Abfallbeauftragter:
Deutschlandweit für alle Branchen
Als externe Abfallbeauftragte sind wir von 123Ingenieure deutschlandweit Ihr kompetenter Partner für alle Branchen und sämtliche Abfallarten. Wir beraten sowohl die Unternehmensleitung als auch Ihre Mitarbeitenden umfassend in allen Fragen rund um Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung. Zusätzlich überwachen und kontrollieren wir Ihre gesamte betriebliche Abfallwirtschaft von der Entstehung oder Anlieferung der Abfälle bis hin zu deren Verwertung oder Beseitigung.










Wann wird ein Aballbeauftragter benötigt?
Ob die Verpflichtung für einen Abfallbeauftragten besteht, richtet sich nach Art und Menge der Abfälle sowie der jeweiligen Branche und wird durch die genannten gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert.
Die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten ist gesetzlich im Kreislaufwirtschaftsgesetz ( § 59 KrWG) und in der Abfallbeauftragtenverordnung (§ 2 AbfBeauftrV) geregelt. Bestimmte Betreiber und Unternehmen müssen einen Abfallbeauftragten bestellen, wenn sie festgelegte Kriterien erfüllen.
Diese Pflicht gilt insbesondere für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, bei denen im Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährlicher Abfälle oder mehr als 2.000 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle anfallen.
Zudem sind Betreiber von Deponien, größere Krankenhäuser und bestimmte Abwasserbehandlungsanlagen verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen.
Auch Hersteller und Vertreiber, die pro Jahr mehr als 100 Tonnen Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen oder Umverpackungen zurücknehmen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte beziehungsweise Fahrzeug- und Industriebatterien in relevanten Mengen aufnehmen, unterliegen dieser Vorgabe. Gleiches gilt für Betreiber von Rücknahmesystemen und Rücknahmestellen, sobald die gesetzlich vorgegebenen Rücknahme- oder Mengenschwellen erreicht oder überschritten werden.
Unsere Leistungen im Überblick
Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort
Stoffstromanalyse inkl Optimierung
Klassifizierung des Abfalls (AVV)
Unterstützung bei Entsorgungsfachbetrieben
Ausarbeitung wirtschaftlicherer Lösungen
Dokumentation aller Leistungen
Dokumentenmanagement einfach gemacht
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen rund um den Abfallbeauftragten
Ein Abfallbeauftragter ist eine vom Unternehmen oder einer Institution bestellte Person, die sicherstellt, dass die betriebliche Abfallwirtschaft den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein interner oder externer Abfallbeauftragter übernimmt dabei die Aufgaben eines Überwachers, Beraters und Koordinators innerhalb des Unternehmens und setzt sich vor allem für eine effektive Abfallvermeidung, eine ordnungsgemäße Verwertung sowie eine umweltgerechte Entsorgung ein.
Darüber hinaus informiert und berät der Abfallbeauftragte sowohl die Unternehmensleitung als auch die Belegschaft, organisiert Schulungen zur Abfalltrennung und richtigen Entsorgung von Gewerbemüll.
Ein Abfallbeauftragter informiert die Geschäftsführung und zuständigen Behörden regelmäßig über den Stand der betrieblichen Abfallwirtschaft und zur Abfallvermeidung im Unternehmen. Er erstellt Abfallbilanzen, arbeitet mit Entsorgungsdienstleistern zusammen und dient als Ansprechpartner für Behörden in abfallrechtlichen Fragen.
Wenn einer der folgenden vier Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen oder mehrere Abfallbeauftragte zu bestellen. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) und im Kreislaufwirtschaftsgesetz (u. a. § 27 KrWG).
- Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen:
Sind Sie Betreiber einer Anlage, die im Anhang 1 der 4. BImSchV unter den Nummern 1 bis 7, 9 oder 10 aufgeführt ist, und fallen in Ihrem Unternehmen pro Jahr mehr als 100 Tonnen gefährlicher Abfälle oder mehr als 2.000 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle an, besteht die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten. - Spezielle Regelungen für bestimmte Anlagentypen:
Betreiben Sie eine Anlage gemäß Nummer 8 im Anhang 1 4. BImSchV – Einzelnorm und ist für Ihre Anlage in Spalte c die Verfahrensart G (das förmliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) vorgesehen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. - Deponien, Krankenhäuser und Kliniken:
Die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten gilt außerdem für Betreiber von Deponien bis zu deren endgültigen Stilllegung sowie für Krankenhäuser und Kliniken, wenn dort jährlich mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle anfallen. - Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5:
Wenn Sie eine Abwasserbehandlungsanlage der Größenklasse 5 gemäß Abwasserverordnung betreiben und in dieser Anlage Abfälle verwertet oder beseitigt werden, ist ebenfalls ein Abfallbeauftragter zu bestellen.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag Abfallbeauftragter Pflicht.
Ein externer Abfallbeauftragter von 123Ingenieure unterstützt Sie persönlich und zuverlässig bei der Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorschriften.
Als Unternehmensinhaber oder Geschäftsleiter müssen Sie zunächst prüfen, ob Ihr Betrieb laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder anderer relevanter Vorschriften zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet ist. Maßgeblich sind dabei die Art und Menge der anfallenden Abfälle sowie die betrieblichen Abläufe. Im Zweifel beraten wir Sie gern und unterstützen bei der Einordnung!
So bald feststeht, dass Ihr Unternehmen einen Abfallbeauftragten benötigt, können Sie diese Aufgabe auf einen qualifizierten externen Anbieter übertragen. Sie wählen einen spezialisierten Dienstleister wie die 123Ingenieure GmbH, die Ihnen einen erfahrenen Experten zur Verfügung stellt.
Wir bieten Ihnen bundesweit ohne bürokratischen Aufwand einen externen Abfallbeauftragten, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Sie nehmen Kontakt mit uns auf: Telefonisch unter 05264 6556384 oder direkt über unser Kontaktformular. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam Ihre Anforderungen, erstellen ein passendes Angebot und schließen einen entsprechenden Vertrag, der alle Abläufe, Leistungen und die Vergütung regelt.
Die Zusammenarbeit mit einem externen Abfallbeauftragten bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Mehrwerte, insbesondere wenn Flexibilität, Rechtssicherheit und eine Entlastung interner Ressourcen in Ihrem Fokus stehen.
- Fachliche Kompetenz
Ein externer Abfallbeauftragter bringt spezialisiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Abfallmanagement in Ihr Unternehmen ein. Sie profitieren von aktuellen Kenntnissen zu gesetzlichen Anforderungen und branchenspezifischen Besonderheiten. Dank des Netzwerks zu Behörden und Entsorgungsdienstleistern werden Lösungen für Ihr Unternehmen schnell und effizient umgesetzt. - Rechtssicherheit und Dokumentation
Mit einem externen Abfallbeauftragten stellen Sie sicher, dass sämtliche abfallrechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen zuverlässig eingehalten werden. Die vollständige Dokumentation und Nachweisführung werden übernommen, sodass Ihr Betrieb bei Prüfungen und Meldepflichten stets abgesichert ist. - Objektivität und Unabhängigkeit
Ein externer Abfallbeauftragter wirft einen neutralen Blick auf Ihre Unternehmensprozesse. Optimierungspotenziale werden unvoreingenommen erkannt und praxisgerechte Verbesserungen vorgeschlagen. So vermeiden Sie interne Interessenskonflikte, wie sie bei eigenen Mitarbeitenden entstehen können. - Schonung interner Ressourcen
Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, während der externe Abfallbeauftragte eigenständig und unabhängig agiert. Schulungsaufwand und umfangreiche Einarbeitung eigener Kräfte entfallen damit für Ihr Unternehmen. - Kostenersparnis und Flexibilität
Der Einsatz eines externen Abfallbeauftragten ist häufig kostengünstiger als eine interne Festanstellung, denn Sie buchen exakt das Leistungspaket, das Ihr Unternehmen benötigt. Die Abrechnung erfolgt transparent zu Festpreisen oder nach Aufwand, ohne versteckte Zusatzkosten. Zudem ist ein Anbieterwechsel meist unkomplizierter als die Nachbesetzung im eigenen Betrieb. - Schnelle Einsatzbereitschaft
Ein externer Dienstleister steht Ihnen kurzfristig zur Verfügung, kann flexibel auf Veränderungen im Betrieb oder auf gesetzliche Neuerungen reagieren und gewährleistet bei Ausfällen schnelle Vertretung. - Image und Nachhaltigkeit
Mit professionellem und umweltgerechtem Abfallmanagement steigern Sie das Ansehen Ihres Unternehmens. Durch die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung und optimierte Prozesse werden Ressourcen in Ihrem Unternehmen geschont und Entsorgungskosten gesenkt.
- Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Bestellung
Ein externer Abfallbeauftragter stellt für Ihr Unternehmen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen bei der Bestellung zuverlässig erfüllen. - Beratung der Geschäftsleitung
Sie erhalten umfassende Unterstützung in allen Fragen der Abfallwirtschaft. Der Abfallbeauftragte berät Ihre Geschäftsleitung zu rechtlichen Pflichten und Optimierungsmöglichkeiten. - Leitung des Abfallmanagements
Alle Prozesse rund um die Sammlung, Trennung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen werden in Ihrem Unternehmen organisiert und gesteuert. - Überwachung und Optimierung interner Abläufe
Ihr externer Abfallbeauftragter analysiert bestehende Betriebsprozesse und sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu steigern. - Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfassung, Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
Er kontrolliert, dass alle Abfälle in Ihrem Unternehmen korrekt identifiziert, dokumentiert, gelagert und entsorgt werden und erstellt den Jahresbericht als Betriebsbeauftragter für Abfall. - Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Der Abfallbeauftragte sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen sämtliche relevanten gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einhält. - Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung
Ihr Team wird durch Informations- und Schulungsmaßnahmen im Umgang mit Abfällen geschult, um Umweltschutz und Rechtssicherheit im Betrieb sicherzustellen. - Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten
Individuelle Konzepte zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen werden für Ihr Unternehmen entwickelt und umgesetzt. - Ständige Fort- und Weiterbildung
Sie profitieren davon, dass Ihr externer Abfallbeauftragter sein Wissen zu rechtlichen und technischen Entwicklungen im Bereich Abfallmanagement auf dem neuesten Stand hält. - Kommunikation mit Behörden und externen Partnern
Der Abfallbeauftragte fungiert als zentraler Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Entsorgungsunternehmen und weitere externe Stellen, um die Interessen Ihres Unternehmens kompetent zu vertreten.
Die Tätigkeit als Abfallbeauftragter ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt und erfordert spezifische Qualifikationen, die in der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) festgelegt sind. Nachfolgend sind die zentralen Anforderungen und Voraussetzungen beschrieben.
Für die Ausübung dieser Funktion ist neben der notwendigen Fachkunde auch die persönliche Zuverlässigkeit ausschlaggebend. Welche Kriterien hierbei gelten und wie die Zuverlässigkeit beurteilt wird, ist im § 8 AbfBeauftrV rechtlich geregelt. Die geforderte Fachkunde setzt sich aus mehreren Elementen zusammen:
- Eine geeignete Berufsausbildung wie ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, eine technische, kaufmännische oder ähnliche Fachschulausbildung oder der Meistertitel.
- Mindestens ein Jahr praktische Erfahrung in einem relevanten Bereich, etwa Entsorgungswirtschaft, Umwelttechnik oder Kreislaufwirtschaft.
- Erfolgreiche Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen abfallrechtliche und abfallwirtschaftliche Kenntnisse vermittelt werden. Die Details hierzu finden sich im § 9 AbfBeauftrV.
- Um den Kenntnisstand zu sichern, ist die regelmäßige Teilnahme an behördlich anerkannten Fortbildungen vorgeschrieben. Innerhalb von zwei Jahren muss mindestens ein Fortbildungslehrgang absolviert werden. Einzelheiten regelt ebenfalls 9 AbfBeauftrV.
- Ein Abfallbeauftragter benötigt fundierte Kenntnisse der abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Wichtige Kenntnisse sind sowohl rechtlicher als auch technischer Natur und müssen die spezifischen betrieblichen Abläufe einbeziehen.
Wir erfüllen sämtliche genannten Anforderungen zuverlässig. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über die vorgeschriebene Ausbildung und Praxiserfahrung, nehmen regelmäßig an anerkannten Fortbildungen teil und besitzen umfassende Kenntnisse der relevanten Gesetze und technischen Standards.
Damit gewährleisten wir eine rechtssichere, kompetente und professionelle Betreuung Ihres Unternehmens im Bereich Abfallmanagement.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten Arbeitssicherheit
Abfallbeauftragter ab*
€149/monatlich
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Bestellung als Abfallbeauftragter
- Durchführung der Standortbegehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Erstellung des Jahresberichts
- Unterweisungen (persönlich & digital)
- Stoffstromanalyse und Optimierung
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Entsorgung
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
- *abhängig von der Art und der Menge der Abfälle
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Infoflyer Abfallbeauftragter
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