Externer Abfallbeauftragter

Ist Ihr Betrieb verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen? In diesem Video erfahren Sie, wann die Pflicht greift – und wie ein externer Abfallbeauftragter Sie rechtssicher und ohne eigenes Fachkunde-Risiko entlastet.

Viele Geschäftsführer wissen nicht, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sie zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall verpflichten. Betroffen sind unter anderem genehmigungsbedürftige Anlagen ab bestimmten Mengen gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfälle, Deponien, Kliniken sowie viele Hersteller, Vertreiber, Transporteure und Entsorger. Wer die Bestellung versäumt, riskiert Bußgelder und Probleme bei der nächsten Behördenprüfung.

Der naheliegende Weg – einfach einen eigenen Mitarbeiter benennen – ist in der Praxis selten der beste. Denn ein Abfallbeauftragter braucht eine nachgewiesene Fachkunde: passende Ausbildung, einschlägige Praxis, anerkannte Lehrgänge und eine Fortbildung alle zwei Jahre. Das kostet Zeit und Geld und bindet Personal. Und verlässt diese Person das Unternehmen, fehlt von einem Tag auf den anderen die vorgeschriebene Fachkunde.

Genau hier setzt der externe Abfallbeauftragte an: Wir lassen uns offiziell als Ihr Abfallbeauftragter bestellen, übernehmen die komplette betriebliche Abfallwirtschaft, führen Standortbegehungen durch, klassifizieren Ihre Abfälle nach AVV, analysieren Ihre Stoffströme, schulen Ihre Mitarbeiter und erstellen Ihren gesetzlichen Jahresbericht – deutschlandweit, in jeder Branche und für alle Abfallarten. Für kleinere Betriebe heißt das: die Pflicht schnell, preiswert und rechtssicher erfüllen. Für größere Betriebe steckt oft mehr drin – in den Stoffströmen liegt häufig erhebliches Einsparpotenzial, das die Entsorgungskosten deutlich senken kann. Kein eigener Lehrgang, keine Fortbildungspflicht, kein Ausfallrisiko – und bei einer Prüfung stehen wir fachlich fundiert an Ihrer Seite.

DAS ERWARTET SIE IM VIDEO

• Wann ist ein Abfallbeauftragter Pflicht? (KrWG & AbfBeauftrV)

• Die Schwellenwerte: gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, Kliniken, Deponien

• Warum der eigene Mitarbeiter selten die beste Lösung ist

• Das Fachkunde-Problem: Ausbildung, Praxis und Fortbildung alle 2 Jahre

• Das Ausfallrisiko bei Personalwechsel

• Die Lösung: der externe Abfallbeauftragte

• Kleine vs. große Betriebe: Pflicht erfüllen oder Entsorgungskosten senken

• Unsere Leistungen: Begehung, AVV-Klassifizierung, Stoffstromanalyse, Jahresbericht

• Erfahrung & Sicherheit bei Behördenprüfungen

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Wir betreuen bundesweit Unternehmen aus Industrie, Produktion, Entsorgung, Logistik, Handel und dem Klinikbereich als externer Abfallbeauftragter – rechtssicher, erfahren und mit digitaler Dokumentation in der 123 DocuCloud.

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