Beschreibung
Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis
Die Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis muss Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung und infektiöse Aerosole in einem einzigen Arbeitsschutzdokument zusammenführen. Mit der Gefährdungsbeurteilung Zahnarzt Vorlage der 123Ingenieure GmbH erhalten Sie eine vollständige Gefährdungsbeurteilung für Ihre Zahnarztpraxis, als vorausgefüllte Word-Datei zum direkten Bearbeiten sowie als PDF-Vorlage zur rechtssicheren Dokumentation und Ablage.
Die 19 vorausgefüllten Schutzmaßnahmen-Blöcke decken alle zahnmedizinisch relevanten Gefährdungsfaktoren ab, von der Aerosolübertragung über Hautschutz bis hin zu Strahlenschutz und Telematikinfrastruktur. Sollten schwangere und stillende Mütter in Ihrer Praxis beschäftigt sein: Für diese besonders schutzbedürftige Personengruppe enthält unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage einen eigenen Themenblock mit Beschäftigungsverboten nach § 11 MuSchG („Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen“).
Was Sie nach dem Kauf unserer Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis erhalten
Nach dem Zahlungseingang erhalten Sie per E-Mail einen Link zum Sofort-Download für zwei Dateien-Formate:
- Eine Word-Datei (.docx) mit 19 vorausgefüllten Themenblöcken und Word-Checkboxen vor jeder Schutzmaßnahme, zum direkten Abhaken der einzelnen Themen.
- Eine PDF-Datei (.pdf) als unveränderbares Muster für die Ablage in der Arbeitsschutzakte und zur Vorlage bei der BGW oder externen Arbeitsschutzbehörden.
- Eine Übersichtstabelle mit den elf Gefährdungsfaktoren, branchenspezifisch mit zahnmedizinischen Beispielen befüllt.
- Eine Maßnahmentabelle nach STOP-Prinzip mit Quellenverweisen auf TRBA 250, TRGS 525, TRGS 905, StrlSchV, ArbMedVV und MuSchG.
- Eine Wirksamkeitskontrolle mit Datums-, Bearbeiter- und Ergebnisfeldern für die jährliche Überprüfung Ihrer zahnärztlichen Gefährdungsbeurteilung.
- Eigener Pflichtblock zu Beschäftigungsverboten für schwangere und stillende Mütter mit Verweis auf § 10 und § 11 MuSchG.
- Ein Abkürzungsverzeichnis und Unterschriftsblock für die Praxisleitung.
- Optionale Verbindung mit der 123 DocuCloud, dem 123Ingenieure-Kundenportal, als digitale Ablage für Ihre Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und weiteren Prüfprotokolle.
Warum eine Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis gesetzlich Pflicht ist
Die Pflicht ergibt sich aus § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Die Beurteilung muss tätigkeitsbezogen erstellt und nach § 6 ArbSchG schriftlich dokumentiert werden. Für die Zahnarztpraxis bedeutet das, dass Empfang, Behandlung, Sterilgut-Aufbereitung, Praxislabor und Röntgenraum auf ihre spezifischen Gefährdungen geprüft und in der Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis zusammengeführt werden.
Aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung leiten sich nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“, siehe S. 10) die jährlichen Sicherheitsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter ab, vom zahnmedizinischen Fachangestellten über den Dentalhygieniker bis zum Praxisinhaber.
Wer die Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis nicht oder unvollständig dokumentiert, riskiert nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Bei Arbeitsunfällen können zusätzlich zivil- und strafrechtliche Konsequenzen drohen. Hinzu kommen Beanstandungen bei einer Besichtigung durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde, im Röntgenbetrieb zusätzlich durch die zuständige Strahlenschutzbehörde gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Was deckt unsere Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis Vorlage ab?
Die Gefährdungsbeurteilung Vorlage gliedert sich in 19 vorausgefüllte Themenblöcke. Jeder Block enthält typische Gefährdungsfaktoren in der Zahnmedizin, die zugehörigen Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip und den Verweis auf die relevante Rechtsgrundlage.
Die vier Schwerpunkte unserer Gefährdungsbeurteilung Vorlage für Zahnärzte
Aerosole, biologische Arbeitsstoffe und Nadelstich
Behandlungen mit Dentalturbinen, Mikromotoren und Ultraschall-Geräten führen zu einer hohen Aerosolkonzentration in der Raumluft und stellen das häufigste Infektionsrisiko in der zahnärztlichen Versorgung dar.
Unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage enthält Maßnahmen zur Hochvolumen-Absaugung, zum Kofferdam-Einsatz und zur Aerosol-Reduktion nach TRBA 250. Hinzu kommen Tröpfchenübertragung bei Influenza, SARS-CoV-2 und Tuberkulose mit FFP2- und FFP3-Atemschutz nach EN 149, die Verkeimung wasserführender Systeme der Dental-Einheit nach DIN EN 1717 in Verbindung mit der KRINKO-Empfehlung sowie die Nadelstich-Prävention nach TRBA 250 und DGUV Information 207-024 („Risiko Nadelstich“).
Daraus folgt die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die auch ein Impfangebot nach STIKO für Hepatitis B, Influenza, Pertussis, Masern und SARS-CoV-2 beinhaltet.
Methacrylate, Amalgam und Bleichmittel
Nach den Vorgaben der TRGS 525 (Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung) gilt eine Zahnarztpraxis als Gefahrstoffbetrieb. Die Gefährdungsbeurteilung-Vorlage von 123Ingenieure erfasst folgende spezifische Risiken in zahnärztlichen Praxen:
- Methacrylate: Die Nutzung von Kunststoffen wie HEMA, TEGDMA und MMA birgt ein hohes Allergierisiko.
- Quecksilber: Bei Arbeiten an bestehenden Amalgamfüllungen schützt der Einsatz von Amalgamabscheidern vor Belastungen nach der EU-Quecksilberverordnung und der TRGS 905 („Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“).
- Wasserstoffperoxid: Die Verwendung von Bleichmitteln zur Zahnaufhellung beinhaltet das Risiko von chemischen Verätzungen.
- Feuchtarbeit: Das Tragen von Handschuhen und das häufige Händewaschen für insgesamt mehr als vier Stunden pro Tag belastet die Haut. Die TRGS 401 („Gefährdung durch Hautkontakt“) schreibt dafür die Erstellung eines Hautschutzplans vor.
Zusätzlich zur Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Zahnarztpraxis muss ein Gefahrstoffverzeichnis nach der Gefahrstoffverordnung (§ 6 Abs. 12 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) und der TRGS 400 („Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) geführt werden.
Röntgen, Lärm und Polymerisationslampe
Die Gefährdungsbeurteilung Vorlage Zahnarzt der 123Ingenieure GmbH deckt die Vorgaben für das zahnärztliche Röntgen nach der Strahlenschutzverordnung ab. In diesem Rahmen müssen die Personendosimetrie, die Strahlenschutzanweisung und die Aktualisierung der Fachkunde alle fünf Jahre erfasst werden.
Für die Geräuschpegel von Dentalturbinen und Ultraschall-Geräte müssen die Grenzwerte für die Angebotsvorsorge ab 80 dB(A) und für die Pflichtvorsorge ab 85 dB(A) nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Zum Schutz vor dem Blaulicht der Polymerisationslampen muss zudem die Verwendung von Schutzbrillen nach der Norm EN 169 oder EN 170 als persönliche Schutzausrüstung (PSA) festgelegt werden.
Ergonomie, Notfallmanagement, Datenschutz und Telematik
Unsere Gefährdungsbeurteilung Zahnarzt berücksichtigt auch die sitzende Haltung am Behandlungsstuhl sowie die feinmotorischen Belastung der Hände. Vorgesehen sind diesbezüglich die Vier-Hand-Behandlung (Zahnarzt und zahnmedizinische Fachkraft) sowie kurze Pausen im Behandlungsablauf. Zudem besteht ein Anspruch auf arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für den Bewegungsapparat. Für Bildschirmarbeitsplätze in der Verwaltung sieht die ArbStättV in Verbindung mit der ArbMedVV zudem regelmäßige Sehtests vor.
Für Notfälle bei Patienten wie das Verschlucken von Gegenständen, Kreislaufprobleme oder einen allergischen Schock müssen in der Gefährdungsbeurteilung Vorlage Zahnarzt entsprechende Notfallmaßnahmen festgelegt werden. Auch die Bereitstellung eines externen Defibrillators, der Einsatz von Sauerstoff sowie regelmäßige Reanimationstrainings für das Team werden in der Vorlage festgehalten.
Beim Schutz von Patientendaten innerhalb der Telematikinfrastruktur geht es um die IT-Sicherheit von Konnektor, KIM-Dienst und elektronischer Gesundheitskarte. Die Schutzmaßnahmen richten sich nach dem BSI-IT-Grundschutz und erfüllen die datenschutzrechtlichen Dokumentations- und Meldepflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wie die Gefährdungsbeurteilung Zahnarzt schwangere und stillende Beschäftigte schützt
In Zahnarztpraxen treffen im Zusammenhang mit Mutterschutz fünf Sonderkonstellationen aufeinander, die nach § 10 MuSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen“) und § 11 MuSchG („Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen“) individuell zu beurteilen sind und für schwangere und stillende Mütter zu Beschäftigungsverboten führen können.
- Strahlenschutz-Kontrollbereiche: Schwangere dürfen nach 69 StrlSchV („Schutz von schwangeren und stillenden Personen“) im Kontrollbereich des Röntgenraums nicht eingesetzt werden, sobald die Schwangerschaft mitgeteilt wurde.
- Amalgam und Quecksilber: Tätigkeiten mit unausgehärtetem Amalgam und an Amalgam-Abscheidern sind für schwangere und stillende Mütter gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 905 („Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“) ebenfalls nicht zulässig.
- Unausgehärtete Methacrylate: Der direkte Hautkontakt mit unausgehärteten Komposit-Materialien gilt gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 525 („Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“) als sensibilisierende Tätigkeit und ist für schwangere und stillende Mütter auszuschließen.
- Aerosolerzeugende Behandlung bei Hochrisiko-Patienten: Tätigkeiten mit nachgewiesener oder vermuteter Tuberkulose-, Pertussis- oder Masern-Infektion sind für schwangere und stillende Mütter gemäß der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 („Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“) unzulässig.
- Heben und Tragen: Ab dem fünften Schwangerschaftsmonat darf regelmäßiges Heben und Tragen über 5 kg sowie gelegentliches Heben und Tragen über 10 kg nicht mehr ausgeführt werden, was im Praxislabor und in der Sterilgut-Aufbereitung anfallen kann ( 11 Abs. 5 Nr. 1 MuSchG).
Unsere Gefährdungsbeurteilung Zahnarzt Vorlage liefert für jede dieser fünf Konstellationen vorausgefüllte Maßnahmen für eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG, die nach Mitteilung der Schwangerschaft unverzüglich durchzuführen ist.
Für welche Zahnarztpraxen ist die Gefährdungsbeurteilung Zahnarzt geeignet?
Die Vorlage richtet sich an alle zahnmedizinischen Versorgungseinrichtungen und Praxisformen, wie:
- Allgemeinzahnärztliche Praxen als Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft
- Fachzahnärztliche Praxen für Kieferorthopädie, Parodontologie, Endodontie, Implantologie oder Oralchirurgie
- Zahnmedizinische Versorgungszentren mit mehreren Behandlungseinheiten
- Praxen mit eigener Prophylaxe-Abteilung und Dentalhygiene
- Praxen mit angeschlossenem Praxislabor
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis
Welchen Zweck hat eine Gefährdungsbeurteilung in einer Zahnarztpraxis?
Die Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis erfüllt drei Zwecke. Sie weist nach § 5 ArbSchG die für jede Tätigkeit bestehenden Gefährdungen aus, etwa Aerosolübertragung, Methacrylat-Sensibilisierung, ionisierende Strahlung oder Quecksilber-Exposition. Sie legt nach § 4 ArbSchG die Schutzmaßnahmen fest, mit denen das jeweilige Risiko nach STOP-Prinzip reduziert wird. Und abschließend dokumentiert sie nach § 6 ArbSchG die Wirksamkeitskontrolle, sodass die BGW, die staatliche Arbeitsschutzbehörde oder die Strahlenschutzbehörde die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Umsetzung der Schutzmaßnahmen jederzeit nachvollziehen kann.
Wie unterscheidet sich eine Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis von einer Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis?
In einer Zahnarztpraxis müssen typische Gefährdungen berücksichtigt werden, die in einer Arztpraxis nicht vorkommen. Dazu gehört die starke Aerosolbildung durch zahnärztliche Bohrer und Ultraschall-Scaler sowie der Umgang mit unausgehärteten Methacrylaten nach TRGS 525. Zudem muss die Gefahr durch Quecksilber beim Ausbohren alter Amalgamfüllungen nach der EU-Quecksilberverordnung in die Dokumentation einbezogen werden. Auch das zahnärztliche Röntgen nach der Strahlenschutzverordnung und die Belastung durch das Blaulicht der Polymerisationslampe müssen bewertet werden. Eine Übertragung der Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis Vorlage auf Zahnarztpraxen ist daher nicht möglich.
Deckt die Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis auch das zahnärztliche Röntgen und die DVT-Anlage ab?
Ja. Zahnärztliches Röntgen ist als eigener Themenblock geführt und umfasst intraorale Aufnahmen sowie OPG. Die Vorlage enthält Maßnahmen zur Personendosimetrie nach § 64 StrlSchV, zur Strahlenschutzanweisung nach § 45 StrlSchV, zur wiederkehrenden Sachverständigenprüfung mindestens alle fünf Jahre nach § 88 StrlSchV, zur Aktualisierung der Fachkunde alle fünf Jahre nach § 48 StrlSchV sowie zum Beschäftigungsverbot Schwangerer im Kontrollbereich nach § 69 StrlSchV. Für die Digitale Volumentomographie sind die Grundzüge enthalten. Praxen mit eigener DVT-Anlage sollten die Vorlage durch eine vertiefte Strahlenschutz-Gefährdungsbeurteilung ergänzen.
Reicht die Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis Vorlage für eine BGW-Begehung aus?
Unsere Gefährdungsbeurteilung Zahnarzt erfüllt alle Anforderungen nach § 5 und § 6 ArbSchG. Zusätzlich stützt sie sich auf die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe (TRBA 250 und TRGS 525) sowie das Branchenwissen der BGW. Bevor Sie die Gefährdungsbeurteilung bei der BGW vorlegen, sollten Sie das Word-Dokument kontrollieren: Sind Firmen- und Praxisangaben richtig und aktuell? Wurden alle relevanten Schutzmaßnahmen umgesetzt und Verantwortliche wie Strahlenschutzbeauftragter, Hygienebeauftragter, Sicherheitsbeauftragter und Datenschutzbeauftragter eingetragen? Wurde das Datum der Wirksamkeitskontrolle dokumentiert? Die endgültige Verantwortung für die richtige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt nach § 13 ArbSchG („Verantwortliche Personen“) beim Praxisinhaber oder der schriftlich bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wie aktuell ist die Gefährdungsbeurteilung Zahnarzt Vorlage?
Der aktuelle Stand kann direkt im Shop-Modul eingesehen werden. Vor dem Versand wird die Gefährdungsbeurteilung Vorlage auf die Aktualität der zitierten Rechtsgrundlagen wie TRBA 250, TRGS 525 oder die EU-Quecksilberverordnung geprüft. Sie erhalten also immer den aktuellen Stand zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung. Wenn unmittelbar nach Ihrem Kauf eine in der Vorlage zitierte Vorschrift überarbeitet werden sollte, senden wir Ihnen auf Anfrage die aktualisierte Revision zu.
Wie passt die Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis zur psychischen Gefährdungsbeurteilung?
Termindruck im 30-Minuten-Takt, Konfrontation mit Angstpatienten oder eine Notfallsituation eines Patienten können in einer Zahnarztpraxis zu starken psychischen Belastungen führen. Unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage enthält einen Pflichtblock zu psychischen Faktoren nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG und folgt der GDA-Leitlinie psychische Belastung. Wer psychische Belastungen umfassender beurteilen will, etwa durch eine anonyme Beschäftigtenbefragung mit anschließendem Workshop, kann die Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis mit einer eigenständigen psychischen Gefährdungsbeurteilung ergänzen.
Kann ich die Gefährdungsbeurteilung Zahnarztpraxis um eigene Praxisbereiche erweitern?
Ja. Die Word-Datei lässt sich jederzeit um eigene Themenblöcke ergänzen, etwa für eine eigene DVT-Anlage, ein angeschlossenes Praxislabor mit Modellgießplatz oder einen In-House-CEREC-Arbeitsplatz. Praxen mit zusätzlich allgemeinmedizinischem Schwerpunkt können die Zahnarztpraxis-Vorlage mit der Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis Vorlage kombinieren. Für besondere Behandlungsgeräte kann zusätzlich eine Betriebsanweisung oder eine Sicherheitsunterweisung wie unsere Unterweisung Vorlage Strahlenschutz (Röntgen) sinnvoll sein.




