Externer
Whistleblower-
Beauftragter.

Recht und Technik aus einer Hand

trusted award hws service sieger 10 2023 570x150 1

Wir bieten Ihnen den deutschlandweiten Service als externen Whistleblower-Beauftragter/ Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter an. Zudem bieten wir das Hinweisgebersystem/ die Meldestelle.

desktop badges
mobile badges

> die günstigste Hinweisgeber Komplettlösung Deutschlands.

EU-Whistleblower-Richtlinie

DSGVO konform

Nationale Hinweisgeberschutzgesetze

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Für Unternehmen jeder Branche

Behörden, Kommunen & Städte

100% rechtssicher

keine versteckten Zusatzkosten

Für 50 bis 10.000 Beschäftigte

In 75+ Sprachen

Hinweisgeberschutz erklärt.

Anfrage stellen, top Angebot erhalten und clever outsourcen.

Ab nur 1,65€/ Mitarbeiter & Monat.

Jetzt kostenfreien Testmonat beginnen!

Unsere Experten beraten Sie kostenfrei und schnell.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserem Kundenservice auf.

Was macht ein externer Whistleblower-Beauftragter / Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter?

Ein Whistleblower-Beauftragter, auch bekannt als Ombudsperson, ist eine Person, die innerhalb einer Organisation eingesetzt wird, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sichere und vertrauliche Möglichkeit zu bieten, Missstände oder Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden. Der Whistleblower-Beauftragte sorgt dafür, dass die Meldungen angemessen und unabhängig untersucht werden und dass die Identität des Hinweisgebers geschützt bleibt.

Ein Hinweisgeberschutz-Beauftragter ist ähnlich wie ein Whistleblower-Beauftragter, jedoch mit dem speziellen Fokus auf den Schutz der Identität von Hinweisgebern und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern. Dies kann in Organisationen erforderlich sein, in denen es ein höheres Risiko gibt, dass Hinweisgeber schikaniert oder diskriminiert werden, wenn sie Fehlverhalten melden.

Ein Meldestellen-Beauftragter ist eine Person oder Stelle, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb einer Organisation Verstöße gegen interne Regeln oder gesetzliche Vorschriften melden können. Im Gegensatz zum Whistleblower-Beauftragten oder Hinweisgeberschutz-Beauftragten können Meldestellen-Beauftragte in der Regel keine unabhängigen Untersuchungen durchführen. Stattdessen leiten sie Meldungen an die entsprechenden Stellen innerhalb der Organisation weiter.

Ein Compliance-Beauftragter ist eine Person innerhalb einer Organisation, die sicherstellt, dass die Organisation alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und internen Richtlinien einhält. Der Compliance-Beauftragte kann auch Schulungen durchführen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die relevanten Regeln verstehen und einhalten. Im Gegensatz zu den anderen Beauftragten ist der Compliance-Beauftragte in erster Linie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Organisation die Gesetze und Vorschriften einhält, während die anderen Beauftragten sich auf den Schutz von Hinweisgebern und die Untersuchung von Fehlverhalten konzentrieren.

Was ist der Unterschied zwischen einem internen Whistleblower-Beauftragten und einem externen Whistleblower-Beauftragten?

Ein interner Whistleblower-Beauftragter ist eine Person innerhalb einer Organisation, die als Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient, die Fehlverhalten, Missstände oder andere Probleme innerhalb der Organisation melden möchten. Der interne Whistleblower-Beauftragte ist in der Regel Teil der Organisation und wird von dieser bezahlt. Zu den Aufgaben des internen Whistleblower-Beauftragten gehören die Entgegennahme und Überprüfung von Meldungen, die Untersuchung von Vorwürfen und die Weiterleitung von Meldungen an andere Stellen innerhalb der Organisation oder an externe Stellen, falls erforderlich.

Ein externer Whistleblower-Beauftragter ist eine unabhängige Person oder Organisation, die von einer Organisation beauftragt wird, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Meldung von Fehlverhalten oder Missständen zu unterstützen. Im Gegensatz zum internen Whistleblower-Beauftragten ist der externe Beauftragte nicht Teil der Organisation, wird jedoch ebenfalls von dieser bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich direkt an den externen Whistleblower-Beauftragten wenden, um ihre Bedenken zu äußern. Der externe Whistleblower-Beauftragte kann dann die Meldung prüfen und gegebenenfalls an die zuständigen Stellen innerhalb der Organisation oder an externe Stellen weiterleiten.

Der Hauptunterschied zwischen internen und externen Whistleblower-Beauftragten besteht darin, dass interne Beauftragte enger mit der Organisation verbunden sind und dadurch potenziell in einem Interessenkonflikt stehen können. Externe Beauftragte hingegen haben eine unabhängige Position und können möglicherweise objektiver und unvoreingenommener handeln. Unternehmen können jedoch auch beide Optionen kombinieren, indem sie sowohl interne als auch externe Whistleblower-Beauftragte einsetzen, um sicherzustellen, dass ein umfassendes und wirksames Hinweisgebersystem besteht.

0%
Rechtssicher
0%
Positives Feedback
0
Jahre Erfahrung
digital und vor ort 2

Ihre Vorteile im Überblick.

Unsere diversen Dienstleistungen unterstützen Sie dabei, rechtskonform zu wirtschaften.

Unser Team besteht aus Experten verschiedenster Branchen. So ist garantiert, dass Sie immer einen ausgezeichneten Service erhalten.

Unser Honorar sollten Sie vergleichen. Wir garantieren Ihnen vollen Einsatz zu fairen Konditionen. Wir sind eben echte Dienstleister.

10 Eigenschaften die ein guter externer Whistleblower-Beauftragter mitbringen sollte.

  1. Unabhängigkeit: Ein guter externer Whistleblower-Beauftragter sollte unabhängig von der Organisation sein, für die er tätig ist, um objektiv und neutral zu bleiben.
  2. Juristische und Compliance-Kompetenz: Ein guter Whistleblower-Beauftragter sollte über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Compliance, Gesetze und Vorschriften verfügen, um potenzielle Missstände professionell untersuchen und bewerten zu können.
  3. Diskretion: Ein guter Whistleblower-Beauftragter sollte die Vertraulichkeit der gemeldeten Hinweise und die Identität der Whistleblower wahren, um mögliche negative Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter zu vermeiden.
  4. Empathie: Ein guter Whistleblower-Beauftragter sollte eine offene und empathische Persönlichkeit haben, um ein Vertrauensverhältnis zu den Whistleblowern aufzubauen und ihre Bedenken ernst zu nehmen.
  5. Kommunikationsfähigkeit: Ein guter Whistleblower-Beauftragter sollte über ausgezeichnete kommunikative Fähigkeiten verfügen, um komplexe Zusammenhänge verständlich zu vermitteln und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
  6. Erfahrung in der Untersuchung von Missständen: Ein guter Whistleblower-Beauftragter sollte über Erfahrung in der Untersuchung von Missständen und der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance und der internen Kontrollen verfügen.
  7. Vertrauenswürdigkeit: Ein guter Whistleblower-Beauftragter sollte über eine makellose Integrität und Moral verfügen, um das Vertrauen der Mitarbeiter und der Geschäftsleitung zu gewinnen.
  8. Problemlösungsfähigkeit: Ein guter Whistleblower-Beauftragter sollte in der Lage sein, komplexe Zusammenhänge zu erkennen und Lösungen zu finden, um potenzielle Missstände effektiv zu beheben.
  9. Teamfähigkeit: Ein guter Whistleblower-Beauftragter sollte in der Lage sein, in einem Team mit internen Compliance-Abteilungen und Rechtsanwälten zusammenzuarbeiten, um potenzielle Missstände effektiv zu untersuchen und zu beheben.
  10. Proaktivität: Ein guter Whistleblower-Beauftragter sollte proaktiv handeln und Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu einem größeren Problem werden.
 

10 Fakten zum externen Whistleblower-Beauftragten.

  1. Ein externer Whistleblower-Beauftragter ist eine Person oder eine Organisation, die von einem Unternehmen oder einer Regierungsbehörde beauftragt wurde, um Hinweise auf mögliche Missstände in der Organisation zu sammeln und zu untersuchen.
  2. Der externe Whistleblower-Beauftragte ist unabhängig von der Organisation und berichtet direkt an die Geschäftsleitung oder die Regierungsbehörde.
  3. Der externe Whistleblower-Beauftragte hat in der Regel eine juristische oder Compliance-Hintergrund und verfügt über Erfahrung in der Untersuchung von Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften.
  4. Der externe Whistleblower-Beauftragte arbeitet eng mit internen Compliance-Abteilungen und Rechtsanwälten zusammen, um Hinweise zu untersuchen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
  5. Der externe Whistleblower-Beauftragte ist in der Regel ein Vertrauensperson für Mitarbeiter und andere, die potenzielle Missstände melden möchten.
  6. Der externe Whistleblower-Beauftragte bietet Schulungen und andere Ressourcen an, um Mitarbeitern zu helfen, potenzielle Missstände zu erkennen und zu melden.
  7. Der externe Whistleblower-Beauftragte kann auch eine Rolle bei der Überwachung und Bewertung der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance und der internen Kontrollen spielen.
  8. Ein externer Whistleblower-Beauftragter kann dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Organisation zu stärken, indem er die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherstellt und potenzielle Missstände aufdeckt und behebt.
  9. Ein externer Whistleblower-Beauftragter kann auch dabei helfen, negative Auswirkungen von Missständen auf das Image und den Ruf der Organisation zu minimieren.
  10. Die Beauftragung eines externen Whistleblower-Beauftragten ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Compliance-Programms und kann dazu beitragen, dass potenzielle Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden.
 

In ganz Deutschland für Sie unterwegs.

Unter anderem aktiv als Hinweisgeberschutz-Beauftragter und

Whistleblower-Beauftragter KölnWhistleblower-Beauftragter BerlinWhistleblower-Beauftragter MünchenWhistleblower-Beauftragter BremenWhistleblower-Beauftragter DortmundWhistleblower-Beauftragter FrankfurtWhistleblower-Beauftragter DüsseldorfWhistleblower-Beauftragter HamburgWhistleblower-Beauftragter StuttgartWhistleblower-Beauftragter MannheimWhistleblower-Beauftragter BielefeldWhistleblower-Beauftragter HannoverWhistleblower-Beauftragter DuisburgWhistleblower-Beauftragter EssenWhistleblower-Beauftragter WuppertalWhistleblower-Beauftragter DresdenWhistleblower-Beauftragter BonnWhistleblower-Beauftragter MünsterWhistleblower-Beauftragter KarlsruheWhistleblower-Beauftragter AachenWhistleblower-Beauftragter BraunschweigWhistleblower-Beauftragter GelsenkirchenWhistleblower-Beauftragter OsnabrückWhistleblower-Beauftragter HammWhistleblower-Beauftragter PaderbornWhistleblower-Beauftragter GüterslohWhistleblower-Beauftragter GöttingenWhistleblower-Beauftragter KoblenzWhistleblower-Beauftragter BottropWhistleblower-Beauftragter WolfsburgWhistleblower-Beauftragter HeilbronnWhistleblower-Beauftragter IngolstadtWhistleblower-Beauftragter WürzburgWhistleblower-Beauftragter UlmWhistleblower-Beauftragter FürthWhistleblower-Beauftragter NeussWhistleblower-Beauftragter RegensburgWhistleblower-Beauftragter SolingenWhistleblower-Beauftragter HerneWhistleblower-Beauftragter DarmstadtWhistleblower-Beauftragter LeverkusenWhistleblower-Beauftragter OldenburgWhistleblower-Beauftragter SaarbrückenWhistleblower-Beauftragter RostockWhistleblower-Beauftragter OberhausenWhistleblower-Beauftragter LemgoWhistleblower-Beauftragter HerfordWhistleblower-Beauftragter Hameln

Standorte in Deutschland

Unsere Dienste als externer Whistleblower-Beauftragter.

Unsere Dienste als externer Whistleblower-Beauftragter können je nach den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens/ Ihrer Organisation variieren. Im Allgemeinen umfassen sie jedoch folgende Aufgaben:

  1. Bereitstellung einer sicheren und vertraulichen Meldeplattform für Whistleblower: Der externe Whistleblower-Beauftragte ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Whistleblower eine sichere und vertrauliche Möglichkeit haben, um Fehlverhalten oder Missstände in der Organisation zu melden.
  2. Untersuchung gemeldeter Fälle: Der externe Whistleblower-Beauftragte überprüft und bewertet alle gemeldeten Fälle, um zu entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dies kann die Zusammenarbeit mit internen Compliance-Teams und gegebenenfalls mit externen Ermittlern umfassen.
  3. Bereitstellung von Schulungen und Schulungen für Mitarbeiter: Der externe Whistleblower-Beauftragte ist dafür verantwortlich, Schulungen und Schulungen für Mitarbeiter anzubieten, um sicherzustellen, dass sie sich der Bedeutung von Compliance bewusst sind und wissen, wie sie Fehlverhalten melden können.
  4. Identifikation von Risiken: Der externe Whistleblower-Beauftragte ist dafür verantwortlich, potenzielle Compliance-Risiken in der Organisation zu identifizieren und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu empfehlen.
  5. Berichterstattung: Der externe Whistleblower-Beauftragte ist verpflichtet, regelmäßige Berichte über gemeldete Fälle und Compliance-Risiken an das Management und den Vorstand zu erstellen.
  6. Unterstützung bei der Implementierung von Compliance-Praktiken: Der externe Whistleblower-Beauftragte bietet Unterstützung und Beratung bei der Implementierung von Compliance-Praktiken und -Verfahren, um sicherzustellen, dass die Organisation allen relevanten Vorschriften und Standards entspricht.
  7. Schutz von Whistleblowern: Der externe Whistleblower-Beauftragte ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Whistleblower geschützt sind und keine Nachteile erleiden, wenn sie Fehlverhalten oder Missstände in der Organisation melden.

Wie gewährleisten wir als externer Whistleblower-Beauftragter die Vertraulichkeit der Meldungen?

Die Gewährleistung der Vertraulichkeit von Whistleblower-Meldungen ist eine der wichtigsten Aufgaben eines externen Whistleblower-Beauftragten. Um dies zu erreichen, ergreifen wir in der Regel folgende Maßnahmen:

  1. Anonyme Meldeplattform: Wir als externe Whistleblower-Beauftragte stellt eine sichere und anonyme Meldeplattform bereit, auf der Whistleblower ihre Bedenken und Beschwerden melden können.
  2. Verschlüsselte Kommunikation: Alle Meldungen und Kommunikation zwischen dem Whistleblower und unserem externen Whistleblower-Beauftragten werden verschlüsselt, um sicherzustellen, dass sie nicht von unbefugten Dritten eingesehen werden können.
  3. Vertraulichkeitszusagen: Unsere externen Whistleblower-Beauftragten verpflichten sich schriftlich, die Identität des Whistleblowers zu schützen und keine Informationen ohne Zustimmung des Whistleblowers weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
  4. Begrenzter Zugang: Der externe Whistleblower-Beauftragte beschränkt den Zugang zu Whistleblower-Meldungen auf eine begrenzte Anzahl von Personen, die für die Untersuchung oder Behebung des gemeldeten Fehlverhaltens erforderlich sind.
  5. Keine Rückverfolgung: Der externe Whistleblower-Beauftragte vermeidet es, Whistleblower-Meldungen zurückzuverfolgen, um sicherzustellen, dass die Identität des Whistleblowers geschützt bleibt.
  6. Geheimhaltungsvereinbarungen: Wir als externe Whistleblower-Beauftragte schließen mit allen internen und externen Parteien, die an der Untersuchung beteiligt sind, Geheimhaltungsvereinbarungen ab, um sicherzustellen, dass alle Informationen vertraulich bleiben.

Indem wir diese Maßnahmen ergreifen, können unsere externen Whistleblower-Beauftragten sicherstellen, dass Whistleblower ihre Bedenken offen und ohne Furcht vor Vergeltungsmaßnahmen oder Offenlegung melden können.

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

Erstberatung Statistiken

1

ERSTBERATUNG

Wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner rund um den externen Whistleblower-Beauftragten. Kompetent und diskret beraten wir Sie vollumfänglich. Rufen Sie uns heute an. Die Erstberatung ist kostenfrei.

2

ÜBERNAHME DER BETREUUNG

In enger Zusammenarbeit mit Ihnen stellen wir sicher, dass im laufenden Betrieb alle Vorschriften eingehalten werden. Diskret und rücksichtsvoll sorgen wir somit für Rechtskonformität zu fairen Konditionen. Profitieren Sie durch unsere Erfahrung und Expertise.

kachel 1 uebernahme
kachel 2 beratung

3

24/7 BEREITSCHAFT

Mit unserem Hinweisgeber-System, stellen wir Ihnen 24/7 ein Meldestelle zur Verfügung. Die Daten werden verschlüsselt übermittelt und wir wahren ein Maximum an Diskretion und Verschwiegenheit.

Wie können Mitarbeiter mit unseren externen Whistleblower-Beauftragten in Kontakt treten?

Mitarbeiter können auf verschiedene Arten mit unseren externen Whistleblower-Beauftragten in Kontakt treten. Hier sind einige der Methoden:

  1. Online-Meldeplattform: Als externer Whistleblower-Beauftragter bieten wir Ihnen eine sichere und anonyme Online-Meldeplattform an, auf der Mitarbeiter Bedenken und Beschwerden melden können. Diese Plattform ist über eine verschlüsselte Verbindung erreichbar, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Meldungen zu gewährleisten.
  2. Telefonhotline: Unsere externen Whistleblower-Beauftragten bieten auch eine Telefonhotline an, über die Mitarbeiter ihre Bedenken und Beschwerden melden können. Diese Hotline ist selbstverständlich vertraulich und anonym, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter sich sicher fühlen, ihre Bedenken zu äußern.
  3. E-Mail: Mitarbeiter können auch per E-Mail mit unseren externen Whistleblower-Beauftragten in Kontakt treten. Wir stellen eine sichere E-Mail-Adresse bereit, um sicherzustellen, dass die Kommunikation verschlüsselt und vertraulich bleibt.
  4. Post: Mitarbeiter können auch einen Brief an unsere externen Whistleblower-Beauftragten senden. Auch in diesem Fall behandeln wir Ihr Anliegen anonym und diskret.

Es ist wichtig zu betonen, dass der externe Whistleblower-Beauftragte von 123ingenieure eine unabhängige und neutrale Person ist, die keine Verbindung zum Unternehmen hat. Dies stellt sicher, dass Mitarbeiter sich sicher fühlen können, ihre Bedenken und Beschwerden zu äußern, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen oder Auswirkungen auf ihre Arbeitsbeziehung zu haben.

So werden gemeldete Fälle von unseren externen Whistleblower-Beauftragten bearbeitet.

Wenn ein Fall von einem Mitarbeiter über unsere Meldeplattform oder eine andere Kontaktmöglichkeit beim externen Whistleblower-Beauftragten gemeldet wird, wird dieser zunächst eine sorgfältige Prüfung durchführen. Dazu gehört unter anderem:

  1. Überprüfung der Meldung: Unser Whistleblower-Beauftragte überprüft die Meldung auf Plausibilität und Relevanz und prüft, ob genügend Informationen vorhanden sind, um die Vorwürfe zu untersuchen.
  2. Kommunikation mit dem Whistleblower: Der Beauftragte kann einen Whistleblower kontaktieren, um weitere Informationen oder Klarstellungen zu erhalten.
  3. Ermittlungen durchführen: Wenn die Meldung glaubwürdig erscheint, wird der externe Whistleblower-Beauftragte eine Untersuchung durchführen. Dabei können wir interne oder externe Experten hinzuziehen, um den Fall zu untersuchen.
  4. Berichterstattung: Der Whistleblower-Beauftragte wird dem Unternehmen einen Bericht vorlegen, der die Ergebnisse der Untersuchungen und etwaige Empfehlungen enthält.
  5. Rückmeldung an den Whistleblower: Unser Whistleblower-Beauftragte wird den Whistleblower über die Ergebnisse der Untersuchung informieren und gegebenenfalls Feedback geben.

Es ist wichtig zu betonen, dass unsere externen Whistleblower-Beauftragten unabhängig und neutral sind und weder dem Unternehmen noch dem Whistleblower verpflichtet sind. Dadurch wird gewährleistet, dass die Untersuchung fair und unvoreingenommen ist und dass die Ergebnisse objektiv sind.

Anfrage stellen, top Angebot erhalten und clever outsourcen.

Ihr externer Whistleblower-Beauftragter.

Unsere Experten beraten Sie kostenfrei und schnell.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserem Kundenservice auf.

Wie gewährleisten wir die Unabhängigkeit unserer externen Whistleblower-Beauftragten?

Die Unabhängigkeit unserer externen Whistleblower-Beauftragten ist ein wichtiger Aspekt, um sicherzustellen, dass Meldungen von Mitarbeitern vertraulich behandelt werden und dass Untersuchungen fair und unvoreingenommen durchgeführt werden. Hier sind einige Methoden, wie wir die Unabhängigkeit unserer externen Whistleblower-Beauftragten gewährleisten:

  1. Freie Handlungsmöglichkeiten: Unsere externen Whistleblower-Beauftragten können unabhängig handeln und werden nicht von Führungskräften oder anderen Mitarbeitern des Unternehmens beeinflusst.
  2. Direkte Berichtslinie an Vorstand oder Aufsichtsrat: Um sicherzustellen, dass der Whistleblower-Beauftragte unabhängig agiert, berichtet er direkt an den Vorstand oder den Aufsichtsrat des Unternehmens.
  3. Festgelegte Arbeitsbedingungen: Bei uns werden klare Arbeitsbedingungen für den Whistleblower-Beauftragten definiert, einschließlich einer ausreichenden Budgetierung, Mitarbeiterunterstützung und Zugang zu allen notwendigen Informationen und Ressourcen.
  4. Vertragliche Vereinbarungen: Unsere Whistleblower-Beauftragten sind vertraglich verpflichtet, unabhängig und objektiv zu handeln, um Konflikte zu vermeiden.
  5. Neutralität: Unsere Whistleblower-Beauftragten sind weder dem Unternehmen noch den Mitarbeitern gegenüber verpflichtet, sondern agieren als unabhängige, neutrale Personen.
  6. Expertise und Erfahrung: Unsere Whistleblower-Beauftragten verfügen über ausreichende Expertise und Erfahrung im Bereich Compliance und Ethik, um Meldungen von Mitarbeitern effektiv bearbeiten zu untersuchen.

Durch die Kombination dieser Maßnahmen wird die Unabhängigkeit unserer externen Whistleblower-Beauftragten gewährleistet, was dazu beiträgt, dass das Unternehmen eine Kultur der Integrität und des Vertrauens aufbaut.

Wir sind der richtige Whistleblower-Beauftragte für Ihr Unternehmen!

Möchten Sie ein Unternehmen unterstützen, das sich für Integrität und ethisches Verhalten am Arbeitsplatz einsetzt? Dann sind Sie bei uns richtig!

Unsere Whistleblower-Schnittstelle bietet eine sichere, vertrauliche und einfache Möglichkeit, Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien oder andere illegale Handlungen am Arbeitsplatz zu melden. Unser externer Whistleblower-Beauftragter garantiert Unabhängigkeit, Objektivität und Vertraulichkeit bei der Behandlung von Meldungen.

Wir unterstützen eine offene Kommunikation und fördern eine Kultur der Integrität und Ethik am Arbeitsplatz. Unsere Meldestelle ist leicht zugänglich und einfach zu bedienen, damit jeder Mitarbeiter ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen Meldungen machen kann.

Unsere Whistleblower-Meldestelle bietet zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Vertrauliche Meldungen: Wir garantieren die Vertraulichkeit und Anonymität der Meldungen und schützen die Identität der Melder.
  • Schnelle Reaktion: Wir reagieren schnell auf alle Meldungen und sorgen dafür, dass das Unternehmen Maßnahmen ergreift, um potenzielle Missstände zu beheben.
  • Unabhängigkeit: Unser externer Whistleblower-Beauftragter ist unabhängig und objektiv und garantiert eine faire und unvoreingenommene Untersuchung der Meldungen.
  • Integrität und Ethik: Wir unterstützen eine Kultur der Integrität und Ethik am Arbeitsplatz und fördern ein Umfeld, das auf Vertrauen, Offenheit und Transparenz basiert.

Melden Sie Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien oder andere illegale Handlungen am Arbeitsplatz auf unserer Whistleblower-Meldestelle und tragen Sie dazu bei, ein ethisches und vertrauenswürdiges Arbeitsumfeld zu schaffen.

Wir garantieren den Schutz von hinweisgebenden Personen.


Whistleblower, auch Hinweisgeber genannt, leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Fairness und helfen bei der Aufdeckung von Missständen. Aus diesem Grund verdienen Whistleblower Schutz vor Benachteiligung. Der Gesetzgeber ist aktuell dabei, mehr Rechtsschutz für Hinweisgeber gesetzlich festzuschreiben. Als Whistleblower-Beauftragte oder auch Hinweisgeberschutz-Beauftragte verfolgen auch wir das Ziel, die Hinweisgeber bestmöglich vor potenziellen Konsequenzen zu schützen. Durch unsere geschulten Mitarbeiter und das Hauseigene Hinweisgebersystem garantieren wir unseren Kunden 360 Grad Compliance. Gemeinsam mit unserem Team haben Sie die Möglichkeit jegliche Rechtsverstöße aufzudecken. Wir stehen den Hinweisgebern hierfür 24/7 an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Sobald ein Hinweis in unserem Hinweisgebersystem eingeht, wird dieser von unseren Hinweisgeberschutz-Beauftragten untersucht, bewertet und nach einer Kommunikation mit Ihnen ggf. verfolgt. Als neutrale Instanz schaffen wir Ihren Mitarbeitern eine vertrauensvolle Plattform zum Abgeben von Hinweisen aller Art und tragen so zu Ihrem nachhaltigen unternehmerischen Erfolg bei. Als diskreter Whistleblowerschutz-Beauftragter freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

> JAN NIKLAS DUELL

Experte Hinweisgeberschutz, 123ingenieure

Jan Niklas Duell

Aktiv unter anderem in:

  • Externer Whistleblower Beauftragter Köln

  • Externer Whistleblower Beauftragter Berlin

  • Externer Whistleblower Beauftragter München

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bremen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Dortmund

  • Externer Whistleblower Beauftragter Frankfurt

  • Externer Whistleblower Beauftragter Düsseldorf

  • Externer Whistleblower Beauftragter Hamburg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Stuttgart

  • Externer Whistleblower Beauftragter Mannheim

  • Externer Whistleblower Beauftragter Hannover

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bad Salzuflen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bielefeld

  • Externer Whistleblower Beauftragter Leipzig

  • Externer Whistleblower Beauftragter Nürnberg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bochum

  • Externer Whistleblower Beauftragter Wiesbaden

  • Externer Whistleblower Beauftragter Mönchengladbach

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bergisch Gladbach

  • Externer Whistleblower Beauftragter Recklinghausen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Moers

  • Externer Whistleblower Beauftragter Siegen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Hildesheim

  • Externer Whistleblower Beauftragter Cottbus

  • Externer Whistleblower Beauftragter Düren

  • Externer Whistleblower Beauftragter Gera

  • Externer Whistleblower Beauftragter Gießen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Viersen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bamberg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Delmenhorst

  • Externer Whistleblower Beauftragter Castrop-Rauxel
  • Externer Whistleblower Beauftragter Aschaffenburg
  • Externer Whistleblower Beauftragter Lüdenscheid
  • Externer Whistleblower Beauftragter Rosenheim

  • Externer Whistleblower Beauftragter Garbsen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Stralsund

  • Externer Whistleblower Beauftragter Duisburg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Essen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Wuppertal

  • Externer Whistleblower Beauftragter Dresden

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bonn

  • Externer Whistleblower Beauftragter Münster

  • Externer Whistleblower Beauftragter Karlsruhe

  • Externer Whistleblower Beauftragter Aachen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Braunschweig

  • Externer Whistleblower Beauftragter Gelsenkirchen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Osnabrück

  • Externer Whistleblower Beauftragter Hamm

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bad Driburg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Kiel

  • Externer Whistleblower Beauftragter Halle (Saale)

  • Externer Whistleblower Beauftragter Chemnitz

  • Externer Whistleblower Beauftragter Magdeburg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Freiburg im Breisgau

  • Externer Whistleblower Beauftragter Krefeld

  • Externer Whistleblower Beauftragter Trier

  • Externer Whistleblower Beauftragter Salzgitter

  • Externer Whistleblower Beauftragter Kaiserslautern

  • Externer Whistleblower Beauftragter Hanau

  • Externer Whistleblower Beauftragter Schwerin
  • Externer Whistleblower Beauftragter Flensburg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Zwickau

  • Externer Whistleblower Beauftragter Velbert

  • Externer Whistleblower Beauftragter Rheine

  • Externer Whistleblower Beauftragter Marburg
  • Externer Whistleblower Beauftragter Lüneburg
  • Externer Whistleblower Beauftragter Bocholt
  • Externer Whistleblower Beauftragter Celle
  • Externer Whistleblower Beauftragter Kempten

  • Externer Whistleblower Beauftragter Herten

  • Externer Whistleblower Beauftragter Wesel

  • Externer Whistleblower Beauftragter Euskirchen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Paderborn

  • Externer Whistleblower Beauftragter Gütersloh

  • Externer Whistleblower Beauftragter Göttingen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Koblenz

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bottrop

  • Externer Whistleblower Beauftragter Wolfsburg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Heilbronn

  • Externer Whistleblower Beauftragter Ingolstadt

  • Externer Whistleblower Beauftragter Würzburg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Ulm

  • Externer Whistleblower Beauftragter Fürth

  • Externer Whistleblower Beauftragter Mainz

  • Externer Whistleblower Beauftragter Neuss

  • Externer Whistleblower Beauftragter Lübeck

  • Externer Whistleblower Beauftragter Erfurt

  • Externer Whistleblower Beauftragter Kassel

  • Externer Whistleblower Beauftragter Hagen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Mülheim an der Ruhr

  • Externer Whistleblower Beauftragter Potsdam

  • Externer Whistleblower Beauftragter Heidelberg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Ludwigshafen am Rhein

  • Externer Whistleblower Beauftragter Jena

  • Externer Whistleblower Beauftragter Witten

  • Externer Whistleblower Beauftragter Tübingen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Ratingen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Lünen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Konstanz

  • Externer Whistleblower Beauftragter Gladbeck

  • Externer Whistleblower Beauftragter Wilhelmshaven
  • Externer Whistleblower Beauftragter Dorsten
  • Externer Whistleblower Beauftragter Fulda

  • Externer Whistleblower Beauftragter Aalen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Lippstadt

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bergheim

  • Externer Whistleblower Beauftragter Hürth

  • Externer Whistleblower Beauftragter Göppingen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Regensburg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Solingen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Herne

  • Externer Whistleblower Beauftragter Darmstadt

  • Externer Whistleblower Beauftragter Leverkusen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Oldenburg

  • Externer Whistleblower Beauftragter Saarbrücken

  • Externer Whistleblower Beauftragter Rostock

  • Externer Whistleblower Beauftragter Oberhausen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Lemgo

  • Externer Whistleblower Beauftragter Hameln

  • Externer Whistleblower Beauftragter Herford

  • Externer Whistleblower Beauftragter Offenbach am Main

  • Externer Whistleblower Beauftragter Pforzheim

  • Externer Whistleblower Beauftragter Reutlingen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Erlangen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Bremerhaven

  • Externer Whistleblower Beauftragter Remscheid

  • Externer Whistleblower Beauftragter Esslingen am Neckar

  • Externer Whistleblower Beauftragter Iserlohn

  • Externer Whistleblower Beauftragter Worms

  • Externer Whistleblower Beauftragter Marl

  • Externer Whistleblower Beauftragter Minden
  • Externer Whistleblower Beauftragter Norderstedt

  • Externer Whistleblower Beauftragter Neumünster

  • Externer Whistleblower Beauftragter Dessau-Roßlau

  • Externer Whistleblower Beauftragter Detmold
  • Externer Whistleblower Beauftragter Arnsberg
  • Externer Whistleblower Beauftragter Landshut

  • Externer Whistleblower Beauftragter Dinslaken

  • Externer Whistleblower Beauftragter Weimar

  • Externer Whistleblower Beauftragter Friedrichshafen

  • Externer Whistleblower Beauftragter Unna

  • Externer Whistleblower Beauftragter Frankfurt (Oder)

  • Externer Whistleblower Beauftragter Görlitz

5 Anfragen in den letzten 12 Stunden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Mit 123Ingenieure wird Ihr Projekt zum Erfolg. Vertrauen Sie den Experten und lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir unterstützen Sie vollumfänglich und unabhängig. Egal wie groß Ihr Projekt ist und in welchem schönen Teil Deutschlands Sie uns brauchen. Wir sind schnell, flexibel & preiswert. Wir übernehmen das uns freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • Ihre Anfrage ist kostenlos & unverbindlich

  • Werktags antworten wir in den nächsten 3h

  • Wir erstellen Ihnen direkt ein maßgeschneidertes Angebot

  • Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

  • Wir sind in ganz Deutschland für Sie unterwegs

GESCHÄFTSZEITEN

Geöffnet
Mo.- Fr. 08.00 – 17.00 Uhr
Sa. 08.00 – 12:30 Uhr

Geschlossen
So., sowie an Feiertagen

ANSCHRIFT

123 Ingenieure
Liemer Weg 68
32657 Lemgo

SOCIAL MEDIA