Beschreibung
Gefährdungsbeurteilung Architekten 2026 – Vorlage nach § 5 ArbSchG für Büro, Baustelle und SiGeKo
Architekturbüros haben rechtlich gesehen ein ungewöhnlich komplexes Profil: Die Beschäftigten arbeiten täglich stundenlang am Bildschirm, fahren regelmässig zu Bauherren und Baustellen, begehen Bestandsgebäude aus der Zeit vor 1995 – und übernehmen oft als SiGeKo Koordinationsverantwortung für Dritte. Jede dieser Tätigkeiten bringt eigene Gefährdungen mit sich und braucht eine eigene Betrachtung in der Gefährdungsbeurteilung.
- 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, diese Gefährdungen systematisch zu ermitteln und zu dokumentieren. Mit dieser Vorlage von 123Ingenieure erhalten Sie eine vollständig ausgefüllte, sofort einsatzfähige Gefährdungsbeurteilung für Architektur- und Planungsbüros – als bearbeitbare Word-Datei und als druckfertiges PDF in einem Paket.
Warum reicht eine allgemeine Büro-Gefährdungsbeurteilung für Architekten nicht?
Eine Standard-Büro-GBU deckt Ergonomie, Beleuchtung und Brandschutz ab. Das reicht für reine Schreibtischtätigkeiten. Architekten haben aber drei zusätzliche Risikobereiche, die in keiner generischen Vorlage enthalten sind:
- Baustellenbegehungen: DGUV Vorschrift 38 gilt bei jeder Begehung. PSA-Pflicht, Anmeldung beim Bauleiter, Absturzgefahr und Sichtprüfung müssen dokumentiert sein.
- Bestandsaufnahmen vor 1995: In Gebäuden vor 1995 besteht grundsätzlicher Asbestverdacht nach TRGS 519. Wer als Architekt Materialien berührt, bohrt oder beschädigt ohne vorherige Schadstoffprüfung, handelt fahrlässig und riskiert nach Asbestkontakt eine lebenslange Vorsorge G1.3.
- SiGeKo-Verantwortung: Architekten werden häufig als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator bestellt (BaustellV § 3). Fehlt der SiGe-Plan vor Baubeginn oder die RAB-30-Eignung, haftet der Koordinator persönlich.
Hinzu kommt die ASR A6, die im Juli 2024 vollständig neu gefasst wurde und jetzt auch Homeoffice, Telearbeit und mobile Arbeit verbindlich regelt. Wer seine Gefährdungsbeurteilung seitdem nicht aktualisiert hat, dokumentiert auf veralteter Rechtsgrundlage.
Was deckt die Gefährdungsbeurteilung für Architekten ab?
Die Vorlage deckt alle 12 Gefährdungskategorien nach dem GDA-Leitlinienmodell ab. Für jede Gefährdung sind Belastungen, Schutzmasssnahmen nach STOP-Prinzip, Rechtsgrundlagen und ein Feld für Wirksamkeitskontrolle vollständig vorbereitet:
| Gefährdungskategorie | Abgedeckte Inhalte |
| Mechanische Gefährdungen | Sturz/Stolpern bei Baustellenbegehung, Absturz in offene Schächte, Stolpern über Kabel im Büro |
| Elektrische Gefährdungen | Überlastung Steckdosen, defekte Verlängerungskabel, DGUV V3-Prüfung ortsveränderlicher Geräte |
| Gefahrstoffe | Asbest TRGS 519 (Bestand vor 1995), KMF TRGS 521, PCB/PAK TRGS 524, Bleirohre vor 1973 |
| Biologische Gefährdungen | Schimmelsporen in Kellern/Dachräumen, Taubenkot – TRBA 200, FFP3 + Tyvek Pflicht |
| Brand- und Explosionsgefahren | Brandschutz Büro, Fluchtwege ASR A2.3, Feuerlöscher, Ersthelfer 5 %, Verbandskasten DIN 13157 |
| Thermische Gefährdungen | Raumtemperatur 20-26 °C (ASR A3.5), Luftfeuchte 40-60 %, Hitzeschutz im Sommer |
| Physikalische Einwirkungen | Bildschirmbelastung ASR A6 NEU 2024, G37 alle 3 Jahre, Bildschirmbrille, Lärm Grossraumbüro |
| Arbeitsumgebung | Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz: Bewegungsfläche 1,5 m², Tisch 160×80 cm, 500 lux (ASR A3.4) |
| Physische Belastung | Muskel-Skelett durch statische CAD/BIM-Arbeit, Alleinarbeit bei Bestandsaufnahmen (DGUV V1 § 8) |
| Psychische Belastung | Termindruck, Bauherr-Konflikte, Erreichbarkeitsdruck, Burn-out-Risiko nach ArbSchG § 5 |
| SiGeKo-Verantwortung | BaustellV § 3, RAB 30-Eignung, SiGe-Plan, Vorankündigung, Doppelrolle Bauleiter/SiGeKo |
| Verkehr/Wegeunfälle | Fahrtüchtigkeit, Handyverbot StVO, Pausen alle 2 h, G25 bei langer Fahrtätigkeit |
Alle Schutzmasssnahmen folgen der Rangfolge nach § 4 ArbSchG (STOP-Prinzip: Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich) und sind mit konkreten Handlungsanweisungen für den Büroalltag formuliert – keine abstrakten Standardformulierungen.
| Neu seit Juli 2024: ASR A6 Bildschirmarbeit – jetzt auch Homeoffice und mobile Arbeit
Die ASR A6 wurde im Juli 2024 neu gefasst (GMBl 2024 S. 470) und konkretisiert ArbStättV Anhang 6 für stationäre und tragbare Bildschirmgeräte sowie Telearbeitsplätze und mobile Arbeit. Diese Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt alle Neuerungen: Bewegungsfläche min. 1,5 m², Bildschirmabstand 50-70 cm, Mindestbeleuchtung 500 lux, Sitz-Steh-Empfehlungen sowie die explizite Einbeziehung von Homeoffice und mobilem Arbeiten. Architekturbüros mit Homeoffice-Regelungen sollten sicherstellen, dass die Gefährdungsbeurteilung auch den häuslichen Bildschirmarbeitsplatz abdeckt – sonst besteht eine Dokumentationslücke. |
Welche gesetzlichen Grundlagen werden abgedeckt?
Die Vorlage berücksichtigt alle einschlägigen Vorschriften für Architektur- und Planungsbüros:
- 5 ArbSchG: Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit – tätigkeitsbezogen
- 6 ArbSchG: Schriftliche Dokumentationspflicht; bei mehr als zehn Beschäftigten ausnahmslos
- 3 ArbSchG: Grundpflicht des Arbeitgebers; Verantwortung verbleibt bei der Geschäftsführung
- ArbStättV Anhang 6 + ASR A6 NEU Juli 2024: Bildschirmarbeitsplatz, Homeoffice, Telearbeit, mobile Arbeit
- ASR A3.4: Beleuchtung Mindeststandard 500 lux am Bildschirmarbeitsplatz
- ASR A3.5: Raumklima 20-26 °C, Luftfeuchte 40-60 %
- ASR A2.3: Fluchtwege; 2 unabhängige Fluchtwege je Büroraum
- ArbMedVV: G37 Bildschirmarbeit (Pflichtangebot alle 3 Jahre), G41 Absturz, G25 Fahrtätigkeit
- BaustellV § 3: SiGeKo-Bestellpflicht durch Bauherrn; Vorankündigung bei > 30 Arbeitstagen + > 20 Beschäftigten ODER > 500 Personentagen
- RAB 30: Eignungsanforderungen SiGeKo – baufachliche + arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
- DGUV Vorschrift 1: § 8 Alleinarbeit; § 26 Ersthelfer 5 % der Belegschaft
- DGUV Information 215-410: Leitfaden Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
- DGUV Information 250-008: Bildschirmbrille – Kostenübernahme durch Arbeitgeber
- TRGS 519 (Asbest): FFP3 + Tyvek bei Bestandsverdacht; G1.3 lebenslange Vorsorge; Sanierung nur Spezialfirma
- TRGS 521 (KMF): Mineralwolle vor 2000 krebserzeugend; FFP3 Pflicht
- TRGS 524: PCB/PAK in Bestandsgebäuden; Schadstoffkonzept vor Sanierung
- TRBA 200: Biostoffe; Schimmel und Taubenkot bei Bestandsaufnahmen
- ArbZG: Max. 10 h/Tag; 11 h Ruhezeit; Überstundendokumentation
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Architekturbüros – der Überblick
Wegen des Doppelprofils Büro + Baustelle haben Architekten mehr Vorsorge-Anlässe als reine Bürobeschäftigte. Die GBU enthält alle relevanten G-Untersuchungen. Unsere Betriebsärzte koordinieren die gesamte Vorsorge für Ihr Büro:
| Vorsorge | Indikation | Pflicht/Angebot |
| G37 Bildschirmarbeit | Erstuntersuchung + alle 3 Jahre; Bildschirmbrille bei Bedarf | Pflichtangebot |
| G46 Bewegungsapparat | Bei statischer Haltearbeit CAD/BIM | Angebotsvorsorge |
| G25 Fahr-/Steuertätigkeit | Bei langer Fahrtätigkeit zum Bauherrn | Pflichtvorsorge |
| G41 Absturzgefahr | Baustellenbegehung > 3 m Höhe | Pflichtvorsorge |
| G24 Hautrisiko | Bestand-Kontakt mit Schadstoffen/PCB/PAK | Pflichtvorsorge |
| G42 Biostoffe | Bestandsaufnahme schimmelbefallener Bauten | Angebotsvorsorge |
| G1.3 Asbest | Bestandsaufnahme + Sanierungsplanung vor 1995 | Pflicht LEBENSLANG |
Für wen ist diese Vorlage geeignet?
Die Vorlage richtet sich an alle Architekturbüros und Planungsbüros, die ihrer gesetzlichen Pflicht nach § 5 ArbSchG nachkommen und die Gefährdungsbeurteilung schnell und rechtssicher dokumentieren wollen:
- Architekturbüros und Planungsbüros jeder Grösse – von der Einzelpraxis bis zum Grossbüro
- Büros, deren Architekten regelmässig auf Baustellen tätig sind oder Bestandsgebäude aufnehmen
- Büros, die Homeoffice-Regelungen haben und den häuslichen Bildschirmarbeitsplatz dokumentieren müssen
- Architekten, die als SiGeKo bestellt werden und BaustellV-Pflichten tragen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) als fertige Grundlage für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsärzte zur Ergänzung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeberatung und Dokumentation
| Hinweis zur Alleinarbeit bei Bestandsaufnahmen:
Architekten führen Bestandsaufnahmen häufig allein durch – in Kellern, Dachböden oder leerstehenden Gebäuden ohne Mobilfunksignal. DGUV Vorschrift 1 § 8 verpflichtet dazu, Alleinarbeit mit besonderen Schutzmassnahmen zu versehen: Rückmelde-Routine, GPS-Standort live teilen, Person im Büro informieren. Diese Gefährdungsbeurteilung deckt die Alleinarbeit bei Bestandsaufnahmen vollständig ab und enthält konkrete organisatorische Massnahmen. |
Was erhalten Sie beim Kauf?
| Leistung | Details |
| Format | Word-Datei (.docx) + PDF – beide Formate im Lieferumfang |
| Umfang | Vollständige GBU mit 12 Gefährdungskategorien, inkl. Kontrollblatt und Unterschriftenfeld |
| Rechtsstand | 2026 – inkl. ASR A6 NEU Juli 2024, BaustellV, TRGS 519/521/524, TRBA 200 |
| Schutzmasssnahmen | Konkrete Massnahmen nach STOP-Prinzip (§ 4 ArbSchG) je Gefährdung |
| Wirksamkeitskontrolle | Integriertes Prüffeld für Wirksamkeitsprüfung nach Massnahmenumsetzung |
| Nachweisfunktion | Rechtssichere Dokumentation nach § 6 ArbSchG mit Datum und Unterschriftenfeld GF |
| Anpassbarkeit | Word-Datei: Firmenlogo, Name Sicherheitsingenieur, Betriebsarzt und Datum eintragbar |
| Lieferung | Sofort-Download nach Zahlungseingang |
| Word + PDF – warum beide Formate?
Die Word-Datei (.docx) ist vollständig bearbeitbar: Sie tragen Ihren Firmennamen, den Sicherheitsingenieur, den Betriebsarzt und das aktuelle Datum ein und passen die Vorlage auf Ihr Büro an. Die PDF-Datei ist das unterschriftsfertige Dokument: Sie drucken es aus, lassen es von der Geschäftsführung unterschreiben und heften es in Ihre Arbeitsschutzunterlagen – fertig. Beide Dateien werden sofort nach Zahlungseingang als Download bereitgestellt. |
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung – rechtlich untrennbar verbunden
Eine fertige Gefährdungsbeurteilung allein ist nicht ausreichend: § 12 ArbSchG verlangt, dass alle Beschäftigten auf Basis der Gefährdungsbeurteilung jährlich unterwiesen werden. Die GBU ist die inhaltliche Grundlage der Unterweisung – und umgekehrt macht eine Unterweisung ohne zugehörige Dokumentation bei einer Betriebsbegehung einen schlechten Eindruck.
Passend zu dieser GBU-Vorlage bieten wir auch die fertige Unterweisungsvorlage Architekten an – 12 Module, ca. 95 Minuten, aktuell nach ASR A6 Juli 2024. Beide Produkte zusammen decken die vollständige Dokumentationspflicht nach § 5, § 6 und § 12 ArbSchG ab.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung für Architekten
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung für ein Architekturbüro erstellen?
Der Arbeitgeber – also in der Regel die Geschäftsführung des Architekturbüros – ist nach § 5 ArbSchG verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen. Die fachliche Erstellung kann an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit delegiert werden. Die Verantwortung für Umsetzung und Aktualität bleibt jedoch beim Arbeitgeber.
Muss die Gefährdungsbeurteilung auch Homeoffice abdecken?
Ja – seit der neuen ASR A6 von Juli 2024 ausdrücklich. Für fest eingerichtete Telearbeitsplätze nach ArbStättV § 2 Abs. 7 gilt die vollständige Ausstattungspflicht des Arbeitgebers. Auch bei gelegentlicher mobiler Arbeit (Café, Zug) muss der Arbeitgeber die Gefährdungen bewertet haben. Diese Vorlage deckt beide Varianten ab.
Muss die Bestandsaufnahme in der Gefährdungsbeurteilung separat behandelt werden?
Ja. Bestandsaufnahmen in Gebäuden vor 1995 bringen spezifische Gefährdungen mit sich, die in einer reinen Büro-GBU nicht vorkommen: Asbest nach TRGS 519, KMF nach TRGS 521, Schimmel und Biostoffe nach TRBA 200 sowie Alleinarbeit nach DGUV V1 § 8. Diese Vorlage behandelt alle Bestandsrisiken in eigenständigen Abschnitten mit konkreten Schutzmasssnahmen.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell gehalten werden – insbesondere nach Unfällen, bei veränderten Arbeitsbedingungen, neuen Mitarbeitern oder geänderten Vorschriften. Die neue ASR A6 von Juli 2024 ist ein konkreter Anlass zur Überprüfung für alle Büros, die mit Bildschirmarbeitsplätzen oder Homeoffice-Regelungen arbeiten. Ob Ihre bestehende Dokumentation noch auf dem aktuellen Stand ist, prüft unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit gerne für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen der GBU-Vorlage und einer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch 123Ingenieure?
Diese Vorlage ist eine vollständig ausgefüllte Arbeitshilfe, die Sie in wenigen Minuten auf Ihr Büro anpassen können. Sie eignet sich für Büros, die eine standardisierte Lösung suchen und intern die Anpassung vornehmen können. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit empfiehlt sich, wenn Sie eine Begehung vor Ort wünschen, besondere Arbeitsbedingungen vorliegen (z. B. komplexe Bestandssituationen oder eine grosse Belegschaft) oder wenn Sie die Vorlage nicht selbst anpassen möchten.
| Unsere Empfehlung – das komplette Paket für Architekturbüros:
1. Diese GBU-Vorlage (Word + PDF) für die rechtssichere Dokumentation nach § 5 und § 6 ArbSchG. 2. Die passende Unterweisungsvorlage Architekten (12 Module, 95 Min., ASR A6 NEU 2024) für die jährliche Pflichtunterweisung nach § 12 ArbSchG. 3. Oder lassen Sie beides von unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit und unserem Betriebsarzt individuell für Ihr Büro erstellen und durchführen. |




