Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – ab wann sie Pflicht ist, welche Aufgaben sie übernimmt und wie Sie sie rechtssicher und bezahlbar abdecken. Schon ab dem ersten Mitarbeiter sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Viele Unternehmen wollen diese Pflicht intern lösen – und unterschätzen, wie teuer und langwierig die Sifa-Ausbildung ist und welches Risiko entsteht, wenn die ausgebildete Person den Betrieb wieder verlässt. In diesem Video erklären wir verständlich, was eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eigentlich macht, ab wann die Pflicht greift und warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. ein externer Sicherheitsingenieur für die meisten Betriebe der einfachere, günstigere und sicherere Weg ist. Das erfahren Sie im Video:
• Warum eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht ist (ASiG & DGUV Vorschrift 2)
• Welche Aufgaben eine Sifa übernimmt: Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Unterweisungen, ASA-Sitzungen
• Warum die interne Ausbildung teuer und riskant ist
• Wie die externe sicherheitstechnische Betreuung funktioniert – deutschlandweit und in jeder Branche
• Wie Sie bei Begehungen der Berufsgenossenschaft und Behörden jederzeit vorbereitet sind Als externe
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