Allgemeine

Geschäftsbedingungen (AGB).

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungen und Dienstleistungen der 123Ingeniuere GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungen und Dienstleistungen im Bereich: Abfall, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gefahrgut und Gefahrstoff, welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung von der 123Ingenieure GmbH („123Ingenieure“) geleistet werden. Auftrag und Auftragsbestätigung werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

§ 1 – Art und Umfang der Beratung und Dienstleistungen

  1. 123IngenieureerbringtBeratungundDienstleistungenindenBereichenAbfall, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gefahrgut und Gefahrstoffe. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungen und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

  2. 123Ingenieure erbringt die Beratungen und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand und durch qualifiziertes Personal.

§ 2 – Zustandekommen und Laufzeit von Verträgen

  1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebotsschreibens der 123Ingenieure oder eines gesonderten Vertragsdokumentes durch beide Vertragsparteien oder durch Ausführung der vom Auftraggeber angeforderten Arbeiten durch die 123Ingenieure zustande. Sofern der Auftraggeber der 123Ingenieure ohne vorheriges Angebot 123Ingenieure beauftragt (Angebot), ist 123Ingenieure in ihrem alleinigen Ermessen zur Annahme der Bestellung durch schriftliche Erklärung der Annahme (einschließlich einer solchen auf elektronischem Wege) oder durch Erbringung der beauftragten Leistungen berechtigt.

  2. Für den Umfang der Leistung ist nur eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgeblich. Liegt eine solche nicht vor, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung der 123Ingenieure maßgebend

  3. DieLeistungenwerdennachdenallgemeinanerkanntenRegelnderTechnikund unter Beachtung der während der Vertragslaufzeit geltenden Vorschriften durchgeführt.

  4. Fernerist123Ingenieureberechtigt,dieMethodeunddieArtderUntersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder soweit zwingende Vorschriften eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.

  1. Mit der Durchführung der Tätigkeit wird nicht gleichzeitig Gewähr für die Ordnungsgemäßheit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit weder der Begutachteten oder geprüften Teile oder Einrichtungen übernommen.

  2. BeiPrüfungsaufträgenist123IngenieurenichtverantwortlichfürdieRichtigkeit oder Überprüfung der ihren Prüfungen und Vorschriften zu Grunde liegenden Normen, technischen Regeln und Programmen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§3 – Mitwirkungsleistungen des Kunden

  1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für 123Ingenieure kostenlos erbracht werden.

  2. Für die Durchführung der Leistungen notwendige Prüfobjekte, Dokumente, Hilfsstoffe, Hilfskräfte usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.

  3. ImÜbrigenmüssendieMitwirkungshandlungendesAuftraggebersdenjeweils

gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

  1. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. 123Ingenieure ist auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

  2. WirdvonSeitendesKundeneinzuvorbestätigterBesuchstermininnerhalbvon 14 Tagen vor Termin abgesagt, so hat der Kunde die Mehrkosten gemäß der gültigen Preisliste zu übernehmen.

§ 4 – Vergütung

  1. Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis.

  2. 123IngenieureistberechtigtfürArbeitenvor6Uhrundnach20Uhr,sowiefür Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen Zuschläge gemäß Preisliste zu verlangen.

  3. Ist bei der Erteilung des Auftrags der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Ist kein Entgelt schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen von 123Ingenieure.

  4. Die Leistungen von 123Ingenieure werden dem Kunden nach Geschäftsjahr (des Kunden) am Anfang des Geschäftsjahres bzw. direkt nach Zustandekommen des Vertrages in Rechnung gestellt. Dies gilt sofern keine anderen Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden.

  5. Online-Unterweisungen müssen von Neukunden im Voraus bezahlt sein. Ansonsten können Sie nicht an der Unterweisung teilnehmen.

  6. DiePreiseverstehensichreinnettozuzüglichderjeweilsgültigengesetzlichen Mehrwertsteuer.

  7. 123Ingenieure behält sich vor, die Preise frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss nach billigem Ermessen der Gesamtkosten, die für die Preisbildung maßgeblich waren, angemessen zu erhöhen. Sollte die

Preiserhöhung mehr als 10% betragen, steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu dem geänderten Preis fortgeführt. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

8. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 123Ingenieure schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 123Ingenieure schriftlich anerkannt.

§ 5 – Zahlungsfristen und Verzug

  1. DieRechnungensindjeweilsinnerhalbvon14TagennachRechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

  2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist 123Ingenieure berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 9% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.

  3. Im Falle des Verzugs des Kunden ist 123Ingenieure zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird 123Ingenieure während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.

§ 6 – Qualitative Leistungsstörung

  1. Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat 123Ingenieure dies zu vertreten, ist 123Ingenieure verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber 123Ingenieure erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.

  2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von 123Ingenieure zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzender, angemessener Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat 123Ingenieure nur einen Anspruch auf die Vergütung der Anteile der vertragsgemäß erbrachten Leistungen.

§ 7 – Haftung

  1. Eine Haftung von 123Ingenieure für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

  2. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“).

  1. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten und aus unerlaubten Handlungen, ist die Haftung auf die zweifache Vergütung des jeweiligen Auftrages begrenzt in dessen Zusammenhang der Schaden oder die Aufwendungen entstanden sind.

  2. DieseHaftungsbeschränkunggemäßZiffer7.3giltnichtsoweiteinSchadenauf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist von 123Ingenieure oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung 123Ingenieure eine Garantie übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

  3. Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.

§ 8 – Datenschutz

  1. 123Ingenieure erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertrags- verhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, – verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die 123Ingenieure personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO für eigene Zwecke speichert und verarbeitet.

  2. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

  3. Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die 123Ingenieure GmbH

§ 9 – Geheimhaltung

  1. 123Ingenieure verpflichtet sich, über die im Laufe ihrer vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.

  2. 123Ingenieure ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. 123Ingenieure hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

§ 10 – Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte Stand 06/2023

  1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von 123Ingenieure abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.

  2. DiesesVerbotgiltfürdieDauerderLaufzeitdesjeweilsvereinbartenVertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus

§ 11 – Schlussbestimmungen

  1. 123Ingenieure behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird 123Ingenieure den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat 123Ingenieure das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird 123Ingenieure den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der 123Ingenieure, Kalletal. 123Ingenieure bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Stand 06/2023