Verkehrsleiter für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Als erfahrener Partner im Bereich Verkehrsleitung unterstützen wir Unternehmen im Güterkraftverkehr dabei, rechtssicher und effizient zu arbeiten. Unsere externen Verkehrsleiter übernehmen alle Aufgaben, die mit Verkehrsmanagement und behördlichen Anforderungen verbunden sind. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Lizenzbeschaffung, Personalmanagement und Auftragskoordination. Die Verkehrsleiter der 123Ingenieure GmbH garantieren Ihnen eine kompetente und zuverlässige Unterstützung, ohne dass Sie eigenes Personal schulen oder fest anstellen müssen. Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Expertise und sichern Sie sich eine professionelle Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen.
Wann benötigt Ihr Unternehmen einen Verkehrsleiter?
Sie benötigen einen Verkehrsleiter, wenn Ihr Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig ist und eine Güterkraftverkehrserlaubnis oder eine EU-Gemeinschaftslizenz gemäß Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 beantragen muss.
Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen einsetzen. Seit dem 21. Mai 2022 gilt diese Regelung auch für Unternehmen, die Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis einschließlich 3,5 Tonnen für grenzüberschreitende Transporte nutzen (gemäß Verordnung (EU) 2020/1055).
Im Gegensatz zum Werkverkehr, bei dem Unternehmen ausschließlich eigene Güter für eigene Zwecke transportieren, handelt es sich beim Güterkraftverkehr um den gewerblichen Transport von Gütern für Dritte gegen Entgelt. Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben, sind daher von der Verpflichtung zur Benennung eines Verkehrsleiters ausgenommen. Weitere Ausnahmen sind im Güterkraftverkehrsgesetz (§ 2 GüKG „Ausnahmen“) geregelt.
Der Verkehrsleiter ist gemäß § 3 GüKG („Erlaubnispflicht“) dafür verantwortlich, dass die Verkehrstätigkeiten Ihres Unternehmens den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die Überwachung des technischen Zustands der Fahrzeuge sowie die ordnungsgemäße Führung von Nachweisen und Dokumentationen.
Mit 123Ingenieure erhalten Sie einen externen Verkehrsleiter, der Ihr Unternehmen zuverlässig bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben unterstützt. Dank unseres deutschlandweiten Netzwerks können wir Ihnen kurzfristig und ohne lange Vorlaufzeiten einen qualifizierten Verkehrsleiter zur Verfügung stellen. So sparen Sie nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern profitieren von einer professionellen Lösung, die speziell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

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ERSTBERATUNG
Als Verkehrsleiter sind wir absolute Experten in der LKW Logistik. Wir beraten Sie rund um das Thema Verkehrsleiter, Logistik, Transport- und Speditionsgewerbe. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.
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ÜBERNAHME DER BETREUUNG
Wir sind als externe Verkehrsleiter deutschlandweit Tag & Nacht für Sie im Einsatz. Als Verkehrsleiter übernehmen wir die Verantwortung in Ihrem Transportunternehmen und sorgen dafür, dass alles rollt. Wir sind ihr professioneller Verkehrsleiter für jeden Bedarf.


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DOKUMENTATION
Wir nehmen Ihnen die Dokumentationspflichten ab. Zudem erstellen wir aktuelle Betriebsanweisungen, Schulungsformulare & Co und übernehmen die Archivierung.
Was kostet ein Verkehrsleiter bei 123Ingenieure?
Die Kosten für einen externen Verkehrsleiter richten sich nach den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens. Bei der Preisgestaltung spielen Faktoren wie die Anzahl der Fahrzeuge, der Umfang der Verkehrstätigkeiten sowie die spezifischen Aufgaben, die unser Verkehrsleiter übernehmen soll, eine entscheidende Rolle.
Unabhängig davon bieten wir flexible und transparente Preismodelle, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen jeder Größe abgestimmt sind. Egal, ob Sie eine langfristige Zusammenarbeit oder eine kurzfristige Unterstützung benötigen: unsere Preise werden entsprechend angepasst.
Detaillierte Informationen zu den Kosten und Leistungen finden Sie auf unserer Webseite Preise für Verkehrsleiter. Auch wenn Sie noch Fragen haben sollten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung, um Sie persönlich zu beraten und ein individuelles Angebot zu erstellen.
FAQ Verkehrsleiter
Was ist ein Verkehrsleiter?
Ein Verkehrsleiter ist eine gesetzlich vorgeschriebene Person, die für die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr verantwortlich ist. Der Begriff „Verkehrsleiter“ wurde durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt, die am 4. Dezember 2011 in Kraft trat. Diese Verordnung regelt die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Gemäß Artikel 2 Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ist der Verkehrsleiter „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt (z. B. Einzelunternehmen), diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet“.
Die Einführung des Verkehrsleiters ersetzt die frühere Bezeichnung „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/Omnibusverkehrs bestellte Person“, die bereits vor 2011 in nationalen Regelungen existierte. Ziel der EU-Verordnung war es, die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und Zuverlässigkeit von Verkehrsleitern europaweit zu vereinheitlichen.
Welche Aufgaben hat ein Verkehrsleiter konkret?
Die Aufgaben eines Verkehrsleiters sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, insbesondere in Artikel 4 Absatz 2, klar definiert. Der Verkehrsleiter trägt die Verantwortung für die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Konkret umfassen seine Aufgaben folgende Bereiche:
- Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
Der Verkehrsleiter sorgt dafür, dass alle Fahrzeuge des Unternehmens technisch einwandfrei und einsatzbereit sind. Dazu gehören die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Fahrzeuge gemäß den gesetzlichen Vorschriften. - Prüfung von Beförderungsverträgen und Dokumenten
Er überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung von Transportaufträgen, einschließlich der Kontrolle von Frachtpapieren, Beförderungsverträgen und anderen relevanten Dokumenten. - Grundlegende Rechnungsführung
Der Verkehrsleiter ist für die Überwachung der finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit den Verkehrstätigkeiten verantwortlich, wie z. B. die Kostenkontrolle und die Prüfung von Rechnungen. - Disposition von Ladungen und Fahrpersonal
Zu den Aufgaben gehört die Planung und Organisation von Transporten, einschließlich der Einhaltung von Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Der Verkehrsleiter stellt sicher, dass das Fahrpersonal effizient eingesetzt wird und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. - Überprüfung von Sicherheitsverfahren
Der Verkehrsleiter ist für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften verantwortlich, wie z. B. Unfallverhütung, Ladungssicherung und die Schulung des Fahrpersonals in diesen Bereichen. - Kommunikation mit Behörden
Er fungiert als Ansprechpartner für Behörden und ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten zuständig. - Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Verkehrsleiter stellt sicher, dass das Unternehmen alle relevanten nationalen und europäischen Vorschriften im Güterkraftverkehr einhält, einschließlich der Regelungen aus dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.
Obwohl der Verkehrsleiter diese Aufgaben delegieren kann, bleibt die letztendliche Verantwortung immer bei ihm. Damit nimmt der Verkehrsleiter eine zentrale Rolle ein, um die rechtssichere und effiziente Organisation der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens zu gewährleisten.
Welche Unternehmen brauchen keinen Verkehrsleiter?
Unternehmen, die nicht unter den Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 fallen, sind von der Verpflichtung, einen Verkehrsleiter zu benennen, ausgenommen. Die Ausnahmen sind in § 2 GüKG geregelt.
Die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes gelten nicht für:
- Gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke.
- Beförderung durch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sofern diese im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben erfolgt.
- Transport beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge, beispielsweise aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Rückführung.
- Beförderung im Rahmen von Verkehrsdiensten, die nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigt wurden.
- Transport von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen, die zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen bestimmt sind.
- Milchtransporte zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer.
- Land- und forstwirtschaftliche Transporte, die für eigene Zwecke oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, eines Maschinenrings oder eines vergleichbaren Zusammenschlusses durchgeführt werden, sofern die Beförderung innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern erfolgt und mit steuerbefreiten Fahrzeugen durchgeführt wird.
- Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke im Rahmen der Gewerbeausübung.
- Postbeförderung im Rahmen von Universaldienstleistungen durch Postdienstleister gemäß des Postgesetzes (§ 16 Abs. 1 PostG)
Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben, benötigen ebenfalls keinen Verkehrsleiter. Werkverkehr liegt vor, wenn ein Unternehmen Güter ausschließlich für eigene Zwecke transportiert und dies nicht gewerbsmäßig für Dritte tut.
(Quelle: § 2 GüKG – Einzelnorm)
Benötigt ein Unternehmen neben einem Verkehrsleiter auch einen Gefahrgutbeauftragten?
Ja, Unternehmen, die Gefahrguttransporte durchführen, sind gesetzlich verpflichtet, neben einem Verkehrsleiter auch einen internen oder externen Gefahrgutbeauftragten zu benennen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sowie aus den nationalen Regelungen, insbesondere dem Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (§ 3 GGBefG „Ermächtigungen“).
Der Gefahrgutbeauftragte ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Vorschriften für den sicheren Transport gefährlicher Güter zu gewährleisten. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Überwachung der Einhaltung der ADR-Vorschriften: Der Gefahrgutbeauftragte stellt sicher, dass alle Transporte den internationalen und nationalen Regelungen entsprechen.
- Schulung des Personals: Er sorgt dafür, dass das Fahrpersonal und andere beteiligte Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut zu gewährleisten.
- Erstellung von Berichten: Der Gefahrgutbeauftragte dokumentiert Unfälle, Verstöße oder andere sicherheitsrelevante Vorfälle und erstellt Berichte, die den zuständigen Behörden auf Anfrage vorgelegt werden können.
- Beratung des Unternehmens: Er berät das Unternehmen in allen Fragen rund um die Gefahrgutbeförderung und unterstützt bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
Die Verpflichtung zur Benennung eines Gefahrgutbeauftragten gilt für alle Unternehmen, die gefährliche Güter transportieren, be- oder entladen, es sei denn, sie fallen unter die Ausnahmen gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (§ 2 GbV „Befreiungen“).
Zusammen mit dem Verkehrsleiter, der die gesamte Verkehrstätigkeit des Unternehmens überwacht, sorgt der Gefahrgutbeauftragte für die Einhaltung der spezifischen Vorschriften im Bereich Gefahrguttransporte.
Gibt es Berührungspunkte zwischen einer Sicherheitsfachkraft und einem Verkehrsleiter?
Ja, es gibt Berührungspunkte zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Verkehrsleiter, da beide darauf abzielen, die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
- Sicherstellung der Verkehrssicherheit
Der Verkehrsleiter ist für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr verantwortlich. Dazu gehören die Überwachung der Fahrzeugwartung, die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie die Organisation sicherer Transportabläufe. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen konzentriert sich auf die Sicherheit der Arbeitsplätze und die Vermeidung von Unfällen, was auch die Sicherheit der Fahrer und des Werkstattpersonals umfasst. - Schulungen und Unterweisungen
Sowohl Verkehrsleiter als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern eingebunden. Der Verkehrsleiter schult das Fahrpersonal in Bezug auf Verkehrsvorschriften, Ladungssicherung und den sicheren Umgang mit Fahrzeugen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt Unterweisungen zu allgemeinen Arbeitsschutzthemen durch, wie z. B. ergonomisches Arbeiten, Verhütung von Arbeitsunfällen und den Umgang mit Gefahrstoffen. - Unfallverhütung und Analyse
Im Falle eines Unfalls arbeiten beide Rollen zusammen, um die Ursachen zu analysieren und Maßnahmen zur Verhütung zukünftiger Vorfälle zu entwickeln. Der Verkehrsleiter konzentriert sich dabei auf die verkehrstechnischen Aspekte, während die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Fokus auf den Arbeitssicherheit legt. - Gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Beide Rollen tragen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei. Der Verkehrsleiter ist für die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zuständig. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), insbesondere die Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), wie etwa die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“).
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Welche Qualifikation benötigt ein Verkehrsleiter?
Um die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens leiten zu dürfen, muss ein Verkehrsleiter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllen. Diese Anforderungen gewährleisten, dass der Verkehrsleiter über die notwendige Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt.
Fachliche Eignung
Der Verkehrsleiter muss nachweisen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens ordnungsgemäß zu leiten. Dies erfolgt in der Regel durch das Bestehen einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Prüfung umfasst Themen wie:
- Straßenverkehrsrecht
- Sozialvorschriften (z. B. Lenk- und Ruhezeiten)
- Technische Normen und Fahrzeugwartung
- Finanzmanagement und Rechnungswesen
- Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung
Zuverlässigkeit
Der Verkehrsleiter muss zuverlässig sein. Das bedeutet, dass keine schwerwiegenden Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften vorliegen dürfen, die seine Eignung infrage stellen könnten. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen Sozialvorschriften, Steuerhinterziehung oder andere relevante Straftaten.
Tatsächliche und dauerhafte Leitung
Der Verkehrsleiter muss die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten. Er darf nicht nur formal benannt werden, sondern muss aktiv in die Organisation und Überwachung der Verkehrstätigkeiten eingebunden sein.
Verbindung zum Unternehmen
Der Verkehrsleiter kann entweder ein interner Mitarbeiter des Unternehmens sein oder als externer Verkehrsleiter vertraglich beauftragt werden. In beiden Fällen muss er die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Die Verkehrsleiter von 123Ingenieure erfüllen alle diese Voraussetzungen und bringen die notwendige Fachkompetenz sowie Erfahrung mit, um die Verkehrstätigkeiten Ihres Unternehmens professionell und gesetzeskonform zu leiten.
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