Schon ab dem ersten Mitarbeiter sind Sie verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen, unabhängig von Größe und Branche Ihres Betriebs. Geregelt ist das im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2. In diesem Video erklären wir verständlich, ab wann der Betriebsarzt Pflicht ist, welche Aufgaben er übernimmt und wie Sie die arbeitsmedizinische Betreuung rechtssicher, bezahlbar und flexibel abdecken.
Sie erfahren, was ein Betriebsarzt tatsächlich macht. Er ist kein Hausarzt, der krankschreibt, sondern Ihr präventiver Berater für Gesundheit am Arbeitsplatz, und es gilt die ärztliche Schweigepflicht. Wir erklären den Unterschied zwischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge und zeigen, warum eine externe arbeitsmedizinische Betreuung vor Ort und digital für viele Unternehmen der einfachere Weg ist.
Denn freie Betriebsärzte sind knapp, und Vorsorgen, Begehungen sowie die gesamte Dokumentation müssen laufend organisiert werden. Als externer Betriebsarzt übernehmen wir die komplette arbeitsmedizinische Betreuung, vor Ort und digital, deutschlandweit und in jeder Branche, auf Wunsch gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, alles aus einer Hand. So sind Sie jederzeit rechtssicher aufgestellt, ohne langes Suchen nach einem freien Betriebsarzt.
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