen identifiziert und bewertet.

Spezifische Schulungen für das Bedienpersonal werden entwickelt und durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die neuen Maschinen sicher bedienen können.

Die Fachkraft erstellt außerdem detaillierte Sicherheitsanweisungen und überprüft die Arbeitsumgebung auf notwendige Schutzmaßnahmen wie Notausschalter und Sicherheitsvorrichtungen.

Ergebnis:

Durch die Expertise der Fachkraft nehmen Sie die neuen Maschinen sicher und termingerecht in Betrieb. 

Ihr Unternehmen erfüllt dabei alle gesetzlichen Anforderungen und minimiert das Risiko von Arbeitsunfällen, was gleichzeitig die Produktivität der Arbeitsumgebung erhöht.

Die externe Fachkraft bleibt zudem für regelmäßige Audits und Sicherheitsüberprüfungen im Einsatz, um die kontinuierliche Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen.

Mit 123ingenieure wird der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen umfassend unterstützt. Unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt dafür, dass Ihre neuen Maschinen sicher und gesetzeskonform in Betrieb genommen werden, während regelmäßige Audits und Schulungen die kontinuierliche Sicherheit gewährleisten.

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an und profitieren Sie von einem professionellen und kosteneffizienten SiFa-Service!

FAQ

Im Folgenden finden Sie Antworten auf weitere Fragen zum Thema.

Was sind die Voraussetzungen, um eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen?

Um eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen, müssen Unternehmen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen, die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich abgeschlossen haben und staatlich anerkannt sein.

Welche Rolle spielen betrieblich betriebliche Ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen?

Betriebliche Ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit spielen eine entscheidende Rolle bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, dem Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde und dem betrieblichen Arbeitsschutz.

Welche Aufgaben umfasst die Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist zuständig für die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, die Durchführung von Lernerfolgskontrollen und die Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Wo können Unternehmen eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren?

Unternehmen können eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in der SIFA-Lernwelt absolvieren, um mit erfolgreichem Abschluss die Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erhalten.

Welche Vorschriften und Richtlinien sind für Fachkräfte für Arbeitssicherheit relevant?

Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind insbesondere die DGUV Vorschrift 2 sowie die Vorschriften zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und des Gesundheitsschutzes relevant.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifiziert sind?

Unternehmen können die Qualifikation ihrer Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch entsprechende Lehrgänge und Schulungen sicherstellen, um den Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse zu gewährleisten.

Welche Unterstützung bietet die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen im Bereich der Arbeitssicherheit?

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen durch Beratung und Informationen zu betrieblichen arbeitsschutzrelevanten Themen sowie zur Qualifizierung von betrieblichen Ärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.