Als Abfallbeauftragte wissen wir, eine effiziente Trennung von Abfällen in Unternehmen spielt eine wesentliche Rolle für verschiedene Umweltaspekte. Die Trennung hilft dabei, die Menge an Abfällen, die auf Deponien landen, zu reduzieren, unterstützt das Recycling wertvoller Rohstoffe und mindert die Umweltauswirkungen der Abfallentsorgung. Die am 1. August 2017 in Kraft getretene novellierte Gewerbeabfallverordnung zielt darauf ab, die Recyclingmengen zu steigern und gleichzeitig die Qualität des Recyclings zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Quote der Getrenntsammlung und deren Verbindung zur Pflicht der Abfalltrennung in Betrieben. Mehr Infos und Fachwissen zum Thema Abfall finden Sie zudem in unserem Blog. Los gehts.

Die Getrenntsammelpflicht im Betrieb einfach erklärt

Nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind alle Erzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbemüll) dazu verpflichtet, bestimmte Abfallfraktionen direkt am Entstehungsort getrennt zu sammeln. Diese Verpflichtung umfasst die folgenden Abfallfraktionen:

  • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier)
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz
  • Textilien
  • Bioabfälle gemäß § 3 Abs. 7 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG)
  • Weitere spezifische Abfallfraktionen, wie in § 2 Nr. 1 Buchstabe b der GewAbfV aufgeführt

Die konsequente Umsetzung dieser Getrenntsammlungspflicht trägt wesentlich zur Verbesserung der Recyclingquote und zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Bei Missachtung dieser Pflicht handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro belegt werden kann. Zusätzlich kann ein solcher Verstoß zur Eintragung in das Gewerbezentralregister führen. Auch die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Dokumentationspflichten kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.

Als externer Abfallbeauftragter unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und somit rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Unser Fachwissen und unsere Erfahrung ermöglichen es Ihnen, eine nachhaltige und gesetzeskonforme Abfallwirtschaft in Ihrem Unternehmen zu etablieren.

Was ist eine Getrenntsammlungsquote?

Die Getrenntsammlungsquote ist ein zentraler Bestandteil der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie definiert den prozentualen Massenanteil der gewerblichen Siedlungsabfälle, die in einem Unternehmen getrennt gesammelt werden. Eine Quote von mindestens 90 % bedeutet, dass Betriebe, die diesen Anteil erreichen, von der Pflicht zur nachträglichen Sortierung der restlichen Mischfraktionen befreit sind.

Um die Einhaltung dieser Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % zu gewährleisten, muss eine Überprüfung und Bestätigung durch einen zugelassenen Sachverständigen erfolgen. Diese Bestätigung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen bis zum 31. März des Folgejahres (beispielsweise bis zum 31. März 2024) vorzulegen.

Durch die Erreichung und Nachweisführung der Getrenntsammlungsquote können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Recyclingeffizienz erhöhen und somit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Wir als externer Dienstleister stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Sie von den möglichen Erleichterungen profitieren können. Unser Fachwissen und unsere Erfahrung unterstützen Sie dabei, eine nachhaltige Abfallwirtschaft in Ihrem Betrieb umzusetzen.

Wie Ihr Betrieb durch die Getrenntsammlungsquote Geld sparen kann

In einem Unternehmen können gemischte Abfälle anfallen, deren getrennte Erfassung der einzelnen Fraktionen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. In solchen Fällen schreibt die Gewerbeabfallverordnung eine nachgelagerte Sortierpflicht vor, was bedeutet, dass diese gemischten Abfälle nachträglich sortiert werden müssen.

Wenn die nachträgliche Sortierung von Mischfraktionen technisch oder wirtschaftlich nicht realisierbar ist, ist die energetische Verwertung umzusetzen. Jede Abweichung von der Sortierpflicht muss vom Abfallerzeuger sorgfältig begründet und umfassend dokumentiert werden. Rückstände, die auch bei einer Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Masseprozent entstehen, müssen ebenfalls der energetischen Verwertung zugeführt werden.

Die Verpflichtung zur nachgelagerten Sortierung entfällt, wenn eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Masseprozent erreicht wird. Unternehmen, die ihre Abfälle konsequent und weitgehend getrennt erfassen, können durch die Erfüllung dieser Quote Kosten sparen, da sie von der nachgelagerten Sortierpflicht befreit sind.

Es lohnt sich hier einmal genau hinzuschauen und praxisnahe Lösungen umzusetzen. Am Ende profitieren Sie und die Umwelt.

Die Berechnungsformen für die Getrenntsammlungsquote

Die Getrenntsammlungsquote eines Unternehmens kann mit folgender Formel berechnet werden:

Bild 31.07.24 um 19.42

Hierbei wird die Masse der getrennt gesammelten gewerblichen Siedlungsabfälle durch die gesamte Masse aller gewerblichen Siedlungsabfälle geteilt und das Ergebnis mit 100 multipliziert, um den prozentualen Anteil zu ermitteln.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, ein Unternehmen produziert insgesamt 1000 kg gewerbliche Siedlungsabfälle. Davon werden 900 kg getrennt gesammelt. Die Berechnung der Getrenntsammlungsquote würde dann wie folgt aussehen:

Bild 31.07.24 um 19.44

Das Unternehmen hätte somit eine Getrenntsammlungsquote von 90 % erreicht und wäre damit von der nachgelagerten Sortierpflicht befreit.

Mit dieser Formel zur Berechnung der Getrenntsammlungsquote können Sie schnell und unkompliziert Ihren Status Quo berechnen.

Fazit

Das Ziel der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist es, die getrennte Sammlung und damit die stoffliche Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen zu fördern. Dies soll dazu beitragen, die vorhandenen Verwertungspotenziale nachhaltiger zu nutzen und möglichst sortenreine, wertstoffhaltige Sekundärrohstoffe für effizientere Verwertungsprozesse zu gewinnen. Denn Nachhaltigkeit beginnt schon unmittelbar beim Trennen.

Die Getrenntsammlungsquote bezieht sich auf den Prozentsatz des Abfalls, der in einem Unternehmen separat gesammelt wird. Eine hohe Getrenntsammlungsquote ist ein Indikator dafür, dass der Betrieb Abfallmaterialien wie Papier, Glas, Plastik, Metall und organische Abfälle bewusst trennt und in entsprechenden Behältern oder Sammelsystemen entsorgt. Dies ist oft das Ergebnis eines gut organisierten Abfallmanagements innerhalb des Unternehmens.

Ein effektives Abfallmanagement beginnt mit einer Übersicht darüber, wie viel Abfall in den verschiedenen Kategorien nach der Trennung im Unternehmen anfällt. Diese Übersicht bildet die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Abfalltrennung sowie für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Durch die gezielte Trennung und Sammlung der Abfallfraktionen wird nicht nur die Recyclingquote erhöht, sondern auch die Qualität der gewonnenen Sekundärrohstoffe verbessert.