> Wir übernehmen die Sicherheitsunterweisungen für Sie
Wir bieten professionelle und gesetzeskonforme Sicherheitsunterweisungen für Unternehmen aller Branchen. Unsere Unterweisungen zum Arbeitsschutz sind speziell auf die jeweiligen Arbeitsbereiche und Gefährdungspotenziale abgestimmt. Die Unterweisungen können flexibel vor Ort, am Arbeitsplatz oder online durchgeführt werden. Wir sind Ihr deutschlandweiter Dienstleister für Unterweisungen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
*In Abhängigkeit von der Gefährdungsklasse sowie der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen
Wie oft muss man Mitarbeiter unterweisen?
Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich zum Arbeitsschutz unterwiesen werden, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsunterweisungen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz. Diese Unterweisungen sind nicht nur bei der jährlichen Auffrischung notwendig, sondern auch in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, vor Beginn ihrer Tätigkeit. Zudem sind Unterweisungen erforderlich, wenn sich der Aufgabenbereich eines Mitarbeiters ändert, neue Arbeitsmittel oder Technologien eingeführt werden oder nach einem Unfall bzw. Beinaheunfall, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Besondere Vorschriften gelten für minderjährige Mitarbeiter, die alle sechs Monate unterwiesen werden müssen. Alle Unterweisungen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben jederzeit nachweisen zu können.
Wer darf Unterweisen?
Die Pflicht zur Unterweisung im Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Diese Verantwortung kann jedoch schriftlich auf andere Personen übertragen werden, gemäß § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Die Personen, denen diese Pflichten übertragen werden, müssen über die erforderliche Fachkenntnis verfügen. Dies ist zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dafür verantwortlich, die Qualifikationsanforderungen für die Durchführung von Unterweisungen festzulegen. Dabei muss er beachten, dass verschiedene Rechtsverordnungen, wie die Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung, verlangen, dass spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in den Unterweisungen vermittelt werden. Der Arbeitgeber kann sich dabei durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin unterstützen lassen.
Online Unterweisung Arbeitsschutz
Dokumentation der Unterweisung
Als Dienstleister führen wir die Sicherheitsunterweiung nicht nur für Sie durch, sondern gewährleisten auch eine fachgerechte Dokumentation. So erhält jeder Teilnehmer nach der Unterweisung zum Arbeitsschutz einen Unterweisungsnachweis, der alle wichtigen informationen wie den Inhalt, das Datum und die Form der Unterweisung beinhaltet.
Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter online oder vor Ort. Bei der Online Unterweisung zum Arbeitsschutz können deutlich mehr Teilnehmer flexibel online an der Unterweisung teilnehmen. Dadurch sparen Sie Geld und zeit bei völliger Rechtskonformität. Kontaktieren Sie unsere Experten für Arbeitssicherheit und überlassen Sie die Mitarbeiterunterweisung uns.
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Gern übernehmen wir die Sicherheitsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter. Zudem beraten wir Sie rund um das Thema Arbeitsschutz. Sprechen Sie unsere Experten jetzt an.