Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbei finden Sie die AGB unseres Unternehmens.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungen und Dienstleistungen der 123Ingenieure GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungen und Dienstleistungen im Bereich: Abfall, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gefahrgut und Gefahrstoff, welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung von der 123Ingenieure GmbH („123Ingenieure“) geleistet werden. Auftrag und Auftragsbestätigung werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

§ 1 – Art und Umfang der Beratung und Dienstleistungen

1. 123Ingenieure erbringt Beratung und Dienstleistungen in den Bereichen Abfall, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gefahrgut und Gefahrstoffe. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungen und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

2. 123Ingenieure erbringt die Beratungen und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand und durch qualifiziertes Personal.

§ 2 – Zustandekommen und Laufzeit von Verträgen

1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebotsschreibens der 123Ingenieure oder eines gesonderten Vertragsdokumentes durch beide Vertragsparteien oder durch Ausführung der vom Auftraggeber angeforderten Arbeiten durch die 123Ingenieure zustande. Sofern der Auftraggeber der 123Ingenieure ohne vorheriges Angebot 123Ingenieure beauftragt (Angebot), ist 123Ingenieure in ihrem alleinigen Ermessen zur Annahme der Bestellung durch schriftliche Erklärung der Annahme (einschließlich einer solchen auf elektronischem Wege) oder durch Erbringung der beauftragten Leistungen berechtigt.

2. Für den Umfang der Leistung ist nur eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgeblich. Liegt eine solche nicht vor, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung der 123Ingenieure maßgebend.

3. Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der während der Vertragslaufzeit geltenden Vorschriften durchgeführt.

4. Ferner ist 123Ingenieure berechtigt, die Methode und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder soweit zwingende Vorschriften eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.

5. Mit der Durchführung der Tätigkeit wird nicht gleichzeitig Gewähr für die Ordnungsgemäßheit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit weder der Begutachteten oder geprüften Teile oder Einrichtungen übernommen.

6. Bei Prüfungsaufträgen ist 123Ingenieure nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung der ihren Prüfungen und Vorschriften zu Grunde liegenden Normen, technischen Regeln und Programmen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§3 – Mitwirkungsleistungen des Kunden

1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für 123Ingenieure kostenlos erbracht werden.

2. Für die Durchführung der Leistungen notwendige Prüfobjekte, Dokumente, Hilfsstoffe, Hilfskräfte usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.

3. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

4. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. 123Ingenieure ist auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

5. Wird von Seiten des Kunden ein zuvor bestätigter Besuchstermin innerhalb von 14 Tagen vor Termin abgesagt, so hat der Kunde die Mehrkosten gemäß der gültigen Preisliste zu übernehmen.

§ 4 – Vergütung

1. Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis.

2. 123Ingenieure ist berechtigt für Arbeiten vor 6 Uhr und nach 20 Uhr, sowie für Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen Zuschläge gemäß Preisliste zu verlangen.

3. Ist bei der Erteilung des Auftrags der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Ist kein Entgelt schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen von 123Ingenieure.

4. Die Leistungen von 123Ingenieure werden dem Kunden nach Geschäftsjahr (des Kunden) am Anfang des Geschäftsjahres bzw. direkt nach Zustandekommen des Vertrages in Rechnung gestellt. Dies gilt sofern keine anderen Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden.

5. Online-Unterweisungen müssen von Neukunden im Voraus bezahlt sein. Ansonsten können Sie nicht an der Unterweisung teilnehmen.

6. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. 123Ingenieure behält sich vor, die Preise frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss nach billigem Ermessen der Gesamtkosten, die für die Preisbildung maßgeblich waren, angemessen zu erhöhen. Sollte die Preiserhöhung mehr als 10% betragen, steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu dem geänderten Preis fortgeführt. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

8. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 123Ingenieure schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 123Ingenieure schriftlich anerkannt.

§ 5 – Zahlungsfristen und Verzug

1. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist 123Ingenieure berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 9% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.

3. Im Falle des Verzugs des Kunden ist 123Ingenieure zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird 123Ingenieure während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.

§ 6 – Qualitative Leistungsstörung

1. Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat 123Ingenieure dies zu vertreten, ist 123Ingenieure verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber 123Ingenieure erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.

2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von 123Ingenieure zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzender, angemessener Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat 123Ingenieure nur einen Anspruch auf die Vergütung der Anteile der vertragsgemäß erbrachten Leistungen.

§ 7 – Haftung

1. Eine Haftung von 123Ingenieure für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

2. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“).

3. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus unerlaubten Handlungen, ist die Haftung auf die zweifache Vergütung des jeweiligen Auftrages begrenzt in dessen Zusammenhang der Schaden oder die Aufwendungen entstanden sind.

4. Diese Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 7.3 gilt nicht soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist von 123Ingenieure oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung 123Ingenieure eine Garantie übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

5. Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.

§ 8 – Datenschutz

1. 123Ingenieure erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, – verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die 123Ingenieure personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO für eigene Zwecke speichert und verarbeitet.

2. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

3. Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die 123Ingenieure GmbH

§ 9 – Geheimhaltung

1. 123Ingenieure verpflichtet sich, über die im Laufe ihrer vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.

2. 123Ingenieure ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. 123Ingenieure hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

§ 10 – Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte

1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von 123Ingenieure abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.

2. Dieses Verbot gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils vereinbarten Vertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus

§ 11 – Schlussbestimmungen

1. 123Ingenieure behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird 123Ingenieure den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat 123Ingenieure das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird 123Ingenieure den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der 123Ingenieure, Kalletal. 123Ingenieure bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Stand 06/2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop

für die Bereitstellung von digitalen Produkten von 123Ingenieure GmbH, Bösingfelder Straße 11, 32689 Kalletal, E-Mail: shop@123ingenieure.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)“.

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Die Bereitstellung digitaler Vorlagen, Checklisten sowie Online-Zugängen für die Unterweisung, Schulung und das Training von Mitarbeitenden sowie Führungskräften im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

9. Informationen zur Verbraucherschlichtung

Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

Stand 06/2026